ARTIKEL 1
Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten der Entwicklung und der Erweiterung ihrer gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete des Tourismus besondere Aufmerksamkeit widmen und sich um deren Förderung bemühen. Zu diesem Zwecke werden sie eine Zusammenarbeit zwischen Institutionen und Organisationen auf dem Gebiete des Tourismus der Republik Österreich und der Russischen Föderation fördern.
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