Artikel 3
Dieses Abkommen ändert nicht die Rechtsvorschriften der Vertragsparteien über die Bemessung der Eingangsabgaben für die in den Umschließungen enthaltenen Waren.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Gesetzesnummer
10003952
Dokumentnummer
NOR12044247
alte Dokumentnummer
N3196226370L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
