vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage C 1 Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2023

Anlage C 1

LEHRPLAN DER ALLGEMEINEN SONDERSCHULE

1. PRÄAMBEL

Der Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter und bildet die Grundlage für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung des Unterrichts durch die Lehrerin bzw. den Lehrer. Er ist als Planungskonzept angelegt, der den Lehrerinnen und Lehrern in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

Der Lehrplan umfasst acht Schulstufen, welche in die Grundstufe I, die Grundstufe II und die Sekundarstufe I gegliedert sind, und enthält folgende Abschnitte:

  1. Präambel;
  2. Allgemeines Bildungsziel;
  3. Allgemeine Bestimmungen;
  4. Allgemeine didaktische Grundsätze;
  5. Stundentafeln;
  6. Lehrpläne für den Religionsunterricht;
  7. Bildungs- und Lehraufgaben sowie didaktische Grundsätze und Lehrstoff der Pflichtgegenstände, verbindlichen und unverbindlichen Übungen sowie Freigegenstände.

Für Schülerinnen und Schüler, die eine Hör- bzw. Sehbehinderung aufweisen, finden die entsprechenden Teile der Lehrpläne der Sonderschule für gehörlose Kinder (Anlage C 2) bzw. der Sonderschule für blinde Kinder (Anlage C 3) Anwendung.

2. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Allgemeine Sonderschule hat im Sinne der §§ 2, 22 und 23 des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten mitzuwirken, Lernprozesse und Lernbedingungen zu schaffen, welche bestehende Barrieren abbauen sowie sie in einer ihrer Lernbeeinträchtigung entsprechenden Weise zu fördern und sie zu einer positiv erfüllten Lebensgestaltung zu führen. Innerhalb der Schulgemeinschaft sollen die Schülerinnen und Schüler Schlüsselqualifikationen entwickeln, die die Gestaltung ihres individuellen Lebens und die Teilnahme am gesellschaftlichen Handeln ermöglichen. Grundlegende Einsichten und Einstellungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten tragen zum Erwerb von Sach-, Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz bei.

Den Kindern und Jugendlichen soll nach Möglichkeit eine der Volksschule oder Mittelschule entsprechende Bildung vermittelt werden.

Die Wissensvermittlung soll die Schülerinnen und Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur aktiven Aneignung sowie zur kritisch prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen in einer komplexen Lebenswelt befähigen und ermutigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre eigenen Lebenspläne und Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln.

Die Auseinandersetzung mit ethischen, moralischen sowie religiösen Werten ist wichtiger Bestandteil des Unterrichts; ebenso sind die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen, die Gleichstellung der Geschlechter in Familie, Beruf und Gesellschaft wichtige Werte und Erziehungsziele der Schule.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, ihrem Entwicklungsstand entsprechend Problemstellungen zu definieren, Lösungen zu entwickeln und das Ergebnis zu kontrollieren.

Ziel der Schule ist die Entwicklung und Förderung individueller Begabungen und Möglichkeiten. Wesentliche Bedeutung kommt dem Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen zu, sowie der Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren und Strategien zur Konfliktbewältigung zu erwerben.

Der Bildungs- und Erziehungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik, Umwelt und Recht. Der europäische Integrationsprozess ist im Gange, die Globalisierung der Wirtschaft schreitet voran und zunehmend stellen sich Fragen der interkulturellen Begegnung.

Die jungen Menschen sollen zu verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich als Mitglied der Europäischen Union herangebildet werden. Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbst bestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern. Es ist notwendig, bestehende Barrieren bewusst zu machen und abzubauen.

Erziehung und Unterricht tragen dazu bei, dass Kommunikationsbereitschaft und Kommunikationskompetenz gefördert werden. Informations- und Kommunikationstechnologien zu nutzen und kritisch mit ihnen umzugehen ist eine Grundvoraussetzung für den aktiven und ungehinderten Zugang der Schülerinnen und Schüler zu Information und Wissenserwerb. Dadurch wird die Chance für eine künftige gesellschaftliche und berufliche Teilhabe sowie für ein Höchstmaß an selbstständiger Lebensführung beträchtlich erhöht.

3. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

3.1 Gliederung nach Lehrplan – Hauptstufen

Die acht Schulstufen des Lehrplanes der Allgemeinen Sonderschule sind in drei Lehrplan ‑ Hauptstufen zusammengefasst:

Grundstufe I: 1.und 2. Schulstufe

Grundstufe II. 3. und 4. Schulstufe

Sekundarstufe I: 5. bis 8. Schulstufe

Grundsätzlich werden die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen der Grundstufe I und der Grundstufe II zu zwei Grundstufen zusammengefasst und zwar so, dass sich die Grundstufe I über die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe II über die dritte und vierte Schulstufe erstreckt.

Innerhalb der Grundstufen I und II sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht eine Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.

Wegen des vielfältigen Förderauftrages der Allgemeinen Sonderschule wird im Lehrplan eine umfassende Aufgabenbeschreibung vorgenommen.

Der Lehrplan ist als Planungskonzept angelegt, der den Lehrerinnen und Lehrern in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

3.2 Gliederung der Bildungsangebote nach Unterrichtsgegenständen – Dauer unterrichtlicher Einheiten

Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände, geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände an und definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen.

Die angegebenen Inhalte sind als Richtmaß für die Unterrichtsplanung und Leistungsbeurteilung anzusehen.

Der Lehrstoff ist auf Grund des Schulorganisationsgesetzes (§§ 6 und 23) nach Unterrichtsgegenständen gegliedert, denen in den Stundentafeln Zeitrichtwerte zugeordnet werden.

Damit ist die Lehrerin bzw. der Lehrer verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern Bildungsangebote aus allen angeführten Lernbereichen zu machen. Eine strenge Trennung des Lehrstoffes nach Unterrichtsgegenständen ist zu vermeiden. Dies ist schon deshalb nötig, weil der Unterricht – besonders auf der Grundstufe I – womöglich von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder ausgeht oder diese zumindest einbezieht. Somit sind die Lernanlässe oft situationsorientiert und fächerübergreifend. Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche orientieren.

Im gefächerten Unterricht der Sekundarstufe I dürfen die einzelnen Unterrichtsgegenstände keinesfalls beziehungslos nebeneinander stehen, vielmehr müssen Möglichkeiten für Querverbindungen und Wechselbeziehungen genützt werden. Es soll versucht werden, fächerübergreifende Bildungseinheiten zu konzipieren, die über einen längeren Zeitraum in verschiedenen Unterrichtsgegenständen behandelt werden können.

Die Dauer unterrichtlicher Einheiten in den Grundstufen I und II orientiert sich vor allem an der Konzentrations- und Lernfähigkeit der Kinder und hängt von der jeweiligen Lehraufgabe und vom Lehrstoff ab. Sie wird sich deshalb – mit Ausnahme von raum- bzw. personengebundenem Unterricht (zB Bewegung und Sport, Werkerziehung) – im Allgemeinen nicht an der schulorganisatorischen Zeiteinheit „Unterrichtsstunde“ orientieren. Im Stundenplan ist daher nur der raum- bzw. personengebundene Unterricht auszuweisen.

Darüber hinaus ist grundsätzlich für ein entsprechendes Ausmaß an täglicher Bewegungszeit für die Schülerinnen und Schüler zu sorgen.

Die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache ist auf der 3. und 4. Schulstufe der Grundstufe II integrativ zu führen (in kürzeren Einheiten fächerübergreifend). In der Sekundarstufe I kann die verbindliche Übung Lebende Fremdsprache im Rahmen der in der Stundentafel vorgesehenen Wochenstunden in längeren Unterrichtseinheiten bzw. integrativ geführt werden.

3.3 Unterrichtsplanung

Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ist unterrichtliches Planen Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers.

Der Lehrplan dient der Lehrerin bzw. dem Lehrer bei der Planung als Grundlage für

  1. die Konkretisierung des allgemeinen Bildungsziels, der besonderen Bildungsaufgaben und fächerübergreifenden Lernbereiche sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände;
  2. die Konkretisierung der Lehrstoffe;
  3. die zeitliche Verteilung und Gewichtung der Ziele und Lehrstoffe;
  4. die Festlegung der Methoden (Unterrichtsgliederung, Sozial- und Arbeitsformen, Projekte, Differenzierungsmaßnahmen und Ähnliches) und Medien des Unterrichts;
  5. die Eröffnung von vielfältigen Zugängen zum Wissen;
  6. die Schaffung von Gelegenheiten, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen;
  7. die Arbeit mit Individuellen Förderplänen.

Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:

Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat bei der unterrichtlichen Arbeit von einer Jahresplanung auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe oder Lerngruppe und Schulsituationen bezogen auf ein Unterrichtsjahr darstellt und auch in den Individuellen Förderplänen ihren Niederschlag findet. Die klassenbezogene Jahresplanung soll während des Schuljahres durch mittelfristige Planungen ergänzt werden. Diese sollen auch die aktuellen Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung ermöglichen können. Hier bieten sich ua. auch Formen des offenen Unterrichts an.

In der Grundstufe I und in der Grundstufe II ist für Übung, Wiederholung, freies Lernen, Spiel und Feier usw. bereits bei der Jahresplanung ein entsprechender Zeitrahmen vorzusehen. Aktuelle Ereignisse und Lernanlässe sind im Sinne des Gelegenheitsunterrichts aufzugreifen.

Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.

3.4 Lernen und Lehren

a) Informations- und Kommunikationstechnologien

Die Arbeit mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnet Schülerinnen und Schülern neue Perspektiven und Chancen für ihre persönliche Entwicklung, der gesellschaftlichen Teilhabe, ihre späteren Arbeits- und Berufsmöglichkeiten sowie den Abbau von Barrieren.

Ziel ist der sachgerechte, selbst bestimmte und verantwortliche Umgang mit diesen Technologien. Gefördert werden soll vor allem die Fähigkeit zu gezielter Beschaffung, Auswahl, Bewertung und Bearbeitung von Informationen. Geeignete Programme und behinderungsspezifische Medien ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, kreativ tätig zu werden, Lerninhalte zu wiederholen, zu festigen und zu überprüfen sowie individuelle Lösungen zu entwickeln.

Einsatz und Auswahl der entsprechenden Technologien orientieren sich an den Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

b) Lernformen

Um den Unterricht in der Grundstufe I und II kindgemäß, lebendig und anregend zu gestalten, soll die Lehrerin bzw. der Lehrer verschiedene Lernformen ermöglichen. Ausgehend von den eher spielorientierten Lernformen soll zu bewusstem, selbstständigem, zielorientiertem Lernen hingeführt werden. Dieses Lernen kann insbesondere durch folgende Formen gefördert werden:

  1. Lernen im Spiel;
  2. offenes Lernen;
  3. projektorientiertes Lernen;
  4. entdeckendes Lernen;
  5. informierendes Lernen;
  6. wiederholendes und übendes Lernen.

Lernorganisation umfasst die Aspekte „Gestaltung des Unterrichts“ und „Lernen – lernen“.

Um Schülerinnen und Schüler nach ihrem jeweiligen Entwicklungsstand, ihren Begabungen und Fähigkeiten zu fördern, ist der Unterricht schülerzentriert, handlungsorientiert und differenziert zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler müssen genügend Zeit für die persönliche Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff haben.

c) Lerngesetzmäßigkeiten und Lerntechniken

Bei der Planung und Organisation von Lernprozessen sollen für das Lernen in der Schule relevante Erkenntnisse der Lernforschung Berücksichtigung finden. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen zu vermitteln und einzuüben.

d) Schularbeiten

In den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Mathematik sind in der 5. Schulstufe je zwei bis drei Schularbeiten im Ausmaß von zwei bis drei Unterrichtseinheiten und ab der 6. Schulstufe je drei bis vier Schularbeiten im Ausmaß von drei bis vier Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmung ‑ durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.

3.5 Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem konkreten Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen selbstständig anzueignen. Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Für einen solchen Unterricht sind folgende Aspekte von besonderer Bedeutung: Soziales Lernen, Gesundheitserziehung und Suchtprävention, Leseerziehung, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Sprecherziehung, Erziehung zum Umweltschutz, Verkehrserziehung, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Gender Mainstreaming.

Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplanes. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.

Die Umsetzung des fächerübergreifenden Unterrichts im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel. Die Heranziehung außerschulischer Fachleute kann die Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers unterstützen.

3.6 Entscheidungsfreiräume im Lehrplan – Methodenfreiheit und Methodengerechtheit

Der Rahmencharakter des Lehrplanes ermöglicht der Lehrerin bzw. dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung, der zeitlichen Verteilung, der Konkretisierung und Strukturierung der Lehrstoffe sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten.

Aus der Entscheidungsfreiheit der Lehrerin bzw. des Lehrers hinsichtlich seiner Unterrichtsarbeit erwächst die pädagogische und didaktische Verantwortung.

Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrstoffe innerhalb der einzelnen Pflichtgegenstände, verbindlichen und unverbindlichen Übungen ist Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem sind bei der Konkretisierung der Lehrstoffe und bei der Auswahl der Unterrichtsmittel zu beachten:

  1. die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im Allgemeinen sowie einzelner Schülerinnen und Schüler im Besonderen;
  2. sozialen und kulturellen Umfeldes des Kindes sowie aktuelle Anlässe;
  3. das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schülerin bzw. des Schülers durch zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen;
  4. die Berücksichtigung exemplarischer Inhalte, die in besonderer Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen;
  5. das Nutzen moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (nach Maßgabe der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten an der Schule).

3.7 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sowie schulischen und außerschulischen Einrichtungen

Während der gesamten Schullaufbahn der Kinder und Jugendlichen ist die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Erziehungsberechtigten sowie mit anderen schulischen und außerschulischen Institutionen besonders wichtig.

Lehrerinnen bzw. Lehrer und Erziehungsberechtigte sollten gemeinsam über Maßnahmen beraten, die erforderlich sind, um eine bestmögliche Förderung der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Erziehungsberechtigten auch an der Gestaltung schulischer Aktivitäten mitwirken.

Der Lehrerin bzw. dem Lehrer kommt gemäß § 11 Abs. 3a der Leistungsbeurteilungsverordnung auch die Aufgabe zu, die Erziehungsberechtigten nicht nur über Inhalte und Gestaltung des Unterrichts, sondern auch über den individuellen Leistungsstand ihres Kindes zu informieren.

Durch eine solche Kooperation können unterschiedliche Erwartungen und Anforderungen an das Kind transparent gemacht und daraus resultierende Belastungen reduziert werden. Für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers kann es eine große Hilfe sein, wenn die Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über das Kind geben.

Für die Bewährung in der Berufs- und Arbeitswelt sind in vielen Fällen Hilfestellungen für einzelne Schülerinnen und Schüler notwendig. Darunter sind Maßnahmen zu verstehen, die gegen Ende der Schulpflicht in enger Zusammenarbeit mit für den Jugendlichen neuen Bereichen der Berufs- und Arbeitswelt Start- und Eingliederungshilfe gewähren.

3.8 Schuleintritt

Einer pädagogischen Gestaltung des Schuleintritts kommt besondere Bedeutung zu. In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und vor- bzw. außerschulischen Institutionen soll der Schuleintritt möglichst harmonisch erfolgen.

In den ersten Schultagen und Schulwochen erwirbt das Kind wichtige Orientierungen für künftiges Leben und Lernen. Das Kind soll Zeit und Gelegenheit haben, seine Mitschülerinnen und Mitschüler kennen zu lernen und zu ihnen wie zur Lehrerin bzw. zum Lehrer positive Kontakte herzustellen. Es soll mit dem Schulhaus und der Zeiteinteilung in der Schule vertraut werden.

Es ist darauf zu achten, dass zunächst die dem Kind bekannten und vertrauten Formen des täglichen Lebens, der Sprache, des Spielens und des häufig eher zufälligen Lernens von der Schule aufgenommen werden. Allmählich und behutsam sind diese Formen zu eher zielorientierten Lernformen zu erweitern. Anzustreben ist eine sachbezogene Arbeitshaltung, die unter anderem durch Genauigkeit, Sorgfalt und Ausdauer gekennzeichnet ist, die aber auch Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme mit einschließt.

Erfahrungsaustausch zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Erziehungsberechtigten kann widersprüchliche Lern- und Erziehungsmuster durchschaubar machen und daraus resultierende Belastungen für Kinder abbauen.

Derartige Ziele werden nur dann erreichbar sein, wenn im Sinne der Schulpartnerschaft (siehe die §§ 62, 63a sowie § 19 Abs. 8 des Schulunterrichtsgesetzes) die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben sind.

3.9 Übergang Schule – Arbeitswelt

Der pädagogischen Gestaltung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt kommt besondere Bedeutung zu. Durch eine rechtzeitige und systematische Berufswahlvorbereitung werden die Jugendlichen befähigt, ihre individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten einzuschätzen und Kompetenzen, Qualifikationen, Neigungen und Interessen zu erkennen. Berufsorientierung und Berufsvorbereitung im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung beinhalten eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen in Ausbildung und Beruf auf der Grundlage realistischer Perspektiven.

Bei der Vorbereitung auf die berufliche Integration ist eine enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Einrichtungen zur Berufseingliederung, Ausbildungsbetrieben und einschlägigen Beratungsstellen notwendig.

3.10 Öffnung der Schule

Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen.

Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte.

Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.

3.11 Lehrplan – Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist in Verbindung mit dem Lehrplan „Deutsch, Lesen, Schreiben“ bzw. „Deutsch, Lesen“ Grundlage für das Lehren und Lernen von Deutsch als Zweitsprache.

Eine detaillierte Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen bzw. der Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann nicht im Lehrplan, sondern nur auf der Ebene der klassenbezogenen Jahresplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen lernorganisatorischen Modells erfolgen, das an der Schule verwirklicht wird.

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist nicht nach Schulstufen gegliedert. Er versteht sich als ein mehrjähriges Lernkonzept, das von Schülerinnen bzw. Schülern mit mangelhaften Sprachkenntnissen in Deutsch jeweils vom Beginn an durchlaufen wird (unabhängig von der Schulstufe, in die die Schülerin bzw. der Schüler eingestuft wird), das bei bestehenden Vorkenntnissen aber auch in Teilbereichen übersprungen werden kann.

Der Lehrplan-Zusatz „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch“ ist im Wesentlichen als Differenzierungs- und Individualisierungshilfe für den Unterricht zu verstehen, der sich immer auch an den Lernzielen und Vermittlungsformen des allgemeinen Lehrplanes für Deutsch orientiert. Dies ist schon allein deshalb erforderlich, weil Schülerinnen bzw. Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch in vielen Fällen in einem mehr oder weniger großen Ausmaß am Unterricht in „Deutsch“ teilnehmen bzw. in diesen immer wieder einbezogen werden. Die unterrichtspraktische Verklammerung zwischen einzelnen Teilbereichen des Lehrplanes für Deutsch mit jenen des Lehrplan-Zusatzes wird mit zunehmender Lernzeit wachsen und zu fließenden Übergängen führen

3.12 Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern immer zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale soziale Wirklichkeit gibt.

Der Begriff Gender soll sichtbar machen, dass

  1. unsere Vorstellungswelt, unsere Sprache und unsere Gesellschaftsstruktur durch das Denken in zwei Geschlechtern geprägt sind;
  2. Geschlecht nicht nur biologisch definiert ist, sondern ebenso eine soziale und kulturelle Kategorie darstellt, die historisch gewachsen, veränderbar und politisch gestaltbar ist;
  3. die Verhältnisse zwischen den Geschlechtern nicht von der Natur vorgegeben, sondern gesellschaftlich konstruiert sind und damit nicht statisch sondern veränderbar sind;
  4. das soziale Geschlecht täglich in den Beziehungen zwischen den Menschen, Organisationen und Institutionen hergestellt wird;
  5. gesellschaftliche und politische Entscheidungen unterschiedliche Auswirkungen auf Männer und Frauen, Buben und Mädchen haben; die Genderperspektive richtet den Blick auf beide Geschlechter und nimmt sie in ihrer Differenz wahr.

Mit Gender Mainstreaming sind daher folgende inhaltliche Anliegen verbunden:

  1. Bewusstmachung von geschlechtsspezifischer Sozialisation durch Familie, Schule, Medien und Arbeitswelt sowie von Auswirkungen dieser Sozialisation auf die Ausbildungs- und Berufswahl, Lebensplanung, Freizeitgestaltung und das eigene Denken und Verhalten;
  2. Wahrnehmung von Ursachen und Formen geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung im Privatbereich und in der Arbeitswelt und der damit verbundenen Berufschancen und Arbeitsbedingungen;
  3. Erkennen möglicher Beiträge zur Tradierung und Verfestigung von Rollenklischees im Lebensfeld Schule;
  4. Reflexion des eigenen Verhaltens, der Interaktionen im Unterricht, des täglichen Umgangs miteinander und der eigenen Geschlechtsrollenvorstellungen;
  5. Bewusstmachen von alltäglichen Formen von Gewalt und Sexismus sowie Aufzeigen von Möglichkeiten der Prävention und Intervention;
  6. Förderung der Bereitschaft zum Abbau von geschlechtsspezifischen Vorurteilen sowie Förderung des partnerschaftlichen Verhaltens von Buben und Mädchen, Frauen und Männern.

3.13 Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben sich an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in einer Klasse oder Schule an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen zu orientieren. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Weiters ist der zur Verfügung stehende Rahmen an Lehrerwochenstunden und Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes) sind in der 1. bis 8. Schulstufe im Bereich der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ und der unverbindlichen Übungen vorgesehen. Die Gesamtwochenstundenzahl für die einzelnen Schulstufen ist in einem Rahmen vorgegeben. Innerhalb dieses Rahmens können in den einzelnen Pflichtgegenständen sowie in der verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ die Wochenstunden pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt um höchstens zwei Wochenstunden, erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.

Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten.

Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand erhöht, können Zusätze zu dessen Fachlehrplan formuliert werden.

3.14 Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.

Aufgaben des Betreuungsteils:

Allgemein:

  1. Individuelle Interessens- und Begabungsförderung
  2. Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung
  3. sprachliche Förderung
  4. Leseförderung
  5. Förderung des Gesundheitsbewusstseins

Freizeit:

  1. Erholung
  2. individueller Freiraum
  3. Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten
  4. Förderung der Kreativität
  5. Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung

Lernzeiten:

  1. Förderung der Lernmotivation
  2. Festigung des Unterrichtsertrages
  3. Unterstützung des schulischen Erfolgs
  4. Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation

Zur Verwirklichung dieser Aufgaben sind folgende Grundsätze zu beachten:

Pädagogisches Konzept und Planung:

Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potentiale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.

Kommunikation und Austausch:

Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.

Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.

Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.

Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.

Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.

Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.

Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.

Lernzeiten:

Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.

Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.

Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht:

Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Gegenstandsbezogene Lernzeit:

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.

Individuelle Lernzeit:

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.

Schulautonome Gestaltung der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeiten:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:

Lernzeiten

Wochenstunde(n)

Gegenstandsbezogene Lernzeit

1

2

3

4

Individuelle Lernzeit

8

6

4

2

     

Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.

Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.

Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.

Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.

Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.

Freizeit:

Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.

Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.

An ganztägigen Schulformen hat die Angebotspalette insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:

  1. Physische Fitness durch ausreichende Bewegung, um Bewegungsmangel auszugleichen und die motorische Entwicklung zu unterstützen; insbesondere an jenen Tagen, an denen im Stundenplan kein Unterricht in „Bewegung und Sport“ vorgesehen ist, sind die Angebote im Bereich der Freizeit nach Möglichkeit so zu setzen, dass eine Bewegungseinheit angeboten wird. Dafür sind geeignete und zur Verfügung stehende Außen- und Innenbereiche einzubeziehen.
  2. Schulische Kulturarbeit zur Entfaltung von Kreativität und sozialen Kompetenzen: Theater, Instrumentalmusik, Chor, Tanz, Spielpädagogik, Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, kreatives Gestalten, Werken, Malen, Zeichnen usw.
  3. Soziales Lernen: Entwicklung von Kontaktfähigkeit, Toleranz, Konfliktmanagement, Interreligiosität usw. als Beiträge zu Inklusion, Friedenserziehung, Gewaltprävention, politischer Bildung uä. Peer-Mediation kann in das Angebot integriert werden.
  4. Lesen: Die Kulturtechnik „Lesen“ ist durch eine positive Lesekultur und Leseatmosphäre, ein altersadäquates Literaturangebot und Bibliotheksnutzung zu fördern.
  5. Persönlichkeitsbildung: Stärkung von Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Stärkung des Selbstkonzepts, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Umgang mit Gefühlen usw.
  6. Geschlechterbewusste Pädagogik: Unterschiedliche Rollen und Verhaltensweisen von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft einbeziehen und reflektieren; Stereotypen begegnen und mit entsprechenden Angeboten entgegenwirken.
  7. Freizeitverhalten: Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten führen (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien und Social Media, Lesen).
  8. Erholung: Für die Schülerinnen und Schüler sind Freiräume (in den Außen- und Innenbereichen) und Erholungsphasen zur selbstständigen Ausgestaltung vorzusehen.

3.15 Politische Bildung

Politische Bildung soll die Schülerinnen und Schüler zum Verständnis für politische Vorgänge und zur Teilhabe am demokratischen und politischen Leben befähigen. Somit muss auch ein wesentlicher Beitrag zur Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Hautfarben, Menschen mit Behinderungen, usw. geleistet werden.

Dabei ist besonders auf den Erwerb politischer Kompetenzen (politische Urteilskompetenz, politische Handlungskompetenz, politische Methodenkompetenz und politische Sachkompetenz) sowie auf den Erwerb historischer Kompetenzen (historische Fragekompetenz, historische Methodenkompetenz, historische Sachkompetenz und historische Orientierungskompetenz) zu achten.

Folgende Ziele sind im Rahmen der ganztägigen Schulform anzustreben:

  1. Lernmotivation und Lernunterstützung,
  2. Soziales Lernen,
  3. Kreativität,
  4. Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung und
  5. Rekreation.

Lernmotivation und Lernunterstützung:

Die Lernbereitschaft und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler soll sowohl durch gezielte individuelle Förderung als auch durch partnerschaftliche Lernformen erhöht werden. Dabei ist auf ihre jeweiligen Interessen und Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Lern- und Arbeitstechniken sind situationsbezogen einzuüben bzw. anzuwenden.

Soziales Lernen:

Die ganztägige Schulform soll durch ihr vielgestaltiges Schulleben mehr Gelegenheit für soziales Lernen bieten und die Kontakte zwischen den Schülerinnen und Schülern (verschiedener Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä.) intensivieren. Kontaktfähigkeit, Toleranz und sozial angemessene Begegnungsformen sollen weiterentwickelt und gefördert werden. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Kreativität:

Die ganztägige Schulform soll zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung der Kreativität bieten.

Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung:

Die ganztägige Schulform soll zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien) führen. Dabei sollen vermehrt Haltungen und Einstellungen, aber auch Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben und gefördert werden, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben sollen.

Rekreation:

Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sich-zurückziehen-Können und Erholung erfüllen können. Dies setzt allerdings ein Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die Möglichkeit besteht, sollte auch für Aufenthalt im Freien gesorgt werden.

Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten:

Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler ist durch ein breit gefächertes Bildungsangebot, Differenzierung und gezielte individuelle Zuwendung einzugehen. Durch partnerschaftliche Lernformen sowie durch die Vermittlung von Lerntechniken sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Lernbereitschaft und Lernmotivation zu fördern. Sowohl lernschwache als auch überdurchschnittlich lernbefähigte Kinder sollten möglichst gezielt gefördert werden.

Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen.

Der Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erzieherinnen und Erzieher des Betreuungsteiles mit den Erziehungsberechtigten sowie bezüglich der Lernzeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsteiles kommt in ganztägigen Schulformen besondere Bedeutung zu.

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern gemäß Z 3.14 schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollten. Im Sinne eines zeitgemäßen Grundschulunterrichtes bezieht sich die gegenstandsbezogene Lernzeit primär auf Pflichtgegenstände. Sie dient der Festigung und Förderung des Unterrichtsertrages, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lehrstoffe. Hiebei ist auf vollständiges und möglichst eigenständiges Arbeiten Wert zu legen. Arbeitsaufträge an einzelne Schülerinnen und Schüler sind unerlässlich und sollen zu einer ökonomischen Nutzung der Lernzeit führen.

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern gemäß Z 3.14 schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.). Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Lehrerinnen bzw. Lehrern oder Erzieherinnen bzw. Erziehern durch individuelle Lernunterstützung zu fördern.

Bei der Erstellung des Betreuungsplans ist die Abfolge von gegenstandsbezogener bzw. individueller Lernzeit so zu wählen, dass den Schülerinnen und Schülern täglich Freizeitphasen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

4. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

4.1 Orientierung an den Schülerinnen und Schülern sowie Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen

Der Unterricht hat sich grundsätzlich an den Voraussetzungen und individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler zu orientieren sowie an ihre Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an ihre Vorstellungswelt anzuknüpfen.

Diese individuell unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Kognition, personale und soziale Identität bilden die Grundlage für die Anbahnung weiterer Entwicklungsschritte und Festlegung der Lernziele.

Der bisherige Verlauf und der aktuelle Stand der Entwicklung, die Vorerfahrungen und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sind wesentliche Grundlagen für gezielte Fördermaßnahmen. Das familiäre Umfeld, die für die Schülerinnen und Schüler entscheidenden Bezugspersonen, Freizeitaktivitäten sowie außerschulische Fördermaßnahmen sind ebenso bedeutsam wie die Bedingungen der schulischen Situation.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist insbesondere in der Grundstufe I und II darauf zu achten, dass dem besonderen Bewegungsbedürfnis der Kinder Rechnung getragen wird. Es gibt zahlreiche Lernsituationen, die keinerlei Sitzzwang erfordern. Gymnastische Übungen, Bewegungsspiele und andere motorische Aktivitäten sind in den Unterricht einzubauen. Besondere Bedeutung kommt diesbezüglich auch der Pausengestaltung zu. Bei der Bemessung der Hausübungen muss im Sinne von § 17 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes auch darauf Bedacht genommen werden, dass den Schülerinnen und Schülern genügend Zeit für Bewegung und Freizeitaktivitäten bleibt.

Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten trägt zur positiven Entwicklung der Schülerinnen und Schüler bei.

4.2 Konzentration der Bildung

Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Ganzheit – d.h. vom Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen – zu bilden, ohne dabei einen Bereich zu vernachlässigen. Im Hinblick auf das Bildungsgut der Schule bedeutet dies, dass die Lehrinhalte in größeren Sinnganzheiten unter Ausnützung aller Wechselbeziehungen der Schülerin bzw. dem Schüler zu vermitteln sind.

Durch fächerübergreifenden und -verbindenden Unterricht ist den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu gegeben, Zusammenhänge zu erkennen und zu verstehen. Vernetztes Denken soll dazu beitragen, die Welt zu verstehen, mit zu gestalten und zu verändern.

Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben durch integratives Zusammenwirken – zB im Projektunterricht – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten.

4.3 Anschaulichkeit und Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt

Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat Lerngelegenheiten zu arrangieren bzw. aufzugreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Schülerinnen und Schüler und der Schule, die Alltagssituationen oder aktuelle Ereignisse bieten und den Kindern und Jugendlichen die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Lehraufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu vermitteln. Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen.

Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.

4.4 Sachgerechtheit

Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat im Unterricht den Anspruch der Sache zur Geltung zu bringen, hiebei ist Sachrichtigkeit grundsätzlich erforderlich, auch wenn aus psychologischen bzw. methodischen Gründen Vereinfachungen geboten sind.

Außerdem ist der Unterricht so zu führen, dass die Schülerin bzw. der Schüler genügend Zeit zur persönlichen Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff hat. Es bedeutet auch keinen Verstoß gegen diesen didaktischen Grundsatz, den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, auf dem Umweg über Irrtümer zu lernen, was häufig viel nachhaltiger und damit letztlich effektiver ist. (Dies gilt jedoch nicht für den Teilbereich Rechtschreiben.) Denn auch dieses Lernen ist von der Absicht geleitet, zum Erfassen des „Sachrichtigen“ hinzuführen.

4.5 Aktivierung und Motivierung

In allen Bereichen des Unterrichts sind, wo immer möglich, spontanes Interesse, Neugierverhalten, Wissensbedürfnis und Leistungsbereitschaft der Schülerin bzw. des Schülers zu wecken und zu pflegen.

Das Erlernen und Beherrschen von verschiedenen Arbeits- bzw. Lerntechniken ist eine wichtige Grundlage für die Möglichkeit selbsttätigen Bildungserwerbs in verschiedenen Unterrichts- und Sozialformen. Eine wichtige Voraussetzung für Aktivierung und Motivierung wird dadurch geschaffen, dass die Lehrerin bzw. der Lehrer versucht, die Bedeutsamkeit von Lehraufgaben und Lehrstoffen, dort, wo es sinnvoll ist, über die subjektive Betroffenheit der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln. Damit wird einerseits der Sinn eines Unterrichtsabschnitts einsichtig, andererseits die Aufmerksamkeit für das Unterrichtsangebot geweckt.

Um dies zu gewährleisten, sind folgende Motivationshilfen einzusetzen:

  1. Anknüpfen an Interessen der Schülerinnen und Schüler;
  2. Offenlegung der Zielsetzungen und Unterstützung der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers beim selbstständigen Setzen realistischer Ziele;
  3. Unterstützungsangebote, die zu Erfolgserlebnissen führen und die Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler erweitern;
  4. Vermeidung von Über- bzw. Unterforderung;
  5. attraktive Aufbereitung des Lehrstoffes;
  6. Einsatz von Arbeitsmitteln mit hohem Aufforderungscharakter.

4.6 Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung

Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer können das Wissen, Können und Erleben erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre ‑ nicht zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten ‑ die selbsttätige und selbstständige Form des Lernens besonders zu stärken.

Durch einen lebensbedeutsamen, situations-, handlungs- und praxisorientierten Unterricht soll die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Die Unterrichtsinhalte sind so auszuwählen, dass sie für die Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Aufgaben und Herausforderungen Bedeutung haben. Ausgehend von den konkreten Erfahrungen und den persönlichen Interessen der Schülerinnen und Schüler werden neue Inhalte erarbeitet und in Beziehung zu ihrer Lebenswelt gesetzt. Durch vielfältiges Handeln (praktisches Tun, Entdecken, Experimentieren usw.) in lebensnahen Situationen unter Einbeziehung möglichst vieler Sinne erfahren und erfassen die Schülerinnen und Schüler ihre Umwelt und entwickeln dabei eigene Begriffs- und Denkstrukturen. Diese sind in alltagsbezogenen Situationen möglichst lebensnah anzuwenden. Dafür bieten sich projektartige und offene Lernformen sowie Realbegegnungen im weitesten Sinn an.

Die Auseinandersetzung mit bedeutenden Anlässen, interessanten Erlebnissen sowie aktuellen Situationen trägt zum Erwerb von Kompetenzen und zur Entwicklung neuer Sichtweisen bei.

Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter und ihren individuellen Voraussetzungen entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.

Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.

Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.

4.7 Aufgaben, Prinzipien und Ziele sonderpädagogischer Förderung

Sonderpädagogik ist ein elementarer Bereich der allgemeinen Pädagogik, der wichtige Impulse setzt.

Sonderpädagogische Förderung verwirklicht das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Lernbehinderung auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende Bildung und Erziehung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung. Sie orientiert sich an der jeweiligen individuellen und sozialen Situation und schließt die persönlichkeits- und entwicklungsorientierte Vorbereitung auf zukünftige Lebenssituationen ein.

Sie erfordert die Gestaltung von Lernumwelten, die Schülerinnen und Schülern – ausgehend von deren Fähigkeiten und Stärken – die Aneignung von Lerninhalten, Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen ermöglicht.

Zur sonderpädagogischen Förderung gehören über den Unterricht hinaus Unterstützungs- und Beratungsangebote im schulischen und außerschulischen Umfeld sowie die Kooperation mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Personen und Institutionen.

Schülerinnen und Schüler müssen unterstützt werden, sich auf aktive, kreative und kooperative Weise Lerninhalte anzueignen. Sie benötigen entsprechende Kompetenzen, um Unterrichtsinhalte zu begreifen, zu behalten und anzuwenden. Sie sind daher mit Arbeitsformen und Lernstrategien vertraut zu machen, die ein selbstständiges Arbeiten, Handeln und Üben ermöglichen.

Lehrerinnen und Lehrer begleiten, helfen, motivieren und sind Ansprechpartnerin und -partner. Sie bieten geeignete Möglichkeiten zum Lernen an, schaffen neue Lernsituationen, setzen Vertrauen in das Können und in die Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler, gewähren Zeit und lassen auch Fehler als Chance für neue Einsichten und Lernprozesse zu.

Arbeiten und Üben in therapeutischer und funktioneller Absicht ist unverzichtbar und ein wesentlicher Bestandteil der sonderpädagogischen Förderung. Diese Übungen verstehen sich als ein durchgängiges Prinzip sonderpädagogischer Förderung im Unterricht, welches zu einer positiven Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerinnen und Schüler beitragen soll. Insbesondere können durch diese Übungen die Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnistraining und Wahrnehmung sowie die motorische und soziale Entwicklung unterstützt werden.

Die Arbeit mit Individuellen Förderplänen dient der besonderen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Die Unterrichtsthemen sind mit den in den Individuellen Förderplänen beschriebenen Methoden zu erarbeitet. Ziel ist es, das individuelle Entwicklungspotenzial der Schülerinnen und Schüler auszuschöpfen.

4.8 Individualisieren, Differenzieren und Fördern

Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf die einzelne Schülerin bzw. den einzelnen Schüler.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat sich nicht nur im Förderunterricht zu bemühen, den Schülerinnen bzw. Schülern kontinuierliche Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden sich hinsichtlich des Entwicklungsstandes des Sozialverhaltens, der Kommunikationsfähigkeit, der Selbstständigkeit, der Interessen, der Motivation, des Vorwissens, der Lernfähigkeit, der Arbeitshaltung ua. sehr häufig voneinander.

Diese Unterschiede müssen erkannt und beachtet werden und bilden die Grundlage für individualisierende und differenzierende Lernangebote. Individuelle Förderpläne unterstützen eine spezifizierte Planung im Sinne des Differenzierens und Individualisierens.

Um diese Aufgabe bestmöglich erfüllen zu können, hat jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer von einer individuellen Planung auszugehen. Die Grundlage für die Erstellung derartiger Förderpläne ergibt sich aus den jeweiligen Entwicklungs- und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.

Individuelle Förderpläne enthalten eine pädagogische Diagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen), benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Zu ihrer erfolgreichen Umsetzung tragen alle am Bildungsprozess Beteiligten in gemeinsamer Verantwortung bei.

Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende wesentliche Aufgabenstellungen und methodisch-didaktische Konsequenzen:

  1. Schaffen einer pädagogischen Atmosphäre von Ermutigung und Erfolgszuversicht, Geduld, Vertrauen und Verständnis, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme;
  2. Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten;
  3. Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld;
  4. Berücksichtigung des unterschiedlichen Unterstützungsbedarfs;
  5. Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist;
  6. Einsatz unterschiedlicher Sozialformen;
  7. Hilfestellung durch Mitschülerinnen und Mitschüler (Peer-Teaching);
  8. Überprüfung und Bewertung der getroffenen Maßnahmen und gesetzten Ziele in Zusammenhang mit den Entwicklungsfortschritten der Schülerinnen und Schüler;
  9. Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation.

