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Auslieferungsvertrag (USA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2000

§ 0

Auslieferungsvertrag (USA)

Kurztitel

Auslieferungsvertrag (USA)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 216/1999

Inkrafttretensdatum

01.01.2000

Beachte

Zur Anwendung vgl. Bedingungen im Protokoll BGBl. III Nr. 5/2010.

Langtitel

AUSLIEFERUNGSVERTRAG ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA

StF: BGBl. III Nr. 216/1999 (NR: GP XX RV 1083 und Zu 1083 AB 1343 S. 135. BR: AB 5743 S. 643.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 27. Oktober 1999 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 25 Abs. 2 mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika,

unter Hinweis auf den Auslieferungsvertrag zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika und den Notenwechsel betreffend die Todesstrafe, unterzeichnet in Wien am 31. Jänner 1930 1), und das Zusatzabkommen hiezu, unterzeichnet in Wien am 19. Mai 1934 2);

unter Feststellung, daß sowohl die Republik Österreich als auch die Vereinigten Staaten von Amerika gegenwärtig die Bestimmungen dieses Vertrages anwenden;

in dem Wunsch, eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zur Verbrechensbekämpfung zu ermöglichen und zu diesem Zweck einen neuen Auslieferungsvertrag zu schließen;

haben folgendes vereinbart:

____________________________________

1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 287/1930

2) Kundgemacht in BGBl. II Nr. 257/1934

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