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Artikel XI Übereinkommen über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.5.1958

Artikel XI

Die offizielle Sprache der Organisation ist die französische Sprache.

Die Konferenz kann jedoch die Verwendung einer oder mehrerer anderer Sprachen für die Arbeiten und Debatten vorsehen.

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2022

Gesetzesnummer

10011312

Dokumentnummer

NOR40055604

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