4.9 Lernorganisation und Lernformen

Lernorganisation umfasst die Aspekte „Gestaltung des Unterrichts“ und „Lernen – lernen“.

Um Schülerinnen und Schüler nach ihrem jeweiligen Entwicklungsstand, ihren Begabungen und Fähigkeiten zu fördern, ist der Unterricht schülerzentriert, handlungsorientiert und differenziert zu gestalten.

Die Schülerinnen und Schüler müssen genügend Zeit für die persönliche Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff haben.

Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht eine Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.

Bei der Gestaltung des Unterrichts ist Wert zu legen auf

  1. inhaltlich – fachliches Lernen;
  2. sozial – kommunikatives Lernen;
  3. emotionales Lernen;
  4. methodisch – strategisches Lernen.

Organisationsformen, bei denen das eigenverantwortliche Lernen im Mittelpunkt steht, sind wesentliche Elemente des Unterrichts. Diese können sein: Epochalunterricht, offenes Lernen, projektorientiertes Lernen, Projektunterricht, Wochenplanarbeit uvm.

„Lernen – lernen“ besteht darin:

  1. Lernen als Prozess zu verstehen;
  2. entsprechende Lerntechniken kennen zu lernen und anzuwenden;
  3. kritisches Denken und eigenverantwortliches Lernen weiter zu entwickeln;
  4. Lernergebnisse zu überprüfen und in weiterer Folge zu reflektieren.

4.10 Soziales Lernen

Soziales Lernen hat wie alles Lernen in der Schule Gegenwarts- und Zukunftsbedeutung. Die Entwicklung der sozialen Fähigkeiten spielt im Leben von Kindern und Erwachsenen eine ebenso bedeutende Rolle wie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten. Durch das soziale Lernen werden geeignete Situationen aufgegriffen und somit wird eine kontinuierliche Lernentwicklung ermöglicht.

In Verbindung mit und neben dem fachlichen Lernen ist auch das soziale Lernen der Kinder und Jugendlichen anzuregen, zu fördern und weiter zu entfalten.

Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung ihrer Identität zu unterstützen, ist eine grundlegende pädagogische Aufgabe. Dazu gehört im System Schule, identitätsfördernde Bedingungen zu gestalten und dabei die besonderen Lebenserschwernisse der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu berücksichtigen.

Identität kann nur im Austausch mit anderen entwickelt werden und muss in Interaktionen mit der Umwelt ständig reflektiert und neu gewonnen werden.

In besonderer Weise ermöglicht das soziale Lernen das Mit- und Voneinanderlernen, das gegenseitige Helfen und Unterstützen, das Erwerben von Umgangsformen, das Entwickeln und Akzeptieren von Regeln bzw. eines Ordnungsrahmens als Bedingung für Unterricht, das gewaltfreie Lösen bzw. das Vermeiden von Konflikten, das Erkennen und Durchleuchten von Vorurteilen, das Verständnis für Manipulation und die Sensibilisierung für Geschlechterrollen.

Die Bildung von Identität und die Stärkung des Selbstwertgefühls erfordert, die eigenen Wertmaßstäbe, Bedürfnisse und Interessen einzubringen und sich gleichzeitig auf die Anforderungen und Erwartungen des sozialen Umfeldes einzulassen. Das setzt auf der einen Seite die Auseinandersetzung mit gesellschaftlich geltenden Werten und Normen voraus, auf der anderen Seite bedarf es eines Bewusstseins der persönlichen Bedingungen, Bedürfnisse, Interessen und Einstellungen.

Möglichkeiten dazu bieten zum Beispiel verschiedene Situationen im Zusammenleben in der Klasse, das Lernen in kooperativen Sozialformen (Kreisgespräch, Partner- und Gruppenarbeit, Rollenspiel, Peer Tutoring usw.) und das Aufgreifen von sozialen Themen im Unterricht.

Um soziales Lernen zu ermöglichen, muss ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der mitmenschlichen Verantwortung geschaffen werden.

Klasse und Schule sollen von Lehrerinnen bzw. Lehrern sowie Schülerinnen bzw. Schülern gemeinsam als Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Spiel- und Feiergemeinschaft gestaltet und erlebt werden.

Der Weg führt dabei von der Entwicklung möglichst vieler positiver Ich-Du-Beziehungen über den Aufbau eines Wir-Bewusstseins zur gemeinsamen Verantwortung aller für alle. Dies gilt in der Klasse oder Lerngruppe beim Mitgestalten einer lebendigen Schulgemeinschaft und dient dem Verständnis für andere größere Sozialgebilde (Gemeinde, Bundesland, Österreich als Staat in Europa usw.) Damit soll Verantwortungsbewusstsein für verschieden große Solidargemeinschaften bei den Schülerinnen und Schülern grundgelegt bzw. gefestigt werden. Dies gelingt nur, wenn Vorurteile bewusst gemacht und Toleranz zu üben gelernt werden. Soziales Lernen erhält besonders große Bedeutung und Chance, wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, unterschiedlicher Schulstufen, mit unterschiedlicher Muttersprache, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sowie mit speziellen Bedürfnissen gemeinsam unterrichtet werden.

4.11 Interkulturelles Lernen

Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identitätsbildende Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in ihren alltäglichen Ausdrucksformen (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.), sind die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen.

Unterschiedliche Ausgangsbedingungen sind zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler sollen ermuntert werden, Kenntnisse in ihrer Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen.

4.12 Bewusste Koedukation

Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern. Vielmehr ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Vorurteilen zu führen. Es ist wesentlich, Lerninhalte auszuwählen, die gleichermaßen Mädchen und Knaben ansprechen, den Unterricht so zu gestalten, dass er sowohl den Bedürfnissen der Mädchen als auch der Knaben entgegenkommt, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen sowie Erwartungshaltungen und Umgangsformen der Lehrerinnen und Lehrer gegenüber Mädchen und Knaben zu reflektieren.

Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums von Mädchen und Knaben beitragen.

4.13 Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen; Leistungsbeurteilung

Lernerfolge stehen in enger Wechselwirkung mit den Beziehungen, die Schülerinnen und Schüler zu sich selbst, zu anderen und zu ihrer Umwelt herstellen und vermitteln Sicherheit, Wohlbefinden, Vertrauen, Akzeptanz und Wertschätzung. Sie wecken und fördern das Interesse für Neues und motivieren zum weiteren Lernen.

Um die Lern- bzw. Leistungsfreude und -fähigkeit der Kinder zu erhalten und womöglich zu steigern, hat die Lehrerin bzw. der Lehrer zu versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu soll sie bzw. er trachten, durch zielgerichtete Wiederholungen und Übungen mit abwechslungsreichen Materialien und Medien, Wechsel der Aufgabenstellungen, Anknüpfen an Bekanntes, Herstellen von Querverbindungen in motivierender und individualisierender Form, den Lernertrag zu sichern. Hausübungen sollen die Unterrichtsarbeit durch vielfältige und interessante Aufgabenstellungen ergänzen. Dabei ist auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu achten (siehe auch § 17 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes).

An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

So wird der Lernerfolg zur sicheren Grundlage für weiteres Lernen und Leisten. Damit Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung als ermutigende Rückmeldung auf den individuellen Lernprozess wirken können, soll im Rahmen der Lernzielorientierung auch der individuelle Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Die Kinder sollen daher allmählich angeleitet werden, Lernkontrolle zunehmend auch in der Form von Selbstkontrolle ihrer Lernprozesse wahrzunehmen.

Lernkontrolle ist ein integrierter Bestandteil von Lernprozessen. Lernkontrolle und Beobachtung der Schülerleistung dienen der Lehrerin bzw. dem Lehrer dazu, die Wirksamkeit der Unterrichtsarbeit zu überprüfen und Maßnahmen zu ihrer Verbesserung zu treffen; sie informieren aber auch Schülerinnen bzw. Schüler und Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand und über Lernfortschritte beim einzelnen Kind. Die dazu erforderlichen Kontakte sind sorgsam zu pflegen.

Lernen und schulische Leistungen beschränken sich nicht allein auf Wissen und Fertigkeiten. Sozialverhalten und Arbeitsverhalten sind zwei entscheidende Dimensionen schulischen Lernens, die Aufschlüsse darüber geben, wie Leistungen zu Stande kommen.

Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig. Sie soll Anleitung zur Selbsteinschätzung sein sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise bekannt zu geben.

4.14 Einsatz spezifischer Materialien

Alle zur Unterstützung und Kompensation eingesetzten Materialien müssen den besonderen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler angepasst werden und sollen selbstständig gehandhabt werden können. Es ist Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer in Kooperation mit allen Beteiligten dies sicher zu stellen, damit der Einsatz möglichst problemlos statt finden kann.

5. STUNDENTAFELN

A. Stundentafeln der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)

 

Schulstufen und Wochenstunden

Pflichtgegenstände

1.

2.

3.

4.

Gesamt

Religion

2

2

2

2

 

Sachunterricht

3

3

3

3

 

Deutsch, Lesen, Schreiben

5

5

6

6

 

Mathematik

3

3

4

4

 

Musikerziehung

2

2

1

1

 

Bildnerische Erziehung

2

2

2

2

 

Technisches Werken/Textiles Werken

2

2

2

2

 

Bewegung und Sport

3

3

3

3

 

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Lebende Fremdsprache

-

-

x

x

 

Verkehrserziehung

x

x

x

x

 

Gesamtwochenstundenzahl

20-23

20-23

22-25

22-25

90

Förderunterricht

1

1

1

1

 

Unverbindliche Übungen

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Interessens- und Begabungsförderung

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Verkehrserziehung

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Chorgesang

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Spielmusik

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Darstellendes Spiel

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Technisches Werken/Textiles Werken

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Bewegung und Sport

(1)-2

(1)-2

(1)-2

(1)-2

Einführung in die Informatik

-

-

(1)-2

(1)-2

Lebende Fremdsprache

-

-

(1)-2

(1)-2

Muttersprachlicher Unterricht

2-6

2-6

2-6

2-6

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Interessens- und Begabungsförderung

1

1

1

1

Verkehrserziehung

1

1

1

1

Chorgesang

1

1

1

1

Spielmusik

1

1

1

1

Darstellendes Spiel

1

1

1

1

Technisches Werken/Textiles Werken

1

1

1

1

Bewegung und Sport

1

1

1

1

Einführung in die Informatik

-

-

1

1

Lebende Fremdsprache

-

-

1

1

Muttersprachlicher Unterricht

2-6

2–6

2–6

2-6

         

Ergänzende Anmerkungen

Schulstufen und Wochenstunden: Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können von der ersten bis zur vierten Schulstufe innerhalb des vorgesehenen Rahmens die Wochenstunden in den einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) pro Schulstufe um höchstens eine Wochenstunde, insgesamt im höchstens zwei Wochenstunden erhöht bzw. verringert werden. Eine Verringerung des Stundenausmaßes im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ ist nicht zulässig. Die gänzliche Streichung eines Unterrichtsgegenstandes auf einer Schulstufe ist nicht zulässig.

Lebende Fremdsprache: 32 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.

Verkehrserziehung: 10 Jahresstunden, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Gesamtwochenstundenzahl der Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen sind. Die Gesamtwochenstundenzahl wird dadurch nicht verändert.

Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden. Siehe Z 3 der Bemerkungen zur Stundentafel.

Unverbindliche Übungen: Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Siehe Z 6 der Bemerkungen zur Stundentafel.

Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.

Bemerkungen zur Stundentafel der Grundstufe I und II (1. bis 4. Schulstufe)

  1. 1. Die Zusammenfassung von Schulstufen zu den beiden Lehrplan-Grundstufen ermöglicht eine Verlängerung der Lernzeit durch einen sich über zwei Unterrichtsjahre erstreckenden Zeitraum, wenn dies aus didaktischen Gründen erforderlich ist.
  2. 2. Unterrichtsgegenstände mit einer Wochenstunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.
  3. 3. Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.
  1. 5. Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann bei Bedarf abweichend vom Förderunterricht im Sinne der Z 3 ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu fünf Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen bzw. verbindlichen Übungen als auch mit diesen gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichtes zulässig. Bei einer drei- bis fünfstündigen Führung dieses Unterrichtes kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler eine Kürzung der Gesamtwochenstundenzahl in den Pflichtgegenständen bis zu drei Wochenstunden vorgesehen werden.
  2. 6. Im Sinne einer flexiblen Organisation können die unverbindlichen Übungen bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. „(1)“ bedeutet, dass eine unverbindliche Übung auch mit weniger als einer ganzen Wochenstunde geführt werden kann.
  3. 7. Bei der unverbindlichen Übung „Muttersprachlicher Unterricht“ siehe Artikel I § 4 Abs. 1 lit. a der Verordnung.

B. Stundentafeln der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)

1. Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen

 

Schulstufen und Wochenstunden

Pflichtgegenstände

5.

6.

7.

8.

Summe

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

 

 

 

 

13-21

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

 

 

 

 

3-9

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

4-11

Mathematik

 

 

 

 

12-20

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

1-3

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

4-11

Chemie

 

 

 

 

1-3

Physik

 

 

 

 

1-8

Musikerziehung

 

 

 

 

4-10

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

4-11

Technisches Werken/Textiles Werken

 

 

 

 

4-11

Ernährung und Haushalt

 

 

 

 

2-6

Bewegung und Sport

 

 

 

 

12-18

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

4-8

Berufsorientierung

 

0-1

0-1

1-2

1-4

Digitale Grundbildung

mind. 1

mind. 1

mind. 1

mind. 1

4-11

Gesamtwochenstundenzahl

25-31

26-31

28-32

28-32

111

Förderunterricht

2

2

2

2

 

      

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

 

Schulstufen und Wochenstunden

Pflichtgegenstände

5.

6.

7.

8.

Summe

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

5

5

5

5

20

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

-

2

1

1

4

Geographie und Wirtschaftskunde

1

1

2

2

6

Mathematik

5

5

5

4

19

Geometrisches Zeichnen

-

-

-

1

1

Biologie und Umweltkunde

1

2

2

2

7

Chemie

-

-

-

1

1

Physik

-

1

1

1

3

Musikerziehung

1

1

1

1

4

Bildnerische Erziehung

1

1

1

1

4

Technisches Werken/Textiles Werken

3

3

3

3

12

Ernährung, Haushalt

1,5

1,5

1,5

1,5

6

Bewegung und Sport

3

3

3

3

12

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Lebende Fremdsprache

1

1

1

1

4

Berufsorientierung

-

-

x

x

 

Digitale Grundbildung

x

x

x

x

 

Gesamtwochenstundenzahl

24,5

28,5

28,5

29,5

111

Förderunterricht

2

2

2

2

 

      

 

Schulstufen und Wochenstunden

Unverbindliche Übungen und Freigegenstände

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes, einer verbindlichen bzw. unverbindlichen Übung

5.

6.

7.

8.

Summe

Interessen- und Begabungsförderung

 

 

 

 

2-8

Verkehrserziehung

 

 

 

 

2-8

Berufsorientierung

 

 

 

 

2-8

Chorgesang

 

 

 

 

2-8

Spielmusik

 

 

 

 

2-8

Darstellendes Spiel

 

 

 

 

2-8

Technisches Werken/Textiles Werken

 

 

 

 

2-8

Bewegung und Sport

 

 

 

 

2-8

Einführung in die Informatik

 

 

 

 

2-8

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

2-8

Muttersprachlicher Unterricht

 

 

 

 

8-24

Freigegenstände

 

 

 

 

 

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

4-8

      

Ergänzende Anmerkungen

1. Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen:

Technisches Werken/Textiles Werken: Als alternative Pflichtgegenstände.

Berufsorientierung: Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

Digitale Grundbildung: Es kann schulautonom als eigene Verbindliche Übung oder als Verbindliche Übung teilweise integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen, wobei eine Wochenstunde 32 integrierten Jahresstunden entspricht, oder als Pflichtgegenstand geführt werden.

Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Technisches Werken/Textiles Werken: Als alternative Pflichtgegenstände.

Berufsorientierung: Kann auch geblockt oder integriert im Ausmaß von je 32 Jahresstunden in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

Digitale Grundbildung: Integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen im Ausmaß von je 32 Jahresstunden.

Förderunterricht: Kann integrativ in den Unterrichtsgegenständen oder additiv angeboten werden. Siehe Z 2 der Bemerkungen zur Stundentafel.

Muttersprachlicher Unterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch.

Unverbindliche Übungen und Freigegenstände: Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

Bemerkungen zur Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)

  1. 1. Unterrichtsgegenstände mit weniger als 2 Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.
  2. 2. Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben.
  1. 4. Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.

C. Stundentafeln der Deutschförderklassen

1. Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)

 

Wochenstunden pro Semester

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

 

Deutsch in der Deutschförderklasse

15

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1

x2

Gesamtwochenstundenzahl

x3

  

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe)

_________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Grundstufen I und II (1. bis 4. Schulstufe).

2. Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)

 

Wochenstunden pro Semester

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

 

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1

x2

Gesamtwochenstundenzahl

x3

  

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe)

_________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe); die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Sekundarstufe I (5. bis 8. Schulstufe).

6. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 180/2019

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Für die Erteilung des Religionsunterrichtes an den Sonderschulen sind mit Bedachtnahme auf die gegebenen Voraussetzungen die Bildungs- und Lehraufgaben der Lehrpläne für die entsprechende Volksschule (Anlage A) in Anwendung zu bringen.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

7. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND LEHRSTOFF DER PFLICHTGEGENSTÄNDE DER GRUNDSTUFEN I, II UND DER SEKUNDARSTUFE I

Sachunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Sachunterricht soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, ihre unmittelbare und mittelbare Lebenswirklichkeit zu erschließen.

In diesem Sinne hat der Sachunterricht die Aufgabe, an entsprechenden Beispielen die vielseitige Betrachtungsweise der Wirklichkeit sowie die Stellung des Menschen ‑ insbesondere die der Schülerin bzw. des Schülers ‑ in dieser Wirklichkeit bewusst zu machen.

Ein kindgemäßer, gleichzeitig aber auch sachgerechter Unterricht führt die Schülerinnen und Schüler allmählich zu einem differenzierten Betrachten und Verstehen ihrer Lebenswelt und befähigt sie damit zu bewusstem und eigenständigem Handeln.

Im Sachunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Kenntnisse, Einsichten und Einstellungen erwerben, die zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit und zu selbstständigem Wissenserwerb führen.

Der Unterrichtsgegenstand Sachunterricht ist in folgende Erfahrungs- und Lernbereiche gegliedert:

  1. Gemeinschaft und soziale Beziehungen
  2. Raumorientierung
  3. Zeitorientierung
  4. Wirtschaftsorientierung
  5. Naturwissenschaftliche Zusammenhänge

Didaktische Grundsätze:

Bei der Unterrichtsplanung und bei der Unterrichtsgestaltung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Inhalte aus den einzelnen Teilbereichen unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler ganzheitlich aufeinander abgestimmt werden.

Darüber hinaus sollen Zusammenhänge im Lernen und Denken der Schülerinnen und Schüler durch situationsorientierte Unterrichtsanlässe, durch handelnde Arbeitsweisen (zB entdeckendes Lernen, projektorientiertes Lernen) sowie durch sinnvolles Vernetzen von bereichsübergreifenden Aspekten angestrebt werden.

Die Aufgliederung des Sachunterrichts in Erfahrungs- und Lernbereiche ist für die Planung und die Gestaltung der Unterrichtsarbeit nicht das primär strukturierende Prinzip. Vielmehr ist sicherzustellen, dass über die allgemeinen didaktischen Grundsätze hinaus Lernprozesse in konkreten Erlebnis-, Handlungs- und Sachzusammenhängen ermöglicht werden. Es sind daher solche Themenbereiche aufzugreifen, die bereichs- und fächerübergreifendes Lernen zulassen, dabei können auch Einblicke über die Grenzen Österreichs hinaus gemacht werden.

Bei der didaktischen Umsetzung der „europäischen Dimension“ im Unterricht geht es vor allem um das Entwickeln von Einstellungen, Haltungen und Orientierungen.

Auf der Grundstufe II wird sich der Unterricht in größerem Ausmaß an der Eigengesetzlichkeit der einzelnen Erfahrungs- und Lernbereiche orientieren können.

Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft und soziale Beziehungen

Lernen in diesem Bereich erfordert besondere didaktische Maßnahmen und Bedingungen und ist nicht selten auf langfristige Prozesse angewiesen; auch Umwege können fruchtbare Elemente dieses Lernens sein. Als innere Voraussetzung bedarf solches Lernen der emotionellen Betroffenheit aller Beteiligten. Lernen in diesem Bereich ist stets in eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens und gegenseitiger Toleranz einzubetten und erfordert Behutsamkeit und Diskretion der Lehrerin bzw. des Lehrers. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Sexualerziehung.

Hier dürfen die Schülerinnen und Schüler zunächst ihre eigenen Ausdrücke verwenden; sie sollen jedoch lernen, die allgemein akzeptierten Begriffe zu gebrauchen. Als wichtige Rahmenbedingungen sind gerade in diesem Bereich die Formen kooperativen Lernens und ein pädagogisches Klima, in dem sich alle wohl fühlen können, anzusehen.

Erfahrungs- und Lernbereich Raumorientierung

Ausgehend davon, dass die Schülerinnen und Schüler sich bereits in ihrer unmittelbaren Umgebung zurechtfinden können, soll diese Orientierungsfähigkeit erweitert werden durch Orientierungsspiele und kindgemäße Übungen sowie durch Hinführen zu bewusstem Reagieren auf Regeln und Symbole (zB Verkehrsregeln und Verkehrszeichen).

Beispiele aus der Umgebung der Schülerin bzw. des Schülers bilden die Grundlage für das Erkennen von Zusammenhängen zwischen landschaftlichen, verkehrstechnischen, kulturellen und wirtschaftlichen Gegebenheiten.

Als Veranschaulichungs- und Vermittlungshilfen bieten sich an:

  1. Einsatz von Modellen und einfachen Skizzen;
  2. bewusste Betrachtung landschaftlicher Geländeformen und Vergleichen mit der Wirklichkeit und realistischen Abbildungen (zB Fotos);
  3. Darstellen, Beschreiben, Vergleichen der geographischen Umwelt des Heimatortes, des Schulortes, der Gemeinde, des politischen Bezirkes und des Bundeslandes;
  4. Sammeln von Anschauungsmaterial zur Illustration und Festigung der geographischen Kenntnisse;
  5. Orientierung unter Verwendung möglicher Orientierungshilfen wie Kompass, Plan, Karte und Ähnlichem.

Der Lehrerin bzw. dem Lehrer steht dafür eine Vielfalt methodischer Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. das Aufgreifen realer sozialer Begebenheiten und Situationen;
  2. die verbale Darstellung und Verarbeitung sozialer Ereignisse und Probleme in unterschiedlichen Gesprächssituationen;
  3. Verbalisieren von Gefühlen, Einstellungen und Meinungen;
  4. das Verdeutlichen sozialer Erscheinungen und Abläufe sowie von Gefühlen durch Darstellen und Bearbeiten in verschiedenen Spielformen;
  5. das Einholen und Verarbeiten von Informationen über sich selbst und andere;
  6. soziale Situationen erfahrbar machen und für sie verschiedene Lösungsmöglichkeiten suchen (zB Bild- und Textvorgaben);
  7. die vielfältigen Möglichkeiten des Schullebens für Begegnungen, soziales Planen, Entscheiden und Handeln (zB klassenübergreifende Aktionen, Patenschaften, Einbeziehung der Eltern);
  8. das Planen und Durchführen sozialer Vorhaben.

Erfahrungs- und Lernbereich Zeitorientierung

Schulanfängerinnen und Schulanfängern ist die Orientierung in zeitlichen Dimensionen nur in erlebnismäßig erfassbarem Ausmaß möglich; das Orientierungsvermögen muss daher durch entsprechende Hilfeleistung systematisch ausgebaut und begrifflich erfassbar gemacht werden, indem Ereignisse, Personen, Gegenstände, zu denen die Schülerin bzw. der Schüler Beziehungen herstellen kann, in den Unterricht einbezogen werden.

An bedeutsamen Zeitbildern aus der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler soll der historische Raum zunehmend erfasst werden.

Als Lern- und Arbeitsformen bieten sich an:

Sammeln, Ordnen und Vergleichen von Informationen unter historisch-kulturellem Aspekt;

Erkunden und Erkennen von Veränderungen der Umwelt der Schülerin bzw. des Schülers und ihrer bzw. seiner Bezugspersonen durch Beschreiben, Darstellen (Rollenspiel), Vergleichen, zeitliches Zuordnen (Entwicklungsreihen);

Begegnung mit Zeuginnen und Zeugen und anderen Quellen der Vergangenheit.

Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaftsorientierung

Elementares wirtschaftskundliches Lernen erfolgt primär in der unmittelbaren Begegnung und Auseinandersetzung mit jenen Ausschnitten und Zusammenhängen der Wirtschaft, denen die Schülerinnen und Schüler in ihrem täglichen Leben begegnen.

Darüber hinaus sind immer wieder auch jene Erfahrungen aufzugreifen, die die Schülerinnen und Schüler aus ihrer eigenen wirtschaftlichen Situation gewonnen haben. Bezüge zu ihrer künftigen Rolle als Konsument bzw. in Arbeitswelt, Wirtschaft und Kultur sollen in kindgerechter Form hergestellt werden.

Für das Lernen in diesem Bereich stehen der Lehrerin bzw. dem Lehrer mehrere methodische Möglichkeiten zur Verfügung:

der wirtschaftskundlich akzentuierte Lehrausgang; das Auswerten von Erkundungs- und Beobachtungsaufgaben; das Befragen von Personen, die von ihren eigenen wirtschaftlichen Erfahrungen berichten können (Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Expertinnen und Experten);

das Arrangieren von Lernsituationen mit Hilfe originaler Materialien aus dem Bereich der Wirtschaft (Lebensmittel, Kleidung, Verpackungsmaterial, Werbemittel, Werkzeuge und dergleichen) sowie mit einschlägigem didaktischem Material;

durch das Klären grundlegender Begriffe aus dem Wirtschaftsleben Tatsachen und Zusammenhänge besser verständlich machen;

Abläufe solidarischen wirtschaftlichen Handelns in spielerischer Form durchschaubar machen;

angemessenes Verhalten in Geschäften und Betrieben (zB Einkaufen, Reklamieren, Werbeangebot, Preis- und Qualitätsauszeichnungen).

Erfahrungs- und Lernbereich Naturwissenschaftliche Zusammenhänge

Die didaktischen Überlegungen müssen sich auf die Tatsache stützen, dass die Schülerinnen und Schüler besonderes Interesse an der lebenden Natur zeigen. Die beste Voraussetzung für Lernmotivation und effektiven Unterricht ist die direkte Begegnung mit der Natur. Dabei muss auf Natur- und Umweltschutz Bedacht genommen werden.

Wo die unmittelbare Begegnung mit der Natur nicht möglich ist oder zur Veranschaulichung nicht ausreicht, muss die Nachbildung der Wirklichkeit herangezogen werden (zB Filme). Der Unterricht hat solchen didaktischen Konzepten zu folgen, die es ermöglichen, dass in den Kindern der Wunsch zum Entdecken und Erforschen der Natur verstärkt wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen in den Gebrauch altersgemäßer Bestimmungsbücher eingeführt werden.

Durch Vernetzung des Lernbereiches Naturwissenschaftliche Zusammenhänge mit den anderen Bereichen des Sachunterrichts wird die Vertiefung verantwortungsvollen und umweltgerechten Verhaltens angestrebt. Entsprechend der Bedeutung von Gesundheit und Bewegung ist eine enge und nachhaltige Vernetzung mit dem Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport anzustreben.

Die didaktischen Überlegungen müssen von der Tatsache ausgehen, dass das Interesse des Kindes sehr stark auf technische, physikalische und chemische Sachverhalte seiner Umwelt ausgerichtet ist.

Neben der unmittelbaren Begegnung mit der Wirklichkeit kommt dem Versuch besondere Bedeutung zu. Er integriert sämtliche fachspezifische Arbeitsweisen und fördert Lernbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Kooperationsfähigkeit. In diesem Zusammenhang sind die in der Werkerziehung gewonnenen Produkte und Erkenntnisse einzubeziehen.

Grundstufe I

Lehrstoff:

1. und 2. Schulstufe

Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft und soziale Beziehungen

Beispielsweise:

  1. sich in der neuen Gemeinschaft zurechtfinden
  2. für das Zusammenleben wichtige Gesprächsregeln anwenden
  3. Ordnungsformen im Schulalltag kennen lernen und einhalten
  4. Beiträge für das Zusammenleben leisten
  5. besondere Anlässe und Formen von Festen kennen lernen und gemeinsam gestalten
  6. die Familie als Lebensgemeinschaft – verschiedenen Funktionen und Rollen der Familienmitglieder besprechen, unterschiedliche Formen von Familien thematisieren
  7. über Erfahrungen, die in anderen Gemeinschaften gemacht wurden, sprechen
  8. die Notwendigkeit von Regelungen und Ordnungen in Gemeinschaften einsehen
  9. eigenes Verhalten und die eigene Rolle gegenüber anderen beobachten – sich selbst beschreiben
  10. Gefühle und Stimmungen in bestimmten Situationen beschreiben
  11. Spiele zur Verbesserung der Kommunikation
  12. das Anderssein der Mitmenschen wahrnehmen, sich damit auseinander setzen und andere akzeptieren
  13. richtiges Verhalten gegenüber möglicher Verführung und Gewalt

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. die Klasse und die Schule als neue Gemeinschaft erleben
  2. das Zusammenleben in verschiedenen Gemeinschaften kennen lernen
  3. die Familie als Lebensgemeinschaft erfahren
  4. sich selbst und andere kennen lernen

Erfahrungs- und Lernbereich Raumorientierung

Beispielsweise:

  1. räumliche Beziehungen (zB links – rechts, davor – dahinter, weit – nahe) erkennen und benennen
  2. Standorte von Dingen, Wege und Entfernungen beschreiben
  3. an Modellen bzw. in der unmittelbaren Umgebung Orientierungsgesichtspunkte gewinnen
  4. im Zusammenhang mit der Verkehrserziehung den Schulweg und andere Wege beschreiben
  5. verschiedene Geländeformen, Gewässer Verkehrswege usw. kennen lernen und benennen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. die unmittelbare Umgebung kennen lernen und sich darin zurechtfinden und erste Orientierungsgesichtspunkte erfassen
  2. geografische Gegebenheiten der näheren Umgebung kennen und benennen

Erfahrungs- und Lernbereich Zeitorientierung

Beispielsweise:

  1. Zeitabläufe erfassen (zB Tagesablauf, Wochenplan, Jahreskreis)
  2. die Zeit gliedern und durch Erlebnisse und Erfahrungen zu einem alters- und entwicklungsgemäßen Geschichtsverständnis gelangen (zB alte Gebäude, Kulturdenkmäler in der unmittelbaren Umgebung)
  3. die Verwendung der Uhr und des Kalenders anbahnen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. Zeitbewusstsein anbahnen
  2. Zeitabläufe bewusst wahrnehmen
  3. durch eigene Erlebnisse und Erfahrungen zu einem altersgemäßen Geschichtsverständnis gelangen

Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaftsorientierung

Beispielsweise:

  1. elementare Einsichten über Dinge gewinnen, die wir zum täglichen Leben brauchen
  2. einen einfachen Produktionsvorgang beobachten und überschauen versuchen
  3. elementare Kenntnisse über einige Berufe und Arbeitsstätten erwerben
  4. über grundlegende Zusammenhänge zwischen Arbeit, Geldverdienen und Geldausgeben Bescheid wissen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. ein erstes Verständnis für das Versorgt werden gewinnen
  2. einfache Kenntnisse über Arbeit und Verdienst erwerben

Erfahrungs- und Lernbereich Naturwissenschaftliche Zusammenhänge

Beispielsweise:

  1. die Formenvielfalt von Pflanzen und Tieren in der Natur bewusst betrachten (zB suchen und sammeln von Blättern)
  2. einige Pflanzen und Tiere kennen und benennen können
  3. den Bau von Pflanzen und Tieren besprechen
  4. die Beziehung des Menschen zur Natur verstehen lernen
  5. die eigene Verantwortung gegenüber der Natur allmählich erkennen
  6. die Gliederung und die wichtigsten Funktionen des menschlichen Körpers besprechen
  7. die Voraussetzungen und die Wichtigkeit für eine gesunde Lebensführung kennen lernen
  8. Informationen über die menschliche Sexualität gewinnen (Geschlechtsunterschiede, Liebe und Partnerschaft)
  9. Wahrnehmungen und Erlebnisse zu sexuellen Themen klären und die damit verbundenen Gefühle und sozialen Erlebnisse bewusst machen
  10. gegenüber Sexualtätern schützende und rettende Verhaltensweisen kennen lernen
  11. mit Geräten umgehen und deren Verwendung besprechen (zB messen, erstes experimentieren)
  12. über Gefahren beim Gebrauch technischer Geräte Bescheid wissen
  13. mit technischen Geräten sinnvoll und sparsam umgehen
  14. Auswirkungen einiger Kräfte kennen lernen (zB Magnetkraft)
  15. ausgehend von Gegenständen aus der Umwelt Stoffe benennen und besprechen; dabei einige ihrer Eigenschaften und Veränderungen feststellen
  16. die Gefährlichkeit bestimmter Stoffe (zB Medikamente, Reinigungsmittel) kennen und richtiges Verhalten besprechen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. Begegnungen mit der Natur
  2. erste Einsichten über Lebensvorgänge und biologische Zusammenhänge gewinnen
  3. erste Formenkenntnisse über Pflanzen und Tiere erwerben
  4. verantwortungsbewusstes Verhalten gegenüber der Natur erlernen
  5. Kenntnisse über den menschlichen Körper erwerben
  6. die Bedeutung der eigenen Gesundheit erkennen lernen und gesundheitsbewusstes Verhalten anbahnen
  7. elementares Wissen und eine positive Einstellung zur menschlichen Sexualität anbahnen
  8. Kenntnisse über technische Gegebenheiten in der Umgebung erwerben
  9. verantwortungsbewusstes Handeln beim Gebrauch technischer Geräte entwickeln
  10. Umgang mit Objekten und dabei spezifische Arbeitsweisen kennen lernen
  11. Erkenntnisse über Kräfte und ihre Wirkungen erwerben
  12. Grundkenntnisse über Stoffe und ihre möglichen Veränderungen gewinnen
  13. sachgemäßes und verantwortungsbewusstes Handeln im Umgang mit Stoffen entwickeln

Grundstufe II

Lehrstoff:

3. und 4. Schulstufe

Erfahrungs- und Lernbereich Gemeinschaft und soziale Beziehungen

Beispielsweise:

  1. zum Zusammenleben in der Schule und in anderen Gemeinschaften durch soziales Verständnis und Handeln beitragen (zB gemeinsame Erlebnisse vorbereiten und mitgestalten)
  2. besondere Situationen des Gemeinschaftslebens wahrnehmen (zB Hilfsbedürftigkeit anderer erkennen)
  3. Möglichkeiten schaffen, eigene Gefühle kennen zu lernen, die Gefühle anderer wahrnehmen und damit umzugehen
  4. Fähigkeiten und Eigenarten anderer erkennen, verstehen und akzeptieren
  5. Alltagskonflikte aufgreifen, nach ihren Ursachen suchen, mögliche Lösungen finden; mit Konflikten leben können
  6. eigene Neigungen, Fähigkeiten und Schwächen erkennen
  7. die Begriffsbildung, Kooperationsfähigkeit, Konzentration und Ausdauer durch verschiedenen Arbeitsweisen, verschiedene Spiele und Spielformen fördern
  8. Wissen über Einrichtungen und Organe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der Gemeinde, des Bezirkes und des Bundeslandes sowie öffentliche Dienstleistungsbetriebe gewinnen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. die Fähigkeit und Bereitschaft miteinander zu leben und zu arbeiten – in der Schulgemeinschaft und in anderen Gemeinschaften entwickeln
  2. sich selbst und andere verstehen
  3. die Verschiedenheit anderer erkennen und sie in ihrem Anderssein verstehen
  4. eine verantwortliche Einstellung gegenüber der Arbeit und dem Arbeitsmaterial erwerben
  5. die Bereitschaft wecken, sich Spielregeln unterzuordnen und Spielniederlagen hinzunehmen
  6. öffentliche Einrichtungen kennen lernen

Erfahrungs- und Lernbereich Raumorientierung

Beispielsweise:

  1. durch Erkundungsübungen die Orientierungsfähigkeit erweitern
  2. den Verlauf von Wegen und die Landschaftsformen feststellen und beschreiben
  3. modellhafte Darstellung der unmittelbaren Umgebung (zB Sandkasten)
  4. ausgehend vom Modell Grundrisse herstellen und dabei das Verständnis für geografische Darstellungen anbahnen
  5. die Beschreibung bedeutsamer Orientierungspunkte durch Angabe der Himmelsrichtung (zB Himmelsrichtungen mit Hilfe des Kompasses feststellen)
  6. Übersicht über das eigene Bundesland gewinnen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. Erkundungs- und Orientierungsübungen in der näheren Umgebung durchführen
  2. Hilfen zur Orientierung im Raum kennen lernen
  3. Anbahnen der Arbeit mit Modellen, Skizzen und Plänen als geografische Darstellungsformen
  4. grundlegende geografische Informationen über das eigene Bundesland gewinnen

Erfahrungs- und Lernbereich Zeitorientierung

Beispielsweise:

  1. Zeitabläufe genauer definieren
  2. Uhr und Kalender zur Bestimmung und Gliederung der Zeit verwenden
  3. Veränderungen von Menschen und Dingen beobachten und an altersgemäß verständlichen Entwicklungsreihen feststellen
  4. die Vergangenheit des Heimatortes an einigen ausgewählten Beispielen historischer Zeitbilder zurückverfolgen
  5. aktuelle Ereignisse unter Beachtung historischer Aspekte erschließen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. Zeitabläufe erfassen und darstellen
  2. Uhr und Kalender zur Bestimmung und Gliederung der Zeit verwenden
  3. Veränderungen in der engeren und weiteren Umwelt im Ablauf der Zeit feststellen und deuten
  4. Bezugsräume unter Beachtung historischer Aspekte erschließen
  5. durch ausgewählte Bilder aus der Geschichte und Kultur des Bundeslandes einen ersten historischen Überblick gewinnen

Erfahrungs- und Lernbereich Wirtschaftsorientierung

Beispielsweise:

  1. Einsichten über die Familie als Wirtschaftsgemeinschaft gewinnen
  2. persönliche und wirtschaftliche Bedeutung von Arbeit erkennen
  3. mit Geld umgehen lernen
  4. den wirtschaftlichen Zusammenhang von Erzeugung, Verteilung und Verbrauch einer Ware an überschaubaren Beispielen des täglichen Lebens aufzeigen
  5. verschiedenen Formen der Werbung kennen lernen; verschiedene Werbeabsichten feststellen und vergleichen
  6. verschiedene Berufe besprechen; erkennen, dass sie unterschiedliche Ausbildung erfordern
  7. die wirtschaftliche und persönliche Bedeutung der Freizeitgestaltung erfassen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. das Verständnis für Versorgt werden und Versorgen erweitern und vertiefen
  2. weitere Kenntnisse über die persönliche und wirtschaftliche Bedeutung von Arbeit, Verdienst und Geld gewinnen
  3. Kenntnisse über Wirtschaftsformen, über Arbeit, Beruf und Erholung gewinnen; Zusammenhänge verstehen

Erfahrungs- und Lernbereich Naturwissenschaftliche Zusammenhänge

Beispielsweise:

  1. durch Experimentieren Einsichten in einfache ökologische Zusammenhänge gewinnen (zB Wachstum von Pflanzen bei Düngung und Überdüngung)
  2. Entwicklungsvorgänge, Lebensweisen und Lebensräume bei Pflanzen und Tieren erfassen
  3. die zur Auseinandersetzung mit der Natur bisher erlernten Arbeitsweisen vertiefen und anwenden
  4. ausgewählte Bestimmungsbücher gebrauchen lernen
  5. an Aktionen zum Natur- und Umweltschutz mitwirken
  6. einfache Experimente planen, durchführen und auswerten (zB Pflanzen unter verschiedenen Lebensbedingungen aufziehen)
  7. Auswirkungen des eigenen Verhaltens auf die Natur erfassen und Folgen von Fehlverhalten abschätzen und aus diesem Verständnis entsprechend handeln
  8. Aufgaben und Leistungen einzelner Körperteile und Organe kennen
  9. die körperliche Gesundheit als eine Grundlage geistigen und seelischen Wohlbefindens erkennen
  10. die Bedeutung gesunder Lebensführung erkennen und sich gesundheitsbewusst verhalten
  11. über Bereiche menschlicher Fortpflanzung und Pubertät grundlegendes Wissen erwerben
  12. Liebe und Partnerschaft als Grundlage menschlicher Sexualität verstehen
  13. technische Einrichtungen kennen lernen und deren Funktion erkennen
  14. spezifische Arbeitsweisen erweitern (experimentieren)
  15. sachgemäßen und verantwortungsvollen Umgang mit Werkzeugen lernen – Vorsichtsregeln zur Vermeidung von Unfällen
  16. weitere Kräfte und deren Wirkungen (zB Magnetkraft, Wettererscheinungen) kennen lernen
  17. die Erscheinungsformen verschiedener Stoffe kennen und benennen
  18. Experimente durchführen und die Ergebnisse festhalten
  19. die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe besprechen und den Umgang mit ihnen vermeiden
  20. zur Sammlung wieder verwertbarer Stoffe beitragen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. Einsichten über Lebensvorgänge und biologische, sowie ökologische Zusammenhänge gewinnen
  2. Begegnung mit der Natur und dabei spezifische Arbeitsweisen und Fertigkeiten erlernen und anwenden
  3. Formenkenntnisse über Pflanzen und Tiere erweitern
  4. sich umweltgerecht verhalten
  5. Kenntnisse über den menschlichen Körper erweitern
  6. die Bedeutung gesunder Lebensführung erkennen
  7. Wissen und eine positive Einstellung zur menschlichen Sexualität erweitern
  8. Kenntnisse über technische Gegebenheiten aus der Umwelt der Schülerinnen und Schüler vertiefen
  9. Kenntnisse über Kräfte und ihre Wirkungen ausbauen
  10. Kenntnisse über Stoffe und ihre Veränderungsmöglichkeiten erweitern
  11. Sachgemäßes und umweltbewusstes Handeln im Umgang mit Stoffen

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung beschäftigt sich mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunftsperspektiven. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum und zur Identitätsfindung in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft. Dabei ist der Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen besonders Beachtung zu schenken. Kontroverse Interessen in Geschichte und Politik sind im Unterricht ebenso kontrovers darzustellen. Lehrkräfte haben darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler eine kritisch-abwägende Distanz aufrecht erhalten können. Das Kennenlernen verschiedener Modelle menschlichen Zusammenlebens in der Vergangenheit soll zu Verständnis der eigenen Situation und Toleranz dem Anderen gegenüber in der Gegenwart führen.

