Anlage A.1
LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON SPORTLEHRERINNEN UND SPORTLEHRERN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern hat in einem viersemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Aufgaben eines Sportlehrers vertraut zu machen. Sportlehrer im Sinne dieser Verordnung ist ein nach den folgenden Bestimmungen ausgebildeter und qualifizierter Fachlehrer für den Sportunterricht, der befähigt ist, eine allgemeine sportliche Grundausbildung und darüber hinaus eine vertiefte Ausbildung in mindestens einer Sportart zu vermitteln. Er soll befähigt sein, die Freizeit- und Urlaubsbetreuung aller Altersgruppen zu gestalten.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Wenn nicht gesondert angegeben, so haben die Gegenstände und die Anzahl der Wochenstunden für Frauen und Männer gleiche Gültigkeit).
Wochenstunden Semester | Summe | ||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||
A. Pflichtgegenstände | |||||||
I. Theorie | |||||||
1. Religion …………………………………………... | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | ||
2. Deutsch …………………………………………… | 2 | 2 | - | - | 4 | ||
3. Lebende Fremdsprache …………………………… | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | ||
4. Politische Bildung und Organisationslehre ………. | 1 | - | - | - | 1 | ||
5. Lebenskunde ……………………………………… | 1 | - | - | - | 1 | ||
6. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen ……. | 1 | 1 | - | - | 2 | ||
7. Geschichte von Bewegung und Sport ………..…… | 1 | - | - | - | 1 | ||
8. Gerätekunde und Sportstättenbau …………………. | 1 | - | - | - | 1 | ||
9. Funktionelle Anatomie und Haltungsdeformitäten … | 2 | - | - | - | 2 | ||
10. Gesundheitserziehung und Physiologie …………… | - | 2 | 2 | 2 | 6 | ||
11. Erste Hilfe …………………………………………. | - | 2 | - | - | 2 | ||
12. Pädagogik …………………………………………. | 2 | - | - | - | 2 | ||
13. Didaktik und Methodik …………………………… | 2 | - | - | - | 2 | ||
14. Sportpsychologie …………………………………. | - | 1 | 2 | - | 3 | ||
15. Sportmanagement ………………………………… | - | - | 1 | 1 | 2 | ||
16. Bewegungslehre und Biomechanik ……………… | - | - | 2 | 1 | 3 | ||
17. Trainingslehre ……………………………………. | 2 | 2 | 2 | . | 6 | ||
18. Sportkundliches Seminar ………………………… | 2 | 2 | 2 | - | 6 | ||
20 | 15 | 14 | 9 | 58 | |||
II. Praktische Übungen | F/M | F/M | F/M | F/M | Summe | ||
19. Allgemeine Grundausbildung …………………….. | 2/2 | -/- | -/- | -/- | 2/2 | ||
20. Basketball ………………………………………… | 2/2 | -/- | -/- | -/- | 2/2 | ||
21. Fußball ……………………………………………. | -/- | -/2 | -/- | -/- | -/2 | ||
22. Handball/Faustball ………………………………... | -/- | 2/2 | -/- | -/- | 2/2 | ||
23. Volleyball …………………………………………. | 2/2 | -/- | -/- | -/- | 2/2 | ||
24. Tennis …………………………………………….. | -/- | 2/2 | -/- | -/- | 2/2 | ||
25. Leichtathletik …………………………………….. | -/- | 5/5 | -/- | -/- | 5/5 | ||
26. Schwimmen ……………………………………… | 2/2 | 3/3 | -/- | -/- | 5/5 | ||
27. Wasserspringen …………………………………... | 2/2 | -/- | -/- | -/- | 2/2 | ||
28. Gerätturnen ………………………………………. | 2/4 | 3/3 | -/- | -/- | 5/7 | ||
29. Gymnastik ……………………………………….. | 2/- | 2/- | 2/- | 2/2 | 8/2 | ||
30. Skilauf …………………………………………… | -/- | 1/1 | -/- | 1/1 | 2/2 | ||
