ARTIKEL 100
Die Zusammenarbeit konzentriert sich unter anderem auf Folgendes:
- a) Politikdialog über die audiovisuelle und die Medienpolitik,
- b) Zusammenarbeit in internationalen Foren (wie UNESCO und WTO) und
- c) Zusammenarbeit im Bereich Audiovisuelles und Medien, einschließlich Zusammenarbeit im Filmbereich.
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2024
Gesetzesnummer
20012514
Dokumentnummer
NOR40259852
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