Im besonderen Maße ist hierbei von der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Im Bereich des historischen Lernens stellen ua. Neue Kulturgeschichte/Geschlechtergeschichte, Umweltgeschichte oder Globalgeschichte gleichberechtigte Zugänge dar. Im Bereich des politischen Lernens sind Themenbereiche aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler wie zB Medien, Konsum, Migrationserfahrungen, Lebenswegentscheidungen aufzugreifen.

Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher, kultureller und zeitlicher Dimensionen geben. Dabei sind besonders interkulturelles und globales Lernen in den Unterricht mit einzubeziehen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung ist so zu gestalten, dass es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, historische und politische Kompetenzen zu erwerben.

Die Fragestellungen sollen den Erfahrungen, Problemen und Erkenntnisinteressen der Gegenwart entstammen. Historische Sachverhalte müssen aus dem jeweiligen Kontext heraus erklärt und verstanden werden.

Es ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, dass die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen politisch bewusstes Handeln entwickeln.

Der Einsatz verschiedener Sozialformen soll dazu beitragen, Erkenntnisse individuell oder gemeinschaftlich zu gewinnen. Eine Diskussionskultur, in der die Meinung der anderen respektiert wird, ist anzustreben.

Historische Kompetenzen

Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen aufzuzeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren (Historische Fragekompetenz).

Der Umgang mit historischen Quellen zum Aufbau einer Vorstellung über die Vergangenheit (Geschichte selbst erzählen) sowie der kritische Umgang mit historischen Darstellungen (zB in Form von Ausstellungen, Spielfilmen mit historischen Inhalten) ist zu fördern. Es sind Möglichkeiten zu eröffnen, durch die die Schülerinnen und Schüler in „freien Arbeitsphasen" und in Projekten forschendes und entdeckendes Lernen praktizieren können (Historische Methodenkompetenz).

Im Unterricht dienen Begriffe und Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Der individuellen bzw. altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Historische Sachkompetenz).

Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen (Historische Orientierungskompetenz).

Politische Kompetenzen

Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer möglichst selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren (Politische Urteilskompetenz).

Der Unterricht soll die Bereitschaft und die Fähigkeit zu politischem Verstehen und Handeln fördern. Dazu sind die Entwicklung der Fähigkeiten, politische Konflikte auszutragen, eigene Positionen in politischen Fragen zu formulieren sowie politische Positionen anderer zu verstehen, aufzugreifen und an der Lösung von Problemen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter Rücksichtnahme auf eigene und fremde Bedürfnisse mitzuwirken, anzustreben. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, zB durch Simulationsspiele zu üben (Politische Handlungskompetenz).

Politische Bildung soll einerseits dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Andererseits sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, sich politisch artikulieren und in einen Diskurs mit anderen treten zu können, zB Schülerinnen- und Schülervertreterwahl (Politische Methodenkompetenz).

Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Der alters- und entwicklungsgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Politische Sachkompetenz).

Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Die beschriebenen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und –gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen.

Sekundarstufe I

Lehrstoff:

6. Schulstufe

Erstes Auftreten der Menschen bis zum Ende des Mittelalters

Beispielsweise:

  1. der Vergleich des Zusammenlebens von Menschen früher und heute
  2. verschiedene Kulturen von der Antike bis zum Mittelalter
  3. das Leben der Menschen unter Berücksichtigung des Alltags sowie der Generationen- und Geschlechterverhältnisse in verschiedenen Gemeinschaften und Lebenswelten (zB Nomadentum, Bauern und Dorf, ritterliches Leben und höfische Kultur)
  4. die Auseinandersetzung des Menschen mit der Natur und ihre Auswirkungen auf die Organisation des menschlichen Zusammenlebens
  5. Entwicklung der Arbeitsteilung und des Wirtschaftens anhand exemplarischer Wirtschaftsformen
  6. verschiedenen Herrschaftsformen und Religionen

Lernziele der sechsten Schulstufe:

  1. Formen des Zusammenlebens früher und heute kennen lernen
  2. verschiedene Gemeinschaften und Lebenswelten erfahren
  3. Entwicklung der Wirtschaft darstellen
  4. politische Herrschaftsformen kennen lernen
  5. Charakteristika von Hochkulturen kennen lernen
  6. verschiedene Weltbilder kennen lernen

Lehrstoff:

7. Schulstufe

Beginn der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkrieges

Beispielsweise:

  1. Erfindungen und Entdeckungen, die die Welt verändert haben
  2. Humanismus und Renaissance
  3. die Reformen Maria Theresias und Josefs II. (zB Einführung der Schulpflicht)
  4. Napoleon und die Französische Revolution
  5. verschiedene Formen des Wirtschaftens und deren Auswirkungen auf die Arbeitswelt, Freizeit, Generationen, Familie und Stellung von Frauen und Männern
  6. die Menschenrechte und das Problem ihrer Durchsetzung
  7. der Erste Weltkrieg – Ursache und Auswirkungen für die Menschen in Europa
  8. Kunst und Kultur – von der Renaissance bis hin zum Jugendstil unter Berücksichtigung der Alltagskultur

Lernziele der siebenten Schulstufe:

  1. das neue Menschen- und Weltbild am Beginn der Neuzeit kennen lernen
  2. die Zeit des Absolutismus und der Aufklärung erkunden
  3. die napoleonische Zeit und ihre Auswirkung auf eine Neuordnung von Europa erfahren
  4. die Auswirkungen der Wirtschaft auf die Gesellschaft erkennen
  5. das Wissen über Menschenrechte, insbesondere der Kinderrechte, erwerben
  6. Staaten und Völker im Krieg kennen lernen – am Beispiel „Erster Weltkrieg“
  7. Kunst und Kultur als Ausdruck des Lebensgefühls einer Epoche erfahren

Lehrstoff:

8. Schulstufe

Zeitraum vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zur Gegenwart – Möglichkeiten der politischen Beteiligung

Beispielsweise:

  1. Möglichkeiten einer politischer Beteiligung, Mitbestimmung und Mitverantwortung
  2. Grundzüge der österreichischen Verfassung, Demokratie, politische Parteien
  3. Rechte und Pflichten einer Staatsbürgerin bzw. eines Staatsbürgers
  4. wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge im Hinblick auf Veränderungen in Arbeitswelt und Freizeit
  5. Wirtschaftskrisen
  6. Rolle der Frauen, der Männer, der Generationen und der Familien
  7. Demokratie und Diktatur in Europa
  8. der Nationalsozialismus, Holocaust, Erinnerungskulturen
  9. der Zweite Weltkrieg und seine Folgen
  10. Österreich – die Zweite Republik: politisches System, wirtschaftliche und soziale Entwicklung
  11. Österreich als Mitglied der Europäischen Union
  12. Europa und seine Integration
  13. aktuelle Konflikte und Möglichkeiten der Friedenserziehung

Lernziele der achten Schulstufe:

  1. die Möglichkeiten politischer Beteiligung, Mitbestimmung und Mitverantwortung im Schulalltag, im sozialen Umfeld und den demokratischen Institutionen erkennen und wahrnehmen können
  2. Kenntnisse über die Grundzüge der österreichischen Verfassung haben
  3. Kenntnisse über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern erwerben
  4. die Auswirkungen der Wirtschaft auf die Gesellschaft im 20. Jahrhundert erkennen
  5. demokratische und diktatorische Herrschaftsformen in Europa kennen lernen
  6. die Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges auf das Weltgeschehen hinsichtlich Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erfahren

Geographie und Wirtschaftskunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Mittelpunkt von Geographie und Wirtschaftskunde steht der Mensch. Seine Aktivitäten und Entscheidungen haben immer auch Auswirkungen auf räumliche Strukturen. Diese räumlichen Aspekte menschlichen Handelns sind Gegenstand des Unterrichts. Besonders thematisiert werden solche Vernetzungen am Beispiel der Wirtschaft, deren allgemeine Grundlagen zu erarbeiten sind. Es bieten sich vielfältige Ansätze Fächerverbindenden Arbeitens an. Neben der bewussten Wahrnehmung wird die Beschreibung sowie die Erklärung von Sachverhalten, Zusammenhängen und Entwicklungen des menschlichen Handelns angestrebt. Geographie und Wirtschaftskunde soll Schülerinnen und Schülern helfen, im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich verantwortungsbewusst und tolerant zu handeln.

Didaktische Grundsätze:

Geographische und wirtschaftskundliche Inhalte sollen im Unterricht nicht nebeneinander stehend getrennt, sondern in starkem Maße miteinander verflochten in vergleichender Darstellung aller Kontinente unter möglichst häufiger Berücksichtigung Österreichs behandelt werden.

Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde muss sich regelmäßig der erreichbaren realen Umwelt zuwenden. In Lehrausgängen, Wanderungen, Betriebserkundungen uä. sollen die Schülerinnen und Schüler unmittelbar an der Wirklichkeit räumliche und wirtschaftliche Situationen erleben. Viele Lerninhalte sind einer unmittelbaren Begegnung jedoch nicht zugänglich. Deshalb ist Geographie und Wirtschaftskunde auf die Verwendung unterschiedlicher Medien und Fördermethoden angewiesen. Sie ermöglichen die wiederholte Auseinandersetzung mit Lerninhalten und dienen der Objektivierung und Zuordnung der Einzelbeobachtung. Die Verwendung elektronischer Medien soll zur arbeitsorientierten Unterrichtsgestaltung wesentliche Impulse beisteuern. Besonders zu fördern sind Unterrichtsprojekte, da sie eine ganzheitliche Auseinandersetzung mit komplexen Fragestellungen ermöglichen. Offene Lernformen sollen eine Individualisierung und Autonomisierung des Lernprozesses gewährleisten.

Sekundarstufe I

Lehrstoff:

5. Schulstufe

Darstellung menschlichen Lebens und Wirtschaftens; graphische Darstellungen; die Bedeutung von Rohstoffen

Beispielsweise:

  1. ausgehend vom eigenen Bundesland und Österreich das Beziehungs- und Wirkungsgefüge von Mensch, Landschaft und Wirtschaft erarbeiten
  2. Kenntnisse über unterschiedliche Wirtschaftsformen gewinnen
  3. Zusammenhänge zwischen Wirtschaftsformen und -berufe kennen lernen
  4. Übungen im Umgang mit grafischen Darstellungen, Karten und Atlas
  5. Kenntnisse über Arbeit, Beruf und Erholung gewinnen

Lernziele der fünften Schulstufe:

  1. das Leben und Wirtschaften von Menschen in unterschiedlichen Gebieten kennen lernen –erkennen, wie Menschen mit Naturgewalten umgehen
  2. grundlegende Einsicht, dass Gesellschaft und Wirtschaft räumlich strukturiert sind, gewinnen
  3. die Gütererzeugung in gewerblichen und industriellen Betrieben sowie den Dienstleistungsbereich kennen lernen
  4. Umgang mit grafischen Darstellungen, Karten und Atlas
  5. die Bedeutung einiger wichtiger Rohstoffe kennen lernen

Lehrstoff:

6. Schulstufe

Die Erde; kartographische Darstellungen; Wirtschaftsformen

Beispielsweise:

  1. Erwerben grundlegender Informationen über die Erde mit Globus, grafischen Darstellungen, Karten und Atlas – die Erde als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen
  2. Erdteile und Weltmeere kennen lernen
  3. besondere geografische und wirtschaftliche Gegebenheiten der Erdteile kennen lernen
  4. Lebensräume mit schwierigen Lebensbedingungen exemplarisch vermitteln
  5. Auswirkungen von Natur- und Gesellschaftsbedingungen auf Wirtschaftsformen kennen lernen
  6. die verschiedenen Lebens- und Konsumgewohnheiten des Menschen kennen lernen
  7. Gewinnung und Nutzung von Rohstoffen und Energie

Lernziele der sechsten Schulstufe:

  1. Erwerben grundlegender Informationen über die Erde
  2. Erkennen wie einfache Wirtschaftsformen von Natur- und Gesellschaftsbedingungen beeinflusst werden
  3. Erkennen, dass sich Menschen in ihren Lebens- und Konsumgewohnheiten auf regionale und kulturelle Voraussetzungen einstellen
  4. Erkennen, dass Lebensweisen einem ständigen Wandel unterliegen
  5. Kenntnisse über die Gewinnung von Rohstoffen und Energie

Lehrstoff:

7. Schulstufe

Leben und Wirtschaften in Österreich, in Europa, auf der Erde; topographische Kenntnisse

Beispielsweise:

  1. das Leben des Menschen in natürlicher und gestalteter Umwelt vergleichen
  2. unterschiedliche Standorte an den Beispielen Verkehr, Infrastruktur, Versorgung und Umweltqualität vergleichen
  3. einige wichtige Ursachen und Folgen der Bevölkerungsverteilung und -entwicklung kennen lernen
  4. Erfassen der Zusammenhänge von Wirtschaftsweise und Landnutzung
  5. die Bedeutung der Berufswahl für die Lebensgestaltung kennen lernen
  6. Erkennen der Notwendigkeit, im privaten Haushalt Ausgaben den eigenen finanziellen Möglichkeiten anzupassen
  7. Beispiele für die wirtschaftliche Verflechtung kennen lernen

Lernziele der siebenten Schulstufe:

  1. weitere Kenntnisse und Einsichten über menschliches Leben und Wirtschaften in Österreich
  2. den Lebensraum Österreich anhand von unterschiedlichen grafischen Darstellungen und Karten erfassen
  3. Einblicke in die Arbeits- und Berufswelt
  4. Wirtschaften im privaten Haushalt
  5. Volkswirtschaftliche Zusammenhänge kennen lernen

Lehrstoff:

8. Schulstufe

Kulturelle, soziale, politische und technologische Entwicklungen; volkswirtschaftliche Zusammenhänge

Beispielsweise:

  1. die Vielfalt Europas – Landschaft, Kultur, Bevölkerung und Wirtschaft – kennen lernen
  2. Kenntnisse über Informationen über ausgewählte Regionen und Staaten Europas gewinnen
  3. Bewusstseinsbildung für das „Gemeinsame Europa“
  4. Erkennen, dass gewisse Gegenwarts- und Zukunftsprobleme nur überregional zu lösen sind
  5. den stetigen Wandel der Arbeits- und Berufswelt erkennen
  6. die Einsicht in die Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung und Mobilität gewinnen
  7. über subjektive und gesamtwirtschaftliche Probleme der Arbeitslosigkeit Bescheid wissen
  8. Möglichkeiten für die Wahrung von Verbraucherinteressen in der Marktwirtschaft kennen lernen
  9. die europäischen Wirtschaft und ihre Stellung in der Welt kennen lernen
  10. die Verantwortung des Menschen für das Leben auf „Einer Erde“ – Globalisierung – erkennen

Lernziele der achten Schulstufe:

  1. vertiefende Kenntnisse und Einsichten über menschliches Leben und Wirtschaften in Europa und auf der Erde erwerben
  2. den Lebensraum Europa und die Lebensräume weiterer Kontinente erfassen: kulturelle, soziale und politische Unterschiede kennen und verstehen lernen
  3. die Arbeits- und Berufswelt unter dem Aspekt wirtschaftlicher und technologischer Veränderungen sehen
  4. Vertiefung der Erkenntnisse über volkswirtschaftliche Zusammenhänge

Biologie und Umweltkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltkunde hat die Beschäftigung mit den Themenbereichen Mensch und Gesundheit, Tiere und Pflanzen und Ökologie und Umwelt zum Schwerpunkt.

Der Unterricht in Biologie und Umweltkunde soll Kenntnisse über den menschlichen Organismus und typische Vertreter des Tier- und Pflanzenreiches vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für den eigenen Körper erwerben, das sie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sich selbst befähigt (Akzeptanz des eigenen Körpers, der eigenen Sexualität; Gesundheitsförderung). Daraus soll die Bereitschaft zu gesunder Lebensführung und verantwortungsbewusstem Verhalten gegenüber der Natur erwachsen.

Er soll den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung der Natur als allgemeine Lebensgrundlage erkennen lassen, deren Erhaltung und Förderung auch zur Verbesserung menschlicher Lebensbedingungen führt.

Er soll Liebe zur Natur und Freude an ihrem Formenreichtum wecken sowie zu einen umweltbewussten, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen motivieren und befähigen die Wichtigkeit von Natur- und Umweltschutz bewusst machen.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Erarbeitung aller Themen ist stets die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, sowohl bei der Auswahl der Inhalte und Methoden, als auch durch Anwendung des Wissens auf den eigenen Bezugsrahmen. Gesellschaftsrelevante Aspekte sind miteinzubeziehen, um der Bedeutung biologischer Erkenntnisse für die Gesellschaft gerecht zu werden und die Schülerinnen und Schüler auf die zukünftige Beteiligung und Verantwortung am gesellschaftlichen Leben vorzubereiten.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu möglichst selbstständigem Arbeiten anzuregen und zur Problemlösefähigkeit unter Anwendung folgender Arbeitstechniken hinzuführen: Beobachten, Vergleichen, Ordnen; Arbeiten mit geeigneten Hilfsmitteln (zB Lupe, Mikroskop, Computer, usw.); Suchen, Verarbeiten und Darstellen von Information; Identifizieren und Lösen von Problemen; Durchführen einfacher Experimente und Messverfahren.

Die Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen der Umwelt, die Entwicklung eines Umweltbewusstseins sowie die Reflexion des eigenen und gesellschaftlichen Beitrags zur Erhaltung bzw. Mitgestaltung der natürlichen Lebensgrundlagen kann insbesonders durch fächerübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten gefördert werden. Naturbegegnung ist anzustreben (zB durch Exkursionen, Arbeiten im Freiland, pflegenden Umgang mit Tieren und Pflanzen). Lern- und Sozialformen wie etwa Gruppenarbeit, soziales Lernen, offenes Lernen sollen die soziale wie personale/emotionale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.

Sekundarstufe I

Lehrstoff:

5. Schulstufe

Der menschliche Körper; Pflanzen und Tiere; Ökologie und Umwelt

Beispielsweise:

  1. Aufgaben und Leistung der inneren Organe kennen lernen
  2. Zusammenhänge zwischen einzelnen Körperteilen und Organen und dem ganzen Körper erkennen
  3. an Hand der Schwerpunkte Bewegung und Sexualität eine Vertiefung des Verständnisses für den eigenen Körper erlangen
  4. Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt
  5. über körperliche und psychische Entwicklung und Befindlichkeit in der Pubertät Bescheid wissen
  6. sexuellen Missbrauch thematisieren
  7. Formenkenntnisse über Pflanzen und Tiere im Hinblick auf Lebensräume und Entwicklungsstufen ausweiten; im Vordergrund stehen jene Organismen die für das Ökosystem Wald von Bedeutung sind
  8. die Notwendigkeit von Gesetzen und Maßnahmen zur Erhaltung der Natur kennen lernen
  9. positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens thematisieren und hinterfragen

Lernziele der fünften Schulstufe:

  1. Kenntnisse über den menschlichen Körper weiter ausbauen und dadurch Verständnis für den eigenen Körper erhalten
  2. zur Akzeptanz des eigenen Körpers und der eigenen Sexualität gelangen
  3. die Bedeutung gesunder Lebensführung erkennen und sich gesundheitsbewusst verhalten
  4. Formenkenntnisse über Pflanzen und Tiere erweitern und festigen
  5. spezifische Arbeitsweisen und Fertigkeiten erweitern, festigen und bewusst anwenden
  6. Verständnis für die ökologischen Auswirkungen menschlichen Handelns gewinnen
  7. sich eigenverantwortlich und umweltgerecht verhalten lernen

Lehrstoff:

6. Schulstufe

Der menschliche Körper; Pflanzen und Tiere; Ökologie und Umwelt

Beispielsweise:

  1. Zusammenhänge zwischen Mikroorganismen und Körper erkennen
  2. Haus- und Nutztiere; Zusammenhänge mit der Nahrungsmittelproduktion
  3. Beispiele für wirbellose Tiere
  4. Haus-, Garten- und Waldpflanzen
  5. die Zelle und deren Aufbau erarbeiten
  6. ökologische Grundbegriffe anhand der Systeme Wald und heimischer Gewässer erarbeiten; Umwelt- und Naturschutz an konkreten Beispielen lebenspraktisch demonstrieren

Lernziele der sechsten Schulstufe:

  1. Auswirkungen von Mikroorganismen auf den Menschen kennen lernen
  2. an Hand einheimischer Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich, Bau und Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten
  3. die Zelle als Grundbaustein aller Lebewesen erkennen
  4. an Hand der Ökosysteme Wald und heimischer Gewässer ökologische Grundbegriffe kennen lernen

Lehrstoff:

7. Schulstufe

Der menschliche Körper; Pflanzen und Tiere; Ökologie und Umwelt

Beispielsweise:

  1. ausgewählte Tiere und Pflanzen und die Zusammenhänge zwischen deren Lebensweise und ihrer Umwelt erarbeiten
  2. aufbauend auf heimischen Ökosystemen die Ökosysteme anderer Regionen erarbeiten – Folgen menschlichen Wirkens analysieren, Ursachen feststellen und Lösungsvorschläge erarbeiten

Lernziele der siebenten Schulstufe:

  1. ausgewählte Tiere und Pflanzen und die Zusammenhänge zwischen deren Lebensweise und ihrer Umwelt kennen lernen
  2. Auswirkungen von Ökosystemen erkennen und verstehen lernen
  3. heimische Ökosysteme weiter vertiefen und die anderer Regionen kennen lernen

Lehrstoff:

8. Schulstufe

Der menschliche Körper; Pflanzen und Tiere; Ökologie und Umwelt

Beispielsweise:

  1. das menschliche Gehirn und Nervensystem erarbeiten – schädigende Einflüsse von Genuss- und Suchtmitteln
  2. Geschlecht und Sexualität als physiologisches, psychologisches und soziales Phänomen, Schwangerschaft und Geburt, Empfängnisregelung, Prophylaxe
  3. den Aufbau der Zelle und die Zellteilung erarbeiten
  4. die Grundlagen der Vererbung erarbeiten und deren Anwendungsmöglichkeiten wie die Gentechnik auch im Hinblick auf gesellschaftliche und ethische Fragen diskutieren
  5. wichtige lebensrettende Maßnahmen mit Experten/innen und Experten erarbeiten – Erste Hilfe Kurs; Maßnahmen zur Unfallvermeidung kennen lernen
  6. die Entwicklung der Lebewesen im Laufe der Erdgeschichte kennen lernen
  7. die Ökosysteme verschiedener Regionen erarbeiten und die Folgen menschlichen Wirkens hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt analysieren, Ursachen und Lösungsvorschläge erarbeiten

Lernziele der achten Schulstufe:

  1. die Steuerung der Lebensvorgänge im menschlichen Körper bewusst wahrnehmen
  2. Sexualität und persönliche Verantwortung
  3. weitere Vertiefung der Kenntnisse über den menschlichen Körper – Gesundheit/Krankheit gewinnen
  4. die Zelle als Grundbaustein aller Lebewesen erkennen
  5. einfache Grundlagen der Vererbung kennen lernen
  6. Erste Hilfe – Unfallvermeidung
  7. weitere Kenntnisse über die Entwicklungsgeschichte der Erde und des Lebens gewinnen
  8. Kenntnisse über Ökosysteme weiter vertiefen

Chemie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Chemieunterricht soll das Verständnis für chemische Vorgänge in der Umwelt wecken. Er soll die Grundlagen zur Beurteilung von Gefahren für die Umwelt wecken, um eine menschenwürdige Zukunft zu sichern.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien sind unabhängig von diesem Lehrplan stets aktuell und ergänzend im Unterricht zu berücksichtigen.

Chemische Vorgänge sind in konkreten Erlebnis-, Handlungs- und Sachzusammenhängen zu vermitteln.

Didaktische Grundsätze:

Der Chemieunterricht soll überwiegend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Prinzipiell ist der induktive Weg zum Erkenntnisgewinn anzustreben. Dies bedeutet, dass vom Lehrer/innen Experiment und vor allem auch vom Schüler/innen Experiment auszugehen ist. Dabei ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Suchen, Forschen und Entdecken zu geben.

Der Unterricht soll durch moderne Lern- und Sozialformen (zB Teamarbeit) auch das Lernen im sozialen und emotionalen Bereich fördern. Darüber hinaus hat eine Auseinandersetzung mit neuen Technologien, Unterrichtssoftware und elektronischen Informationssystemen zu erfolgen.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist ein ausgewogenes Verhältnis von exemplarischer Vertiefung (zB durch Projektunterricht, Lehrausgänge und Exkursionen) und informierender Darbietung (womöglich unterstützt durch Experimente oder Formen des Medieneinsatzes) anzustreben.

Chemieunterricht ist Sicherheitserziehung im weitesten Sinne. Daher muss hier ganz besonders auf Gefahren, die von Stoffen und Reaktionen ausgehen, hingewiesen werden, ohne zu dramatisieren oder zu verniedlichen. Durch den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Sicherheitsausstattung und -Hilfen sind die Schülerinnen und Schüler beim Experimentieren auch aktiv an die Sicherheitsstandards zu gewöhnen. Die Entsorgung ist vor allem wegen der Vorbildfunktion demonstrativ sorgfältig durchzuführen.

Sekundarstufe I

Lehrstoff:

8. Schulstufe

Chemische Produkte und Vorgänge; Chemie und Umwelt

Beispielsweise:

  1. chemische Produkte im Haushalt kennen lernen: Einsatzmöglichkeiten und verantwortungsvoller Umgang, Einsicht und Deutung der chemischen Symbolsprache, Kennzeichnung chemischer Produkte
  2. chemische Vorgänge kennen lernen: Einteilung und Eigenschaften von Stoffen
  3. Einsicht gewinnen in wichtige Eigenschaften und Reaktionen von Stoffen
  4. Wirkung und Auswirkung chemischer Produkte kennen lernen: entwicklungsgemäße Schulung der Einschätzung von Stoffen im Hinblick auf deren Gefährlichkeit
  5. Rohstoffquellen kennen lernen: Gewinnung – Verarbeitung – Bedeutung – verantwortungs-bewusste Nutzung – Entsorgung – Möglichkeiten der Wiederverwertung
  6. Prinzipielles Verstehen von Umweltproblemen als Störung natürlicher Systeme
  7. die Bedeutung und Auswirkung der Chemie für den Bereich Gesundheit kennen lernen: Ernährung – Kleidung – Wohnen
  8. Auseinandersetzung mit den Gefahren und dem Missbrauch der Chemie: Schadstoffe – Suchtmittel – Medikamente

Lernziele der achten Schulstufe:

  1. Auseinandersetzung mit chemischen Produkten im Haushalt
  2. Anleitung und Hinführung zu einem bewussten Beobachten einfacher chemischer Vorgänge
  3. chemische Prinzipien und Arbeitstechniken erleben
  4. die Bedeutung der Chemie für alle Lebensformen und Lebensvorgänge erfahren
  5. die Bedeutung der Chemie für den Bereich Gesundheit erfahren
  6. sich mit den Gefahren der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse auseinander setzen

Physik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Physik trägt zu allen Bildungsbereichen bei und soll sich keinesfalls nur auf die Darstellung physikalischer Inhalte beschränken.

Der Unterricht hat das Ziel, den Schülerinnen und Schülern das Modelldenken der Physik (Realwelt – Modell – Modelleigenschaften – Realwelt) zu vermitteln und physikalisches Wissen in größere Zusammenhänge zu stellen.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien sind unabhängig von diesem Lehrplan stets aktuell und ergänzend im Unterricht zu vermitteln.

Physikalische Vorgänge sind in konkreten Erlebnis-, Handlungs- und Sachzusammenhängen zu vermitteln.

Didaktische Grundsätze:

Ausgehend von konkreten Beobachtungen beziehungsweise Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler sind unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten jeweils die zu Grunde liegenden physikalischen Inhalte zu erarbeiten.

Modellvorstellungen und grundlegende Begriffe (zB Trägheit, Kraft oder Energie) sind an allen geeigneten Stellen zur Erklärung von Vorgängen in Natur und Technik heranzuziehen, um entwicklungsgemäß aufbereitet immer tiefergreifende Verständnisebenen zu erreichen.

An geeigneten Inhalten ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Untersuchen, Entdecken bzw. Forschen zu geben.

Dies bedingt auch den Einsatz von Schülerversuchen.

Entwicklungsgemäße Denkwege und Deutungsversuche der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.

Sekundarstufe I

Lehrstoff:

6. Schulstufe

Physikalische Erscheinungsformen

Beispielsweise:

  1. die Ursachen für Bewegung, unterschiedliche Bewegungsabläufe und Bewegungshemmungen aus Alltagserfahrungen kennen lernen
  2. Erkennen von Zusammenhängen: Weg-Zeit-Geschwindigkeit, Masse-Kraft, Masse-Trägheit
  3. den Begriff Wärme als Bewegungsenergie von Körperteilchen (zB Reibung) kennen lernen
  4. die Luft als Körper: Luft hat Gewicht und übt Druck aus; Luftverdichtung-Luftverdünnung-Vakuum; die Prinzipien „leichter als Luft“ und „schwerer als Luft“ (Ballonfahrt)
  5. die Luft als Träger kennen lernen: das Fliegen von zB Vögeln und Flugzeugen
  6. das Element Wasser: Ursachen des Schwimmens, Schwebens und Sinkens von Körpern (der Auftrieb und die Wasserverdrängung)
  7. verschiedene elektrische Energiequellen und den Aufbau des Stromkreises kennen lernen
  8. Magnetismus als eine unsichtbare Kraft kennen lernen: die Pole des Magneten, die Kompassnadel
  9. Druck, Frequenz, Tonhöhe, Lautstärke, Geschwindigkeit

Lernziele der sechsten Schulstufe:

  1. grundlegende bewegungsfördernde und bewegungshemmende Vorgänge verstehen und anwenden
  2. die Alltagsbegriffe Wärme und Kälte begreifen und verstehen
  3. die Eigenschaften der Elemente Wasser und Luft vertieft erfahren und erfassen
  4. einfache elektrische Phänomene und Vorgänge begreifen und verstehen
  5. einfache Formen des Magnetismus begreifen und verstehen
  6. grundlegendes Wissen über Entstehung und Ausbreitung des Schalls erwerben

Lehrstoff:

7. Schulstufe

Elektrische Phänomene und Geräte; Klimavorgänge

Beispielsweise:

  1. Vertiefung und Erweiterung der Erkenntnisse: Weg-Zeit-Geschwindigkeit, die gleichförmige und die gleichförmig beschleunigte Bewegung, Masse-Kraft, Masse-Trägheit
  2. das Rad mit seinen vielfältigen Einsatzmöglichkeiten
  3. Einsicht in elektrische Phänomene (zB Blitzschlag) und in einfache Bereiche der Elektrotechnik: Kraftwerke zur Stromgewinnung
  4. Energie im Haushalt: wichtige Elektrogeräte und ihre Einsatzmöglichkeiten – Sicherheitsbewusstsein im Umgang mit elektrischen Einrichtungen entwickeln
  5. ökologische Bedeutung von Energiesparmaßnahmen
  6. weitere Energiequellen für Antriebe kennen lernen (zB Dampfkraft)
  7. Festigung des Wissens über Druck-Frequenz-Tonhöhe-Lautstärke-Geschwindigkeit
  8. Einsichten über lokale und globale Wettervorgänge und Klimaerscheinungen gewinnen
  9. Wasserkreisläufe, Meeres- und Windströmungen

Lernziele der siebenten Schulstufe:

  1. aufbauend auf die sechste Schulstufe weitere bewegungsfördernde und bewegungshemmende Vorgänge verstehen und anwenden
  2. weitere elektrische Phänomene und Vorgänge begreifen und verstehen
  3. Energiequellen für Antriebe kennen lernen
  4. Festigung des Wissens über Entstehung und Ausbreitung des Schalls erwerben
  5. Kenntnisse über Wärme und Temperatur erwerben

Lehrstoff:

8. Schulstufe

Elektrizität und Radioaktivität

Beispielsweise:

  1. Einsicht in elektrische Phänomene und in einfache Bereiche der Elektrotechnik: Kraftwerke zur Stromgewinnung, der Generator und der Dynamo, der Transformator, der Elektromotor, der Elektromagnet
  2. Gefahren des elektrischen Stromflusses kennen lernen und sicherheitsbewusst handeln
  3. Kennen lernen wesentlicher physikalischer Maßeinheiten und Messinstrumente
  4. unsichtbare Wellen: Sender und Empfänger, Bild- und Tonübertragung
  5. die Entstehung und das Ausbreitungsverhalten des Lichtes kennen lernen: Lichtquellen, Lichtspektrum, Schatten und Schattenbilder, Geschwindigkeit, einfache optische Geräte
  6. Radioaktivität: Vorkommen, Anwendung, Gefahren
  7. die Erde als Teil des Universums kennen lernen unser Sonnensystem

Lernziele der achten Schulstufe:

  1. Zusammenhänge zwischen elektrischer und magnetischer Energie begreifen und verstehen lernen
  2. Gefahren des elektrischen Stromflusses erkennen und sicherheitsbewusstes Handeln erreichen (Sicherheitsnormen, Prüfzeichen und Qualitätssiegel)
  3. verschiedene Maßeinheiten benennen und zuordnen; Messinstrumente richtig anwenden
  4. Kenntnisse über Entstehung und Ausbreitungsverhalten des Lichtes erwerben
  5. Wissen über Radioaktivität erwerben
  6. die Erde als Teil des Universums erfahren

Deutsch, Lesen, Schreiben, (1. bis 4. Schulstufe),
Deutsch (5. bis 8. Schulstufe)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Bereitschaft und Fähigkeit zur Verständigung im mündlichen und schriftlichen Bereich durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.

Schwerpunkte sind:

  1. die individuelle Sprache zu erweitern und Einsichten in Struktur und Funktion von Sprache zu gewinnen
  2. den richtigen Sprachgebrauch im mündlichen und schriftlichen Bereich zu üben und zu festigen
  3. mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen
  4. Arbeits- und Lerntechniken zu vermitteln, die zu selbstständigem Bildungserwerb befähigen
  5. den lebenspraktischen Nutzen des Lesen- und Schreibenkönnens erfahrbar zu machen
  6. Informationen aufzunehmen, zu bearbeiten und zu vermitteln und sich mit Sachthemen auseinanderzusetzen
  7. den kritischen Umgang mit Medien zu fördern

Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Möglichkeiten nutzen und erweitern.

Der Unterricht fördert die Kritikfähigkeit und führt zur Auseinandersetzung mit einem ethischen Menschen- und Weltbild.

Folgende Teilbereiche stehen in einem engen Zusammenhang und haben die gemeinsame Aufgabe, einen ganzheitlichen Erziehungs- und Lernprozess in Gang zu setzen:

  1. Hören und Sprechen,
  2. Lesen und Schreiben,
  3. Umgang mit Texten
  4. Gestalten und Durchschauen der Sprache.

Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch soll beitragen, die Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Voraussetzungen zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Möglichkeiten zu erkennen, zu nutzen und zu erweitern.

Dabei sollen die sozialen, kulturellen und sprachlichen Erfahrungen thematisiert und gefördert werden. Der Mundart kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch muss mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft gesehen werden. Er berücksichtigt die besonderen Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler.

Daraus ergeben sich:

  1. die Arbeit mit individuellen Förderplänen
  2. eine zieldifferente Strukturierung
  3. eine binnendifferenzierte Organisation des Lernprozesses und
  4. eine Sicherung der Lernmotivation

Gesprächssituationen sollen aus natürlichen Anlässen hervorgehen, wobei die Bedürfnisse und Gefühle der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen sind. In verschiedenen Formen des Rollenspiels können die sprachlichen Ausdrucksformen erweitert werden.

