Kapitel 3
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Artikel 12
Artikel 12
Zahlung von Renten
Für die Zahlung von Renten und anderen Geldleistungen ist Artikel 10 entsprechend anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Artikel 12
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Zahlung von Renten
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