Artikel 11
Interpretation
Die zuständigen Behörden werden bei der Auslegung der Bestimmungen dieses Abkommens die Kommentare zum Abkommen über den Austausch von Informationen in Steuerangelegenheiten der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 2002 berücksichtigen, wenn diese Bestimmungen mit den Bestimmungen des OECD-Musterabkommens identisch sind.
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