Zur Behebung sprachlicher Entwicklungsrückstände oder Sprachstörungen werden spezielle Lernhilfen angeboten (zB therapeutische und funktionelle Übungen, Sprachtherapie).

Das Lesenlernen ist mit dem Schreibenlernen eng zu verbinden, weil sich beide Handlungen gegenseitig unterstützen. Zur Unterstützung und Förderung des Lesen- und Schreibenlernens wird die Form-, Klang- und Bewegungswahrnehmung differenziert, der Wortschatz erweitert und das Formulieren und verstehen von Sätzen geübt.

Beim Erwerb der Schriftsprache sind von Anfang an alle drei Sprachelemente: Satz, Wort und laut zu berücksichtigen.

Beim Lesen- und Schreibenlernen soll auch die Fähigkeit zum produktiven Umgang mit der Schriftsprache entwickelt werden. Mit kleinsten Elementen wie Wörtern, Satzteilen und grafischen Gebilden lässt sich bereits Sinnvolles gestalten.

Der systematische Aufbau eines begrenzten und gründlich geübten Wortschatzes ist eine gute Möglichkeit, den eigenen Lernfortschritt sichtbar zu machen. Rechtschreibübungen sollen den Schülerinnen und Schülern Rückmeldung über ihren Lernstand geben.

Bei der Auswahl von Texten ist auf den Erfahrungs- und Erlebnishintergrund der einzelnen Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen; daher sollten unterschiedliche Textsorten herangezogen werden. Über den Ausbau der Leseecke durch geeignetes Angebot an Kinder- und Jugendbüchern soll das Leseinteresse gesteigert und die Freude am Besitz eigener Bücher geweckt werden.

Lebensnahe Schreibanlässe sind zu schaffen und zu nützen, um das Verfassen und Überarbeiten von Texten zu üben. Aus der Verbindung zum Sachunterricht ergeben sich zahlreiche weitere Formen der gemeinschaftlichen, später der individuellen Textgestaltung.

Systematische Rechtschreibübungen sind gerechtfertigt. Dabei müssen elementare Prinzipien des Rechtschreibunterrichts beachtet werden.

Im Unterricht sind Situationen zu gestalten, in denen die Schülerinnen und Schüler individuelle Lernstrategien entwickeln und sich der Methoden bewusst werden, die sie beim Hören und Sprechen, beim Lesen und Schreiben, im Umgang mit Texten und Medien und beim Gestalten und Durchschauen der Sprache einsetzen können.

Durch regelmäßiges Üben werden erworbenes Wissen gesichert und Fertigkeiten automatisiert und erweitert.

Durch abwechslungsreiche Beschäftigung mit unterschiedlichen Texten gelangen die Schülerinnen und Schüler zu einem umfassenden Textverständnis und zu einer positiven Einstellung zum Lesen.

Grammatisches und orthografisches Wissen befähigt die Schülerinnen und Schüler, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und Texte selbstständig zu bearbeiten.

Der Unterricht in Deutsch, Lesen und Schreiben bzw. Deutsch bietet Gelegenheit zum projektorientierten und fächerübergreifenden Arbeiten.

Schularbeiten:

In der 5. Schulstufe sind zwei bis drei Schularbeiten im Ausmaß von zwei bis drei Unterrichtseinheiten und ab der 6. Schulstufe je drei bis vier Schularbeiten im Ausmaß von drei bis vier Unterrichtseinheiten vorzusehen.

Grundstufe I

Lehrstoff:

1. und 2. Schulstufe

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

  1. Freude und Bereitschaft zum Erzählen, Mitteilen und Zuhören entwickeln
  2. Namen, Begriffe und Geschichten erfinden und verändern
  3. Laut- und Wortspielereien versuchen
  4. Gehörtes wiedergeben und sich zu Gehörtem äußern
  5. in Sprechsituationen Erfahrungen sammeln und Situationen sprachlich bewältigen
  6. Erzählen und Mitteilen von Erlebnis- und Handlungsinhalten
  7. Hinführen zum Gespräch durch einfache Kommunikationsformen
  8. Wortschatz erweitern und differenzieren (zB durch die sprachliche Darstellung von Tätigkeiten Geräuschen und Beobachtungen)
  9. Sätze mit gleichem Satzbau analog bilden
  10. Schulung des Hörens und Verstehens
  11. Sprecherziehung: bewusstes Beachten der Artikulation beim Sprechen
  12. Atemübungen, Artikulationsübungen und Stimmbildungsübungen
  13. Gesprächsregeln kennen lernen, einsehen, vereinbaren und anwenden
  14. richtige Satzmuster üben
  15. Texte wiedergeben und sinngestaltend sprechen
  16. Mundart und Standardsprache vergleichen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. beim Erzählen und Mitteilen anderer aufmerksam zuhören und sich zu Gehörtem äußern können
  2. in verschiedenartigen Situationen sprachlich angemessen handeln
  3. einsehen, dass Miteinander-Sprechen geregelt werden muss, Gesprächsregeln vereinbaren und beachten
  4. Gehörtes differenziert wahrnehmen und verarbeiten
  5. sich Anderen mitteilen
  6. Wortschatz auf verschiedenen Ebenen (zB Wortbedeutung, Wortfamilie) erweitern
  7. Laute richtig bilden sowie Wörter und Texte gut artikulieren können
  8. ausdrucksvoll sprechen können

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

  1. Vorbereitende und stützende Übungen: räumliche Positionen und Beziehungen, Training der für das Schreiben bedeutsamen Grob- und Feinmotorik, Schulung der Auge-Hand-Koordination, usw.
  2. Erstlesen und weiterführendes Lesen: Grundleistungen wie Lesemotivation, Sprechmotorik, akustische und visuelle Gliederungs- und Merkfähigkeit, Symbolcharakter der Schrift und anderer Zeichen erarbeiten, Wörter auditiv und visuell durchgliedern sowie prägnante Wortdetails entdecken und einprägen, einfache unbekannte Texte lesen, usw.
  3. das Zeichenverständnis vorbereiten (zB Verkehrszeichen, Symbole darstellen und ihre Aussage verbalisieren)
  4. mit Linien und Formen spielerisch umgehen
  5. Ziffern, Buchstaben, Wörter, Sätze und kurze Texte ab- und aufschreiben
  6. Schreibabläufe zunehmend automatisieren
  7. formgerecht und geordnet schreiben lernen durch die Einhaltung formaler Ordnung beim Schreiben

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. Lesemotivation entwickeln
  2. Piktogramme und Symbole deuten und verstehen
  3. Wörter als einmalige Folge von Buchstaben lesen
  4. Wortbausteine erfassen, speichern und wiedergeben können
  5. Wörter, Satzteile und Sätze erarbeiten
  6. Lesen als Deutungsleistung begreifen
  7. Zeichen als Träger von Informationen erkennen und akzeptieren
  8. kurze Texte sinnentnehmend lesen können
  9. die für das Schreiben bedeutsamen Grob- und Feinmotorik trainieren
  10. grundlegendes Begriffsverständnis für Bewegungsrichtungen und Bewegungsformen entwickeln
  11. mit unterschiedlichen Materialien schreiben
  12. erlernte Wörter und Sätze richtig schreiben
  13. in einer Schriftart frei schreiben können

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

  1. vorbereitende und begleitende Übungen zum Verfassen von Texten wie zB das mündliche Erzählen und Mitteilen; vorgegebene kurze Texte – auch einzelne Sätze und Wortgruppen abschreiben oder allenfalls auch ohne Vorlage aufschreiben
  2. ungeordnet vorgegebene Wörter zu einem Satz zusammenbauen; passende Überschriften finden; die inhaltlichen Aussagen einer Bildfolge in Sätzen ausdrücken; zu einer Geschichte einen Schluss finden
  3. Mitteilungen, Wünsche, Fragen und Antworten und Ähnliches formulieren
  4. einfachste Gedächtnisstützen anwenden
  5. Texte einfachster Art verfassen
  6. die Sprache als Mittel zum spielerisch-experimentierenden Schreiben verwenden; wie zB Erfinden von Fantasiewörtern

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. Freude am Verfassen von Texten entwickeln
  2. Erlebnisse, Beobachtungen und Notizen in kurzen Sätzen aufschreiben
  3. Wichtiges von weniger oder Unwichtigem unterscheiden
  4. vorgegebene Textteile ergänzen
  5. gemeinsames Erarbeiten von Texten
  6. Handlungsanweisungen verstehen

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

  1. der Satz als Sinn- und Klangeinheit zur Verständigung innerhalb einer Situation (zB Satzstrukturübungen, Sprechreihen, Formulieren von einfachen Texten zu Bildern und Reizwörtern; ordnen von Sätzen einer Geschichte)
  2. funktionaler Gebrauch des Substantivs, Adjektivs und Verbs
  3. Aufschreiben von Wörtern und kurzen Sätzen nach Vorlagen
  4. allenfalls allmählicher Übergang vom Schreiben mit Vorlage zum freien Schreiben eines ausgewählten, begrenzten individuellen Grundwortschatzes
  5. Analogien bilden und überprüfen
  6. bewusstes Rechtschreiben einfacher Wörter
  7. einige grundlegende Kenntnisse der Großschreibung, Interpunktion und Trennung erwerben

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. Einsicht in Sprache durch Entdecken, Vergleichen und Betrachten gewinnen
  2. Einsicht in Sprache durch spielerischen Umgang mit sprachlichen Elementen gewinnen
  3. richtig abschreiben
  4. Sätze als Sinneinheiten erkennen
  5. Wortarten benennen
  6. sprachbezogene Begriffe verstehen
  7. Wortschatz erweitern

Grundstufe II

Lehrstoff:

3. und 4. Schulstufe

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

  1. situationsbezogenes Sprechen: Erzählen, Mitteilen, Zuhören
  2. über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und dergleichen in zeitlich richtiger Abfolge erzählen
  3. kurze gelesene oder gehörte Geschichten anderen erzählen
  4. Sachverhalte und Handlungsabläufe möglichst genau sprachlich darstellen
  5. Sprecherziehung (zB ausdrucksvoll und deutlich sprechen)
  6. Erweiterung der Sprachfähigkeit: Wortschatz erweitern und differenzieren, Wortarten Standard sprachlich verwenden, Satzmuster üben und erweitern
  7. Texte wiedergeben und sinngestaltend sprechen
  8. Gespräch, Gesprächsregeln und -techniken üben

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. Erzählen, Zuhören und Informieren
  2. Gehörtes differenziert wahrnehmen und wiedergeben
  3. sich Anderen mitteilen
  4. Gesprächsregeln formulieren und beachten
  5. lautrichtig und verständlich sprechen
  6. Wortschatz und Satzbau altersadäquat anwenden
  7. verschiedene Gesprächstechniken kennen lernen und anwenden

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

  1. allenfalls Lese- und Schreiblehrgang systematisch nachholen
  2. Steigerung der Lese- und Schreibfertigkeit und -fähigkeit
  3. einfache Wortgestalten sicher erfassen
  4. prägnante Wortteile und -merkmale erfassen, einprägen und unterscheiden
  5. Wörter, Wortgruppen und Sinneinheiten überblicken
  6. individuelle Leseinteressen und -bereitschaft weiter bilden und ausbauen
  7. Lesekultur entwickeln
  8. verschiedene Texte verstehen: Kerninformationen aus Texten entnehmen, antizipierendes Lesen, kurze Texte sinnerfassend lesen
  9. sich mit einfachen Texten kritisch auseinandersetzen
  10. sinn- und klanggestaltendes Lesen und Vorlesen
  11. Schrift und Schriftzeichen in der engeren Umgebung bewusst wahrnehmen, als Verständigungs-mittel und Bildelemente verstehen, fantasievoll anwenden und gestalten

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. das Lesen an persönlichen Interessen orientieren
  2. Piktogramme und Symbole deuten und verstehen
  3. Lesen als Deutungsleistung begreifen
  4. Zeichen als Träger von Informationen erkennen und akzeptieren
  5. die österreichische Schreibschrift und die Gemischtantiqua möglichst sicher beherrschen
  6. die Rechtschreibung als Konvention anerkennen, anwenden und einen allgemein gebrauchten Grundwortschatz möglichst sicher beherrschen

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

  1. begleitende Übungen zum Verfassen von Texten: Wichtiges von weniger Wichtigem unterscheiden, Gedanken ordnen und möglichst klar, genau, anschaulich und folgerichtig ausdrücken
  2. unterschiedliche Texte verfassen (zB um zu informieren, sich eigene Notizen machen)
  3. sachliche Zusammenhänge erkennen und darstellen
  4. eigene Gedanken und Wünsche schriftlich ausdrücken
  5. kreatives Schreiben

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. Informationen sammeln und ordnen
  2. Texte in verschiedenen Formen (zB Sachtexte, kindgerechte literarische Texte) lesen und bearbeiten
  3. Handlungsanweisungen verstehen und umsetzen

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

  1. der Satz als Sinn- und Klanggestalt: Aussage-, Frage- und Aufforderungssätze
  2. Einblick in Wortbildung und Wortbedeutung: Zusammensetzung von Wörtern, Überbegriffe, Wortfamilien, Wortfelder, Vor- und Nachsilben
  3. erkennen von sinntragenden Satzteilen
  4. Zeichen für direkte Rede und Satzschluss
  5. funktionaler Gebrauch von Substantiv, Verb, Adjektiv, Artikel, Pronomen
  6. Wörter, Sätze und kurze selbstverfasste Texte nach Vorlage und frei schreiben
  7. den bisher gesicherten und jetzt systematisch zu erweiternden Wortschatz frei schreiben
  8. vom gesicherten Wortschatz ausgehend auf die Rechtschreibung weiterer Wörter schließen
  9. Wörter zum Bewusstmachen ihrer Rechtschreibung optisch und akustisch durchgliedern
  10. Rechtschreibbesonderheiten: Großschreibung, Bezeichnung der Kürze oder Länge von Vokalen, Silbentrennung, Interpunktion
  11. Hilfen für das Rechtschreiben, insbesondere die Arbeit mit dem Wörterbuch

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. Buchstaben, Wörter und Texte kreativ gestalten
  2. die Bedeutung von Wörtern durch Umbauen verändern
  3. Wortarten kennen und richtig anwenden
  4. Personal- und Zeitformen
  5. Satzzeichen
  6. Erweiterung und Festigung der Satzbildung
  7. Wortschatz erweitern
  8. Kommunikationsfähigkeit steigern
  9. Besonderheiten der Rechtschreibung

Sekundarstufe I

Lehrstoff:

5. Schulstufe

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

  1. Sprecherziehung und Sprechtraining: Sprachgebilde hören und verstehen, Wortschatz erweitern, unterschiedliche Satzbaupläne anwenden üben
  2. situationsbezogenes Hören und Sprechen: Informationen aufnehmen, verstehen und weiter geben, Mittel der Gesprächsführung kennen lernen und üben, Gesprächsregeln gebrauchen
  3. situations- und adressatenbezogen sprechen, persönliche Auskünfte geben und einholen
  4. sprachliche Darstellungsformen: persönliche Erlebnisse formulieren, einfache Sachverhalte und Beobachtungen beschreiben, Sprache kreativ und spielerisch einsetzen, in vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen verständlich sprechen, literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen

Lernziele der fünften Schulstufe:

  1. Sprechmotorik trainieren sowie Atmung, Stimmgebung und Lautstärke koordinieren lernen
  2. Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen
  3. vertraute Gesprächsformen anwenden und neue kennen lernen
  4. situations- und adressatenbezogen sprechen lernen
  5. eigene Absichten und Absichten anderer wahrnehmen und mit eigenen Worten ausdrücken üben
  6. unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen üben
  7. Vorgänge und Erlebnisse erzählen, beschreiben und berichten
  8. mit Sprache kreativ umgehen

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

  1. Lesen als automatisierter Prozess: individuelle Leseförderung, eigene und fremde Texte sinnerfassend lesen, Leseangebot erweitern
  2. den Erfahrungs- und Vorstellungshorizont durch Lesen erweitern: sich in Zeitschriften und Zeitungen orientieren, Textgattungen kennen lernen, einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen, Inhalte darstellen
  3. Rechtschreiben als Erkennen von Ordnung und Regelbildung: persönliche Angaben korrekt schreiben, Notizen und Mitteilungen verfassen und dabei Regeln der Rechtschreibung möglichst einhalten, eigene Lernwege zur Fehlervermeidung und -behebung entdecken und einhalten (zB durch Übernahme der Rechtschreibkontrolle durch die Schülerin bzw. den Schüler, Selbstdiktat), den eigenen Grundwortschatz erweitern; Elemente der Schrift erfassen, gliedern und zusammensetzen

Lernziele der fünften Schulstufe:

  1. durch selbstständiges Lesen die eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten nutzen
  2. die sozial-kommunikative Funktion und den persönlichen Nutzen des Lesens kennen lernen
  3. die Ebene des Sinnverstehens beim Lesen erkennen
  4. durch Lesen Informationen aus Texten entnehmen
  5. den Erfahrungs- und Vorstellungshorizont durch Lesen allmählich erweitern
  6. orthografische Korrektheit anstreben

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

  1. einfache Sach- und Gebrauchstexte als Informationsquellen nutzen und auswerten
  2. mit literarischen Texten umgehen: Gedichte vortragen, Bildgeschichten erzählen, Texte ausgestalten, verschiedene Textformen kennen, Kinder- und Jugendliteratur lesen, Autoren kennen lernen
  3. Informationen auch aus audio-visuellen Medien entnehmen: Dokumentationen von Handlungsabläufen herstellen, Texte am Computer gestalten

Lernziele der fünften Schulstufe:

  1. weitere Textformen kennen lernen
  2. Informationen aus verschiedenen Textsorten gewinnen
  3. Texte wiedergeben und folgerichtig weiter erzählen
  4. Gedichte auswendig vortragen

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

  1. fantasievoll und kreativ gestaltete Mitteilungen verfassen: Textaufbau üben, Texte unterscheiden, verwendungsbezogene Texte kennen lernen, Erfahrungen und Gedanken aufschreiben, Erlebnisse, Erfahrungen, Gefühle und Gedanken schriftlich mitteilen und weitere kreative Gestaltungsmöglichkeiten kennen lernen
  2. Grundstruktur von Sätzen und ihre Erweiterung: unterschiedliche Satzarten
  3. verschiedene Wortarten: Nomen durch Pronomen ersetzen, die vier Fälle üben, Verben in der richtigen Zeit- und Personalform verwenden, zusammengesetzte Verben bilden, zusammengesetzte Adjektive bilden
  4. Wortschatzerweiterung und Begriffsbildung: den eigenen Wortschatz erweitern, gebräuchliche Fremdwörter verstehen, die Bedeutung von Modewörtern kennen, häufig genutzte Abkürzungen verstehen

Lernziele der fünften Schulstufe:

  1. freies Schreiben als eine Erweiterung der eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten erkennen
  2. Schrift als sozial-kommunikative Funktion einsetzen
  3. sachgerecht schreiben lernen
  4. Sprache richtig anwenden
  5. den Satz als klangliche und inhaltliche Einheit entwickeln üben
  6. Wortarten richtig gebrauchen
  7. durch Einüben von Satzmustern die Sprechkompetenz erweitern
  8. den Wortschatz erweitern
  9. Wörter genau und treffend wählen üben
  10. Begriffsbildung formal und inhaltlich durchschauen lernen

Lehrstoff:

6. Schulstufe

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

  1. Sprecherziehung und Sprechtraining: komplexe Sprachgebilde hören und verstehen, Wortschatz erweitern, unterschiedliche Satzbaupläne anwenden
  2. situationsbezogenes Hören und Sprechen: Informationen einholen und weitergeben, die schon bekannten Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern, Gesprächsformen mit zunehmender Sicherheit anwenden, Gesprächsregeln gebrauchen, situations- und adressatenbezogen sprechen, persönliche Auskünfte geben und einholen; Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen; Personen zu verschiedenen Themenbereichen fragen
  3. Sprachliche Darstellungsformen: persönliche Erlebnisse formulieren, Sachverhalte beschreiben, Beobachtungen sprachlich umsetzen, Sprache kreativ und spielerisch einsetzen, in vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen, weitere literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen

Lernziele der sechsten Schulstufe:

  1. Sprechmotorik trainieren sowie Atmung, Stimmgebung und Lautstärke koordinieren
  2. Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen und mündlich wie auch schriftlich mitteilen
  3. Informationen einholen
  4. die bereits bekannten Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern
  5. unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen
  6. situations- und adressatenbezogen sprechen
  7. Vorgänge und Erlebnisse erzählen, beschreiben und wiedergeben
  8. weitere sprachliche Mittel kennen lernen und erproben
  9. mit Sprache kreativ umgehen

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

  1. Lesen als automatisierter Prozess: individuelle Leseförderung, eigene und fremde Texte flüssig und sinnentnehmend lesen, Leseangebot erweitern und nutzen; das individuelle Lesetempo verbessern
  2. Texte lesend aufnehmen und verarbeiten: Gebrauchs- und Handlungsanweisungen umsetzen, Inhalte erfassen
  3. den Erfahrungs- und Vorstellungshorizont durch Lesen erweitern: sich in Zeitschriften und Zeitungen orientieren, wichtige bzw. unverständliche Passagen hervorheben, weitere Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen, auf das Gelesene mit einer Handlung reagieren, Lösungen für Geschichten finden
  4. Rechtschreiben als Erkennen von Ordnung und Regelbildung: individuelle Rechtschreibförderung ausgehend von selbst gewählten Wörtern und Themen, Notizen und Mitteilungen verfassen und dabei Regeln der Rechtschreibung einhalten, eigene Lernwege zur Fehlervermeidung und -behebung entdecken und einhalten, den eigenen Grundwortschatz erweitern und sichern; Elemente der Schrift erfassen, gliedern, zusammensetzen und unterscheiden; Wörterbuchgebrauch und Nutzung weiterer Hilfsmittel beim Verfassen von Texten

Lernziele der sechsten Schulstufe:

  1. durch selbstständiges Lesen die eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten erweitern
  2. die sozial-kommunikative Funktion und den persönlichen Nutzen des Lesens ausbauen
  3. die Ebene des Sinnverstehens beim Lesen erkennen
  4. durch Lesen Informationen aus Texten entnehmen und verstehen
  5. den Erfahrungs- und Vorstellungshorizont durch Lesen erweitern
  6. orthografische Korrektheit ausbauen
  7. beim Lesen erlernte Arbeitstechniken zum Schreiben nutzen

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

  1. Sach- und Gebrauchstexte als Informationsquellen nutzen und auswerten
  2. mit literarischen Texten umgehen: Gedichte vortragen, zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen Stellung nehmen, persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, Texte ausgestalten, weitere Textformen kennen, geeignete Literatur und deren Autorinnen und Autoren,
  3. Informationen auch aus audio-visuellen Medien entnehmen: Dokumentationen von Handlungsabläufen erarbeiten, Texte am Computer gestalten
  4. Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Möglichkeiten erkennen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden

Lernziele der sechsten Schulstufe:

  1. Informationen aus verschiedenen Medien erkennen, sammeln und ordnen
  2. themenorientiert Texte auswählen, wiedergeben und folgerichtig weiter erzählen
  3. Gedichte auswendig vortragen
  4. verschiedene Textformen kennen und selbst gestalten

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

  1. fantasievoll und kreativ gestaltete Mitteilungen verfassen: Aufbau eines komplexen Textes kennen; Erfahrungen und Gedanken aufschreiben, Erlebnisse, Erfahrungen, Gefühle und Gedanken schriftlich mitteilen und bereits bekannte Gestaltungsmöglichkeiten dabei anwenden
  2. Gebrauchstexte sachgerecht gestalten: über Gegenstände, Vorgänge, Sachverhalte informieren; verwendungsbezogene Texte verfassen
  3. Grundstruktur von Sätzen und ihre Erweiterung: ein- und mehrgliedrige Sätze bilden, unterschiedliche Satzarten kennen und anwenden
  4. verschiedene Wortarten: logische Zusammenhänge und zeitliche Abfolgen durch die Wahl der passenden Konjunktion erfassen, den Gebrauch der vier Fälle üben, Satzglieder umstellen, um zB eine Aussage zu verändern, beim Überarbeiten von Texten weitere Satzglieder einbauen, um zB die Aussage zu präzisieren, zusammengesetzte Verben bilden, zusammengesetzte Adjektive bilden und vergleichen
  5. Wortschatzerweiterung und Begriffsbildung: den eigenen Wortschatz weiter ausbauen, weitere Fremdwörter kennen lernen und einige anwenden, weitere häufig genutzte Abkürzungen verstehen

Lernziele der sechsten Schulstufe:

  1. freies Schreiben als eine Erweiterung der eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten üben
  2. Schrift als sozial-kommunikative Funktion erweitert einsetzen
  3. sachgerecht schreiben
  4. Sprache richtig anwenden und darüber reflektieren
  5. den Satz als klangliche und inhaltliche Einheit entwickeln
  6. den richtigen Gebrauch der Wortarten weiter ausbauen
  7. durch Einüben erweiterter Satzmuster die Sprechkompetenz steigern
  8. den Wortschatz erweitern
  9. Wörter genau und treffend wählen
  10. Begriffsbildung formal und inhaltlich durchschauen
  11. situationsgerecht sprechen

Lehrstoff:

7. Schulstufe

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

  1. Erlebnisse fesselnd erzählen; über belastende Erlebnisse sprechen; Gefühle ausdrücken und abklären; Gedanken sprechend entwickeln
  2. Gesprächsformen: freies Gespräch, Dialog, unterhaltendes Gespräch, usw.
  3. sich informieren und mitteilen: Informationen aus verschiedenen Quellen einholen und verarbeiten; Sachverhalte differenziert darstellen, gezielt fragen und nachfragen
  4. verschiedene Aspekte gegeneinander abwägen
  5. Neubildungen von Wörtern und Umgangssprache hinterfragen, moderne Kommunikationsmedien nutzen; Sachdarstellungen, -informationen und persönliche Meinungen unterscheiden üben
  6. sich beim Sprechen an Situationen und Gesprächspartnerinnen und -partnern orientieren: Kontakte aufnehmen, verschiedene Sprechsituationen bewältigen, nachfragen, Stellung beziehen, den Gesprächsverlauf beobachten und beeinflussen lernen, sprachliche Beeinflussungsmittel kennen lernen, Aufgaben- und Problemstellungen artikulieren und allenfalls strukturieren; Konfliktsituationen erörtern, diskutieren, Strategien entwickeln und erproben; Anliegen sprachlich differenziert vorbringen üben
  7. kreatives Sprechen und Sprachhandeln: pantomimisch und szenisch kommunizieren, Geschichten inszenieren, einfache Spieltexte selbst erarbeiten, spielerisch probehandeln, situationsangemessene Sprachformen und Satzmuster verwenden

Lernziele der siebenten Schulstufe:

  1. Sprechmotorik weiter trainieren sowie Atmung, Stimmgebung und Lautstärke anwenden üben
  2. Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen und mündlich wie auch schriftlich parntnergerecht mitteilen
  3. Sprachkompetenz fördern
  4. Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen üben
  5. in vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen
  6. Informationen von Personen gezielt einholen üben und anwenden
  7. mit unterschiedlichen Informationen umgehen lernen
  8. alltägliche Sprechsituationen angemessen bewältigen
  9. Aufgabenstellungen sprachlich strukturieren
  10. pantomimisch und szenisch kommunizieren lernen
  11. kreativen Umgang mit Sprache weiter ausbauen
  12. durch Wortschatzerweiterungen die Kommunikationsfähigkeit steigern

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

  1. die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiter entwickeln und das individuelle Lesetempo steigern
  2. orientierendes Lesen als Voraussetzung für den Informationsgewinn: verschiedene Lesetechniken beherrschen, audio-visuell vermittelte Texte erfassen und auswerten, Gebrauchstexte lesen, Absichten bei der Gestaltung von Texten erkennen
  3. Sachtexte in ihren wichtigsten Bestandteilen erfassen, verschiedene Textarten beim Lesen erkennen; Wörterbücher, Sachverzeichnisse und Register verwenden
  4. Leseförderung als Hilfe zur Weiterentwicklung des Denkens und der Fantasie: unterschiedliche literarische Gattungen kennen lernen, Aufgaben und Angebote der Bücherei kennen und nutzen üben; die Bedeutung des Lesens für die Freizeitgestaltung erfahren
  5. Texte verfassen: Sachverhalte festhalten; sich mit Sachthemen auseinander setzen; zu Sachverhalten und Äußerungen Argumente sammeln, ordnen und zu mündlichen Stellungnahmen zusammenfassen
  6. Rechtschreibung: Regeln anwenden, das laut-fonologische Prinzip kennen und anwenden, Satzzeichen möglichst beherrschen, übliche Abkürzungen für Wörter kennen

Lernziele der siebenten Schulstufe:

  1. durch unterschiedliche Formen des Lesens Wissensaneignung und Freizeitgestaltung verbessern und bereichern
  2. pragmatische und literarische Texte kennen lernen
  3. Denken und Fantasie durch differenzierte Lernangebote weiter entwickeln
  4. sich mit verschiedenen Textarten auseinandersetzen
  5. durch Aufschreiben Klarheit über Sachverhalte, eigene Einstellungen und Gefühle gewinnen
  6. durch Schreiben Kontakte aufnehmen und Verständigung herstellen
  7. Schreibaufträge sachbezogen ausführen
  8. die Prinzipien der Rechtschreibung kennen
  9. durch Interpunktion einen Text verständlich machen

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

  1. Sach- und Gebrauchstexte: Printmedien kritisch vorstellen, Merkblätter und Informationsbroschüren auswerten, Nachschlagewerke kennen lernen, Anleitungen, Anweisungen und Pläne lesen; Beratung von Expertinnen und Experten einholen üben; mit Informationen kritisch umgehen, Inserate nutzen
  2. literarische Texte: mit und an Texten arbeiten, verschiedene Textarten kennen, persönliche Texte aufschreiben
  3. audio-visuelle Medien nutzen, Möglichkeiten der Manipulation durchschauen lernen

Lernziele der siebenten Schulstufe:

  1. Medien zur Informationsgewinnung nutzen lernen
  2. Inhalt von Texten kritisch betrachten
  3. eine eigene Meinung bilden und vertreten lernen
  4. audiovisuelle Eindrücke sprachlich darstellen üben
  5. medienspezifische Gestaltungs- und Wirkungsweisen erkennen
  6. Manipulationsmöglichkeiten erkennen
  7. ästhetische Gestaltungselemente anwenden lernen

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

  1. fantasievoll und kreativ gestaltete Mitteilungen verfassen: Bilder und Texte zu einer Geschichte zusammenfügen, Texte nacherzählen, persönliche Texte aufschreiben und gestalten
  2. Gebrauchstexte sachgerecht gestalten: Texte leserlich schreiben, Vorgänge und Sachverhalte festhalten, Sachverhalte und Konflikte erörtern; lebenspraktische Texte, formgebundene und formlose Schreiben verfassen
  3. Aufbau und Verknüpfungen von Sätzen und Teilsätzen: über Sätze nachdenken, an Sätzen arbeiten
  4. Wortarten und ihre Veränderungen: die wichtigsten Wortarten kennen, mit Wortarten und ihren Teilveränderungen arbeiten
  5. Wortschatzerweiterung und Begriffsbildung: den aktiven und passiven Wortschatz erweitern, Begriffe in die Standard-, Fach- und Hochsprache transponieren lernen

Lernziele der siebenten Schulstufe:

  1. die Schreibfertigkeit weiter entwickeln
  2. Freude am kreativen mündlichen und schriftlichen Gestalten haben
  3. verschiedene Möglichkeiten des Dokumentierens
  4. Sachverhalte durch treffende Wortwahl wiedergeben üben
  5. situationsangemessen sprechen und schreiben üben
  6. Schriftverkehr mit unterschiedlichen Adressaten durchführen lernen
  7. Sachprobleme erkennen
  8. durch Einüben von verschiedenen Satzbaumustern den Sprachgebrauch verbessern
  9. Möglichkeiten der Wortbildung kennen und üben

Lehrstoff:

8. Schulstufe

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

  1. sich informieren und mitteilen: Informationen aus verschiedenen Quellen einholen, verarbeiten und damit umgehen; Zusammenhänge zu anderen Informationen herstellen, Neubildungen von Wörtern und Umgangssprache hinterfragen und verstehen, moderne Kommunikationsmedien nutzen; Sachdarstellungen, -informationen und persönliche Meinungen unterscheiden
  2. sich beim Sprechen an Situationen und Gesprächspartnerinnen und -partnern orientieren: Kontakte aufnehmen, verschiedene Sprechsituationen bewältigen, Stellung beziehen, den Gesprächsverlauf beobachten und beeinflussen, sprachliche Beeinflussungsmittel kennen, Aufgaben- und Problemstellungen strukturieren; Konfliktsituationen erörtern, diskutieren, Strategien erproben; Anliegen sprachlich differenziert vorbringen
  3. kreatives Sprechen und Sprachhandeln: Rede und Gegenrede pflegen; pantomimisch und szenisch kommunizieren, Geschichten und Situationen inszenieren, Spieltexte selbst erarbeiten, probehandeln, situationsangemessene Sprachformen und Satzmuster verwenden

Lernziele der achten Schulstufe:

  1. Sprechmotorik weiter trainieren sowie Atmung, Stimmgebung und Lautstärke anwenden können
  2. Beziehungen aufnehmen, weiter ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen; eigenes Gesprächsverhalten in seiner Wirkung abschätzen können
  3. eigene Sprachkompetenz weiter fördern
  4. eigene Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken, Gefühle und Empfindungen mündlich und schriftlich mitteilen
  5. sich in verschiedenen Gesprächsformen angemessen verhalten
  6. Informationen selbstständig einholen, auswerten und weitergeben
  7. mit unterschiedlichen Informationen umgehen
  8. Interessen wahrnehmen; verschiedene, auch versteckte, Absichten erkennen und zuordnen
  9. alltägliche Sprechsituationen angemessen bewältigen können
  10. Aufgabenstellungen sprachlich strukturieren
  11. pantomimisch und szenisch kommunizieren
  12. kreativen Umgang mit Sprache ausbauen
  13. durch Wortschatzerweiterungen die Kommunikationsfähigkeit steigern

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

  1. die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiter ausbauen und das individuelle Lesetempo steigern
  2. orientierendes Lesen als Voraussetzung für Informationsgewinn: verschiedene Lesetechniken beherrschen, das Gelesene rekapitulieren, audio-visuell vermittelte Texte erfassen und auswerten, Gebrauchstexte lesen und anwenden, Absichten hinter Texten erkennen und verstehen
  3. selektives und verstehendes Lesen: Sachtexte in ihren wichtigsten Bestandteilen erfassen und verstehen, verschiedene Textarten beim Lesen erkennen; Wörterbücher, Sachverzeichnisse und Register verwenden; mit Texten aus verschiedenen Epochen Bezüge zur Gegenwart herstellen
  4. Textstellen zunächst still lesen und dann sinngemäß wiedergeben
  5. Leseförderung als Hilfe zur Weiterentwicklung des Denkens und der Fantasie: unterschiedliche literarische Gattungen kennen lernen, literarische Texte zu bestimmten Themenschwerpunkten lesen, Aufgaben und Angebote der Bücherei kennen und gezielt nutzen auch in der Freizeit
  6. Texte aus verschiedenen Epochen Bezüge zur Gegenwart herstellen
  7. Texte verfassen: Sachverhalte festhalten; sich mit Sachthemen auseinander setzen; zu Sachverhalten und Äußerungen Argumente sammeln, ordnen und zu mündlichen und eventuell schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen
  8. Rechtschreibung: Regeln anwenden, Festigung des laut-fonologischen Prinzips; Satzzeichen beherrschen, weitere Abkürzungen für Wörter kennen

Lernziele der achten Schulstufe:

  1. durch Lesen Wissensaneignung und Freizeitgestaltung bereichern
  2. pragmatische und literarische Texte erleben und verstehen
  3. Denken und Fantasie durch differenzierte Leseangebote weiterentwickeln und Einblicke in Wirkungszusammenhänge gewinnen
  4. durch Aufschreiben Klarheit über Sachverhalte, eigene Einstellungen und Gefühle gewinnen
  5. durch Schreiben Kontakte aufnehmen, Verständigung herstellen und Wirkungen erreichen
  6. Schreibaufträge möglichst objektiv und sachbezogen ausführen
  7. die Prinzipien der Rechtschreibung kennen und anwenden
  8. durch richtige Interpunktion einen Text verständlich machen

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

  1. Sach- und Gebrauchstexte: Printmedien kritisch lesen, Merkblätter und Informationsbroschüren auswerten und darauf reagieren, komplexe Nachschlagewerke kennen lernen und verwenden, Pläne und komplexe Anweisungen lesen; Beratung von Expertinnen und Experten einholen; mit Informationen kritisch umgehen, Inserate nutzen und selbst verfassen
  2. literarische Texte: mit und an Texten arbeiten, verschiedene Textarten kennen, persönliche Texte aufschreiben
  3. audio-visuelle Medien: audio-visuelle Medien nutzen und gestalterisch mit ihnen umgehen, Möglichkeiten der Manipulation durchschauen lernen

Lernziele der achten Schulstufe:

  1. Medien zur Informationsgewinnung nutzen
  2. Form und Inhalt von Texten kritisch betrachten und bewerten
  3. die eigene Meinung vertreten
  4. audiovisuelle Eindrücke sprachlich darstellen
  5. medienspezifische Gestaltungs- und Wirkungsweisen erkennen, einordnen und diskutieren
  6. Manipulationsmöglichkeiten erkennen und damit umgehen
  7. ästhetische Gestaltungselemente anwenden

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

  1. fantasievoll und kreativ gestaltete Mitteilungen verfassen: Bilder und Texte zu einer Geschichte zusammenfügen, Texte nacherzählen, Geschichten mündlich und schriftlich weiter erzählen, persönliche Texte aufschreiben und gestalten
  2. Gebrauchstexte sachgerecht gestalten: eigene Texte schreiben, Vorgänge und Sachverhalte auch schriftlich festhalten, Schriftstücke gestalten, formgebundene und formlose Schreiben verfassen
  3. Aufbau und Verknüpfungen von Sätzen und Teilsätzen: Sätze bzw. Texte umformulieren
  4. Wortarten und ihre Veränderungen: Wortarten kennen, mit Wortarten und ihren Veränderungen arbeiten
  5. Wortschatzerweiterung und Begriffsbildung: den aktiven und passiven Wortschatz erweitern, Begriffe in die Standard-, Fach- und Hochsprache transponieren

Lernziele der achten Schulstufe:

  1. Schreibfertigkeit weiter entwickeln und festigen
  2. Freude am kreativen verbalen und schriftlichen Gestalten haben
  3. verschiedene Möglichkeiten des Dokumentierens anwenden
  4. Sachverhalte durch treffende Wortwahl wiedergeben
  5. situationsangemessen sprechen und schreiben
  6. Schriftverkehr mit unterschiedlichen Adressaten durchführen
  7. Sachprobleme erkennen und erörtern
  8. durch Einüben von verschiedenen Satzbaumustern den Sprachgebrauch weiter verbessern
  9. unterschiedliche Wirkungsweisen der Satzarten verstehen
  10. Möglichkeiten der Wortbildung kennen

Lehrplanzusatz

Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Erwerb einer weiteren Sprache durch Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch ist Teil von vielfältigen interkulturellen Lernvorgängen, die sich als ein Mit- und Voneinanderlernen von Menschen verschiedener Herkunftskulturen auffassen lassen und sich auf jeden Kulturbereich beziehen können. Beim interkulturellen Lernen geht es vor allem darum, die spezifischen Lebensbedingungen dieser Schülerinnen und Schüler erwachsenden Probleme zu berücksichtigen sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zu entwickeln, Aspekte der eigenen Kultur darzustellen, das Anderssein des jeweiligen anderen wahrzunehmen, zu verstehen und sich damit kritisch auseinander zu setzen. In der Schule soll interkulturelles Lernen als Chance für eine inhaltliche und soziale Bereicherung aller Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Weltgemeinschaft erfahren und genützt werden.

