vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 85 EPÜ

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1979

Artikel 85

Zusammenfassung

Die Zusammenfassung dient ausschließlich der technischen Information; sie kann nicht für andere Zwecke, insbesondere nicht für die Bestimmung des Umfangs des begehrten Schutzes und für die Anwendung des Artikels 54 Absatz 3, herangezogen werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)