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Artikel I. Abkommen zwischen Österreich und Bayern über die Regelung der Wasserkraftnutzung der Saalach

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.7.1959

Artikel I.

Gegenstand dieses Abkommens ist die Wasserkraftnutzung der Saalach in jenen Strecken, in denen dieses Gewässer die Grenze zwischen beiden Staaten bildet; ausgenommen ist die Mündungsstrecke der Saalach vom Unterwasser des Kraftwerkes Rott-Freilassing abwärts, deren Nutzung in Verbindung mit einer künftigen Salzachstufe der Österreichisch-Bayerischen Kraftwerke AG. vorbehalten bleibt.

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2017

Gesetzesnummer

10010292

Dokumentnummer

NOR12130528

alte Dokumentnummer

N8195910421I

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