31. Massage …………………………………………. | -/- | 1/1 | -/- | -/- | 1/1 | ||
32. Haltungsschulung und Ausgleichsgymnastik …… | -/- | -/- | 3/3 | 2/2 | 5/5 | ||
33. Konditionsschulung ……………………………… | -/- | -/- | 3/5 | -/- | 3/5 | ||
34. Praktisch-methodische Übungen ………………… | 4/4 | -/- | 4/4 | 4/4 | 12/12 | ||
35. Praktisch-methodische Übungen (Leichtathletik) .. | -/- | -/- | -/- | 2/2 | 2/2 | ||
36. Praktisch-methodische Übungen (Schwimmen und Wasserspringen) ………………….…………….. | -/- | -/- | 2/2 | 2/2 | 4/4 | ||
37. Praktisch-methodische Übungen (Spiele, sportliche Freizeitgestaltung) ……………………………….. | -/- | 2/2 | 2/2 | 2/2 | 6/6 | ||
18 | 21 | 16 | 15 | 70 | |||
III. Spezialfach (Sportart von jedem Schüler wählbar) | |||||||
38. Spezielle Trainingslehre ………………………….. | - | - | 1 | - | 1 | ||
39. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik ……. | - | - | - | 1 | 1 | ||
40. Spezielle Didaktik und Methodik ………………… | - | - | - | 1 | 1 | ||
41. Spezielle Praktisch-methodische Übungen ……… | - | - | 3 | 5 | 8 | ||
- | - | 4 | 7 | 11 | |||
Gesamtstundenausmaß | 38 | 36 | 34 | 31 | 139 |
B. Freigegenstände
Pro Schüler höchstens 3 Gegenstände im Ausmaß von 2 Wochenstunden pro Gegenstand. Ein Freigegenstand darf nur mit mindestens 8 Schülern eröffnet werden. Im übrigen gilt § 3 Abs. 4 BGBl. Nr. 140/74 § 3 (4).
C. Förderunterricht
Im Ausmaß von 1 Wochenstunde:
Lebende Fremdsprache. Aus pädagogischen, örtlichen oder anderen Gründen können die einzelnen Gegenstände auch im Blockunterricht absolviert werden.
Eine Verlegung der einzelnen Gegenstände des Spezialfaches vom 3. in das 4. Semester bzw. vom 4. in das 3. Semester muß in jenen Fällen vorgenommen werden, in denen es der Eigenart des jeweiligen Spezialfaches entspricht bzw. wenn der zeitgerechte Abschluß für den Schüler gefährdet ist.
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Vor Durchführung der Eignungsprüfung Ausbildungsgang zu erklären und auf die spätere ist der Berufsmöglichkeiten hinzuweisen.
Zu Beginn eines jeden Semesters ist den Teilnehmern ein Überblick über den Lehr- und Lernbetrieb zu geben.
Im 1. und 2. Semester ist zunächst eine allgemeine Grundlage und breite Basis in den einzelnen Gegenständen zu vermitteln, damit ein grundlegender Unterricht in den wichtigsten Sportsparten für alle Altersgruppen erteilt werden kann.
Die Spezialausbildung des 3. und 4. Semesters soll den Sportlehrer in die Lage versetzen, in dieser Sparte ein umfassendes Training durchzuführen.
In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Sportlehrers Bedacht zu nehmen. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den fachdidaktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.
Die Ausbildung in den fachdidaktischen Übungen (Ggst. 19-37) soll den künftigen Sportlehrer befähigen, einen wirkungsvollen, spartengerechten Unterricht zu führen. Das Verbessern des Eigenkönnens soll primär der Erkenntnisgewinnung dienen. Die für die praktische Tätigkeit notwendigen theoretischen Grundlagen wie zB Geschichte, Regelkunde, Sichern und Helfen und weitere notwendige Maßnahmen sind zu vermitteln.
