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ARTIKEL 100 Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2021

ARTIKEL 100

Die Zusammenarbeit konzentriert sich unter anderem auf Folgendes:

  1. a) Politikdialog über die audiovisuelle und die Medienpolitik,
  2. b) Zusammenarbeit in internationalen Foren (wie UNESCO und WTO) und
  3. c) Zusammenarbeit im Bereich Audiovisuelles und Medien, einschließlich Zusammenarbeit im Filmbereich.

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2024

Gesetzesnummer

20012514

Dokumentnummer

NOR40259852

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