Der Deutschunterricht muss Schülerinnen und Schüler im Anschluss an die Lern- und Lebenserfahrungen ihrer sprachlichen und kulturellen Sozialisation so fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für deren schulische und gesellschaftliche Integration geschaffen wird.

Die zuerst erworbene Sprache ist in hohem Maß Grundlage für den Erwerb einer Zweitsprache, daher soll die Muttersprache beim Zweitspracherwerb nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Die Einbindung des Zweitsprachenerwerbs in das interkulturelle Lernen soll kooperatives Von- und Miteinanderlernen aller Schülerinnen und Schüler ermöglichen.

Schwerpunkte sind:

  1. Freude an der Zweitsprache zu gewinnen
  2. die deutsche Standardsprache nach und nach besser verstehen zu können
  3. sich differenziert in deutscher Standardsprache verständigen und am Unterricht beteiligen zu können
  4. Texte als eigenständige und lebensbedeutsame Formen der Verarbeitung von Sprache verstehen, lesen, schreiben und verfassen zu können
  5. Arbeits- und Lerntechniken kennen zu lernen, die den Erwerb der Zweitsprache unterstützen

Didaktische Grundsätze:

Unterricht ist immer auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen. Der Erwerb sprachlicher Kompetenzen erfolgt immer im sozialen Kontext.

Es ist festzustellen, in welcher Muttersprache und in welcher Schriftart die Schülerinnen und Schüler bereits alphabetisiert wurden.

Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit sind Motivation, vorhandene Möglichkeiten und tatsächliche Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.

Ungesteuerter Spracherwerb hat im Unterricht große Bedeutung. Ausgehend von kommunikativen Realsituationen ist eine kontinuierliche Reflexion und sensible Korrektur anzustreben. Der Spracherwerb erfolgt möglichst unter Rückgriff auf bereits verfügbare Kenntnisse der Muttersprache und auf eventuell vorhandene Kenntnisse der Zweitsprache.

Der Spracherwerb geschieht im Wechselspiel von Global- und Detailverständnis. Bei der Sinnerschließung helfen vor allem der Handlungs- und der Sprachkontext (vor allem im schriftlichen Bereich unterstützen beigefügte Illustration), bei der Sinnvermittlung unter anderem nonverbalen Elemente der Mimik und Gestik.

Wesentliche Bedeutung für Fortschritte im Prozess des Spracherwerbes kommt der Fähigkeit und Bereitschaft zu, die eigenen Sprachäußerungen im Wechselspiel der Kommunikation zu reflektieren, zu vergleichen und zu korrigieren. Es ist Aufgabe des Unterrichts, diese Bereitschaft und Fähigkeit zu fördern und zu entwickeln.

Wo es sich anbietet, soll der Bezug zur jeweiligen Muttersprache und Herkunftskultur der Schülerin bzw. des Schülers hergestellt werden (Vergleich von Sprachen und Kulturen). Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen, vor allem mit der Lehrerin/dem Lehrer für den muttersprachlichen Zusatzunterricht, aber auch mit den Erziehungsberechtigten sehr hilfreich. Wenigstens gelegentlich sollte die Erarbeitung eines Themas in beiden Sprachen gleichzeitig erfolgen.

Der Unterricht hat an die besondere Motivationslage der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Die anfänglich meist vorhandene Leistungsbereitschaft soll erhalten und womöglich noch gesteigert werden. Dadurch kann der Gefahr des Stehenbleibens und Verfestigens auf einem bestimmten Niveau der Zweitsprache begegnet werden.

Schülerinnen und Schüler, die sich kaum auf Deutsch verständigen können, sollten keinesfalls zum Freischreiben angehalten werden. Gerade für sie müssen alle Formen eines lustbetonten Schreibens aufgespürt werden: zB Piktogramme gestalten, Zeichnungen beschriften. Die allgemeine Sprachkompetenz ist in jedem Unterrichtsgegenstand, nicht nur im Sprachunterricht, zu fördern: Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen.

Es sind besondere Hilfsmittel bereitzustellen bzw. einzusetzen und verschiedene Arbeitstechniken zu vermitteln. Den verschiedenen Lösungshilfen beim Rechtschreiben ist besondere Beachtung zu schenken:

Nachschlagen in verschiedenartigen ein- und zweisprachigen Wörterbüchern und in Lexika, Erstellen und Gebrauchen von Wortlisten, Arbeit mit Muttersprachlichen Paralleltexten uam.

Die Korrekturen in sprachlicher und in sachlicher Hinsicht sind sehr behutsam, verständnis- und taktvoll vorzunehmen.

Das Hörverstehen stellt im Zweitsprachenunterricht eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Kommunikation dar. Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit einschließlich der richtigen Aussprache und Intonation soll einen Schwerpunkt im Unterricht von Deutsch als Zweitsprache bilden.

Hörverstehen ist vor dem Sprechen und Leseverstehen vor dem Schreiben zu vermitteln. Grundsätzlich ist nichts zu schreiben, was nicht durch vorangegangene Sprechübungen abgesichert ist.

Eigenständiger Spracherwerb ist durch selbstständiges Lesen anzustreben.

Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit soll einen Schwerpunkt in diesem Unterrichtsgegenstand bilden. Der Sprachunterricht ist dabei als Prozess zu verstehen, in dessen Verlauf die Schülerinnen und Schüler möglichst befähigt werden, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen und bestimmte Sprachnormen einzuhalten.

Lehrstoff:

Unabhängig von den einzelnen Teilbereichen sollen sich sprachliche Lernsituationen auf folgende Lebens- bzw. Handlungsbereiche beziehen, wobei die einzelnen Themen immer die kulturellen und soziokulturellen Aspekte aller in der Klasse vertretenen Kulturen (Herkunftskultur, Migrantenkultur und Kultur des Gastlandes) umfassen.

Beispielsweise:

  1. die eigene Person und die Familie: eigene Lebensumstände, Erfahrungen, Interesse, Bedürfnisse, Wünsche, Gefühle, usw.
  2. die Schule: Mitschülerinnen und Mitschüler, Mitgestalten des Klassen- und Schullebens, usw.
  3. die Freizeit: Freundinnen und Freunde, Hobbys, Reisen, usw.
  4. die Öffentlichkeit, Straßenverkehr, Einkaufen, Berufs- und Arbeitswelt, usw.
  5. Lebensformen und Lebensgewohnheiten: Rollenverhalten, Sitten und Bräuche, Feste, Wertvorstellungen, usw.

Hören und Sprechen

Beispielsweise:

  1. fonetische Übungen: Laute und Lautgruppen in ihren Eigenschaften wahrnehmen, unterscheiden und bilden
  2. bedeutungsunterscheidende Lautveränderung in Wörtern beachten
  3. den Sinn einfacher sprachlicher Äußerungen aus dem Sprechkontext, Gestik und Mimik, Intonation und Sprachrhythmus erfassen
  4. Texte verstehen und angemessen reagieren
  5. die richtige Übereinstimmung entsprechender Wörter im Satzzusammenhang beachten, üben und anwenden
  6. die Bedeutung eines Wortes aus der Sprachhandlungssituation erschließen
  7. Wortbedeutungen abklären
  8. in Sprachhandlungssituationen des Alltags und in Rollenspielen einen passiven Verstehens- und einen aktiven Sprechwortschatz erwerben und kontinuierlich erweitern und differenzieren
  9. den zur Bewältigung der verschiedenen Unterrichtsaufgaben benötigten Fachwortschatz für das Verstehen wie für das Sprechen kontinuierlich aufbauen

Lesen und Schreiben

Beispielsweise:

  1. die richtige Übereinstimmung entsprechender Wörter im Satzzusammenhang beachten, üben und anwenden
  2. Wortbedeutungen abklären
  3. Formen lustbetonten Schreibens anwenden
  4. durch Schreiben in Sinnzusammenhängen den aktiven Wortschatz erweitern
  5. Strategien des Abschreibenlernens entwickeln
  6. gleiche Formen zusammenstellen und Regeln erkennen und anwenden lernen

Umgang mit Texten

Beispielsweise:

  1. die Bedeutung eines Wortes aus dem Text und dem Satzzusammenhang erschließen
  2. Texte verstehen und angemessen reagieren
  3. eine geläufige Nachschlagetechnik erwerben

Gestalten und Durchschauen der Sprache

Beispielsweise:

  1. grundlegende Einsichten in die deutsche Sprache durch Betrachten, Vergleichen und Entdecken gewinnen
  2. den Satz als Sinneinheit erfassen
  3. Stellung des Prädikats
  4. Umkehrung der Subjekt-Prädikat-Folge
  5. Mehrzahlbildungen
  6. Anwenden der Fälle
  7. Verwendung der Artikel in Verbindung mit dem Substantiv
  8. attributiver, prädikativer, adverbialer Gebrauch des Eigenschaftswortes
  9. Verwendung der Personalformen des Verbs in Verbindung mit dem persönlichen Fürwort
  10. die gebräuchlichsten Strukturwörter in Satzzusammenhängen verstehen und anwenden
  11. nach Möglichkeit auch Strukturvergleiche mit der Muttersprache erarbeiten

Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe:

In der Grundstufe I und II soll der Mathematikunterricht den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeiten geben,

  1. schöpferisch tätig zu sein,
  2. rationale Denkprozesse anzubahnen; Lösungsstrategien entwickeln,
  3. die praktische Nutzbarkeit der Mathematik zu erfahren sowie
  4. grundlegende mathematische Techniken zu erwerben.

Der Mathematikunterricht leistet einen wesentlichen Beitrag zur geistigen Entwicklung der Kinder, insbesondere zum logischen Denken, zum Symbolverständnis, zur Abstraktions- und Merkfähigkeit und zur Raumorientierung. Weiters sollen Arbeitshaltungen wie Sorgfalt, Genauigkeit, Ordnung und Klarheit entwickelt werden.

Der Unterrichtsgegenstand Mathematik gliedert sich in folgende Teilbereiche:

  1. Aufbau der natürlichen Zahlen
  2. Rechenoperationen
  3. Größen
  4. Geometrie

Diese Aufgliederung in Teilbereiche verdeutlicht Sachstrukturen und stoffliche Linienführung des Lehrplanes. Das soll aber keinesfalls zu einer isolierten Behandlung der einzelnen Teilbereiche führen, sondern deren sinnvolle Vernetzung ist möglichst durchgehend anzustreben.

In der Sekundarstufe I sollen die Schülerinnen und Schüler:

  1. mathematisches Können und Wissen aus verschiedenen Bereichen ihrer Erlebnis- und Wissenswelt nutzen sowie durch Verwenden von Informationsquellen weiter entwickeln
  2. durch das Benutzen entsprechender Arbeitstechniken, Lernstrategien und Methoden Lösungswege und -schritte bei Aufgaben und Problemstellungen planen und in der Durchführung erproben
  3. Situationen und Problemen mit Hilfe rationalen Denkens untersuchen
  4. Texte in mathematische Handlungen umsetzen können
  5. kritisches Denken insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung von Vermutungen entwickeln
  6. planmäßiges, sorgfältiges und konzentriertes Arbeiten erlernen bzw. festigen
  7. verschiedene Technologien (zB Taschenrechner, PC) einsetzen können

Didaktische Grundsätze:

Die Gestaltung des Unterrichts zielt auf möglichst eigenständiges Lösen von Problemen ab. Wesentliche Schritte sind dabei das Erarbeiten, das Einüben und Anwenden von Lösungsmodellen sowie das selbstständige Suchen von Lösungswegen.

Bei der Auswahl von Aufgaben ist die Relevanz für das tägliche Leben, in der Sekundarstufe I zunehmend die Berufsrelevanz, zu berücksichtigen.

Systematisches, situationsbezogenes und anschauliches Lernen, verständnisvolles Lernen

Unterricht in Mathematik ist insbesondere in der Grundstufe I und II handlungsorientiert. Zum Aufbau des Abstraktionsvermögens spielt der Umgang mit Dingen eine entscheidende Rolle. Für die Bildung von mathematischen Begriffen ist es erforderlich, Handlungs- und Anschauungsmaterial zu variieren, um die Begriffsbildung zu festigen.

Bei der Erarbeitung neuer Inhalte ist darauf zu achten, diese in kleine Lernschritte zu gliedern und aufzuteilen.

Bei der Erkenntnisgewinnung und Denkentwicklung ist ein forschend experimentierendes Vorgehen zu wählen. Es sind Zusammenhänge aufzuzeigen und verwandte Operationen sichtbar zu machen.

Unterschiedliche Lösungswege für Sachverhalte aus dem Alltag sind aufzuzeigen und auch grafisch darzustellen.

Elementare Begriffe, Symbole und Darstellungsformen der mathematischen Fachsprache sind sinnvoll in geeigneter Weise einzuführen.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sowie zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sind herzustellen.

Variation der Veranschaulichung und der Darstellungsebenen

Ein allgemeines Erfassen mathematischer Operationen und Begriffe ist besser zu erreichen, wenn die Bindung an ein bestimmtes Material oder eine bestimmte Veranschaulichung vermieden wird.

Durch den wiederholten Wechsel von handelnden, bildhaften, grafischen und symbolischen Darstellungsebenen wird das Sichern von Begriffen, die Einsicht in Operationsstrukturen und das Finden von Lösungsstrategien möglich.

Funktionen des Übens

Operatives Üben zielt auf die Vertiefung des Verständnisses ab (zB Erkennen von Zusammenhängen), beim operativen Üben werden Kenntnisse und Fertigkeiten (zB Verwenden überschaubaren Zahlenmaterials, Sichern von Begriffen) automatisiert und gefestigt.

Gedankengänge, die zum Erwerb mathematischen Wissens geführt haben, sind zu wiederholen; dabei lernen die Schülerinnen und Schüler, erworbenes Wissen zu rekonstruieren, eigenständig darzustellen und zu begründen.

Planmäßige und abwechslungsreich gestaltete Übungen und Wiederholungen sollen zu größtmöglicher Sicherheit, Geläufigkeit und Genauigkeit führen.

Motivierung

Selbstständiges Entdecken und Erproben sowie Erfolgserlebnisse sind wesentliche Beiträge zur Steigerung der Motivation. Durch lebenspraktische Beispiele soll die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebens- und Wissensbereichen veranschaulicht und bewusst gemacht werden.

Arbeiten mit dem Taschenrechner und anderen elektronischen Medien

Grundsätzlich sind Einsatzmöglichkeiten zur planmäßigen Nutzung von elektronischen Hilfsmitteln vorzusehen. Die Möglichkeiten elektronischer Systeme bei der Unterstützung schülerzentrierter experimenteller Lernformen sind zu nutzen.

Schularbeiten:

In der 5. Schulstufe sind zwei bis drei Schularbeiten im Ausmaß von zwei bis drei Unterrichtseinheiten und ab der 6. Schulstufe je drei bis vier Schularbeiten im Ausmaß von drei bis vier Unterrichtseinheiten vorzusehen.

Grundstufe I

Lehrstoff:

1. und 2. Schulstufe

Aufbau der natürlichen Zahlen

Beispielsweise:

  1. grundlegende mathematische Fähigkeiten entwickeln, Dinge betrachten und damit hantieren
  2. Arbeiten mit Mengen, Mengen legen und ordnen, Mengen vergleichen
  3. Zuordnen von Zahlen zu Mengen und umgekehrt
  4. mit Mengen (Zahlen) operieren
  5. Ziffern lesen und schreiben
  6. entwickeln des Zahlenbegriffs einschließlich der Null, Vor- und Zurückzählen auch im Zweierschritt – allenfalls in größeren Schritten
  7. Begriffe „das Doppelte“ und „das Paar“ verwenden
  8. das Verständnis für Zahlen unter Berücksichtigung des Kardinal-, Ordinal-, Rechen- und Maßzahlaspekts sichern
  9. Zahlenraum bis 20 aufbauen und festigen, allenfalls Erweiterung des Zahlenraums über 20
  10. Zehnersymbol in Zusammenhang mit Bündelung einführen

Rechenoperationen

Beispielsweise:

  1. spielerisches Umgehen mit Zahlen und Rechenoperationen in Verbindung mit konkretem Handeln und bildhaftem Darstellen
  2. Rechenoperationen im additiven Bereich, Zu- und Wegzählen, Zerlegen, Ergänzen
  3. allenfalls Überschreiten des Zehners
  4. Operation des Verdoppelns und Vervielfachens einführen und aufbauen
  5. Teilen und Messen als unterschiedliche Operationen einführen
  6. den Begriff „Hälfte“ einführen
  7. Erarbeiten von Malreihen im gesicherten Zahlenraum, allenfalls auch deren Umkehrung
  8. Lösung von Sachproblemen aus der unmittelbaren Erlebniswelt

Größen

Beispielsweise:

  1. Begriffsbildung durch vergleichen, schätzen und messen
  2. verschiedene Maßeinheiten aus der Erfahrungswelt der Kinder kennen lernen (zB Zeitmaße, Längenmaße, Gewichtsmaße, Größenbereich Geld)

Geometrie

Beispielsweise:

  1. Orientierung im Raum, Raumlagebeziehungen handelnd erfahren; Eigenschaften von Dingen erkennen und benennen
  2. räumliche Beziehungen und Formen aus der Erlebniswelt der Kinder beobachten, ordnen und strukturieren
  3. mit Flächen und Körpern hantieren
  4. an Körpern mit geometrischen Grundformen die Begriffe wie Ecke, Kante, Fläche einführen
  5. Lineal erproben

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. elementares mathematisches Denken entwickeln und anwenden
  2. in einem gesicherten Zahlenraum Vorstellungen von Mengen, Zahlen, Operationen und Größen gewinnen
  3. mathematische Operationen in Zusammenhang mit Realbegegnung, in Spiel- und Sachsituationen anwenden können
  4. elementare Kenntnisse und Fertigkeiten zur Raumorientierung und Raumanschauung

Grundstufe II

Lehrstoff:

3. und 4. Schulstufe

Aufbau der natürlichen Zahlen

Beispielsweise:

  1. Festigen von Zahlenvorstellungen und Zahlenverständnis im bekannten Zahlenraum
  2. Zahlenraum bis 200 aufbauen, durchdringen und festigen; allenfalls Zahlenraum 1000 (zB im Hunderterschritt) aufbauen
  3. Erarbeiten des neuen Zahlenraumes über Grob- und Feinstruktur
  4. Veranschaulichen von Zahlen
  5. Ordnen und Zerlegen von Mengen
  6. orientieren im Zahlenraum: Auf- und Abbauen von Zahlenfolgen, Herstellen von Relationen unter Verwendung der bekannten Symbole, Runden von Zahlen
  7. das Verständnis für den dekadischen Aufbau ausbauen und sichern
  8. Ziffern und Stellenwert der Ziffer unterscheiden; Stellenwertsystem
  9. sach- und größenbezogene Vorstellungen zu großen Zahlen schaffen (zB mit Geldwerten, Längen)
  10. Anbahnen des Ablesens und Interpretierens von Daten aus grafischen Darstellungen (zB Tabellen)

Rechenoperationen

Beispielsweise:

  1. Festigung mündlicher und schriftlicher Rechenoperationen im gesicherten Zahlenraum
  2. schriftliches Addieren und Subtrahieren mit Stellenwert Über- bzw. Unterschreitung
  3. Malreihen festigen und erweitern
  4. Einführung des schriftlichen Multiplizierens und Dividierens insbesondere im Zahlenraum 200
  5. das Teilen und Messen in anschaulichen Situationen anwenden
  6. Operationen des Teilens und Messens festigen
  7. überschlagendes Rechnen
  8. einfache Sachaufgaben analysieren und Lösungswege suchen, allenfalls Sachsituationen zu Rechenoperationen finden
  9. Ergebnisse kontrollieren und verbalisieren

Größen

Beispielsweise:

  1. Verständnis für die bereits eingeführten Größen vertiefen
  2. Herstellen von Maßbeziehungen und mit Maßreihen arbeiten
  3. Schätzen, Messen und Vergleichen unter sachgerechter Verwendung bekannter Maßeinheiten; einfache Maßumwandlungen (zB m-cm, kg-dag)
  4. Maßeinheiten und ihren Differenzierungen (zB Stunde, Minute, Sekunde; km-m-dm-cm.)
  5. Maßeinheiten – allenfalls auch Flächenmaße in Sachaufgaben anwenden
  6. Bruchzahlen bildhaft darstellen, Bruchzahlen lesen und schreiben
  7. Dezimalzahlen anhand lebenspraktischer Beispiele (zB Preisschilder lesen und schreiben) anwenden

Geometrie

Beispielsweise:

  1. Festigung der Orientierung im Raum: räumliche Positionen, Lagebeziehungen sowie Richtungen und Richtungsänderungen wahrnehmen und beschreiben
  2. geometrische Grundformen (Flächen und Körper) entdecken und klassifizieren
  3. Gestalten mit Körpern und Flächen
  4. Strecken messen und zeichnen, Zeichengeräte verwenden
  5. das Rechteck und das Quadrat als besondere Vierecke kennen lernen, beschreiben und zeichnen; den rechten Winkel und gleich lange Seiten als Merkmale erfassen
  6. Kreise zeichnen
  7. Entwickeln der Begriffe Umfang und Fläche
  8. Berechnung des Umfangs von Rechteck und Quadrat
  9. allenfalls einfache Flächenberechnungen einführen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. mathematisches Denken weiter entwickeln und anwenden
  2. Erarbeitung des Zahlenraums 200; allenfalls Erweiterung bis 1000
  3. Sicherheit im Addieren, Subtrahieren, Ergänzen, Vervielfältigen und Teilen insbesondere im Zahlenraum 200 entwickeln
  4. im gesicherten Zahlenraum Vorstellungen von Mengen, Zahlen, Maßen und Größen gewinnen
  5. den dekadischen Aufbau und den Stellenwert verstehen
  6. Zusammenhänge in Rechenoperationen und einfache Rechengesetze erkennen sowie anwenden
  7. Größen unter sachgerechter Verwendung der Maßeinheiten schätzen, messen und vergleichen, Maßumwandlung anbahnen
  8. mathematische Operationen in Spiel- und Sachsituationen verstehen
  9. Lösungen für einfache Sachaufgaben finden
  10. Bruchzahlen kennen lernen
  11. Begegnung mit Dezimalzahlen
  12. Kenntnisse und Fertigkeiten in der Raumorientierung und Raumanschauung sichern und ausbauen
  13. Flächen und Körper nach ihren Formen unterscheiden, benennen und erfassen; Umfang und allenfalls die Fläche von Rechteck und Quadrat berechnen

Sekundarstufe I

Lehrstoff:

5. Schulstufe

Zahlen und Maße

Beispielsweise:

  1. Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit natürlichen Zahlen im Zahlenraum 1000 vertiefen
  2. Vervielfachen, Teilen und Messen, Umkehroperationen, Festigung der Malreihen
  3. schrittweise Steigerung des Schwierigkeitsgrades beim Kopfrechnen
  4. schriftliches Addieren und Subtrahieren mit Stellenwertüberschreitung
  5. Festigung des schriftlichen Multiplizierens und Dividierens, allenfalls Einführung des zweistelligen Multiplizierens und Dividierens
  6. Wiederholung der Bruch- und Dezimalzahlen sowie Einführung des Rechnens mit Dezimalzahlen
  7. Sachaufgaben analysieren und lösen, mündlich und als Textaufgaben
  8. Rechnen mit verschiedenen Maßen (insbesondere Zeit-, Gewichts-, Hohl- und Geldmaße sowie Längen- und Flächenmaße) zur Bearbeitung von Sachaufgaben und geometrischen Berechnungen im Zahlenraum 1000; Umwandlungsaufgaben; Potenzschreibweisen (zB cm²)

Figuren und Körper

Beispielsweise:

  1. Festigung und Erweiterung der Kenntnisse über die Eigenschaften geometrischer Figuren und Körper
  2. mit Linien, Geraden und Strecken arbeiten; die Begriffe „Parallele“ und „Normale“ einführen
  3. Rechtecke und Quadrate zeichnen, ihre Merkmale kennen und unterscheiden, das Quadrat als besondere Form des Rechtecks erkennen
  4. Zeichengeräte zum Zeichnen von Rechtecken und Kreisen gebrauchen
  5. Umfang und Fläche von Rechtecken berechnen
  6. verschiedene Winkel kennen lernen, im Umfeld finden und allenfalls zeichnen
  7. verschiedene weitere geometrische Figuren (zB Kreis, Würfel) kennen lernen und herstellen (zeichnen, formen usw.)

Statistik

Beispielsweise:

  1. einfache Tabellen erstellen (zB Wettertabelle)
  2. Daten in Tabellen eintragen
  3. Daten aus grafischen Darstellungen ablesen

Lernziele der fünften Schulstufe:

  1. Erarbeitung bzw. Festigung des Zahlenraums 1000; gesicherte Vorstellungen von Mengen, Zahlen, Operationen und Größen entwickeln
  2. Zahlensystem als Stellenwertsystem erfassen
  3. Sicherheit im Kopfrechnen gewinnen
  4. Rechenoperationen mit Stellenwertüber- bzw. -unterschreitung beherrschen
  5. Festigung und Erweiterung des schriftlichen Multiplizierens und Dividierens, allenfalls zweistelliges Multiplizieren und Dividieren
  6. Sachaufgaben analysieren, in die mathematische Sprache übertragen und lösen können
  7. Kenntnisse über Bruch- und Dezimalzahlen erweitern und dies in Sachaufgaben anwenden
  8. Maße in Sachzusammenhängen verstehen und in Rechenoperationen anwenden
  9. Kenntnisse über geometrische Figuren festigen und erweitern, Umfang- und Flächenberechnungen
  10. Daten einfach tabellarisch und grafisch darstellen können
  11. allenfalls Einführung elektronischer Hilfsmittel (zB Taschenrechner) zur Lösung von Rechenoperationen

Lehrstoff:

6. Schulstufe

Zahlen und Maße

Beispielsweise:

  1. schriftliches Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren und Dividieren in großen Zahlenräumen
  2. Lösungen für komplexe Sachaufgaben in mündlicher und schriftlicher Form finden
  3. anschauliches Rechnen mit Bruchzahlen
  4. Sachrechnen mit Dezimalzahlen im erweiterten Zahlenraum
  5. Maße und Maßbeziehungen im Rahmen komplexerer Sachaufgaben anwenden
  6. Erarbeitung von Raum- und Hohlmaßen, Potenzschreibweisen

Figuren und Körper

Beispielsweise:

  1. Eigenschaften von Dreiecken und Vierecken unterscheiden
  2. Dreiecke und Vierecke zeichnen, allenfalls konstruieren
  3. Umfang von Dreiecken und Vierecken berechnen
  4. Umfang- und Flächenberechnungen von Rechtecken; zusammengesetzte Flächen
  5. verschiedene Körper kennen lernen (zB Quader, Würfel, Kugel) und beschreiben
  6. Merkmale des Quaders; den Würfel als einen besonderen Quader erkennen
  7. Gradeinteilung von Winkeln kennen lernen
  8. Winkel zeichnen

Statistik

Beispielsweise:

  1. situations- bzw. anlassbezogen Daten erheben und grafisch darstellen (zB Tages- und Nachttemperaturen im Lauf einer Woche)
  2. einfache Datenauswertung und Mittelwertberechnungen

Lernziele der sechsten Schulstufe:

  1. Erweiterung des Zahlenraums über 1000, Zahlenraum Million aufbauen
  2. die Grundrechnungsarten sicher anwenden können
  3. Sicherheit im Kopfrechnen festigen
  4. Maße und Maßbeziehungen sicher beherrschen
  5. mit Bruch- und Dezimalzahlen rechnen
  6. komplexere Sachaufgaben analysieren und lösen können; Ergebnisse schätzen
  7. Kenntnisse über geometrische Figuren und Körper vertiefen und erweitern
  8. Daten erfassen und darstellen können
  9. allenfalls elektronische Hilfsmittel (zB Taschenrechner) zur Lösung von Rechenoperationen verwenden

Lehrstoff:

7. Schulstufe

Zahlen und Maße

Beispielsweise:

  1. die Grundrechnungsarten auch auf höheren Schwierigkeitsstufen sicher anwenden
  2. Potenzschreibweise kennen, in einfachsten Beispielen anwenden
  3. Prozente als Teil des Ganzen erkennen, allenfalls einfache Prozentrechnungen
  4. Festigung des Rechnens mit Dezimalzahlen
  5. Festigung des Rechnens mit Bruchzahlen
  6. Kennen lernen von negativen Zahlen (zB anhand von Temperaturmaßen)

Figuren und Körper

Beispielsweise:

  1. Festigung und Erweiterung der Kenntnisse über die Eigenschaften von geometrischen Figuren und Körpern (zB Dreieck, Viereck, Kreis, Kreissegmente; Quader, Würfel, Zylinder)
  2. geometrische Figuren und Körper zeichnen, allenfalls konstruieren
  3. Festigung von Umfang- und Flächenberechnungen
  4. Oberfläche von Quader und Würfel, allenfalls Volumen von Quadern und Würfel berechnen
  5. Formeln für die Berechnung von geometrischen Figuren kennen lernen
  6. Winkel und Winkelmaße

Statistik

Beispielsweise:

  1. Erheben, Untersuchen und Darstellen von Datenmengen auch unter Verwendung elektronischer Hilfsmittel
  2. Daten auswerten und erklären

Lernziele der siebenten Schulstufe:

  1. Festigung der Durchdringung großer Zahlenräume
  2. Zahlen und Größen in Beziehung zueinander setzen können
  3. sichere Anwendung der Grundrechnungsarten auch auf höheren Schwierigkeitsstufen
  4. Prozentzahlen kennen lernen
  5. Lösen von komplexen Sachaufgaben
  6. geometrische Figuren und Körper berechnen
  7. Daten erfassen und auch mit elektronischen Hilfsmitteln darstellen können
  8. elektronische Hilfsmittel (zB Taschenrechner) zur Lösung von Rechenoperationen sicher verwenden

Lehrstoff:

8. Schulstufe

Zahlen und Maße

Beispielsweise:

  1. alle Grundrechnungsarten auch mit Dezimalzahlen sicher anwenden
  2. Zusammenhänge zwischen Bruchzahlen und Dezimalzahlen herstellen
  3. Festigung und Vertiefung des Prozentrechnens
  4. Festigung der Lösung von komplexeren Sachaufgaben

Figuren und Körper

Beispielsweise:

  1. geometrische Figuren und Körper (zB Dreieck, Viereck, Kreis, Kreissegment; Quader, Würfel, Zylinder) konstruieren; allenfalls Maßstabszeichnungen anfertigen
  2. Umfang- und Flächenberechnungen (zB Kreis), Berechnung der Oberfläche und allenfalls des Volumens (zB Würfel, Quader)
  3. Formeln für die Berechnung von Figuren und Körpern anwenden (allenfalls mit Taschenrechner)

Statistik

Beispielsweise:

  1. Daten auch unter Verwendung elektronischer Hilfsmittel sammeln, auswerten und interpretieren
  2. einfache Berechnungen des Mittelwertes anhand von Alltagsbeispielen

Lernziele der achten Schulstufe:

  1. Festigung der Durchdringung großer Zahlenräume
  2. Zahlen und Größen in Beziehung zueinander setzen können
  3. sichere Anwendung der Grundrechnungsarten auch auf höheren Schwierigkeitsstufen
  4. mit Dezimal- und Bruchzahlen sowie mit Prozenten rechnen
  5. Lösen von komplexen Sachaufgaben und Textaufgaben
  6. Maße und Maßbeziehungen sachgerecht und sicher anwenden können
  7. geometrische Figuren und Körper konstruieren und berechnen
  8. Daten auswerten und interpretieren können
  9. elektronische Hilfsmittel aufgabengerecht und sicher verwenden

Geometrisches Zeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Geometrischem Zeichnen verknüpft die Vorstellung von den Erscheinungen der Welt in uns und das Verständnis für Raum und Figur.

Die Sprache als Kommunikationsmittel ist dabei ein wesentlicher Bestandteil, geometrische Objekte und Vorgänge zu beschreiben und zu erklären.

Der Unterricht in Geometrischem Zeichnen leistet einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung auf die Berufswelt (zB durch den zweckentsprechenden Einsatz von Werkzeugen und durch das Aufzeigen der Vorteile von Gründlichkeit und Ordnung).

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll auf die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein. Jene Arbeitsaufträge, die die Kreativität und die selbstständige Gestaltungskraft der Schülerinnen und Schüler anregen, sind zu bevorzugen.

Auf Genauigkeit und Sauberkeit ist Wert zu legen. Der grafischen Gestaltung der Arbeiten kommt ‑ abgestimmt auf die jeweils verwendete Ausfertigungstechnik ‑ besondere Bedeutung zu.

Die Konstruktion auf dem Zeichenblatt soll durch Modelle und andere Hilfsmittel, die der Entwicklung der Raumanschauung dienen bzw. die geometrischen Hintergründe deutlich machen, begleitet werden.

Bei der Behandlung von Raumobjekten sollen Aussagen über geometrische Inhalte und Beziehungen aus der jeweiligen Raumsituation entwickelt werden.

Bei der Abbildung von Raumobjekten soll stets exakt zwischen einer Betrachtung der Raumsituation und einer Beschreibung des Bildes unterschieden werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einer geeigneten Form der Dokumentation der Unterrichtsarbeit hingeführt werden.

Sekundarstufe I

Lehrstoff:

8. Schulstufe

Ebene Geometrie

Beispielsweise:

  1. Gerade, Strecke, Parallele, Normale (geometrische Muster: zB Ornamente, Fadenmuster)
  2. Streckensymmetrale, Spiegelung, Schiebung
  3. Plan lesen und erstellen (Maßstab, Wohnungsgrundriss) – Werkzeichnung
  4. Winkel als Drehung erfassen
  5. Konstruktion von Rechteck, Quadrat und Dreieck
  6. Würfelnetze, Quadernetze
  7. allenfalls: Ebene geometrischer Flächen richtig skizzieren; Würfel, Quader richtig skizzieren

Hauptrisse

Beispielsweise:

  1. Kartesisches Koordinatensystem Tabelle, Darstellungsformen: Wetterskala oder Größenvergleich, Wahldiagramm und Raumkoordinaten
  2. Herstellen und rekonstruierendes Lesen von Grund- und Aufriss
  3. Maßstab
  4. räumliches Verstehen: Quader, Würfel, allenfalls Zylinder; Raumvorstellungsübungen
  5. allenfalls einfacher Schrägriss von Quader und Würfel
  6. Sichtbarkeit von Körperkanten

Perspektive

Beispielsweise:

  1. Grundgesetze und Eigenschaften der Perspektive einsehen und auf einfache Darstellungen anwenden (fächerübergreifendes Projekt mit Bildnerischer Erziehung – zB ein Auto fährt aus einem Tunnel)

Lernziele der achten Schulstufe:

  1. Kenntnisse über das Vorkommen der Geometrie erwerben und die Raumvorstellung schulen
  2. geometrische Grundfiguren erkennen (Struktur, Eigenschaften)
  3. richtige Handhabung fachspezifischer Werkzeuge in Abstimmung mit der Aufgabenstellung
  4. die Zeichengeräte zum Anfertigen einfacher Zeichnungen (Werkzeichnung) gebrauchen und einfache Konstruktionen durchführen
  5. Informationsgewinn durch geeignete Ausfertigung grafischer Arbeiten
  6. allenfalls geometrische Objekte und Sachverhalte richtig skizzieren können (Freihandzeichnung)

Musikerziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Musikerziehung hat die Aufgabe, unter Berücksichtigung der akustisch-musikalischen Umwelt und der besonderen Eigenart der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers zum Singen, Musizieren, bewussten Hören, Bewegen zur Musik und zum kreativen musikalischen Gestalten zu führen.

Musikerziehung soll sie zu lustbetonter musikalischer Betätigung anleiten und ihnen die Möglichkeit geben, Freude, Bereicherung und Anregung durch die Musik der Gegenwart und der Vergangenheit zu erfahren.

Ausgehend vom aktiven Umgang mit Musik, sind grundlegende Informationen und Kenntnisse über Musik zu vermitteln. Das Verständnis für Musik als künstlerische Ausdrucksform ist anzubahnen.

Musikalische Aktivitäten wirken auf die Persönlichkeitsbildung der Heranwachsenden nachhaltig ein. Ausgehend von den individuellen Anlagen und Fähigkeiten sind daher durch sinnvolle Verknüpfung von Inhalten und Übungen zu fördern.

Musik als nonverbale Sprache wirkt auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre, Zusammengehörigkeitsgefühl und Gemeinschaftserleben.

Musikerziehung hat die Aufgabe, ausgehend von der akustisch-musikalischen Umwelt und der besonderen Eigenart der Schülerinnen und Schüler auf der Basis von Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik zu vermitteln.

Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftlicher Bedeutung von Musik, sowie Musik als Faktor individueller Lebensgestaltung sollen erkannt werden.

Dies erfolgt in der aktiven Auseinandersetzung mit exemplarisch ausgewählten Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen der Musik.

Schwerpunkte sind:

  1. ästhetische Wahrnehmung, Vorstellungskraft, Ausdrucksfähigkeit und Freude an lustbetonter musikalischer Betätigung
  2. Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit durch gezielten Einsatz von Stimme, Instrumenten und Bewegung
  3. die sprachlichen Fähigkeiten durch Sprachgestaltung, Klangexperimente mit Sprech- und Singstimme und das Beschreiben von Höreindrücken
  4. Schlüsselqualifikationen wie Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Toleranz aufzubauen
  5. musikalische Fertigkeiten in den Bereichen des bewussten Hörens, des Bewegens zur Musik und des aktiven Musizierens ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln
  6. musikalisches Grundwissen aus der Musiklehre und der Musikgeschichte zu erwerben
  7. Wissen um die psychischen, physischen und sozialen Wirkungen von Musik und deren Nutzung zu gewinnen
  8. Schulung der Motorik, Bewusstmachung von Raum-Zeit-Dynamik-Verbindungen
  9. Vernetzung beider Gehirnhälften – musiktherapeutische Ansätze anwenden und dadurch Wohlbefinden, Beruhigung – Stimulation entwickeln
  10. die musikalische Identität Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext zu thematisieren

Didaktische Grundsätze:

Im Mittelpunkt der Musikerziehung steht das musikalische Handeln der Schülerinnen und Schüler und wird angeregt durch:

  1. eine tägliche Begegnung mit Musik
  2. bewusstes Aufnehmen von Musik
  3. eigenständiges musikalisches Nachgestalten und Gestalten
  4. kritische Auseinandersetzung mit Musik

Die Lehrstoffbereiche Singen und vokales Musizieren, instrumentales Musizieren, Hören, Bewegen, Gestalten und musikalisches Grundwissen sind immer im Zusammenhang zu sehen und sollen dem jeweiligen Lernziel entsprechend vernetzt werden.

Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler soll das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen vor allem praxisorientiert geweckt und weiterentwickelt werden. Dabei sind auch regionale Traditionen zu berücksichtigen.

Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen soll das Interesse gefördert, der Lernerfolg gesichert und zu partnerschaftlichen und kommunikativen Verhalten beigetragen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht musikalisch tätig erleben.

Ein wichtiger Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen, Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule.

Durch Projekte sind die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anzuregen und das Gemeinschaftserlebnis zu fördern.

Grundstufe I

Lehrstoff:

1. und 2. Schulstufe

Singen – vokales Musizieren

Beispielsweise:

  1. vor- und nachsingen, auch mit optischen und motorischen Vorstellungshilfen zum Melodieverlauf
  2. situationsbedingte Rufe, kleine Dialoge ausdrucksvoll gestalten
  3. Melodieerfindungen zu einem vorgegebenen Text

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. Lieder aus dem Tages- und Jahreskreis, Kinder-, Spiel- und Tanzlieder sowie regionale Volkslieder allenfalls auch Lieder aus anderen Ländern kennen lernen
  2. Erfinden eigener Melodien
  3. einstimmige Lieder gemeinsam rhythmisch und melodisch richtig singen
  4. Texte verstehen, richtig artikulieren und verständlich wiedergeben

Musizieren: instrumental, kreativ, reproduzierend

Beispielsweise:

  1. zu einem Text entsprechende Rhythmen und Klänge erfinden, dazupassende Instrumente auswählen
  2. Metrum, Akzente und einfache rhythmische Ostinati
  3. grafische Zeichen auf verschiedenen Instrumenten in Klang umsetzen
  4. nach Notationen einzeln und gemeinsam musizieren
  5. Klangmöglichkeiten verschiedener Instrumente erforschen und erleben
  6. einfache Handlungsabläufe klanglich darstellen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. einfache Tonfolgen und Rhythmen erfassen und spielen
  2. rhythmische Begleitstimmen zu Liedern und gesprochenen Texten
  3. Klangexperimente durchführen
  4. mit verschiedenen Instrumenten richtig umgehen können
  5. selbst erfundene und vorgegebene Notationen

Hören

Beispielsweise:

  1. Höraufgaben zu unmittelbar erzeugten Geräuschen und Klängen und zu Tonaufnahmen stellen (zB zu Geräuschen im Straßenverkehr)
  2. Übungen zum Unterscheiden von Tonhöhe, Tondauer, Tempo, Lautstärke und Klangfarbe
  3. kurze Hörbeispiele von Musik aus der Umwelt des Kindes

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. Geräusche und Klänge aus der Umwelt erkennen, benennen, nachahmen und in grafische Zeichen umsetzen
  2. einige Musikinstrumente an ihrem Klang erkennen und benennen
  3. Musik aus der Umwelt erfassen und dazu Stellung nehmen

Bewegen

Beispielsweise:

  1. Grunderfahrungen mit Musik und Bewegung – Übungen zum Erfahren und Bewusstmachen von Tempo, Tondauer und Lautstärke
  2. Spüren von Spannung und Entspannung
  3. Freie Bewegungen zur Musik einzeln und in verschiedenen Gruppierungen
  4. Bewegungsgestaltung und szenische Darstellung
  5. Kindertänze, Spiel- und Tanzlieder

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. im Zusammenwirken von Musik und Bewegung Körperbewusstsein, Raum- und Zeit Erfahrung sowie Formempfinden gewinnen
  2. Takt und Metrum nachvollziehen

Grundstufe II

Lehrstoff:

Singen – vokales Musizieren

Beispielsweise:

  1. verschiedene Arten der Liederarbeitung; Lieder durch Zusatzstimmen mehrstimmig gestalten; Atem- und Stimmbildungsübungen
  2. Lieder selbst erfinden
  3. Spiele mit den Ausdrucksmöglichkeiten der menschlichen Stimme gestalten (zB traurig, lustig)

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. Lieder aus dem Tages-, Jahres- und Lebenskreis der Schülerinnen und Schüler, Kinder-, Spiel- und Tanzlieder sowie regionale Volkslieder und Lieder aus anderen Ländern kennen lernen
  2. mehrstimmige Lieder
  3. Klangexperimente mit Sprech- und Singstimme

Musizieren: instrumental, kreativ, reproduzierend

Beispielsweise:

  1. nach Notationen einzeln und gemeinsam musizieren
  2. Tonfolgen, Rhythmen und Formverläufe erfassen, spielen, allenfalls notieren
  3. Klangmöglichkeiten verschiedener Instrumente und der Stimme erforschen und erleben
  4. Klangergebnisse vergleichen, beurteilen und ordnen
  5. rhythmische Ostinati, musikalische Akzente an bestimmten Stellen setzen (zB Pausen ausfüllen), Vor-, Zwischen- und Nachspiele

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern und gesprochenen Texten kennen lernen
  2. Tonfolgen, Rhythmen und einfache Formverläufe kennen
  3. Notationen
  4. Klangexperimente

Hören

Beispielsweise:

  1. einzeln, hintereinander und gleichzeitig erklingende Instrumente und Stimmen benennen und unterscheiden
  2. Übungen zum Unterscheiden von Lautstärke, Tondauer, Tempo, Tonhöhe und Klangfarbe und deren Veränderung
  3. subjektive Höreindrücke beschreiben und vergleichen, in grafisches und bildnerisches Gestalten oder in Bewegung umsetzen
  4. Hörbeispiele Funktionsbereichen zuordnen (zB Volks-, Kirchen-, Tanz-, Filmmusik)
  5. allenfalls einige Informationen über den Komponisten und seine Zeit, die zum besseren Verständnis des Werkes beitragen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. Wirkungen von Höreindrücken beschreiben und grafisch umsetzen
  2. kurze Hörbeispiele verschiedener Arten
  3. Beispiele von Musik zu verschiedenen Anlässen hören
  4. Komponisten und ihre Werke in beispielhaften Zusammenhängen kennen lernen

Bewegen

Beispielsweise:

  1. Übungen zum Erfahren und Bewusstmachen von Tempo, Tondauer und Lautstärke
  2. Metrum, Takt, Rhythmus, Lautstärke und Melodie in Bewegung übertragen (Körpersprache)
  3. Bildgeschichten, Bewegungen aus der Umwelt szenisch und musikalisch ausgestalten
  4. Tanzformen aus vorbereiteten Bewegungen und Schrittarten aufbauen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. Erfahrungen mit Musik und Bewegung machen
  2. freie Bewegungsabläufe zur Musik einzeln und in verschiedenen Gruppierungen durchführen
  3. Bewegungsgestaltung und szenische Darstellung
  4. verschiedene Tänze kennen lernen

Sekundarstufe I

Lehrstoff:

5. und 6. Schulstufe

Singen – vokales Musizieren

Beispielsweise:

  1. Stimmbildung und Sprecherziehung in Gruppen und chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, usw.)
  2. Erarbeiten und Üben mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit
  3. Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit und ohne Begleitung

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  1. mit der eigenen Stimme schonend umgehen und sie künstlerisch gebrauchen
  2. sich über Musik verständlich äußern können
  3. Erarbeiten ein- und mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke
  4. die mediale Wirkung von Musik kennen und verstehen lernen
  5. ein multikulturelles Verständnis entwickeln

Musizieren: instrumental, kreativ, reproduzierend

Beispielsweise:

  1. Handhabung von Rhythmusinstrumenten und Stabspielen lernen und üben
  2. Musizieren mit herkömmlichen, selbst gebauten, elektronischen und Körperinstrumenten
  3. elementare Gruppenimprovisationen und Liedbegleitung üben
  4. Grundbegriffe der Musiklehre kennen lernen (zB grafische und traditionelle Notation, Metrum, Takt, Rhythmus, Dynamik, Tempo, Intervalle, Akkorde, Dur, Moll)
  5. Kennen lernen der gebräuchlichsten Instrumente und deren Spielweisen

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  1. elementare Liedbegleitung erarbeiten
  2. Rhythmusinstrumente und Stabspiele kennen lernen
  3. Gruppenimprovisationen anbahnen
  4. Grundbegriffe der Musiklehre kennen lernen
  5. Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars
  6. Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern vermitteln

Hören und Gestalten

Beispielsweise:

  1. entwickeln von emotionalen und kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Musikrichtungen
  2. kreatives Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen
  3. Nutzung von Medien und neuen Technologien
  4. textiles, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  1. Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt
  2. ausgewählte Musikbeispiele aus verschiedenen Epochen hören
  3. textiles, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik

Bewegen

Beispielsweise:

  1. Erarbeiten und Üben von Körperhaltung und Bewegungsabläufen
  2. gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten erleben
  3. Erfahren von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch Bewegung
  4. Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen
  5. Tanzlieder

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  1. Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung erfahren
  2. Körperhaltung mit Bewegungsabläufen verbinden
  3. gebundene und freie Bewegungsabläufe üben
  4. Musik als Möglichkeit nonverbaler Kommunikation erleben
  5. Gruppentänze, Tanzlieder

Musikalisches Grundwissen

Beispielsweise:

  1. grafische und traditionelle Notation als Hör-, Musizier- und Singhilfe anwenden; Metrum, Takt, Rhythmus
  2. Dur und Moll unterscheiden lernen
  3. exemplarisches Kennenlernen musikalischer Gattungen
  4. optisches und akustisches Erkennen der gebräuchlichsten Instrumente und deren Spielweisen
  5. Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern mit ausgewählten Musikstücken

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  1. Grundbegriffe der Musiklehre vor allem im Zusammenhang mit dem Klassenrepertoire kennen lernen
  2. Notation als Hör-, Musizier- und Singhilfe erkennen
  3. Intervalle und Akkorde kennen lernen
  4. Kennen lernen musikalischer Gattungen
  5. Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars
  6. Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern gewinnen

Lehrstoff:

7. und 8. Schulstufe

Singen – vokales Musizieren

Beispielsweise:

  1. stilgerechter Einsatz der Stimme
  2. Erarbeiten und Üben mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit
  3. Üben von Sprechstücken
  4. Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit und ohne Begleitung

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  1. Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungs-psychologischen Voraussetzung
  2. Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires
  3. Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder
  4. Üben von Sprechstücken
  5. Exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen

Musizieren: instrumental, kreativ, reproduzierend

Beispielsweise:

  1. Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires
  2. Erweiterung der Musizierpraxis mit Körperinstrumenten, Rhythmusinstrumenten, Stabspielen und elektronischen Instrumenten
  3. Liedbegleitung und improvisatorisches Musizieren
  4. Einbeziehung aktueller Medien

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  1. Erweiterung der Musizierpraxis
  2. verstärkter Einsatz vorhandener Klasseninstrumente
  3. Gruppenimprovisationen
  4. Notation als Musizierhilfe sehen und anwenden

Hören und Gestalten

Beispielsweise:

  1. Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stilrichtungen aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen
  2. Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven, Texten und Bewegungsabläufen
  3. kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik anhand unterschiedlicher Beispiele

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  1. Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen
  2. kritische Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Wirkungen von Musik
  3. Gestalten von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven
  4. Einbeziehung aktueller Medien

Bewegen

Beispielsweise:

  1. Bewegungsabläufe in Verbindung mit Stimmbildung
  2. verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter Berücksichtigung der aktuellen Musik
  3. exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  1. Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung durchführen
  2. verschiedene Bewegungsformen und Tänze
  3. Musik als Möglichkeit nonverbaler Kommunikation erleben und pflegen
  4. emotionale Befindlichkeit durch Musik ausdrücken und nachvollziehen
  5. Tänze

Musikalisches Grundwissen

Beispielsweise:

  1. Anwenden, Festigen und Erweitern der Grundbegriffe der 5. und 6. Schulstufe
  2. Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen
  3. ausgewählte Beispiele vokaler und instrumentaler Gattungen aus verschiedenen Epochen insbesondere der Gegenwart
  4. aktuelle Strömungen der Popular- und Volksmusik
  5. Musik und Biografien von Musikerinnen und Musikern im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld
  6. Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben
  7. Erkennen von Musik als Wirtschaftsfaktor
  8. Kennen lernen von Berufen im Bereich der Musik

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  1. Anwenden, Festigen und Erweitern der Grundbegriffe der 5. und 6. Schulstufe
  2. Erweiterung des musikalischen Fachvokabulars
  3. Beispiele vokaler und instrumentaler Gattungen aus verschiedenen Epochen hören und unterscheiden
  4. weitere Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern vermitteln
  5. Kennen lernen von Berufen im Musikbereich

Bildnerische Erziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung ist Teil der kulturellen Bildung und soll grundlegende Erfahrungen des Wahrnehmens, der visuellen Kommunikation und des Gestaltens motivierend vermitteln, zu erlebnisbetonter Aktivität führen und Zugänge zu den Bereichen bildende Kunst, visuelle Medien, Umweltgestaltung und Alltagsästhetik erschließen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihre individuelle Gestaltungsfähigkeit gewinnen und Lust bekommen, diese über die Schulzeit hinaus eigenständig weiterzuentwickeln. Die selbstständig gestalterische Tätigkeit wird ergänzt und weiter entwickelt durch die Reflexion der eigenen Arbeit sowie durch die Auseinandersetzung mit Beispielen aus Alltagskultur, Medien und Kunst.

Sie soll die Schülerinnen und Schüler mit Werkmitteln, Verfahren und bildnerischen Ausdrucksmöglichkeiten vertraut machen, sodass sie sich auf bildnerische Weise mitteilen, bildnerische Mitteilungen anderer verstehen und dadurch Erfahrungen über sich selbst sowie über ihre engere und weitere Umwelt sammeln können. In der bildnerischen Tätigkeit geht es einerseits um das Kennen lernen, Erproben und Anwenden von Ausdrucksmöglichkeiten in Bereichen wie Grafik, Malerei, Plastik, Raum, Schrift, Fotografie, Film, Video, Neue Medien, Spiel und Aktion sowie Gestaltung der eigenen Umwelt. Andererseits geht es um die Entwicklung des bildhaften Denkens und persönlichkeitsbezogener Eigenschaften wie Offenheit, Flexibilität, Experimentierfreude, Einfallsreichtum, Sensibilität, Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer, Kooperationsbereitschaft und Rücksichtnahme.

Auf dieser Grundlage sollen Wahrnehmungs-, Kommunikations- und Erlebnisfähigkeit gesteigert und Vorstellungskraft, Fantasie, individueller Ausdruck und Gestaltungsvermögen entwickelt werden.

Bildnerische Erziehung ermöglicht die Verknüpfung sowohl von sinnlichen und emotionalen als auch von kognitiven und psychomotorischen Zugängen.

Die eigene Gestaltungsarbeit soll Einsichten in die Zusammenhänge von Produkt und Prozess ermöglichen, technische und handwerkliche Grundlagen vermitteln und Offenheit, Experimentierfreudigkeit, Flexibilität und Beharrlichkeit als wichtige Voraussetzungen für kreatives Gestalten erlebbar machen.

Die Ergänzung und Relativierung der subjektiven Erfahrungen durch grundlegendes Sachwissen zielt auf Erweiterung der Wahrnehmungs-, Erkenntnis- und Handlungsqualitäten im visuellen und haptischen Bereich.

Neben der Entwicklung persönlicher Erlebnisfähigkeit und Freude an bildender Kunst sollen auch verstandesmäßige Zugänge eröffnet und das reflektorische und kritische Potenzial von Kunstwerken in altersgemäßer Form bewusst gemacht werden.

Die Selbsterfahrung durch eigenständige Gestaltungsarbeit, die Förderung der Kreativität, der Handlungsbereitschaft und der Freude am eigenen Tun sowie die Wertschätzung ästhetischer Vielfalt und die Entwicklung kultureller Toleranz leisten wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsbildung und zur Wahrnehmung sozialer Verantwortung.

Schwerpunkte sind:

  1. frei und spontan zu gestalten
  2. Ausdrucksformen erfahren und zu erweitern
  3. Inhalte durch bildnerische Mittel auszudrücken
  4. Werkmittel und Techniken zu erproben und anzuwenden
  5. sich mit bildnerischen Aktivitäten und Produkten auseinander zu setzen
  6. durch Anwendung des Gelernten die Handlungsfähigkeit auszubauen
  7. die gesellschaftliche Bedeutung visueller Medien kennen und nutzen zu lernen

Didaktische Grundsätze:

Motivation der Schülerinnen und Schüler und deren Freude an eigenständiger bildnerischer Tätigkeit sollen zentrale Aspekte der Bildnerischen Erziehung sein.

Individuelle bildnerische Äußerungen der Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich anzuerkennen. Wertungen sind vor allem im Sinne einer positiven Verstärkung einzusetzen.

Die Einführung in ein Thema ist so zu gestalten, dass die Fantasie und der bildnerische Einfallsreichtum geweckt werden. Der Aufgabenrahmen soll eine Orientierung bieten, aber gleichzeitig so viel Spielraum lassen, dass jede Schülerin und jeder Schüler seine persönlichen Ideen und Vorlieben einbringen und sich mit dem fertigen Werk identifizieren kann. Dieser Gestaltungsspielraum ist auch notwendig, um den unterschiedlichen Entwicklungsphasen und Begabungen innerhalb einer Klasse gerecht zu werden. Im Vergleich mit den anderen kann jede Schülerin bzw. jeder Schüler sich in seiner Eigenart erkennen und gleichzeitig die Eigenart der anderen anerkennen.

Der Aufgabenrahmen kann auch – im Sinne demokratischen Handelns – in Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern entwickelt werden.

In gemeinsamer Arbeit sollen fallweise größere Projekte verwirklicht werden. Dabei geht es nicht nur um die Förderung im Bereich des sozialen Lernens, sondern auch um die Erfahrung, die eigene Umwelt verändern zu können und ein Thema ganzheitlich darzustellen. Dies bietet vielfältige Möglichkeiten für die Verknüpfung mit anderen Unterrichtsgegenständen.

Wesentliche Inhalte der Bildnerischen Erziehung sollen vor allem die reale Lebenssituation und die soziale Umwelt sein, aber auch Irreales, Fantastisches und Utopisches.

Die vertiefende und mehrdimensionale Auseinandersetzung mit ausgewählten Themen sowie Vernetzungs- und Transferleistungen sind wichtiger als die Behandlung einer möglichst großen Anzahl von Aufgaben.

Im Sinne der Anschaulichkeit ist bei der Präsentation von Kunstwerken auf optimale Qualität der verwendeten Bildmedien zu achten. Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben.

Lehrausgänge in Ausstellungen, Ateliers, Galerien und Museen ermöglichen die Begegnung mit Originalen sowie den Dialog mit Fachleuten und sind daher ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Der Ertrag ist durch gezielte Vorbereitung, Begleitung und Dokumentation zu sichern.

Grundstufe I

Lehrstoff:

1. und 2. Schulstufe

Bildnerisches Gestalten

Beispielsweise:

  1. Darstellen von Erlebnissen und Fantasien, Situationen aus Geschichten und aus der eigenen Umwelt (zB Tiere, Personen. Tätigkeiten treffend darstellen)
  2. Gestaltungen mit verschiedenen Techniken (zB Pantomime)
  3. Arbeiten mit grafischen, malerischen und plastischen Mitteln (zB Kohle, Wachsmalstifte), großformatiges Arbeiten
  4. spielerischer Umgang mit Farbe, mit Naturmaterialien, mit Licht und Schatten
  5. Anfertigen von Collagen
  6. zweckmäßige Verwendung von Werkzeugen und Materialien
  7. Umgang mit Farbe und Pinsel, Schere und Klebstoff, usw.
  8. Sensibilisierung für Farben, Formen, Materialoberflächen, plastische Qualitäten, Geruch, usw. durch spielerische Aktivitäten im Bereich aller Sinne
  9. Raumerfahrungen machen durch das Erkunden und Entdecken von unterschiedlichen Raumsituationen
  10. Durchführen gemeinsamer Arbeiten (zB in Form von Gruppenarbeit, Partnerarbeit, gemeinsamer Ideensuche)
  11. eigene Arbeiten und die Arbeiten der Mitschülerinnen und Mitschüler betrachten, Gemeinsamkeiten entdecken
  12. persönliche Eindrücke anderen mitteilen
  13. Interessantes über Werke und deren Gestalterinnen und Gestalter erfahren

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. eigene Einfälle und Ideen entwickeln und einbringen sowie persönliche Vorstellungen darstellen
  2. sich visuell verständlich machen und Sachverhalte verdeutlichen
  3. Wesentliches für andere sichtbar machen
  4. Gefühle sichtbar machen und Stimmungen ausdrücken
  5. Experimentierfreude entwickeln – Förderung von Offenheit und Risikobereitschaft
  6. Umgestaltungsfähigkeit und Flexibilität fördern – Formelemente aus ihrem Zusammenhang lösen und zu neuen Bedeutungszusammenhängen fügen
  7. Bildnerische Techniken kennen lernen – spielerisches Erproben von Materialeigenschaften und Arbeitsverfahren
  8. sinnliche Wahrnehmungen verfeinern – Sensibilisieren für Farben, Formen und deren Anordnung, Raumerfahrung
  9. Wahrnehmen von Arbeiten und darüber reflektieren
  10. auf Informationen über Kunst und Kultur neugierig werden
  11. Verhältnis zwischen Aufgabenrahmen und persönlichen Gestaltungsspielraum besprechen

Grundstufe II

Lehrstoff:

3. und 4. Schulstufe

Bildnerisches Gestalten

Beispielsweise:

  1. Darstellen von Erlebnissen und Fantasien, Situationen aus Geschichten und aus der eigenen Umwelt – Themen, die zur Darstellung von Bewegung anregen
  2. Gestaltung von Personen, Tieren, Pflanzen und Gegenständen; Darstellung von räumlichen Beziehungen; grafische, malerische und plastische Mittel
  3. Verdeutlichung durch Hervorhebung, etwa durch Größe und Farbe oder durch Reduktion auf das Wesentliche
  4. Erfinden von Bildzeichen
  5. Bildgeschichten, Plakate, Kombinationen von Text und Bild
  6. spielerischer Umgang mit Farbe, Naturmaterialien, Licht und Schatten
  7. Anfertigen von Collagen
  8. Verdeutlichung von Gefühlen durch Körpersprache
  9. zweckmäßige Verwendung von Werkzeugen und Materialien
  10. verschiedene Kombinationsmöglichkeiten ausprobieren, durch neue Anordnungen neue Sinnzusammenhänge herstellen
  11. Umgang mit Farbe und Pinsel, Schere und Klebstoff, usw.
  12. Einsatz verschiedener Materialien und Arbeitsweisen; Schriftgestaltung für Einladungen, Plakate, usw.
  13. Sensibilisierung für Farben, Formen, Materialoberflächen, plastische Qualitäten, Geruch, usw. durch spielerische Aktivitäten im Bereich aller Sinne
  14. Raumerfahrungen machen durch das Erkunden und Entdecken von unterschiedlichen Raumsituationen
  15. Durchführen gemeinsamer Arbeiten (zB in Form von Gruppenarbeit, Partnerarbeit, gemeinsamer Ideensuche, demokratische Formen der Entscheidungsfindung)
  16. Dokumentationen von Unterrichtsprojekten (zB Foto, Text, neue Medien)
  17. eigene Arbeiten und die Arbeiten der Mitschülerinnen und Mitschüler betrachten, Gemeinsamkeiten entdecken, Details entdecken, inhaltliche Zusammenhänge erfassen
  18. eigene Gefühle und Assoziationen den anderen mitteilen (zB durch Gestik, Mimik, Musik)
  19. subjektive Eindrücke anderen verständlich machen
  20. Vermutungen über dargestellte Inhalte äußern
  21. ausgewählte Kunstwerke betrachten (zB Bilder, Plastiken, Bauwerke, ausgewählte Künstlerinnen und Künstler, ausgewählte Materialien und Arbeitsweisen)
  22. bewusstes Wahrnehmen von Schriftgestaltung in der Umgebung (zB Plakate, Logos)
  23. inhaltliche und gestalterische Ideen zu einem Thema sammeln
  24. Gestaltungsmöglichkeiten besprechen
  25. Darstellungsabsichten erklären

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. eigene Einfälle und Ideen entwickeln und einbringen sowie persönliche Vorstellungen darstellen, Repertoire der Zeichen zunehmend differenzieren und erweitern
  2. sich visuell verständlich machen und Sachverhalte verdeutlichen, Wesentliches für andere sichtbar machen
  3. Gefühle sichtbar machen und Stimmungen ausdrücken (zB durch Farben, Formen, Bewegung)
  4. Experimentierfreude entwickeln – Förderung von Offenheit und Risikobereitschaft, Frustrationstoleranz und Entscheidungsfähigkeit
  5. Umgestaltungsfähigkeit und Flexibilität fördern – Formelemente aus ihrem Zusammenhang lösen und zu neuen Bedeutungszusammenhängen fügen
  6. Bildnerische Techniken kennen lernen – Erproben von Materialeigenschaften und Arbeitsverfahren
  7. verschiedene Aspekte der Schriftgestaltung kennen lernen
  8. sinnliche Wahrnehmungen verfeinern – Sensibilisieren für Farben, Formen und deren Anordnung (zB für visuell oder haptisch erfassbare Eigenschaften und Materialien, Raumerfahrungen)
  9. wahrnehmen und reflektieren – Werke betrachten, persönliche Eindrücke anderen mitteilen und begründen
  10. auf Informationen über Kunst und Kultur neugierig werden – erweitern des Erfahrungshorizonts im Bereich der kulturellen Bildung
  11. Verhältnis zwischen Aufgabenrahmen und persönlichen Gestaltungsspielraum besprechen – eigene bildnerische Ausdrucksformen finden und besprechen

Sekundarstufe I

Die Lehrstoffinhalte sind den folgenden Sachgebieten zuzuordnen:

Bildende Kunst

Malerei, Grafik, Schrift, Plastik/Objekt, Architektur, Foto, Film, Video, Computer, zeitgenössische künstlerische Medien und Ausdrucksformen (zB Aktionskunst, Performance, Montage, Environment, Konzeptkunst)

  1. Bildfunktionen, Bildauffassungen
  2. Bildordnung: Bildelemente und Struktur
  3. Farbe: Licht, Farbwahrnehmung, Funktion und Wirkung der Farbe, Maltechniken, Farbtheorien
  4. Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte
  5. Kunstvermittlung: Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien

Visuelle Medien

  1. Zeichnung als Informationsträger
  2. Schrift, Typografie, Layout, Graphic Design
  3. Schrift und Bild: Plakat, Zeitung, Illustrierte, Comics, visuelle Aspekte der Werbung
  4. Sprache und Bild: Vortrag, Präsentation, Präsentationsmedien
  5. Fotografie, Film, Video, DVD, Computer
  6. gesellschaftliche Bedeutung der Bildmedien
  7. Kunstwerke als Massenmedien

Umweltgestaltung und Alltagsästhetik

  1. visuelle Aspekte der Architektur und des Design
  2. Stadtbilder, Stadtstrukturen, Idealstädte, Stadtutopien, Denkmalschutz, Kulturtourismus, Identität eines Ortes
  3. Raumgestaltung, Raumwirkung
  4. ästhetisch geprägte Situationen und Prozesse: kulturelle, religiöse, politische und sportliche Veranstaltungen, Feste und Feiern, Zeremonien und Rituale, Spiele und Aktionen
  5. Selbstdarstellung: Körpersprache, Mode, Make-up

Lehrstoff:

5. und 6. Schulstufe

Bildnerisches Gestalten und Auseinandersetzung mit Kunstwerken

Beispielsweise:

  1. im spielerischen Umgang mit den bildnerischen Mitteln unterschiedliche Gestaltungsweisen und Techniken kennen lernen und zur Visualisierung altersgemäßer Themenstellungen anwenden
  2. experimentelle Verfahren als Impuls nutzen
  3. die Wahrnehmung von Bildern und Zeichen der alltäglichen Lebenswelt bewusst machen und erörtern
  4. aktuelle Bildmedien im Rahmen von Gestaltungsaufgaben als Werkzeug kennen lernen
  5. Werke der bildenden Kunst kennen lernen – nach Möglichkeit im Zusammenhang mit der eigenen bildnerischen Tätigkeit
  6. Umweltgestaltung als Gemeinschaftsaufgabe erkennen und in der Bearbeitung altersgemäßer Gestaltungsaufgaben eigene Konzepte mit den Entwürfen anderer abstimmen

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  1. durch möglichst eigenständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben visuelle Darstellungsformen für Sachverhalte, Ideen und Konzepte finden und eigenen Gedanken, Gefühlen, Fantasien und Utopien mit bildnerischen Mitteln Ausdruck verleihen lernen
  2. durch die Reflexion der eigenen Gestaltungsleistungen und durch die Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst, mit visuellen Medien, mit Themen der Umweltgestaltung und Alltagsästhetik erste Einblicke in Struktur und Funktion visueller Gestaltung gewinnen
  3. die Erfahrung, dass visuelle Wahrnehmung in vielen Fällen durch haptische, akustische und andere Sinneseindrücke unterstützt und wesentlich mitbestimmt wird

Lehrstoff:

7. und 8. Schulstufe

Bildnerisches Gestalten und Auseinandersetzung mit Kunstwerken

Beispielsweise:

  1. erweitertes Wissen über Zusammenhänge von Form und Wirkung
  2. Aufgabenstellungen zunehmend durch die eigenständige Wahl der Technik und der Gestaltungsmittel themengerecht bewältigen
  3. visuelle Phänomene strukturiert beschreiben
  4. Grundgesetze visueller Kommunikation mit den damit verbundenen Möglichkeiten der Manipulation kennen und kritisch beurteilen
  5. kreative Möglichkeiten aktueller Bildmedien erfahren und nutzen
  6. Wissen über kunsthistorische Zusammenhänge und ihre gesellschaftlichen Ursachen erwerben
  7. die Auseinandersetzung mit Kunstwerken durch Vernetzung unterschiedlicher Betrachtungsaspekte und durch Einbeziehung gesicherter Sachinformation intensivieren
  8. ästhetisch bestimmte Aspekte des Alltagslebens erkennen und im persönlichen Bereich gestalten
  9. Projekte der Umweltgestaltung durch Nutzung der ästhetischen Zugänge analysieren und allenfalls in eigenen Gestaltungsversuchen Alternativen entwickeln

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  1. erworbene Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse vertiefen, erweitern und zunehmend selbstständig anwenden
  2. in der engen Verbindung eigener Gestaltungserfahrungen mit der Reflexion und dem Erwerb spezifischen Sachwissens allenfalls unkonventionelle Lösungswege kennen lernen
  3. die Vielgestaltigkeit ästhetischer Ausdrucksmöglichkeiten erfahren
  4. Vielfalt als Qualität erkennen und mit der Mehrdeutigkeit visueller Aussagen umgehen lernen
  5. Informationsquellen und Einrichtungen der Kunstvermittlung kennen und selbstständig nutzen lernen

Technisches Werken

Bildungs- und Lehraufgabe:

Technisches Werken soll durch tätige Auseinandersetzung mit Werkstoff und Werkzeug Einsichten in die Bereiche „Gebaute Umwelt, „Technik“ und „Produktgestaltung/Design“ und in die Arbeits- und Berufswelt gewonnen werden, die die Schülerinnen und Schüler befähigen, neue Situationen in diesen Bereichen erfolgreich zu bewältigen und ein verstehendes und kritisches Verhalten zu den Gegenständen ihrer Umwelt zu entwickeln. Das entdeckende und forschende Lernen soll die Ausbildung des kreativ-produktiven Denkens fördern, zur Persönlichkeitsbildung und zur Berufsorientierung beitragen.

In allen Bereichen der Werkerziehung sind Gewissenhaftigkeit, Ausdauer, Arbeitshygiene und Unfallverhütung, Material- und Zeitökonomie und Sinn für Ordnung und Sauberkeit anzustreben. Soziale Erfahrungen sind zu ermöglichen, die Schülerinnen und Schüler sind zu einem verantwortungsvollen Handeln für eine menschengerechte Umweltgestaltung hinzuführen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Sammeln von Erfahrungen aus der praktischen Arbeit Kompetenzen erwerben wie:

  1. Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit bei Planungs- und Herstellungsprozessen
  2. Steigerung der Sensibilität durch sinnliches Erleben beim Verarbeiten verschiedener Werkstoffe
  3. Zielstrebigkeit und Konsequenz beim Lösen gestellter Aufgaben
  4. kritische Selbsteinschätzung, Frustrationstoleranz und Kritikfähigkeit als Grundlage von Entscheidungsfindungen
  5. Urteilsvermögen und Qualitätsbewusstsein bei der Bewertung von Produkten
  6. Fähigkeiten und Begabungen zur Lebens- und Freizeitgestaltung
  7. Sicherheitsbewusstsein und den werkgerechten Einsatz von Maschinen und Werkzeugen

Die Achtung und Wertschätzung der Produkte anderer – auch anderer Kulturen – müssen ebenso grundgelegt werden, wie das Anbahnen des Bewusstseins der Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsprozess.

Didaktische Grundsätze:

Der Gegenstand Technisches Werken soll zu Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen führen. Werken soll ein kreativer Prozess sein, in dem die Eigenständigkeit bei der Entwicklung von Lösungsstrategien gefördert wird.

In der verantwortungsbewussten Auswahl von Themeninhalten und Technologien müssen sowohl ökologische als auch ökonomische Überlegungen berücksichtigt werden. Die Auswahl der Aufgaben im Werkunterricht ist dem unterschiedlichen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.

Bei der Planung des Unterrichts ist zu berücksichtigen, dass die Fachbereiche stufenweise immer komplexer behandelt werden. Wegen des besonderen Motivationscharakters ist es wichtig, dass konkrete Produkte hergestellt werden. Bei der Auswahl der Themen ist die Erlebniswelt zu berücksichtigen. Da der Unterrichtsertrag in diesem Unterrichtsgegenstand meist in der Prozessorientiertheit liegt, sind Planen, Skizzieren, Arbeiten mit Baukästen und Herstellen von Vormodellen bei manchen Werkthemen unerlässlich.

Einsichten in technische Zusammenhänge können auch durch experimentierendes und prozesshaften Erarbeiten gewonnen werden, wobei in diesem Fall keine fertigen Endprodukte erzielt werden müssen. Ergebnisse von solchen Auseinandersetzungen sollen in geeigneter Form dargestellt oder präsentiert werden, um zur Festigung des Gelernten beizutragen.

Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt, Sparsamkeit, Hilfsbereitschaft, Koordinations- und Kooperationsvermögen sind bei der praktischen Arbeit zu fördern.

Exkursionen und Lehrausgänge stellen wesentliche Ergänzungen des Unterrichts dar.

Grundsätzlich ist der Unterricht koedukativ zu führen, da die Inhalte des Technischen Werkens sowohl für Mädchen als auch für Knaben gleichermaßen relevant sind. Der handlungsorientierte Unterricht bietet den Schülerinnen und Schülern spezifische Möglichkeiten für das Verständnis technischer und gestalterischer Inhalte. Es ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichtsgegenstandes, eine grundsätzliche wertschätzende Haltung gegenüber der eigenen und der fremden Arbeit zu fördern, Kritikfähigkeit zu üben und das Selbstwertgefühl zu stärken. Der Umgang mit Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Werkstoffen erfordert sachgemäße Hinweise und Handhabung, wobei die Vorbildwirkung der Lehrerin bzw. des Lehrers besonders wichtig ist. Werkprozesse sind so zu planen und durchzuführen, dass eine Gefährdung und Beeinträchtigung der Gesundheit ausgeschlossen werden können. Individuelle Voraussetzungen und der Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.

Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Elektrogeräte und Maschinen sind besonders zu beachten. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht an Fräsmaschinen, Hobelmaschinen, Kreissägen und mit Winkelschleifern arbeiten. Die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen sind zu beachten.

