Artikel 16: Außerkrafttreten bestehender Vereinbarungen
Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Abkommen vom 15. April 2008 zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft3 und dessen Durchführungsvereinbarung4 vom 2. und 4. Juni 2008 außer Kraft.
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3 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 64/2008.
4 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 72/2008.
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2019
Gesetzesnummer
20010546
Dokumentnummer
NOR40211411
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