Artikel 31.
Jedes Mitglied der Vereinten Nationen, das nicht Mitglied des Sicherheitsrates ist, kann, ohne Stimmrecht, an der Erörterung jeder vor den Sicherheitsrat gebrachten Frage teilnehmen, wenn dieser der Auffassung ist, daß die Interessen dieses Mitgliedes besonders berührt werden.
Zuletzt aktualisiert am
25.03.2022
Gesetzesnummer
10000276
Dokumentnummer
NOR12005383
alte Dokumentnummer
N1195611566T
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