Artikel 8
Alle Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung und/oder Auslegung dieses Abkommens ergeben, werden auf diplomatischem Wege und durch Konsultationen oder Verhandlungen beigelegt.
Zuletzt aktualisiert am
03.06.2025
Gesetzesnummer
20012897
Dokumentnummer
NOR40269571
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