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Artikel 32. UN-Charta

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.12.1955

Artikel 32.

Jedes Mitglied der Vereinten Nationen, das nicht Mitglied des Sicherheitsrates ist, oder jeder Staat, der nicht Mitglied der Vereinten Nationen ist, ist zur Teilnahme an der Erörterung des Streitfalles, ohne Stimmrecht, einzuladen, wenn dieses Mitglied oder dieser Staat in dem vom Sicherheitsrat geprüften Streitfall Partei ist. Der Sicherheitsrat setzt die Bedingungen fest, die er für die Teilnahme eines Staates für angemessen hält, der nicht Mitglied der Vereinten Nationen ist.

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2022

Gesetzesnummer

10000276

Dokumentnummer

NOR12005384

alte Dokumentnummer

N1195611567T

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