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Artikel 1 Auslieferungsvertrag (USA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2000

Artikel 1

Auslieferungsverpflichtung

Die Vertragsparteien werden nach den Bestimmungen dieses Vertrages Personen ausliefern, die von den Behörden des ersuchenden Staates wegen auslieferungsfähiger strafbarer Handlungen verfolgt werden oder schuldig erkannt worden sind.

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