§ 0
Geschäftsordnung des nach dem Steuerabkommen Liechtenstein zu konstituierenden Prüfungsausschusses
Kurztitel
Geschäftsordnung des nach dem Steuerabkommen Liechtenstein zu konstituierenden Prüfungsausschusses
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
17.07.2015
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Geschäftsordnung des nach dem Steuerabkommen Liechtenstein zu konstituierenden Prüfungsausschusses
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund einer am 14. Jänner 2015 gemäß Art. 48 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen, BGBl. III Nr. 301/2013, abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung zur Konstituierung eines Prüfungsausschusses gemäß Art. 44 dieses Abkommens wird verordnet:
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