In- und Außerkrafttreten
§ 20.
(1) Diese Geschäftsordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 329/2025 tritt mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 30. Juni 1971 über die Geschäftsordnung des Bundesschätzungsbeirates, der Landesschätzungsbeiräte und der Schätzungsausschüsse, BGBl Nr. 263/1973 (Anm.: BGBl. Nr. 263/1971) in der Fassung BGBl. II Nr. 259/2005 außer Kraft.
(2) Die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Mitglieder bleiben bis zu deren Ausscheiden im Amt. Können Ladungen an Mitglieder gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 nicht zugestellt werden, weil solche nicht ernannt sind, wurde die Beratung dennoch korrekt eingeladen.
Schlagworte
Inkrafttreten
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2026
Gesetzesnummer
20013075
Dokumentnummer
NOR40274849
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