Bei Werkstücken oder Aufgaben, die die Arbeit mit elektrischem Strom vorsehen, darf nur eine maximale Stromspannung von 24 Volt Stromspannung bzw. 20-30 mA zur Anwendung kommen. Auf die Gefahren bei der Arbeit mit elektrischem Strom ist besonders hinzuweisen.“

Grundstufe I

Lehrstoff:

1. und 2. Schulstufe

Gebaute Umwelt

Beispielsweise:

  1. erste Einsichten in den Zusammenhang von Raumgröße, Raumformen und Benutzbarkeit anbahnen
  2. persönliche Raumeindrücke beschreiben, Räume errichten und herstellen (zB Wohnraummodelle bauen, Verschieben und Kombinieren von Möbelelementen)
  3. Bau von Objekten (zB Schneeburg) mit geeigneten Materialien

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. beim Gestalten und Erleben Raumerfahrungen sammeln
  2. Wohnfantasien entwickeln
  3. Erfahrungen mit Werkmaterialien erwerben
  4. durch Spielen, Experimentieren und Konstruieren elementare Bauerfahrungen gewinnen

Technik

Beispielsweise:

  1. elementares Wissen über die Eigenschaften verschiedener Fahrzeuge erwerben
  2. zerlegen, untersuchen, experimentieren (zB technisches Spielzeug)
  3. Material auswählen und auf Eignung prüfen (zB Schwimmkörper)
  4. Herstellen von Modellen (zB Windrad und die Wirkungsweise von Kräften erfahren)
  5. Grundfunktionen und Wirkungsweisen technischer Bauelemente kennen lernen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. an die für sie bedeutsame technische Umwelt herangeführt werden
  2. Einsichten in die Bereiche Fahren, Gleiten und Schwimmen erwerben
  3. Einsichten in Funktionsweisen anbahnen
  4. Bau-, Material- und Konstruktionserfahrung sammeln
  5. Energie sichtbar machen und nutzen
  6. Kräfte sparen und Kräfte übertragen

Produktgestaltung

Beispielsweise:

  1. die Bedeutung von Form, Funktion und Farbe erkennen – Einsichten in den Zusammenhang von Größe, Form und Farbe erfahren
  2. Fertigungsverfahren wie (zB Falten, Schneiden üben)
  3. beim Herstellen einfacher Spiel- und Gebrauchsgegenstände (zB Kerzenständer) erste Kenntnisse in Bezug auf Funktion, Form und Werktechnologie erwerben

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. Betrachten, Erproben und Fertigen einfacher Gebrauchsgegenstände
  2. verschiedene Fertigungsverfahren zum Umformen, Trennen und Verbinden kennen lernen
  3. Einsichten in die Herstellung von Gebrauchsgegenständen gewinnen

Grundstufe II

Lehrstoff:

3. und 4. Schulstufe

Gebaute Umwelt

Beispielsweise:

  1. räumlich-funktionelle Zusammenhänge der gebauten Umwelt (zB Supermarkt) kennen lernen
  2. Fördern des bewussten Erlebens, Planens und Herstellen von Raummodellen (zB Bauen mit großen Schachteln)
  3. Konstruktionsmerkmale einsichtig machen (zB Brücke)

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. Erleben, Bauen und Gestalten von Räumen
  2. Einsichten in Anordnung, Nutzung und Ausgestaltung von Räumen erwerben
  3. Merkmale von Konstruktionsmethoden erkennen und anwenden

Technik

Beispielsweise:

  1. Fahr-, Flug- und Schwimmfähigkeit von Fahrzeugen erproben
  2. einfache Reparaturen (zB beim Fahrrad) durchführen
  3. Bauteile und deren Funktion (zB Lichtschalter) im Stromkreis kennen lernen
  4. Erkennen der Grundfunktionen und Wirkungsweisen von einfachen Maschinen und technischen Geräten in der Umwelt der Schülerinnen und Schüler
  5. Untersuchen und Bauen einfacher Messgeräte (zB Sonnenuhr)
  6. die Bedeutung des Messens in verschiedenen technischen Zusammenhängen erkennen

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. vertiefte Einsichten in die Bereiche Fahren, Gleiten und Schwimmen erwerben
  2. Pflege und Wartung technischer Geräte
  3. elektrische Bauteile und deren Funktion
  4. Grundfunktionen und Wirkungsweisen technischer Bauelemente kennen lernen und anwenden
  5. Messen und Vergleichen

Produktgestaltung

Beispielsweise:

  1. selbst hergestellte, handwerklich oder industriell gefertigte Gegenstände hinsichtlich Funktion, Brauchbarkeit und Zweckmäßigkeit beurteilen lernen und zu einem konsumkritischen Verhalten führen
  2. Trennung von Werkstoffen und Recycling
  3. durch Auseinandersetzung mit den Bedingungen der Produktfertigung Einsichten in technische, wirtschaftliche und soziale Abläufe in der Arbeitswelt gewinnen (zB Arbeit in Beruf und Haushalt, Besuch von Werkstätten)

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. Erproben und Betrachten von Spiel- und Gebrauchsgegenständen – Produktanalyse
  2. konsumkritisches Verhalten erwerben
  3. Möglichkeiten von Entsorgung und Wiederverwerten kennen lernen
  4. technische, wirtschaftliche und soziale Bedingungen in der Arbeitswelt kennen lernen

Sekundarstufe I

Lehrstoff:

5. und 6. Schulstufe

Gebaute Umwelt

Beispielsweise:

  1. Auseinandersetzung mit der Lage eines Bauwerks, seinem Außenraum, seiner Umgebung
  2. Kennenlernen von Kategorien zur Unterscheidung nach Nutzung und Raumbedarf, Gestaltung und Form, unterschiedliche Konstruktionen, Baumaterialien
  3. Anfertigung von Wohnungsmodellen, Lösungen nach eigenen Wohnbedürfnissen und Wohnvorstellungen entwickeln

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  1. Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensbereichs anbahnen
  2. Erkennen der Wechselwirkungen zwischen Mensch und Architektur anbahnen

Technik

Beispielsweise:

  1. Funktionsmodelle mit einfachen Hebel-, Zug- und Drehmechanismen, Sperr- und Bremsvorrichtungen, Lenk- und Antriebsmöglichkeiten bei Fahrzeugen
  2. Herstellen und Erproben einfacher elektrischer Schaltungen (nur Schwachstrom)
  3. Einsichten in die Gesetze des Fliegens und Schwimmens beim Bauen und Erproben von einfachen Modellen gewinnen
  4. einfache Reparaturen aus dem lebenspraktischen Umfeld der Schülerinnen und Schüler durchführen

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  1. Gewinnen von Einsichten in einfache mechanische Vorgänge an Maschinen
  2. Gewinnen von Einsichten in Grundprinzipien an Maschinen, die Luft- und Wasserströmungen nutzen
  3. Gewinnen von Einsichten in einfache elektrische Schaltungen

Produktgestaltung/Design

Beispielsweise:

  1. Entwickeln und Herstellen einfacher Gebrauchsgegenstände und funktionstüchtigen Produkten für Alltag und Spiel
  2. konsumkritisches Verhalten ausbauen und die Beurteilung von Produkten entwickeln anhand der Erarbeitung eines Anforderungskataloges am Beginn einer Aufgabe

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  1. Herstellen einfacher Werkzeuge und Produkte aus leicht zu bearbeitenden Materialien
  2. konsumkritisches Verhalten weiter ausbauen

Lehrstoff:

7. und 8. Schulstufe

Gebaute Umwelt

Beispielsweise:

  1. Erleben und Vergleichen von unterschiedlichen Gebäudetypen
  2. Entwickeln von Konzepten für das Wohnen von Menschen mit ähnlichen oder unterschiedlichen Bedürfnissen
  3. Auseinandersetzung mit Ausstattung und Funktionalität von Wohnräumen

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  1. Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensbereichs, eventuell Fantasien und Denkmodelle für die Zukunft entwickeln
  2. Erkennen der Wechselwirkungen zwischen Mensch und Architektur und über die daraus resultierenden Probleme sprechen

Technik

Beispielsweise:

  1. Erweitern und Vertiefen der Einsichten anhand von Funktionsmodellen mit Hebel-, Zug- und Drehmechanismen, Sperr- und Bremsvorrichtungen, Lenk- und Antriebsmöglichkeiten bei Fahrzeugen
  2. Funktionsweise von Bauteilen erarbeiten und bei einfachen Grundschaltungen anwenden
  3. Reparaturen und einfache Montagen aus dem lebenspraktischen Umfeld der Schülerinnen und Schüler durchführen

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  1. Gewinnen von Einsichten in verschiedene Antriebs-, Lenkungs- und Steuerungssysteme
  2. Erweitern des Verständnisses für verschiedene Funktionsweisen aus dem Bereich der Hydro- und Aerodynamik
  3. Lesen und Verstehen von einfachen elektrischen Schaltplänen

Produktgestaltung/Design

Beispielsweise:

  1. Anfertigen von Werkstücken auch nach selbst angefertigten Werkzeichnungen
  2. konsumkritisches Verhalten weiter ausbauen – Zusammenhänge zwischen Form, Funktion, Werkstoff, Ökologie und Ökonomie erkennen

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  1. Herstellen anspruchsvollerer Werkzeuge und Produkte aus Materialien mit höheren Anforderungen
  2. Planen, Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgütern
  3. konsumkritisches Verhalten weiter ausbauen

Textiles Werken

Bildungs- und Lehraufgabe:

Textilien spielen eine wesentliche Rolle in der Lebenswelt der Menschen und bedingt eine bewusste Auseinandersetzung mit entsprechenden Materialien, Prozessen und Produkten. Durch tätige Beschäftigung mit Werkstoff und Werkzeug sollen Einsichten in die Bereiche textile Materialien, Design/Produktgestaltung-Umweltgestaltung, Kleidung, Wohnen sowie in die Arbeits- und Berufswelt gewonnen werden, die die Schülerinnen und Schüler befähigen, neue Situationen in diesen Bereichen erfolgreich zu bewältigen und ein verstehendes und kritisches Verhalten zu ihrer Umwelt zu entwickeln.

Im Textilen Werken sollen fachspezifische Erkenntnisse über Materialien, textile Herstellungsverfahren und Gestaltungsprozesse erworben werden und beim Herstellen beziehungsweise Umgestalten textiler Produkte Anwendung finden.

Im Mittelpunkt steht die tätige Auseinandersetzung mit Textilien und anderen Materialien. Der Wert des praktischen Arbeitens soll erfahren werden und dadurch an Bedeutung gewinnen. Die regelmäßige Werkbetrachtung ermöglicht eine entsprechende Reflexion.

Im Umgang mit Material, Werkzeug und Maschinen sollen Gefahren erkannt und Sicherheitsmaßnahmen sowie Verhaltensregeln eingehalten werden. Auf entsprechende Gestaltung des Arbeitsplatzes ist Rücksicht zu nehmen.

Unterrichtsinhalte sind miteinander zu verknüpfen sowie Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (zB zum Sachunterricht, zu Deutsch, zum Technischen Werken) herzustellen. Aufbauend auf individuellen Fähigkeiten, Vorkenntnissen, Bedürfnissen und Interessen sollen Fertigkeiten geübt und die Selbstständigkeit gefördert werden. Spezifische Kriterien der Wahrnehmung und Motorik sollen bei allen Tätigkeiten Berücksichtigung finden und auch gezielt trainiert werden.

Kreativität, Experimentierfreude, Spontaneität und Flexibilität sollen einen zentralen Stellenwert im Textilen Werken einnehmen. Soziale Kompetenzen wie zB Teamfähigkeit oder Hilfsbereitschaft sollen beim gemeinsamen Tun gefördert werden und zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Im Unterrichtsgegenstand Textiles Werken sollen sowohl der Weg als auch das Ergebnis gleichwertige Bedeutung haben.

Das entdeckende und forschende Lernen soll die Ausbildung des kreativ-produktiven Denkens fördern, zur Persönlichkeitsbildung und zur Berufsorientierung beitragen.

In allen Bereichen der Werkerziehung sind Gewissenhaftigkeit, Konzentration und Ausdauer, Arbeitshygiene und Unfallverhütung, Material- und Zeitökonomie sowie Sinn für Ordnung und Sauberkeit anzustreben. Soziale Erfahrungen sind zu ermöglichen.

Schwerpunkte sind:

  1. Steigerung der Sensibilität durch sinnliches Erleben beim Verarbeiten verschiedener Werkstoffe
  2. Fertigkeiten in den textilen Grundtechniken
  3. Zielstrebigkeit und Konsequenz beim Lösen gestellter Aufgaben
  4. Fähigkeiten zur Informationsbeschaffung auf dem Textilsektor zur Feststellung eigener Bedürfnisse
  5. Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit bei Planungs- und Herstellungsprozessen
  6. kritische Selbsteinschätzung, Frustrationstoleranz und Kritikfähigkeit als Grundlage von Entscheidungsfindungen
  7. Urteilsvermögen und Qualitätsbewusstsein bei der Bewertung von Produkten
  8. verantwortungsvolles Handeln für eine menschengerechte Umweltgestaltung
  9. Begabungen zur Lebensgestaltung
  10. Sicherheitsbewusstsein und den werkgerechten Einsatz von Maschinen und Werkzeugen

Didaktische Grundsätze:

Der Gegenstand Textiles Werken soll durch Freude am Tun zu grundlegenden Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen führen.

Im Textilen Werken sollen den Schülerinnen und Schülern an unterschiedlichen Beispielen bewusst gemacht werden, dass Textilien aus dem Alltag nicht wegzudenken sind. Im handelnden Umgang mit Textilien kann eine positive Einstellung zum Material aufgebaut werden. Durch vielfältiges Arbeiten und Gestalten mit und an Materialien werden Interesse und Motivation geweckt. Freude am Tun kann ausschließlich durch anschauliche Aufbereitung der Themen und Aufgabenstellungen geweckt und erlebt werden. Die Wertschätzung der Lehrperson gegenüber den Arbeiten der Schülerinnen und Schüler kann wesentlich zu deren positiver Einstellung gegenüber dem Unterrichtsgegenstand beitragen.

Im Rahmen einer Werkbetrachtung wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, sich über die Arbeiten gedanklich auszutauschen und darüber miteinander zu reflektieren. Gegenseitiges Akzeptieren wird dabei erlernt, Kritikfähigkeit geübt und die individuelle Persönlichkeit gefördert. Beim Erproben textiler Verfahren und Prozesse und beim Herstellen von Produkten werden vielfältige Erfahrungen gesammelt. Dabei ist eine kritische Auseinandersetzung mit textilen Produkten anzubahnen und zu fördern.

Indem sich die Auswahl der Themen an den Interessen, Bedürfnissen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler orientiert, wird der Zugang zu Arbeitsprozessen erleichtert. Sie erleben dabei das Herstellen von Produkten für den jeweils eigenen, ganz persönlichen Bedarf und das Mitgestalten ihrer Umwelt. Bei der Auswahl der Verfahren soll auf Aktualität, Verwendungszweck, Praxisbezug usw. Rücksicht genommen werden.

Durch Sammeln und Vergleichen von Informationen und praktischen Erfahrungen lernen Kinder ua. Achtung und Verständnis für Textilien aus der Gegenwart und aus der Vergangenheit. Bei der Auseinandersetzung mit Textilien können Einsichten sowohl in die eigene Kultur als auch in andere Kulturen gewonnen werden.

Ebenso bieten aktuelle Situationen und Aktivitäten Möglichkeiten für fächerübergreifendes Arbeiten. Ganzheitliches Lernen und Lernen in Sinnzusammenhängen sollen den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, die Vernetzung einzelner Fachbereiche und Unterrichtsgegenstände bewusst zu erkennen.

Schöpferisches Tun in verschiedensten Sozialformen wie Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit und der Arbeit im Team ermöglicht die Zuordnung nach persönlichen Neigungen und Fähigkeiten. Individuelle, auf die Situation des Kindes abgestimmte Aufgabenstellungen fördern Arbeitshaltung, Ausdauer und Konzentration.

Die Rechts- und Linkshändigkeit sind zu berücksichtigen. Bei der Unterrichtsplanung und Gestaltung ist entsprechend den Voraussetzungen der Kinder auf größtmögliche Differenzierung Wert zu legen.

Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt, Sparsamkeit, Hilfsbereitschaft, Koordinations- und Kooperationsvermögen sind bei der praktischen Arbeit zu fördern.

Der bewusste Einsatz von Rohmaterialien und dessen Recycling ist zu vermitteln.

Beim Entwerfen und Planen ist die zeichnerische Darstellung auch mit modernen Technologien als Mittel der Information zu fördern.

Hinsichtlich der Werkstoffe und der Technologien ist der Ökonomie und Ökologie auf allen Schulstufen Rechnung zu tragen.

Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Elektrogeräte und Maschinen sind zu beachten; die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen sind einzuhalten.

Grundstufe I

Lehrstoff:

1. und 2. Schulstufe

Materialien/Textiltechnologie

Beispielsweise:

  1. Materialien durch Betrachten und Fühlen kennen lernen
  2. grundlegendes über Herkunft und Gewinnung textiler Rohstoffe (zB Baumwolle) erfahren
  3. den spielerischen Umgang mit Materialien erleben (zB durch Fadenspiele)
  4. unterschiedliche textile Materialien haptisch-taktil und visuell unterscheiden und beschreiben
  5. Fördern der Sensomotorik beim Durchführen von Tätigkeiten (zB beim Einfädeln, Verknoten)
  6. Trainieren der Finger- und Handgelenksbeweglichkeit (zB beim Stecken, Fädeln)
  7. einfache Werkzeuge und Arbeitsgeräte entwickeln und erproben
  8. zur Unfallverhütung durch sachgerechten Umgang mit Werkzeug und Material beitragen
  9. Herstellen von Schnüren und Bändern (zB durch Drehen, Flechten)
  10. Herstellen von einfachen Flächen und Formen (zB durch Weben)
  11. Gestaltungsübungen und -möglichkeiten mit Papier, Stoff, Faden- und Naturmaterialien
  12. Planen und Entwickeln einfacher Schnittformen für Flächen und Hüllen

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. Sammeln und Erproben elementarer Erfahrungen mit textilen Materialien und anderen Werkstoffen
  2. Sensibilisierung der Wahrnehmung und Schulung der Motorik
  3. Handhabung von Werkzeugen und Arbeitsgeräten
  4. Unfallverhütung
  5. Herstellungsverfahren kennen lernen
  6. Gestaltungsprozesse und einfache Schnitte entwickeln

Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung

Beispielsweise:

  1. Spiele aus Materialmix erfinden, entwickeln und erproben
  2. sich selbst für Spiele verändern (zB durch Verkleiden)
  3. Textiles in Bezug auf Verwendung und Brauchbarkeit in Beruf und Alltag zuordnen und prüfen
  4. erste Zusammenhänge zwischen Zweck, Form, Farbe und Herstellungsverfahren kennen lernen
  5. Entdecken und Erforschen der eigenen Kultur und andere Kulturen kennen lernen hinsichtlich Kleidung, Schmuck, Wohnen und Spielen
  6. Kunstbegegnung durch Kunstbetrachtung

Lernziele bis zum Ende der zweiten Schulstufe:

  1. Textilien als Impuls zum Spielen und Lernen
  2. Textilien in Alltags- und Berufswelt kennen lernen
  3. einfache Produkte herstellen
  4. verschiedene Kulturen und ihre Textilkunst kennen lernen
  5. Textilkunst kennen lernen

Grundstufe II

Lehrstoff:

3. und 4. Schulstufe

Materialien/Textiltechnologie

Beispielsweise:

  1. die vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit textilem Material und textilen Techniken festigen und anwenden können
  2. erworbenes Wissen über Herkunft und Gewinnung textiler Rohstoffe (zB Baumwolle, Jute) erweitern
  3. über Pflegeeigenschaften textiler Materialien erfahren und „erleben“
  4. Experimentieren und Arbeiten mit Materialien (zB Umgestalten, Reißen, Färben, Drucken)
  5. Sensibel machen für die Verwendung verschiedener Materialien
  6. Werkzeuge materialgerecht einsetzen, mit Bedienungsanleitungen vertraut machen und manche davon praktisch anwenden
  7. Einblick in die historische Entwicklung von Arbeitsgeräten gewinnen
  8. Maßnahmen zur Unfallverhütung durch sachgerechten Umgang mit Werkzeug und Material erkennen und gezielt einsetzen
  9. Herstellen von Schnüren und Bändern (zB durch Knüpfen, experimentelles Weben, Maschenbilden)
  10. handwerkliche und industrielle Verfahren vergleichen (zB Nähen mit der Hand und Nähen mit der Nähmaschine)
  11. Erweitern der Gestaltungsmöglichkeiten (zB durch Sticken, Bedrucken, Marmorieren)
  12. individuelle Schnittformen entwickeln und anwenden

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. Erweitern von Erfahrungen mit textilen Materialien und anderen Werkstoffen
  2. Experimentieren und Arbeiten mit Materialien
  3. Erkennen der Zusammenhänge zwischen Wahrnehmung, Motorik und Handeln
  4. Erlernen sachgerechter Handhabung von Werkzeugen
  5. Einbeziehen historischer Aspekte
  6. Unfallverhütung
  7. Erproben, Einsetzen und Kombinieren textiler Techniken
  8. Einsichten in industrielle Herstellungsverfahren gewinnen
  9. Kenntnisse hinsichtlich Gestaltungsprozesse und Schnittentwicklung erweitern

Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung

Beispielsweise:

  1. Herstellen von textilen Spielobjekten, mit Kleidungsstücken und Accessoires Signale setzen, Bühnenbilder entwerfen
  2. Spiele aus verschiedenen Kulturen vergleichen und eventuell herstellen
  3. textile Produkte unterscheiden und nach verschiedenen Kriterien beurteilen lernen
  4. mit Textilien und textilen Accessoires Räume gestalten
  5. die Bedeutung von textilen Materialien, Objekten und Kleidungsstücken aus der Vergangenheit kennen lernen und mit der Gegenwart vergleichen
  6. Begegnung mit anderen Kulturen aus den Bereichen Kleidung und Wohnen erleben und verstehen
  7. Kunstobjekte gestalten und präsentieren

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. Gestalten von Spielobjekten, Kostümen und Spielumgebung
  2. Historische und kulturelle Aspekte des Spiels
  3. Textilien im Alltag und in der Berufswelt
  4. Verändern und Gestalten textiler Produkte
  5. Textile Tradition und ihre Ausdrucksform
  6. Interkulturelle Begegnungen
  7. Textilkunst erfahren

Sekundarstufe I

Lehrstoff:

5. und 6. Schulstufe

Materialien/Textiltechnologie

Beispielsweise:

  1. Kennenlernen und erproben fadenbildender oder fadenverstärkender Verfahren, praktisches Anwenden flächenbildender Verfahren mit Fasern und Fäden
  2. Eigenschaften der Fasern, Pflege- und Pflegekennzeichen im Hinblick auf die sachgerechte Auswahl von Textilien
  3. Kennen lernen, Umsetzen und praktisches Anwenden von flächenverbindenden oder flächengestaltenden Verfahren, Schnitte entwickeln, weitere Grundformen und ihre Abwandlungen kennen lernen und anwenden

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  1. textile Techniken und nähtechnische Grundverfahren für die selbstständige Fertigung anwenden
  2. Kenntnisse über die Herstellung und Gewinnung textiler Rohstoffe erwerben
  3. Eigenschaften und Pflege von Fasern

Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung

Beispielsweise:

  1. Kenntnisse über Funktionen der Kleidung, Möglichkeiten individueller Gestaltung und Aktualisierung von Kleidungsstücken unter Berücksichtigung funktionaler und ästhetisch-gestalterischer Gesichtspunkte erweitern
  2. Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken
  3. Raumfunktionen und Darstellung von Räumen (zB Grundriss, Maße)

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  1. textile Verfahrens-, Fertigungs- und Produktionstechniken kennen lernen
  2. erste Einsichten in ökonomische und ökologische Zusammenhänge gewinnen
  3. Gestaltungsgrundlagen des Designs wie Farbe, Form, Struktur, Musterung, Rhythmus, Harmonie, Kontrast und Proportion zur Entwicklung der eigenen Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit kennen lernen
  4. eigene Entwürfe unter Berücksichtigung einfacher Gestaltungskriterien für das Design umsetzen
  5. die unterschiedlichen Funktionen von Kleidung erkennen
  6. weitere Einsichten in Wohnbedürfnisse gewinnen

Lehrstoff:

7. und 8. Schulstufe

Materialien/Textiltechnologie

Beispielsweise:

  1. Anwenden von Fadenbildenden, Fadenverstärkenden oder Flächenbildenden Verfahren, Planen und Erproben der Einzel- und Serienfertigung
  2. Einsatzmöglichkeiten neuer technologischer Hilfsmittel
  3. textile Prüfverfahren, Textilveredelung praktisch erfahren

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  1. textile Techniken und nähtechnische Grundverfahren für die selbstständige Fertigung anwenden
  2. weitere Kenntnisse über die Herstellung und Gewinnung textiler Rohstoffe erwerben
  3. textile Verfahrens-, Fertigungs- und Produktionstechniken erkennen

Produkte/Gestaltungstechniken/Kultur-Textilgeschichte/Kleidung

Beispielsweise:

  1. praktisches Anwenden von Flächengestaltenden oder Flächenverbindenden Verfahren
  2. Schnitte aus Vorlagen und einfache Abänderungen
  3. Reflexion der Planungs- und Durchführungsarbeiten sowie der Erscheinungsform und Funktionalität des Produkts
  4. Unterschiede selbst gefertigter und industriell hergestellter Produkte im Hinblick auf Qualität, Originalität und Kosten erkennen
  5. Phänomene der Mode, Bewertung von Material, Schnitt und Ausführung hinsichtlich des Verwendungszweckes, der Gesundheit und des Wohlbefindens
  6. Planung und Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken, Reinigung und Pflege
  7. Vergleichen der unterschiedlichen Bekleidungen in den verschiedenen Kulturkreisen
  8. Beurteilungskompetenz bezüglich Einrichtungsgegenständen und Textilien des Innenraums durch selbstständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben erweitern

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  1. weitere Einsichten in ökonomische und ökologische Zusammenhänge gewinnen
  2. Gestaltungsgrundlagen des Designs wie Farbe, Form, Struktur, Musterung, Rhythmus, Harmonie, Kontrast und Proportion zur Entwicklung der eigenen Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit erweitern
  3. eigene Entwürfe unter Berücksichtigung von Gestaltungskriterien für das Design umsetzen
  4. die Funktionen von Kleidung kennen und Kulturvergleiche anstellen
  5. Analyse und Bewertung von Material, Schnitt und Ausführung
  6. kritisches Konsumverhalten in den Bereichen Kleidung, Wohnen, Werbung, Mode und Freizeit entwickeln
  7. Erlernen der Beurteilungskompetenz bezüglich Einrichtungsgegenständen und Textilien des Innenraums

Ernährung und Haushalt

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ernährung und Haushalt ist ein themenzentrierter und handlungsorientierter Unterrichtsgegenstand und soll Entscheidungsgrundlagen für die Förderung des psychischen, physischen, sozialen und ökologischen Wohlbefindens anbieten.

Die Zusammenhänge zwischen Alltagsgestaltung und Lebensqualität sollen aufgezeigt werden. Ein zentrales Anliegen in allen Fragen der Lebensgestaltung muss die Gesunderhaltung sein.

Das Bewusstsein, dass dem Leben im Haushalt unterschiedliche Wert- und Normvorstellungen zu Grunde liegen, soll zu aufgeschlossenem, tolerantem Umgang miteinander sowie im multikulturellen Umfeld führen.

Der Unterricht in Ernährung und Haushalt soll zur selbstständigen Bewältigung von Aufgaben im privaten Haushalt befähigen, wobei der Haushalt in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu sehen ist.

Der Unterrichtsgegenstand Ernährung und Haushalt gliedert sich in die Teilbereiche:

  1. Ernährung und Gesundheit
  2. Haushalt und Gesellschaft
  3. Verbraucherbildung und Gesundheit
  4. Lebensgestaltung und Gesundheit

Didaktische Grundsätze:

Die praktische Anwendung von Erkenntnissen ist ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts in Ernährung und Haushalt. Für die praktische Erprobung empfiehlt sich die Nutzung von fachspezifischen Unterrichtsräumen, die den erforderlichen Ausstattungs-, Sicherheits- und Hygienestandards entsprechen.

Einfache, grundlegende Arbeitstechniken sind zu vermitteln und zu üben. Bei der Auswahl von Lebensmitteln und beim Zusammenstellen von Speisen und Speisefolgen sind ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.

Moderne Technologien und Kommunikationssysteme sind dem Lernanlass entsprechend sinnvoll zu nutzen.

Selbstständigkeit, Übernahme von Verantwortung und Kooperation sind bei der Bewältigung von Aufgaben wesentliche Kompetenzen und daher im Unterricht ausreichend zu üben.

Für den Unterrichtsertrag unerlässlich ist ständiges Üben und Wiederholen von Arbeitsabläufen; Möglichkeiten von Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind wahr zu nehmen.

Der Schwierigkeitsgrad der Lehrstoffinhalte ist nach dem individuellen Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich auf den einzelnen Schulstufen aufzubauen.

Sekundarstufe I

Lehrstoff:

Ernährung und Gesundheit

Beispielsweise:

  1. Bedeutung der gesunden Ernährung und Regeln für eine gesunde Ernährung
  2. Nährstoffauswahl und Nährstoffzusammensetzung
  3. die Ernährungspyramide
  4. lebensnotwendige Inhaltsstoffe unserer Nahrung und deren Aufgabe im menschlichen Körper
  5. Mahlzeiten des Tages – Tagesleistungskurve
  6. Garmachungsarten und Konservierungstechniken
  7. Unfallverhütung, Sicherheitsmaßnahmen – Verhaltensregeln
  8. Erste Hilfe – Hausapotheke

Haushalt und Gesellschaft

Beispielsweise:

  1. Einkaufsplanung, Einkauf – Wirtschaften mit Geld
  2. Bevorratung im Haushalt – Konservierung
  3. Haushaltsgeräte
  4. Haushalt und Umwelt – Mülltrennung
  5. Ordnungs- und Reinigungsarbeiten
  6. Tisch-, Ess- und Trinkkultur, Regeln des Servierens
  7. Hygieneverhalten

Verbraucherbildung und Gesundheit

Beispielsweise:

  1. Preis-, Qualitäts- und Handelsklassen
  2. Marktinformation, Werbung, Markterkundung
  3. Lebensmittelgesetz und Konsumentenschutz
  4. Lebensmittelkennzeichnung

Lebensgestaltung und Gesundheit

Beispielsweise:

  1. Gerichte planen und zubereiten
  2. verschiedene Arbeitstechniken für die Zubereitung
  3. Energiebedarf in Bezug auf Alter und Tätigkeiten
  4. verschiedene Kostformen (zB Diätkost)
  5. Feiern und Feste im Jahreskreis
  6. Interkulturelle Aspekte

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  1. Aufgaben der Haushaltsführung selbstständig bewältigen zu können
  2. Arbeitsabläufe planen zu können
  3. ökonomisches und kritisches Verbraucherdenken zu entwickeln und verantwortungsbewusstes Kauf- und Konsumverhalten zu lernen
  4. Marktinformationen kennen und durch sinnvolles und preisbewusstes Einkaufen zu nützen
  5. einen Überblick über die Grundlagen einer gesunden Ernährung zu gewinnen
  6. sich für eine der Gesundheit dienliche Ernährungsweise entscheiden zu können
  7. mit Lebensmitteln sachgerecht und verantwortungsvoll umgehen zu lernen
  8. nach Rezepten Speisen zubereiten zu lernen
  9. Formen der Bevorratung von Lebensmitteln kennen und Einsicht in deren Nutzen zu gewinnen
  10. Kenntnisse von der Verwendung von Fertig- und Halbfertiggerichten zu erwerben
  11. Ess- und Tischkulturen kennen und situationsgerecht anwenden zu können
  12. Arbeitstechniken zur Lebensmittelverarbeitung zu erlernen
  13. verschiedene Arbeitsbereiche, Arbeitsmittel und Geräte der Küche in ihrer Funktionalität zu kennen
  14. Ordnungs- und Reinigungsarbeiten auszuführen
  15. Hygieneregeln kennen zu lernen und zu beachten
  16. Unfallgefahren im Haushalt zu kennen und Erkenntnisse der Unfallverhütung im eigenen Verhalten zu berücksichtigen

Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: durch vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung; Wahrnehmungsfähigkeit für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgang mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis.

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport gliedert sich in die Teilbereiche:

  1. Grundlagen zum Bewegungshandeln
  2. könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
  3. spielerische Bewegungshandlungen
  4. gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
  5. gesundheitsorientiert ausgleichende Bewegungshandlungen
  6. erlebnisorientierte Bewegungshandlungen

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch exemplarische Auswahl von entsprechenden Inhalten differenziert in den einzelnen Alterstufen, wobei der jeweilige Entwicklungsstand zu berücksichtigen ist, folgende Sinngebungen von Bewegung, Spiel und Sport erfahren:

  1. Förderung der Freude am spielerischen und sportlichen Tun

Grundlagen zum Bewegungshandeln

  1. Ausbildung und Weiterentwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen des Bewegungshandelns, Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit. Die Wahrnehmungsfähigkeit verbessern, Bewegungserfahrungen erwerben, erweitern, eigene Stärken erkennen.

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen

  1. Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und das Schaffen von Möglichkeiten zum Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil. Das Leisten erfahren und reflektieren.

Spielerische Bewegungshandlungen

  1. Gemeinsames Handeln, Spielen und sich Verständigen. Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als auch in Konkurrenz und Befähigung zum Umgehen mit Konflikten.

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen

  1. Bewegung gestalten und darstellen; sich körperlich ausdrücken.

Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen

  1. Gesundheitsbewusstsein entwickeln; die Fitness verbessern.

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen

  1. Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen, besonders auch in erlebnishaften und naturnahen Bewegungstätigkeiten; Erlebnis und Wagnis in Verantwortung für sich selbst und andere erfahren.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder Schulstufe unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen.

Bei der Wahl der Lehrwege sowie bei der Festlegung der Anforderungen ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und ‑durchführung herangezogen werden. Die Schülerinnen und Schüler weisen oft eine sehr unterschiedliche Leistungsfähigkeit auf und sollen möglichst nach Beobachtung und Bewegungsdiagnose zusätzlich individuell gefördert werden (Gruppen-, Partner-, Einzelarbeit).

Die Vermittlung der motorischen Grundlagen hat in jedem Fall unter Berücksichtigung gesundheitsorientierter und motorisch fördernder Gesichtspunkte zu erfolgen. Dazu gehören vielfältige Bewegungsangebote unter Bedachtnahme auf die individuelle gesundheitliche und physiologische Reizsetzung, wobei auf die unteren und oberen Grenzen der Wirksamkeit Bedacht zu nehmen ist.

Die Lernbereitschaft kann durch Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln gesteigert werden. Eine weitere mögliche Motivation zum Sporttreiben sind die Vorbereitung und Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Vereins- und Verbandswettkämpfe) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen,

Auf eine sinnvolle Verteilung wie Vielfalt, Ergänzung und Kontrast der Lehrinhalte über die Schulstufen hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern sich auch an den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen orientieren, wobei Kooperationen mit außerschulischen Partnern anzustreben sind. Für ausgewählte Inhalte ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen.

Theoriegeleitete Inhalte sind ausgehend vom Bewegungshandeln zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.

Eine angestrebte Leistungssteigerung hat sich an von Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen sind dabei zu beachten und kognitive Grundlagen zur Leistungsverbesserung zu vermitteln.

Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung erkennen und einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) beitragen oder auch treffen können.

Grundstufe I

Lehrstoff:

1. und 2. Schulstufe

Grundlagen zum Bewegungshandeln

Beispielsweise:

  1. vielfältige motorische Aktivitäten
  2. Üben von konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer (im aeroben Bereich)
  3. Beweglichkeit
  4. psychomotorische Schulung und Stabilisieren der koordinativen Fähigkeiten: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung
  5. Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkeit
  6. Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. Bewegungsabläufe ohne, mit und an geeigneten Geräten erfahren
  2. über Hindernisse laufen, weit, hoch und über Hindernisse springen
  3. in die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und stoßen anbahnen
  4. vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser; Schwimmen in einer Schwimmlage anbahnen
  5. Tauchen mit einfachsten Anforderungen
  6. Baderegeln kennen lernen

Spielerische Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. Entwickeln von Spielfähigkeit mit einfachen Anforderungen in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit und ohne Geräte wie zB unterschiedliche Übungen mit dem Ball

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. Aufbau von Körperwahrnehmung: einfache Bewegungen zum Rhythmus von Sprechversen
  2. Singspiele und Kindertänze
  3. einfache Tanzschritte und einfache Tanzfassungen

Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. den Zusammenhang zwischen Bewegung und körperlichem Wohlbefinden erfahren und die Freude an der Bewegung fördern

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen

  1. Entdecken und Erschließen von einfachen Bewegungen in unterschiedlichen Situationen und Umgebungen, vorzugsweise im Freien und Erfahrungen mit einfachen, rollenden und gleitenden Geräten gewinnen
  2. gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen

Grundstufe II

Lehrstoff

3. und 4. Schulstufe

Grundlagen zum Bewegungshandeln

Beispielsweise:

  1. Erweitern der vielfältigen motorischen Aktivitäten
  2. grundlegender Erwerb konditioneller Fähigkeiten wie zB Ausdauer, und Beweglichkeit
  3. Verbessern der koordinativen Fähigkeiten (Psychomotorik)
  4. Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie
  5. Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung
  6. die Wichtigkeit einer richtigen Atmung bewusst machen

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten anbahnen
  2. leichte Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und einander präsentieren
  3. trainieren von Ausdauer und überwinden von Hindernissen angepasst an die individuellen Möglichkeiten
  4. in die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und stoßen üben
  5. vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser; Schwimmen in einer Schwimmlage üben; Tauchen mit einfachen Anforderungen; einfache Sprünge
  6. anspruchsvollere Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen und üben; Verbessern und vielfältiges Anwenden von sportartspezifischen (Grund)Formen
  7. Wettkämpfe (und deren Vorformen) in verschiedenen Sportarten und Sportspielen kennen lernen, wobei Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage grundlegend thematisiert werden

Spielerische Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten und Beachtung von Spielregeln

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. Eigenständiges und kreatives Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen mit und ohne Materialien
  2. Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz
  3. Akrobatische und gauklerische Fertigkeiten erproben

Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern: Reaktionen des Körpers bewusst erfahren – zB Ermüdung, Pulsfrequenz
  2. Erkennen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. Entdecken und Erschließen von weiterführenden Bewegungen in unterschiedlichen Situationen und Umgebungen, vorzugsweise im Freien
  2. Erweiterung der Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten
  3. Maßnahmen zur Sicherheit kennen lernen; selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen
  4. Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben

Sekundarstufe I

Lehrstoff

5. und 6. Schulstufe

Grundlagen zum Bewegungshandeln

Beispielsweise:

  1. vielfältige motorische Aktivitäten anbieten und üben
  2. Verbessern der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer (vorwiegend im aeroben Bereich), Beweglichkeit
  3. psychomotorische Schulung
  4. Stabilisieren der koordinativen Fähigkeiten: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung, Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkeit
  5. Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung und Aufbau von sportartspezifischen Grundstrukturen

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen, üben und zu kurzen Bewegungsfolgen verbinden
  2. Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und einander präsentieren
  3. nach individuellen Voraussetzungen schnell, ausdauernd und über Hindernisse laufen; weit, hoch und über Hindernisse springen; in die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und stoßen
  4. vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser; Schwimmen können allenfalls in einer (weiteren) Schwimmlage; Sprünge
  5. Erlernen, Üben und Anwenden von leichtathletischen Grundformen
  6. Entwicklung von sportspielübergreifenden Fähigkeiten und Fertigkeiten
  7. Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedenen Sportarten und Sportspielen durchführen, wobei Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage thematisiert werden; Leistungsgrenzen sollen erkannt und respektiert werden, aber auch durch eigenständiges Lernen und Üben verändert werden können
  8. angemessener Aufbau kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung

Spielerische Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. Entwickeln von Spielfähigkeit und vielseitigem Spielkönnen durch spontanes und kreatives Spiel in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit und ohne Geräte, durch kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer und durch regelgebundene Spiele
  2. Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern und neu zu gestalten
  3. taktische Maßnahmen setzen können

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung von Sensibilität für verschiedene Sinne und von ästhetischer Erfahrung in Ausdruck und Bewegung
  2. Entwickeln der Fähigkeit, Erlebnisse, Stimmungen und Gefühle in Bewegung zum Ausdruck zu bringen
  3. Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz
  4. gymnastische Grundformen ohne und mit Geräten und deren räumlich-zeitliche Gestaltung als Einzel- und Gruppenarbeit
  5. einfache akrobatische und gauklerische Fertigkeiten erlernen und üben

Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. Bedeutung der Bewegung für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden erfassen
  2. bewusstes und eigenverantwortliches Umgehen mit dem Körper
  3. Erfahren, Ausgleichen und Vermeiden allfälliger muskulärer Dysbalancen und ebenso motorischer Schwierigkeiten in den Bereichen Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Haltung
  4. Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. Entdecken und Erschließen von weiteren Bewegungen in unterschiedlichen Situationen und Umgebungen, vorzugsweise im Freien
  2. Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten festigen allenfalls erweitern
  3. gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen
  4. fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben

Lehrstoff:

7. und 8. Schulstufe

Grundlagen zu Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. Ausbau der vielfältigen motorischen Aktivitäten
  2. weiterer Ausbau der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit; Kraft (auch Verwendung angemessener Geräte und allenfalls Einsatz von Fitnessgeräten), Ausdauer (sowohl im aeroben Bereich als auch im anaeroben Bereich), Beweglichkeit
  3. Verbessern der koordinativen Fähigkeiten; Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität, Bewegungsökonomie und Erkennen der persönlichen Grenzen
  4. Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung; sportartspezifische Grundstrukturen verfeinern und daraus komplexe Bewegungsfertigkeiten entwickeln

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. anspruchsvollere Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten erlernen und üben; Bewegungsverbindungen erarbeiten und nach räumlich-zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien gestalten
  2. Kunststücke allein, in der Gruppe und im Klassenverband (er)finden, erproben, üben und gemeinsam präsentieren
  3. möglichst schnell und ausdauernd in einer Lage auch allenfalls in Wettkampfform schwimmen; Kennenlernen einer weiteren Lage. Sprünge
  4. Verbessern und vielfältiges Anwenden von leichtathletischen Grundformen
  5. Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten. Spielorganisation übernehmen
  6. Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedenen Sportarten und Sportspielen durchführen, wobei Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage thematisiert werden; Leistungsgrenzen sollen erkannt und respektiert werden, aber auch durch eigenständiges Lernen und Üben verändert werden können
  7. angemessener Aufbau kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung

Spielerische Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter verstärkt technikrelevanten Aspekten
  2. zunehmend genaue Regelauslegung. Spielleitungen übernehmen
  3. taktische Einzelentscheidungen treffen bzw. gruppen- und mannschaftstaktische Maßnahmen umsetzen können

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. Entwicklung eines differenzierten Bewegungsgefühls und von Verständnis für Bewegungsqualität
  2. eigenständiges und kreatives Variieren, Kombinieren und Erfinden von Bewegungen mit und ohne Materialien
  3. kreatives Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz
  4. Erweiterung der gymnastischen Grundformen ohne und mit Geräten; Koordination von Raum, Zeit und Dynamik erfahren; als Einzel- und Gruppengestaltung umsetzen
  5. akrobatische und gauklerische Fertigkeiten durchführen

Gesundheitsorientiert – ausgleichende Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. den Einfluss der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden verstehen (zB Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit, aktive Erholung und ausgleichende Bewegung)
  2. Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern; Reaktionen des Körpers erfahren
  3. fachspezifische Informationen über Körperstatik zB Wirbelsäule – und Körperfunktionen zB Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz erfahren
  4. Erlernen und Üben der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen.

