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Artikel 9 Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen Österreich und China

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2001

Artikel 9

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die beiden Regierungen auf diplomatischem Weg einander mitgeteilt haben, dass die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für sein In-Kraft-Treten erfüllt sind.

GESCHEHEN in Schanghai, am 20. Oktober 2001 in drei Urschriften in Deutscher, Chinesischer und Englischer Sprache, wobei alle drei Texte authentisch sind. Im Falle unterschiedlicher Auslegung ist der englische Text maßgebend.

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