§ 0
Auslieferungsvertrag (USA)
Kurztitel
Auslieferungsvertrag (USA)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 216/1999
Inkrafttretensdatum
01.01.2000
Beachte
Zur Anwendung vgl. Bedingungen im Protokoll BGBl. III Nr. 5/2010.
Langtitel
AUSLIEFERUNGSVERTRAG ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
StF: BGBl. III Nr. 216/1999 (NR: GP XX RV 1083 und Zu 1083 AB 1343 S. 135. BR: AB 5743 S. 643.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. Oktober 1999 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 25 Abs. 2 mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika,
unter Hinweis auf den Auslieferungsvertrag zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika und den Notenwechsel betreffend die Todesstrafe, unterzeichnet in Wien am 31. Jänner 1930 1), und das Zusatzabkommen hiezu, unterzeichnet in Wien am 19. Mai 1934 2);
unter Feststellung, daß sowohl die Republik Österreich als auch die Vereinigten Staaten von Amerika gegenwärtig die Bestimmungen dieses Vertrages anwenden;
in dem Wunsch, eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zur Verbrechensbekämpfung zu ermöglichen und zu diesem Zweck einen neuen Auslieferungsvertrag zu schließen;
haben folgendes vereinbart:
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1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 287/1930
2) Kundgemacht in BGBl. II Nr. 257/1934
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