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Artikel 12 Soziale Sicherheit (UNIDO)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2010

Artikel 12

Keine Bestimmung dieses Abkommens darf so ausgelegt werden, dass sie eine Einengung der Bestimmungen der Abschnitte 27 und 28 des Amtssitzabkommens darstellt.

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