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen

Beispielsweise:

  1. Entdecken, Erschließen von komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Situationen und Umgebungen – vorzugsweise im Freien
  2. Erweiterung der Erfahrung mit rollenden und gleitenden Geräten (zB auch mit Einrad, Snowboard)
  3. Maßnahmen zur Sicherheit ergreifen; selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen und zu aktiver Hilfeleistung führen
  4. fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben und ausbauen

8. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND LEHRSTOFF DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN

Lebende Fremdsprache
Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die Begegnung mit der englischen Sprache in einer motivierenden Atmosphäre zu ermöglichen, ihr Interesse für diese Sprache zu wecken, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Fähigkeiten zu nutzen und zu erweitern.

Sprachverhalten ist zu entwickeln, um die englische Sprache als Verständigungsmittel im Alltag gebrauchen zu können.

Darüber hinaus sollen alle Möglichkeiten zu sozialem Lernen wahrgenommen werden, die sich beim gemeinsamen Lernen einer fremden Sprache ergeben.

Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben stehen in einem engen Zusammenhang und haben die gemeinsame Aufgabe, einen ganzheitlichen Erziehungs- und Lernprozess in Gang zu setzen.

Diese Teilbereiche sind fächerübergreifend anzuwenden, ergänzen sich gegenseitig, greifen ineinander und führen zum richtigen Verständnis und Gebrauch der englischen Sprache hin.

Einblicke in die Lebensgewohnheiten der Menschen in englischsprachigen Ländern sind zu vermitteln und können zu einer aufgeschlossenen Haltung gegenüber Menschen anderer Sprachgemeinschaften allgemein beitragen.

Schwerpunkte sind:

  1. Elemente der englischen Sprache und deren Aussprache kennen zu lernen, diese ständig zu erweitern und Einsichten in die Struktur und Funktion dieser Sprache zu gewinnen
  2. den richtigen Sprachgebrauch vorwiegend im mündlichen, nach Möglichkeit auch im schriftlichen Bereich zu üben und zu festigen
  3. Erfahrungen und Gedanken in englischer Sprache auszutauschen und den lebenspraktischen Nutzen bewusst zu machen

Didaktische Grundsätze:

Aus lernpsychologischen Gründen sollte der Englischunterricht – sofern dies organisatorisch möglich ist – in den Gesamtunterricht integriert werden und sich thematisch am Unterricht anderer Gegenstände orientieren.

Der Englischunterricht hat in erster Linie den Aufbau mündlicher Kommunikationsfähigkeit zum Schwerpunkt.

Das Hörverstehen ist durch regelmäßige Hörübungen sowohl durch das Verstehenlernen der Äußerungen von Lehrerinnen bzw. Lehrern und Mitschülerinnen und Mitschüler als auch durch das Lösen von gezielten Aufgaben zum Hörverstehen anhand von geeigneten Hörtexten zu entwickeln. Dabei sind die Aufgaben in den ersten beiden Lernjahren so zu gestalten, dass sie ohne Lese- und Schreibfertigkeiten bewältigt werden können.

Der Sprechunterricht hat anhand von Dialogen Situationen aus der Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Es ist notwendig, sich auf einen leicht erlernbaren jedoch vielseitig verwendbaren Wortschatz zu beschränken. Dieser Wortschatz ist immer wieder in kurzen, abwechslungsreichen Übungen zu wiederholen, zu festigen, in neuen Zusammenhängen zu verwenden und so weit wie möglich zu erweitern.

Durch Verwendung von zB rhythmischen Sprechübungen und kurzen Reimen werden Ausspracheübungen attraktiv und interessant gestaltet.

Leseverstehen beschränkt sich auf zusammenhängende Äußerungen in Verbindung mit den jeweiligen Themen.

Der passive Wortschatz gewinnt vor allem bei der Entwicklung von sinnerfassendem Lesen Bedeutung. Erst daraus kann ein aktiver Wortschatz individuell entwickelt und aufgebaut werden. Lautes Lesen trägt wesentlich zur Schulung der Aussprache bei; es sollen in der Regel gemeinsam erarbeitete Texte von den Schülerinnen und Schülern laut gelesen werden.

Schreiben ist als eigene Fertigkeit nur in bescheidenem Ausmaß anzustreben. Grundsätzlich ist nichts zu schreiben, was nicht durch vorangegangene Sprechübungen abgesichert ist.

Die Themen des Fremdsprachenlernens ergeben sich aus der Jahresplanung und werden im Laufe der Unterrichtsjahre immer wieder erarbeitet und erweitert.

Folgende Themen bieten sich beispielsweise an:

  1. meine Familie, meine Freunde und ich
  2. meine Schule
  3. meine Freizeit und meine Interessen
  4. mein Jahresablauf
  5. mein Körper und mein Befinden
  6. meine Umwelt
  7. Arbeit und Beruf
  8. Gesellschaft und Kultur

Grundstufe II

Lehrstoff:

3. und 4. Schulstufe

Schulung des Hörens und Hörverstehens; Bewältigung einfacher Sprechsituationen

Beispielsweise:

  1. Schulung des Hörens und Hörverstehens durch Hinführung zum bewussten Zuhören durch Übungen zur Lautwahrnehmung und Lautunterscheidung
  2. Schulung des Hörens und Hörverstehens durch Hinführung zum Einander-Zuhören und zum Verstehen und Erschließen fremdsprachlicher Äußerungen, Anweisungen und Aufforderungen unter Zuhilfenahme aller Sinne
  3. Bewältigung einfacher Sprechsituationen im sozialen Kontext: einfache Grußformen, Familienmitglieder und Freunde vorstellen, einfache Glückwünsche, Dank ausdrücken und Entschuldigungsformen
  4. Wiedergeben von einfachen Texten: Sprüche, Reime, Lieder und Spiele

Lernziele bis zum Ende der vierten Schulstufe:

  1. Äußerungen im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe verstehen
  2. Hörtexte über Medien erfassen, sofern sie Thematisches an Bekanntes anschließen
  3. kurze Dialoge führen und verstehen
  4. einen Grundwortschatz aufbauen

Sekundarstufe I

Lehrstoff:

5. und 6. Schulstufe

Schulung des Hörens und Hörverstehens; Bewältigung komplexerer Sprechsituationen

Beispielsweise:

  1. Schulung des Hörens und Hörverstehens durch Hören von Texten, die kommunikativen Wert haben und aus bekannten Elementen bestehen
  2. Bewältigung von Sprechsituationen im sozialen Kontext: Grußformen, Familienmitglieder und Freunde vorstellen, Einladungen, einfache Telefonate, Glückwünsche, Danken und Entschuldigen, Reagieren auf Fragen und Erteilen von Auskünften
  3. Beziehungen regeln: Befinden erfragen, eigenes Befinden beschreiben, um Erlaubnis bitten und darauf reagieren
  4. Nichtwissen bzw. Nichtverstehen äußern
  5. Sprüche, Reime und Lieder
  6. Spielszenen und Rollenspiele

Lernziele bis zum Ende der sechsten Schulstufe:

  1. Äußerungen verstehen
  2. Dialoge führen und verstehen
  3. den bereits erworbenen Grundwortschatz ständig erweitern
  4. themenbezogene Hörtexte im Wesentlichen verstehen
  5. Sprüche, Reime und Lieder reproduzieren
  6. kurze Spielszenen und Rollenspiele realisieren

Lehrstoff:

7. und 8. Schulstufe

Schulung des Hörens und Hörverstehens; Bewältigung von Sprech- und Alltagssituationen

Beispielsweise:

  1. Handlungen anbahnen: um Hilfe ersuchen und Hilfe anbieten, Vorschläge machen und darauf reagieren, Anordnungen erteilen und verstehen
  2. Alltagssituationen in der Fremdsprache bewältigen: Informationen einholen und geben
  3. Stellungnahmen abgeben
  4. Wünsche und Gefühle ausdrücken und erfragen
  5. Sprüche, Reime und Lieder
  6. Spielszenen und Rollenspiele
  7. Texte lesen, eventuell schreiben und verfassen

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  1. Informationen im Rahmen vorgesehener Themen und Situationen geben und erfragen
  2. persönliche Befindlichkeiten zum Ausdruck bringen
  3. Sprüche, Reime und Lieder reproduzieren
  4. sich über Erlebtes und Erarbeitetes äußern
  5. kurze Spielszenen und Rollenspiele realisieren
  6. Texte sinn erfassend und richtig artikuliert lesen
  7. Mitteilungen und Texte verfassen

Verkehrserziehung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch die Verkehrserziehung zum bewussten Wahrnehmen, zu einer kritischen, verantwortungsvollen und umweltbewussten Einstellung und zu überlegtem Handeln in Verkehrssituationen geführt werden.

Verkehrserziehung soll:

  1. Zusammenhänge zwischen Verkehrsregelung und Verkehrsablauf sowie zwischen Verkehr und Umwelt aufzeigen
  2. die Fähigkeit der Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktion als Voraussetzung für eine selbstständige und sichere Teilnahme am Verkehr fördern und trainieren
  3. erforderliche Kenntnisse über Verkehrszeichen, -einrichtungen, -vorschriften, -wege und -mittel sowie Kenntnisse über die Bedeutung des Umweltschutzes vermitteln
  4. zur Bereitschaft führen, Normen und Regelungen sowie sonstige Erfordernisse und Gegebenheiten im Verkehr zu akzeptieren und sich um soziales, auf Sicherheit gerichtetes, die Umwelt schützendes Verhalten zu bemühen
  5. durch Einübung konkreter Verhaltensmuster zur Bewältigung der täglichen Anforderungen als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer befähigen

Schwerpunkte sind:

  1. kritisches, verantwortungsvolles, umweltbewusstes und überlegtes Handeln in Verkehrssituationen
  2. Zusammenhänge zwischen Verkehrsregelung und Verkehrsablauf sowie zwischen Verkehr und Umwelt zu erkennen
  3. die Fähigkeit der Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktion als Voraussetzung für eine selbstständige und sichere Teilnahme am Verkehr zu gewinnen und weiter zu entwickeln
  4. erforderliche Kenntnisse über Verkehrszeichen, -einrichtungen, -vorschriften, -wege und -mittel sowie Kenntnisse über die Bedeutung des Umweltschutzes zu erwerben
  5. Normen und Regelungen sowie sonstige Erfordernisse und Gegebenheiten im Verkehr zu akzeptieren
  6. sich um soziales, partnerschaftliches, rücksichtsvolles, auf Sicherheit gerichtetes, die Umwelt schützendes Verhalten zu bemühen
  7. konkrete Verhaltensmuster zur Bewältigung der täglichen Anforderungen als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer einzuüben

Didaktische Grundsätze:

Verkehrserziehung ist ihrem Wesen nach auf die Aneignung normgerechten, situationsangemessenen Verhaltens, das der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer dient, ausgerichtet.

Neben sachlichem Lernen ist Verkehrserziehung wesentlich auch auf soziales Lernen ausgerichtet. Jeder trägt nicht nur für sich selbst, sondern im hohen Maß auch für andere Verantwortung. Durch Prozesse der Selbsterfahrung im Unterricht ist den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, dass in einer Verkehrsgemeinschaft alle Verantwortung zu tragen haben.

Lerninhalte und Anlässe orientieren sich an realen Verkehrsereignissen und -situationen im Umfeld der Schülerinnen und Schüler. Dies schließt die Möglichkeit von Gelegenheitsunterricht ein.

Üben, regelmäßiges Wiederholen und systematische Festigung von Verkehrsregeln in verschiedenen Zusammenhängen und aus verschiedenen Blickwinkeln sind Voraussetzungen für die Sicherung des Unterrichtsertrags.

Verkehrserziehung soll so angelegt werden, dass sie von jeder Schülerin und von jedem Schüler als etwas Wichtiges, Lebensbedeutsames erkannt und akzeptiert wird. Richtiges und zunehmend selbstständiges Verhalten sollte als echte Lernleistung anerkannt und verstärkt werden.

Der Schwierigkeitsgrad der Lehrstoffinhalte ist nach dem individuellen Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich auf den einzelnen Schulstufen aufzubauen.

Grundstufe I und II

Lehrstoff:

1. bis 4. Schulstufe

Verkehrsregeln und Verhalten im Straßenverkehr

Beispielsweise:

  1. die optische und akustische Wahrnehmung verfeinern und schulen: Lichtzeichen von Anlagen und Fahrzeugen bewusst wahrnehmen und ihre Signalfunktion verstehen; verschiedenste Verkehrsgeräusche (zB Motorengeräusche) bewusst wahrnehmen, unterscheiden und das eigene Verhalten darauf einstellen
  2. die Kommunikations- und Reaktionsfähigkeit im Verkehr verfeinern und fördern: die im Straßenverkehr gebräuchlichen nonverbalen Kommunikationsmuster wahrnehmen, verstehen und das eigene Verhalten darauf einstellen (zB Handzeichen, Blickkontakt, Warnsignale)
  3. die Aufmerksamkeits-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit möglichst optimieren
  4. Verkehrszeichen, -vorschriften und -regeln kennen lernen und akzeptieren (zB Benützen des Gehsteigs, Verhalten vor und beim dem Überqueren der Fahrbahn, Zebrastreifen)
  5. Verkehrsverhältnisse im Einzugsbereich der Schule
  6. besondere Gefahrenstellen
  7. der sichere Schulweg
  8. richtiges Verhalten als Fußgängerin und als Fußgänger üben
  9. Verhalten beim Mitfahren in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln (zB Verhalten beim Aus- und Einsteigen in ein Verkehrsmittel)
  10. soziales, vorausblickendes und sicherheitsorientiertes Verhalten im Verkehr (zB sich als Fußgänger sicher verhalten, für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Verantwortung übernehmen, mögliche Gefahren rechtzeitig erkennen)
  11. richtiges Verhalten bei Unfällen: entwicklungs- altersgemäß und situationsgerecht handeln
  12. das Fahrrad als Verkehrsmittel: das verkehrssichere Fahrrad – vorschriftsmäßige Ausrüstung, Sicherheitsausrüstung, Pflege und Wartung, möglichst sichere Beherrschung des Fahrrads, Verhaltensregeln für das Rad fahren auf Freilandstraßen und in verbauten Gebieten
  13. Verkehr und Umwelt

Berufsorientierung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in anderen Unterrichtsgegenständen, verfolgt jedoch darüber hinausgehend eigenständige Ziele. Der Unterricht in Berufsorientierung strebt die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler an und soll folgende Hauptkomponenten integrieren: Ichstärke (Selbstkompetenz) und Wissen um die bzw. Auseinandersetzung mit der Arbeits- bzw. Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz). Sozialkompetenz gewinnt steigende Bedeutung in der Arbeits- bzw. Berufswelt und soll im Rahmen der Berufsorientierung geübt und gefestigt sein.

Somit soll ein wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler geleistet werden. Die Entwicklung und Stärkung von Hoffnung, Wille, Entscheidungsfähigkeit, Zielstrebigkeit, Tüchtigkeit, Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen und Beziehungsfähigkeit soll dabei im Mittelpunkt stehen.

Berufsorientierung soll die Begegnung der Schülerinnen und Schüler mit der Arbeits- bzw. Berufswelt vorbereiten und möglichst viele praktische Einblicke in das Berufsleben bieten. Der Unterricht soll Interesse an einer künftigen Berufsarbeit wecken, aber auch falsche Erwartungen richtig stellen.

Berufsorientierung hat wesentlich dazu beizutragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren persönlichen Fähigkeiten, Neigungen und Interessen auseinander setzen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll den prozesshaften Charakter der Berufsorientierung berücksichtigen. Er soll die Berufswahl einleiten, begleiten und zur selbstständigen Berufswahlentscheidung hinführen. Dabei ist auf berufsorientierende Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände, auch früherer Schulstufen, Bezug zu nehmen.

Die Beiträge der Berufsorientierung zur Persönlichkeitsbildung bedingen eine besondere Art der Unterrichtsgestaltung: anschauliches, unmittelbares Erleben und Selbsttätigkeit sowie die Berücksichtigung der persönlichen Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler sind dafür Voraussetzung.

Für die Umsetzung im Unterricht bieten sich Klassengespräche, Rollenspiele, Gruppenarbeit, selbstständige Einzelarbeit und direkte Begegnungen der Schülerinnen und Schüler mit Personen und Einrichtungen aus der Arbeits- bzw. Berufswelt oder dem Ausbildungsbereich (Realbegegnungen wie Betriebs-, Berufs- und Schulerkundungen, Berufspraktische Tage, Besuch von Messen und weiteren Veranstaltungen zur Berufsinformation usw.) an.

Sie erfordern eine fundierte Vor- und Nachbereitung mit den Schülerinnen und Schülern und eine intensive Kooperation zwischen den Schulen und Betrieben. Bei der Terminisierung ist auf den Gesamtablauf des Berufsorientierungsprozesses zu achten.

Eine intensive Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten sowie mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen bildet einen wichtigen Schwerpunkt in der Berufsorientierung.

Lehrstoff:

7. und 8. Schulstufe

Bedeutung und Aspekte von Arbeit und Beruf

Beispielsweise:

  1. Arbeit und Berufe
  2. Anforderungsprofile für Arbeit und berufliche Tätigkeiten
  3. Berufswunsch und Realisierbarkeit im Wirkungsgefüge von zB Erziehungsberechtigte, Freundeskreis, Wirtschaft und Gesellschaft
  4. Arbeit im unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler
  5. Arbeit in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsräumen
  6. Formen von Arbeit
  7. die Arbeits- und Berufswelt erfahren – Realbegegnungen
  8. Verständnis gewinnen für die Verantwortung des arbeitenden Menschen gegenüber der Betriebsgemeinschaft, dem Betrieb, der Gesellschaft und dem Staat
  9. die Bedeutung von sozialen Kompetenzen
  10. Arbeit und Gesundheit
  11. Partnerschaft und Aufgabenteilung in Familie, Ehe- und Lebensgemeinschaften
  12. Rollenverständnis von Mädchen und Frauen, Knaben und Männern
  13. Veränderungen und Weiterentwicklung von Arbeit und Berufen unter historischen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, ergonomischen und ökologischen Aspekten
  14. Auswirkungen neuer Technologien auf die verschiedenen Berufs- und Lebensbereiche
  15. Arbeitslosigkeit als strukturelles Phänomen
  16. Interessensvertretungen und Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts
  17. berufsrelevante Informationen
  18. Beratungseinrichtungen im eigenen Bundesland

Lernziele bis zum Ende der achten Schulstufe:

  1. die eigenen Wünsche, Interessen und Neigungen entdecken, erforschen und hinterfragen lernen
  2. Begabungen und Fähigkeiten wahrnehmen können, um persönliche Erwartungen reflektieren und einschätzen zu lernen
  3. Arbeit in ihrer vielfältigen Bedeutung und Form als Elementarfaktor für die Menschen und ihren Lebensraum erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen können
  4. durch die Auseinandersetzung mit der Problematik der geschlechtsspezifischen Konzentration auf bestimmte Ausbildungswege die daraus resultierenden Konsequenzen einschätzen lernen
  5. aktuelle Formen sowie die Veränderbarkeit von Arbeit und Berufen erkennen und eine persönliche Strategie für die eigene Berufs- und Lebensplanung aufbauen können
  6. vertiefte Einblicke in ausgewählte Berufe gewinnen
  7. Beratungseinrichtungen, die Hilfe für die Planung der beruflichen Ausbildung anbieten, kennen lernen und das Angebot für sich nutzen können

Digitale Grundbildung

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Schulstufe):

Die Folgen der Digitalisierung prägen wesentlich Selbstbilder, Lebenswelt, Kommunikation, Kultur, Weltverständnis und Gesellschaft, Arbeitswelt, Wirtschaft, Produktion und Technik. Ziele der Digitalen Grundbildung sind die Förderung von Medienkompetenz, Anwendungskompetenzen und informatischen Kompetenzen, um Orientierung und mündiges Handeln im 21. Jahrhundert zu ermöglichen.

Unsere komplexe, von Medien, Algorithmen und digitalen Technologien durchdrungene Welt lässt sich an ausgewählten Beispielen (mit entsprechenden Phänomenen, Strukturen, Funktionen und Problemstellungen) konkretisieren und im Unterrichtsgegenstand Digitale Grundbildung mit Aspekten aus der informatischen Bildung und Medienbildung erarbeiten. Solche Beispiele aus der digitalen und technisierten Welt kann man in ihrer Beschaffenheit und Funktionalität als digitale Artefakte bezeichnen. Diese weisen technologisch-mediale, gesellschaftlich-kulturelle und interaktionsspezifische Bezüge auf. Durch die Bearbeitung von Beispielen sollen Kompetenzen entwickelt werden, um digitale Artefakte zu erkunden, zu hinterfragen, verantwortungsvoll zu nutzen und zu gestalten. Dabei ist eines der Ziele ein sicherer Umgang mit Medien und digitalen Technologien im Sinne des Kinderschutzes.

Die Digitale Grundbildung bietet vielfache Möglichkeiten zum fächerverbindenden Unterricht, unter der besonderen Berücksichtigung der Schnittstellen von der digitalen zur analogen Welt. Lehrende sind angehalten, unmittelbare Konsequenzen der Digitalisierung für Wissen und Bildung zu berücksichtigen sowie aktuelle Themen und Entwicklungen kritisch und reflektiert aufzugreifen.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Schulstufe):

Zur Umsetzung der Digitalen Grundbildung bieten sich didaktische Konzepte und Prozesse an, die einen ganzheitlichen Zugang zu digitalen Artefakten gewährleisten. Dazu gehören ko-konstruktive, erfahrungs-, gestaltungs- sowie reflexions- und problemlösungsorientierte Methoden wie Critical Thinking (kritisches Denken: vernünftiges reflektierendes Denken), Design Thinking (iterative Methode für die Lösung von Problemen und die Entwicklung neuer Ideen), forschendes Lernen und Playful Learning (spielerisches Lernen). Digitale Grundbildung erfordert fächerverbindende und fächerübergreifende Arbeitsformen unter Berücksichtigung der besonderen Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler. Daraus ergeben sich insbesondere: die Arbeit mit individuellen Förderplänen, eine zieldifferente Strukturierung, eine binnendifferenzierte Organisation des Lernprozesses und eine Sicherung der Lernmotivation. Digitale Medien stellen für Kinder mit Behinderungen eine zentrale Möglichkeit zur sozialen Teilhabe dar. Dazu zählen unter anderem Kontaktaufnahme, sich mitteilen zu können und Hilfe kompensatorisch zu bekommen. Im Sinne der Barrierefreiheit werden geeignete Werkzeuge, entsprechende Konfigurationen sowie assistierende Systeme eingesetzt, um Schülerinnen und Schülern mit Lernbehinderungen unter der Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen Zugang zu den Inhalten zu ermöglichen. Des Weiteren gilt zu beachten, dass je nach Lernbehinderung der Schülerinnen und Schüler für die Erarbeitung der Inhalte ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt wird.

Die folgenden Bereiche sind dabei in ausgewogener, kreativer und integrativer Weise miteinander zu verknüpfen:

  1. Medienbildung umfasst die Beschäftigung mit der Entstehung, Entwicklung und Zukunft digitaler Medienkonstellationen. Reflexion und Kritik betreffen beispielsweise medienbiografische Entwicklungen bzw. Bedingungen der Mediensozialisation sowie digitaler Inklusions- und Exklusionsdynamiken. Medienbildung geht vom Zusammenspiel von Nutzung und Teilnahme an aktueller Medienkultur aus.
  2. Informatische Bildung umfasst das Analysieren, Interagieren, Modellieren, Codieren und Testen im Umgang mit Informatiksystemen, Software, Automatisierung, Daten und Vernetzung. Die Entwicklung informatischer und medientechnischer Kompetenzen orientiert sich besonders an didaktischen Prinzipien der sogenannten 21st Century Skills, der 4 Ks (kritisches Denken, Kreativität, Kommunikation und Kollaboration) und des Computational Thinking (problemorientiertes informatisches Denken).
  3. Gestaltungskompetenz geht von einem Zusammenspiel von informatischer Bildung und Medienbildung aus und bietet vielfältige analytische, produktive und kreative Zugänge zu funktionalen Medieneinsätzen und ästhetischen Medienformaten in globalisierten digitalen Kulturen.

Bei der Erarbeitung der unterschiedlichen Kompetenzen ist jeweils von der Lebenswirklichkeit und den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der Heterogenität individueller Medienbiographien auszugehen. Dabei gilt es, die aus der jeweiligen Lernbehinderung erwachsenden Einschränkungen besonders zu berücksichtigen. In koedukativen Gruppen ist darauf zu achten, dass Buben und Mädchen gleichberechtigte Zugänge und Möglichkeiten der Teilhabe erhalten. Die Dynamik der digitalen Welt erfordert es, Inhalte und Methoden kontinuierlich zu evaluieren und anzupassen. Die Förderung der Chancengleichheit und der Abbau von stereotypen Zuschreibungen sind stets im Blick zu behalten.

Zentrale fachliche Konzepte (5. bis 8. Schulstufe):

Durch die Digitalisierung, Datafizierung, Automatisierung und Medialisierung befinden wir uns in einem Veränderungsprozess mit all seinen Problemen und Chancen, welcher auch Grundlagen, Aufbau und Ordnung von Wissen betrifft. Die drei zentralen fachlichen Konzepte beruhen, basierend auf dem Frankfurt Dreieck, auf folgenden Perspektiven: der technisch-medialen (T), der gesellschaftlich- kulturellen (G) und der interaktionsbezogenen (I). Mit diesen können digitale Phänomene unserer Gesellschaft beispielhaft auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Graden der Abstraktion didaktisch bearbeitet werden.

Strukturen und Funktionen digitaler informatischer und medialer Systeme und Werkzeuge (T)

Diese beinhalten informatische Funktions- und Wirkprinzipien sowie die Reflexion ihrer nichtunmittelbar sichtbaren Einflüsse auf Kultur, Politik, Gesellschaft und Lebenswelt, Technik und Produktion.

Gesellschaftliche Wechselwirkungen durch den Einsatz digitaler Technologien (G)

Diese betreffen etwa soziale Umgangsformen, die politische Organisation, Machtstrukturen, ökonomische Interessen oder die Kommunikation. Die historische Perspektive erlaubt es, Kontinuitäten und Entstehungsprozesse sowie damit verbundene Traditionen zu verstehen.

Interaktion in Form von Nutzung, Handlung und Subjektivierung (I)

Sie erlaubt die Analyse, Reflexion und kreative Gestaltung persönlicher und kollektiver Handlungsrepertoires. Dies beinhaltet auch die Frage, wie und mit welchen Zielen Menschen Medien erstellen, gestalten und Systeme nutzen.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (5. bis 8. Schulstufe):

  1. Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren
  2. Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen
  3. Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme
  4. Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren: Zerlegen von Problemen, Muster erkennen, Verallgemeinern/Abstrahieren und Algorithmen entwerfen
  5. Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Lehrstoff (5. bis 8. Schulstufe):

Es wird auf die Anwendungsbereiche des Lehrplanes Digitale Grundbildung der Mittelschule (BGBl. II Nr. 267/2022) verwiesen. Die konkreten Anwendungsbereiche des Unterrichtsgegenstandes Digitale Grundbildung sind unter der Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler mit Lernbehinderung so zu wählen, dass sie sich an der Lebenswirklichkeit und Umsetzbarkeit orientieren und die Kompetenzen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler zu eigenständiger Reflexion und Kritik, informatischem Arbeiten und Gestalten im digitalen Raum und mit digitalen Medien aufbauen, festigen und erweitern.

5. Schulstufe:

Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (T) das Prinzip der Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe eines digitalen Endgeräts beschreiben.
  2. (G) erkunden, was das Digitale im Unterschied zum Analogen ausmacht, und an Beispielen aufzeigen, welche Elemente/Komponenten und Funktionen dazugehören.
  3. die individuelle Nutzung digitaler Geräte in ihrem persönlichen Alltag vergleichen, hinterfragen und sinnvolle Möglichkeiten der Veränderung benennen sowie vergleichen, wie Menschen vor und nach der Einführung oder Übernahme der Digitalisierung leben und arbeiten.

Kompetenzbereich Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (T) verschiedene Suchmaschinen nennen und beschreiben, wie eine Suchmaschine prinzipiell funktioniert.
  2. (G) Vor- und Nachteile von personalisierten Suchroutinen für sich selbst erkennen.
  3. unter Nutzung der grundlegenden Funktionen einer Suchmaschine einfache Internetrecherchen durchführen sowie die Qualität der gefundenen Informationen anhand grundlegender Kriterien einschätzen.
  4. mit einem digitalen Gerät Informationen speichern, kopieren, suchen, abrufen, ändern und löschen und die gespeicherten Informationen als Daten definieren.

Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (T) beschreiben, wie personenbezogene Informationen verwendet und geteilt werden können, und Vorkehrungen treffen, um ihre personenbezogenen Daten zu schützen.
  2. (G) an Beispielen der Nutzung von Software aufzeigen, wie digitale Technologien neue Formen der Zusammenarbeit ermöglichen, sowie respektvoll und verantwortungsbewusst mit anderen online zusammenarbeiten.
  3. verschiedene digitale Kommunikationswerkzeuge, Kollaborationswerkzeuge und Kollaborationsdienste benennen und sinnvolle Nutzungsszenarien aufzeigen.

Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (T) eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) erkennen und ausführen
  2. (G) verschiedene Darstellungsformen von Inhalten und die Wirkung auf sich und andere beschreiben.
  3. einzeln und gemeinsam Texte und Präsentationen (unter Einbeziehung von Bildern, Grafiken und anderen Objekten) gestalten.

Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (T) gängige physische Komponenten von Computersystemen (Hardware) benennen
  2. (G) Mediennutzungsformen sowie deren historische Entwicklung und gesellschaftliche Etablierung im Zuge des Medienwandels beschreiben.
  3. Hilfesysteme bei der Problemlösung nutzen.

6. Schulstufe:

Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (T) nach vorgegebenen Kriterien bewerten, wie die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Technologieprodukten für unterschiedliche Bedürfnisse von Nutzerinnen und Nutzer verbessert werden kann.
  2. (G) Interessen der Medienproduktion und der Veröffentlichung sowie des Medienkonsums beschreiben.
  3. (G) geeignete Software (auch freie Software) auswählen und bedienen, um unterschiedliche Aufgaben auszuführen.
  4. an Beispielen aufzeigen, inwieweit das Digitale im Vergleich zum Analogen das eigene Leben, die Gesellschaft oder Umwelt verändert. Sie können erkennen, dass Medien und Technologien nie „neutral“ sind.

Kompetenzbereich Information: mit Daten Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (T) Daten erfassen, filtern, sortieren und darstellen.
  2. Lizenzmodelle, insbesondere offene (Creative Commons, Open Educational Resources, Open Source) benennen und anwenden.

Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (T) darstellen, wie Informationen in kleinere Teile zerlegt, als Pakete durch mehrere Geräte über Netzwerke und das Internet übertragen und am Zielort wieder zusammengesetzt werden.
  2. (G) Kommunikationsmedien nach ihrer Verwendung unterscheiden und Einflüsse auf das eigene Lebensumfeld und die Gesellschaft aufzeigen. Sie können Möglichkeiten der Meinungsbildung und Manipulation beschreiben.
  3. den Begriff „Social Media“ erklären und verstehen, welche Interessen das anbietende Unternehmen hat.

Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (G) die Rechte am geistigen Eigentum erkennen und Quellen angeben.
  2. visuelle/audiovisuelle/auditive Inhalte erzeugen und adaptieren. Sie können Möglichkeiten der Veröffentlichung benennen.
  3. mit Daten einfache Berechnungen durchführen sowie in verschiedenen (visuellen) Formaten sammeln und präsentieren.

Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (T) beschreiben, wie interne und externe Teile von digitalen Geräten funktionieren und ein System bilden.
  2. (T) digitale Geräte mit einem Netzwerk verbinden und Daten zwischen verschiedenen digitalen Medien austauschen.
  3. zwischen digitalen Angeboten und eigenen Bedürfnissen abwägen und persönliche Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung gesundheitlicher und ökologischer Aspekte gestalten.

7. Schulstufe:

Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (T) an Beispielen Anwendungen von Technik in Umwelt und Gesellschaft beschreiben und deren Relevanz für gesellschaftliche Gruppen und kulturelle Kontexte berücksichtigen.
  2. (G) Veränderungen des Mediennutzungsverhaltens erkennen sowie Chancen und Gefahren der personalisierten Mediennutzung beschreiben.

Kompetenzbereich Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (T) beschreiben, wie über das Internet Informationen bereitgestellt und abgerufen sowie Daten übertragen werden.
  2. (G) Vor- und Nachteile von personalisierten Suchroutinen für die Gesellschaft erklären.
  3. zielgerichtet die Suche nach Informationen und Daten mit Hilfe geeigneter Strategien und Methoden durchführen, geeignete Quellen nutzen und gefundene Informationen vergleichend überprüfen.

Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (T) erklären, wie cloudbasierte Systeme grundsätzlich funktionieren, und auf kritische Faktoren achten (zB Standort des Servers, Datenschutz und Datensicherheit).
  2. (G) einen Kompromiss zwischen der Veröffentlichung von Informationen und der Geheimhaltung und Sicherheit von Informationen benennen.
  3. (I) bei der Erstellung digitaler Projekte mit mehreren Mitwirkenden zusammenarbeiten.
  4. (I) eigene digitale Identitäten gestalten sowie die eigene digitale Reputation verfolgen und schützen.

Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (T) beschreiben, wie Programme Daten speichern und verarbeiten, indem sie Zahlen oder andere Symbole zur Darstellung von Informationen verwenden.
  2. (G) verschiedene populäre Medienkulturen benennen sowie Möglichkeiten verschiedener Darstellungsformen von Inhalten erproben.
  3. medialen Produktionen auf Barrierefreiheit überprüfen.
  4. Einstellungen in Softwareapplikationen den persönlichen Bedürfnissen entsprechend anpassen.

Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (T) am Beispiel erklären, wie Computersysteme in Alltagsgegenständen bestimmte Funktionen erfüllen und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.
  2. (G) ökologische Problemkonstellation wie Energie und Rohstoffe im Zusammenhang mit Digitalisierung benennen.
  3. (G) aufzeigen, wie digitale Kommunikation zur Beteiligung an gesellschaftlichen Diskurs- und Entscheidungsprozessen genutzt werden kann.
  4. (I) entsprechende Vorkehrungen treffen, um ihre Geräte und Inhalte vor Viren bzw. Schadsoftware/Malware zu schützen.

8. Schulstufe:

Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (T) beschreiben, wie künstliche Intelligenz viele Software- und physische Systeme steuert.
  2. (G) euphorische und kulturpessimistische Haltungen gegenüber Technologie- und Medienwandel wahrnehmen.
  3. (I) die Normativität von digitalen Technologien (zB Filterblase) und Medieninhalten (zB Stereotype, Klischees) erkennen.

Kompetenzbereich Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (T) Datensicherungen und -wiederherstellungen ausführen.
  2. (G) Gefahren der Erhebung, Auswertung und Verknüpfung von Nutzerdaten im Sinne von Fahrlässigkeit, Missbrauch und Überwachung erkennen und sich dazu verantwortungsvoll verhalten.

Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (G) ein Verständnis für die Konstruktion von Medienwirklichkeit durch die Erhebung von Informationen und Daten bzw. die Mechanismen der Bild-, Ton- oder Datenmanipulation entwickeln.
  2. (G) bei der Auswahl von Social Media bedenken, welchen Einfluss die Interessen von Unternehmen auf das eigene Welt- und Selbstbild haben.
  3. verantwortungsvoll in digitalen Medien kommunizieren und unter Berücksichtigung des Rechts am eigenen Bild Daten austauschen.

Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (T) unter Nutzung einer geeigneten Entwicklungsumgebung einfache Programme erstellen, diese testen und debuggen (Fehler erkennen und beheben).
  2. (G) Möglichkeiten verschiedener Darstellungsformen von Inhalten erproben und deren Einfluss auf die Wahrnehmung des Inhalts hinterfragen.
  3. mit bereitgestellten Medien und Software-Applikationen zielgerichtet und kreativ gestaltend kooperieren.

Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. (T) Software zur Verschlüsselung von Daten benennen und unterstützt einsetzen.
  2. (G) aufzeigen, wie digitale Kommunikation zu zivilgesellschaftlicher Partizipation und Engagement genutzt wird.

9. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND LEHRSTOFF DER UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN UND FREIGEGENSTÄNDE

Die Inhalte der unverbindlichen Übungen Verkehrserziehung, Lebende Fremdsprache Englisch, Berufsorientierung, Bewegung und Sport sowie Technisches Werken und Textiles Werken enthalten vertiefende Angebote aus dem Lehrplan der entsprechenden Pflichtgegenstände bzw. der verbindlichen Übungen mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

Die Inhalte der unverbindlichen Übungen Interessens- und Begabungsförderung, Chorgesang, Spielmusik, Darstellendes Spiel, Einführung in die Informatik und Muttersprachlicher Unterricht orientieren sich am Lehrplan der Volks- bzw. der Mittelschule.

Der Inhalt des Freigegenstandes Lebende Fremdsprache Englisch enthält vertiefende Angebote aus dem Lehrplan der verbindlichen Übung Lebende Fremdsprache Englisch mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

10. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

A. GRUNDSTUFE I UND II

Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt B

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 7. und 8. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 9. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

B. SEKUNDARSTUFE I

Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A Zehnter Teil Abschnitt C

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 7. und 8. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie im 9. Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2023

Gesetzesnummer

10009275

Dokumentnummer

NOR40253200

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)