Artikel 83
Offenbarung der Erfindung
Die Erfindung ist in der europäischen Patentanmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, daß ein Fachmann sie ausführen kann.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 83
Offenbarung der Erfindung
Die Erfindung ist in der europäischen Patentanmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, daß ein Fachmann sie ausführen kann.
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