In den fachdidaktischen Übungen jener Sportarten, in denen meßbare Leistungen erbracht werden müssen, sind Limits zu erbringen, die den Schülern zu Beginn der Unterrichtsveranstaltung mitgeteilt werden müssen. Diese Anforderungen bilden eine der Grundlagen für einen positiven Abschluß.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgaben:
Unter Bedachtnahme auf die Aufgaben der Schulen gemäß dem Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern sowie unter Bedachtnahme auf die allgemeinen Bildungsziele in den Lehrplänen der einzelnen Lehrgänge soll auch der Religionsunterricht vor allem auf die spezielle berufliche Situation der zukünftigen Leibeserzieher und Sportlehrer ausgerichtet sein. Ausgangspunkt ist das Kulturphänomen „Sport". Dieses gilt es hinsichtlich ethischer, philosophisch-anthropologischer und theologischer Grundlagen zu reflektieren, zu begründen und in seinen Problemen richtungsweisend aufzuarbeiten. Der Religionsunterricht hat ausgehend von einem anthropologischen Grundsatz die theologische Dimension, vor allem in den ethisch-anthropologischen Fragen sowie die Letztbegründung und ganzheitliche Einordnung in den christlichen Lebensentwurf aufzuzeigen und Jesus Christus als Sinnantwort für den Menschen zu verkünden. Der Unterricht soll in besonderer Weise gewissensbildend wirken sowie Erziehung zu Frieden und verantworteter Freizeit sein. Der Religionsunterricht soll darlegen, daß Sport kein Religionsersatz sein kann. In den Unterricht ist daher die zeitgemäße Begründung des Sonntagsgottesdienstes einzubauen. Probleme der Freizeit-, Wochenend- und Sportentwicklung müssen aufgezeigt werden. Die positiven Werte des Sports sind überzeugend herauszuarbeiten, und auf Fehlentwicklungen muß aufmerksam gemacht werden. Die Leiblichkeit des Menschen ist biblisch aufzuweisen, zu begründen und zu bewerten.
Didaktische Grundsätze:
Zur Erreichung der Bildungsziele ist es erforderlich, von der Vorbildung und von der konkreten Situation der Schüler auszugehen. Je lebensnäher und erfahrungsbezogener die einzelnen Themen dargeboten werden, um so eher wird eine spätere Umsetzung durch die zukünftigen Leibeserzieher und Sportlehrer ermöglicht. Eine Reihe von Themen (zB Konfliktregelung und christliches Verzeihen) können in einer offenen und lebensnahen Diskussion vom Bereich des Sports auf andere Lebensbereiche (zB Ehe und Familie) übertragen werden.
Großer Wert muß auf eine entsprechende Motivation, auf interessante Darbietung sowie auf sport(art)spezifische Themen gelegt werden. Nach Möglichkeit soll der Religionslehrer persönliche Erfahrungen im Sport in den Religionsunterricht einbringen. Durch den Einsatz geeigneter Medien, vor allem aus dem Bereich des Sports, soll der Unterricht anschaulich und motivierend gestaltet werden.
Im Hinblick auf das Alter der Auszubildenden sind vor allem die didaktischen Grundsätze der Erwachsenenbildung anzuwenden.
Die besonderen Ausbildungsformen (Lehrgänge in Kursform mit sehr vielen Unterrichtsstunden) müssen auch im Religionsunterricht berücksichtigt werden. Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen kann das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden. Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Entsprechend der unterschiedlichen Dauer (ein bis acht Semester) und der Verschiedenartigkeit der Ausbildungsgänge ist der Lehrstoff des vorhandenen Lehrplanes entsprechend zu kürzen und auszuwählen.
