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Konsularvertrag zwischen Österreich und Ungarn

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.4.1977

§ 0

Konsularvertrag zwischen Österreich und Ungarn

Kurztitel

Konsularvertrag zwischen Österreich und Ungarn

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 146/1977

Inkrafttretensdatum

30.04.1977

Langtitel

KONSULARVERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER UNGARISCHEN VOLKSREPUBLIK

StF: BGBl. Nr. 146/1977 (NR: GP XIV RV 74 AB 339 S. 33 . BR: AB 1576 S. 356 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. März 1977 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 50 Abs. 2 am 30. April 1977 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik,

von dem Wunsch geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu festigen und die konsularischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu regeln und zu fördern,

haben beschlossen, einen Konsularvertrag zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehendes vereinbart haben:

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