§ 0
Konsularvertrag zwischen Österreich und Ungarn
Kurztitel
Konsularvertrag zwischen Österreich und Ungarn
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 146/1977
Inkrafttretensdatum
30.04.1977
Langtitel
KONSULARVERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNGARISCHEN VOLKSREPUBLIK
StF: BGBl. Nr. 146/1977 (NR: GP XIV RV 74 AB 339 S. 33 . BR: AB 1576 S. 356 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. März 1977 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 50 Abs. 2 am 30. April 1977 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik,
von dem Wunsch geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu festigen und die konsularischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu regeln und zu fördern,
haben beschlossen, einen Konsularvertrag zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehendes vereinbart haben:
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