Lehrstoff:
KERNTHEMEN
- A.Werterziehung im Sport:
ERWEITERUNGSTHEMEN:
Doping, ethische Bewertung des Boxsports, Kinderhochleistungssport, Sport und Umwelt (Respekt und Verantwortung für die Schöpfung); Leibfeindlichkeit des Christentums? Gewissen, Sünde und Schuld, das Böse, Erlösung und Umkehr, Menschenwürde und Menschenrechte, ethische Strukturprobleme der Geschlechter ua.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Religionsunterricht an den Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern hat in den Formen der Unterweisung und des Lehrgespräches das mitgebrachte Wissen zu ergänzen, zusammenzufassen und auf den späteren Beruf hin auszurichten.
Das Ringen um das wahre Verständnis der Gnade Gottes, um die Gestalt der Kirche und um das rechte Leben des Christen in Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart ist zu vertiefen, daß in dem jungen Menschen die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit geweckt wird. Er muß selbst über Glaubensfragen grundsätzlicher Art sprechen und klar Stellung nehmen können.
Die Besonderheit der Organisation des evangelischen Religionsunterrichtes an diesen Schulen verlangt die Aufstellung von Themenkreisen, die in den unterschiedlich und wechselnd zusammengesetzten Unterrichtsgruppen frei variiert werden können. Es ist jeweils in einem Semester ein Themenkreis zu behandeln.
Lehrstoff:
1. Semester (1 Wochenstunde)
Die Kirche und die Kirchen.
Evangelische Kirche A. und H.B. in Österreich.
Ökonomische Bewegung, Staat und Kirche in Partnerschaft (Prot.-Gesetz 1961).
Volkskirche, Bekenntniskirche, Freikirche, Sekten.
2. Semester (1 Wochenstunde)
Der Christ im täglichen Leben in der Familie
Die zehn Gebote und die Menschenrechte. Die Familie in der heutigen Welt. Verantwortung und Dienst in der Gemeinde. Verantwortliche Freizeitgestaltung (Der Sonntag). Die Arbeit als Aufgabe. Beruf und Berufswahl.
3. Semester (1 Wochenstunde)
Christliche Verantwortung in der Gesellschaft
Die industrielle und technische Massengesellschaft. Die soziale Frage - Innere Mission und Diakonie. Die christliche Verantwortung für die Welt - Äußere Mission und Entwicklungshilfe. Christ und Politik. Christliche Liebe und Humanität.
4. Semester (1 Wochenstunde)
Der Sinn des Lebens
Der Leib als Tempel des heiligen Geistes (1. Kor., 6. Ps. 8). Verantwortung für Leib und Seele. Sexus - Eros - Agape.
Hygiene - Sport - Tanz. Genußmittel. Unterhaltung. Euthanasie. Schutz keimenden Lebens. Selbstmord. Todesstrafe. Schutz des Leibes und Lebens: Verkehrsunfälle, Unfallverhütung, Tod und Auferstehung.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
1. Religion
Siehe Abschnitt IV.
2. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Möglichste Sicherheit im Gebrauch der deutschen Sprache in Wort und Schrift, besonders im Hinblick auf die Bedürfnisse des späteren Berufslebens.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Sprach- und Stilpflege: richtiges und sinnvolles Lesen; Gewöhnung an richtige Lautbildung sowie an fließendes, mundartfreies Sprechen. Rechtschreibübungen. Silbentrennung. Referate über Sportthemen.
Lesen und Schrifttum: Leseproben aus Zeitungen und Zeitschriften einschlägiger Fachgebiete. Schriftliche Arbeiten: Berichte über sportliche Ereignisse; Inhaltsangaben; Beobachtungsaufsätze und Beschreibungen aus dem sportlichen Bereich.
2. Semester (2 Wochenstunden)
Sprach- und Stilpflege: Übungen in der richtigen Lautbildung und im fließenden, mundartfreien Sprechen, Rechtschreibübungen; Satzzeichen. Fremdwörter und spezielle Ausdrücke des Sports; Referate über Sportthemen.
Lesen und Schrifttum: Wie 1. Semester.
Schriftliche Arbeiten: Wie 1. Semester.
Schilderung von sportlichen Ereignissen; schlagwortartige Niederschriften; Schriftverkehr mit Behörden.
3. Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erwerben eines Wort- und Phrasenschatzes, der es dem Schüler ermöglicht, sich in der Fremdsprache zu verständigen. Von der Formen- und Satzlehre ist soviel zu bringen, daß der Teilnehmer in der Lage ist, praktische Aufgaben zu bewältigen und für seinen Beruf ausreichende Kenntnisse zu sammeln.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Schulung in der Aussprache durch Auswahl geeigneter Texte. Behandeln einfacher Gebiete des täglichen Lebens, die teilweise mit dem Sport in Zusammenhang stehen.
2. Semester (2 Wochenstunden)
Ausbau der notwendigen Grammatik, um dem Schüler eine Wendigkeit im Ausdruck zu vermitteln. Planmäßiger Aufbau eines speziellen Wort- und Phrasenschatzes. Einfache sachbezogene Texte.
3. Semester (2 Wochenstunden)
Aktualitätsunterricht mit Hilfe von Zeitungsartikeln und Sportberichten. Konversationsübungen unter Verwendung des erarbeiteten Stoffes; Wortschatzübungen; einfache Diskussionen; Referate.
4. Semester (2 Wochenstunden)
Intensive Beschäftigung mit Sportthemen und der Sport-Terminologie, Übersetzung von Sporttexten; Übungen im Dialog, Auseinandersetzung mit der Entwicklung des Sports; Diskussionen; Referate.
Hinweis: Deutsch soll im Unterricht möglichst vermieden werden.
4. Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische Volk und die Republik. Wecken des Willens zu politischer Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.
Lehrstoff:
1. Semester (1 Wochenstunde)
Verschiedene Staatsformen, Wesen und Aufgaben der Republik mit besonderer Betonung der österreichischischen (Anm.: richtig: österreichischen) Verhältnisse; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport.
Kompetenzfragen im österreichischen Sport; Vereinswesen und Aufbau der einzelnen Sportinstitutionen; Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.
5. Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.
Lehrstoff:
1. Semester (1 Wochenstunde)
Zusammenleben mit anderen; Verhalten gegenüber anderen Menschen in verschiedenen Situationen; persönliche Lebensführung und Lebensgestaltung; Gestaltung des eigenen Lebensraumes und einer sinnvollen Freizeit, insbesondere mit sportlichen Inhalten.
6. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Organisation und Leitung eines Betriebes (Verein, Heim, Sportstätte usw.). Erziehen zu wirtschaftlichem Denken und Verstehen der Vorgänge im Wirtschaftsleben. Vermitteln von mathematischen Kenntnissen, die zum Lösen von Aufgaben der Biomechanik notwendig sind.
Lehrstoff:
1. Semester (1 Wochenstunde)
Begriff der Betriebsführung, der Güterverwaltung, des An- und Verkaufes; Grundsätze des Vertragswesens; Grundrechnungsarten; Einführung in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele; Gewerbeordnung und Handelsrecht; Rechtsformen einer Sportschule; Haftung.
2. Semester (1 Wochenstunde)
Versicherungs- und Buchhaltungsfragen. Investitionsfinanzierung.
7. Geschichte von Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen der historischen Grundlagen des Sports mit besonderen Hinweisen auf Österreich; Hinführen zu einem verstärkten Kritikbewußtsein.
Lehrstoff:
1. Semester (1 Wochenstunde)
Der Sport seit seinem Ursprung bis in die heutige Zeit; Schwerpunkt und Hintergründe mit besonderer Berücksichtigung Österreichs nach dem 1. Weltkrieg; die Leibesübungen im schulischen Bereich.
8. Gerätekunde und Sportstättenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um den modernen Sportstättenbau und die Gerätekunde zur Anwendung im späteren Beruf.
Lehrstoff:
1. Semester (1 Wochenstunde)
Grundsätze für das Errichten von Sportstätten; Raum- und Funktionsprogramm, Lagebestimmungen für die verschiedenen Sportstätten; Beläge für Hallen- und Freianlagen, Fragen der Beleuchtung, Belüftung, Akustik usw., moderne Gerätekunde.
