Artikel 84
Patentansprüche
Die Patentansprüche müssen den Gegenstand angeben, für den Schutz begehrt wird. Sie müssen deutlich, knapp gefaßt und von der Beschreibung gestützt sein.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 84
Patentansprüche
Die Patentansprüche müssen den Gegenstand angeben, für den Schutz begehrt wird. Sie müssen deutlich, knapp gefaßt und von der Beschreibung gestützt sein.
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