§ 20.
Bei der mündlichen Prüfung sind die Kenntnisse und Fähigkeiten des Prüfungswerbers in den folgenden Bereichen zu überprüfen:
- 1. Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen bürgerlichen Rechts einschließlich von Fällen mit Auslandsbezug und Fällen aus dem Arbeits- und Sozialrecht,
- 2. Vertretung vor österreichischen Gerichten im zivilgerichtlichen Verfahren einschließlich von Verfahren nach dem AußStrG und der EO,
- 3. Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen Strafrechts sowie Verteidigung und Vertretung vor Österreichischen Strafgerichten,
- 4. Vertretung im Anwendungsbereich des österreichischen Strafvollzugsgesetzes,
- 5. Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen Unternehmens- und Gesellschaftsrechts einschließlich des Wertpapier- und des Immaterialgüterrechts sowie Vertretung in Verfahren über den gewerblichen Rechtsschutz,
- 6. Vertretung im österreichischen Insolvenzverfahren,
- 7. Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen Verfassungsrechts, des österreichischen allgemeinen Verwaltungsrechts und eines Rechtsgebiets des besonderen Verwaltungsrechts sowie Vertretung im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsstrafverfahren einschließlich der Vertretung vor den österreichischen Gerichten des öffentlichen Rechts und internationalen Gerichtshöfen,
- 8. Falllösung und Vertretung im österreichischen Abgabenrecht einschließlich des Finanzstrafverfahrens,
- 9. Vertragsgestaltung und Urkundenverfassung und
- 10. Berufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte, Pflichten als Unternehmer und Dienstgeber, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei (§ 165 StGB) oder Terrorismusfinanzierung
- (§ 278d StGB) sowie Kostenrecht.
Schlagworte
Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Wertpapierrecht, Berufsrecht
Zuletzt aktualisiert am
29.07.2026
Gesetzesnummer
10002683
Dokumentnummer
NOR40280243
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