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Artikel 31. UN-Charta

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.12.1955

Artikel 31.

Jedes Mitglied der Vereinten Nationen, das nicht Mitglied des Sicherheitsrates ist, kann, ohne Stimmrecht, an der Erörterung jeder vor den Sicherheitsrat gebrachten Frage teilnehmen, wenn dieser der Auffassung ist, daß die Interessen dieses Mitgliedes besonders berührt werden.

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2022

Gesetzesnummer

10000276

Dokumentnummer

NOR12005383

alte Dokumentnummer

N1195611566T

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