9. Funktionelle Anatomie und Haltungsdeformitäten
Bildungs- und Lehraufgabe:
Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und Wissen um seine Funktionen, um sportliche Aufgaben richtig zu stellen. Aufzeigen von Deformitäten und der entsprechenden korrektiven Maßnahmen.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Aufbau des menschlichen Skelettes, des Stütz- und Bewegungsapparates, Funktion der inneren Organe und der Sinnesorgane; Gewebelehre, Darstellen von Deformitäten und Aufzeigen der korrektiven Maßnahmen.
10. Gesundheitserziehung und Physiologie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen der Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Wissen um die Leistungsfähigkeit des Menschen und seiner Gesunderhaltung sowie Körperpflege; Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
2. Semester (2 Wochenstunden)
Grundlagen der Sport- und Leistungsphysiologie (Muskelfunktionen, Kreislauf, Atmung, Stoffwechsel, Ernährung, Ausscheidung, Wärmeregulation usw.).
3. Semester (2 Wochenstunden)
Funktion des Nervensystems und der Sinnesorgane; physische Leistungsfaktoren, hygienische Maßnahmen im Bereiche des täglichen Lebens und des Sports; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
4. Semester (2 Wochenstunden)
Sport- und Leistungsphysiologie von Randgruppen; Rehabilitation; Ernährung.
11. Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermitteln von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
2. Semester (2 Wochenstunden)
Erkennen von Verletzungen und lebensbedrohlichen Zuständen (Unterkühlung, Hitzschlag, Sonnenstich, Schock usw.) sowie richtige Versorgung, mit besonderer Berücksichtigung der Herzmassage und Atemspende. Praktische Durchführung von Maßnahmen in der Ersten Hilfe; Verbandslehre.
12. Pädagogik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen der grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik. Probleme der Freizeitpädagogik erkennen, beurteilen und lösen.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Ausgewählte Kapitel aus der Sportpädagogik, der allgemeinen Freizeitpädagogik unter Beachtung gruppendynamischer Probleme, des Verhaltenstrainings, der Soziologie der Freizeit. Grundlagen der Animation (pädagogische Grundsätze der sportlichen Freizeitgestaltung).
13. Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen der Grundsätze der Didaktik und Methodik sowie Wissen um deren Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und seiner sinnvollen Wertgestaltung.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Ziel- und Inhaltsbestimmungen im Sportunterricht (Bildungsgehalt, -inhalte, -theorien usw.). Analyse des Sportunterrichtes (Unterrichtsfaktoren, Denkstrukturen, Fehlhandlungen, Lehrmethoden, Unterrichtsplanung, Planung und Verwendung methodischer Hilfen).
Informationstheoretische Probleme im Sport, Arten der Information; Informationsverarbeitung; Lernkontrolle.
14. Sportpsychologie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen der grundlegenden Erkenntnisse der pädagogischen Psychologie; Wecken des Verständnisses für die Dynamik einer Gruppe und die Fähigkeit, mit Einzelpersonen und mit einer Gruppe zu arbeiten.
Herstellung der verschiedenen Bezüge der Sportpsychologie zu den einzelnen Teilgebieten der Psychologie.
Lehrstoff:
2. Semester (1 Wochenstunde)
Spezielle Kapitel aus der Motivationslehre; Gruppendynamik und ihre Auswirkung; Entwicklungspsychologie; Sozialpsychologie.
3. Semester (2 Wochenstunden)
Charakterologie und Typologie; psychologische Erfassungsmethoden, Anamnese, Exploration und Testverfahren; Wege zur Menschenkenntnis und Menschenbehandlung. Überprüfung und Steuerung des eigenen Verhaltens (Rhetorik, in Zusammenarbeit mit Gestik, Körpersprache, Gesprächsführung und Argumentation).
Psychomotorik; motorische, kognitive, emotionelle Abläufe und Veränderungen.
15. Sportmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Funktionsmodelle des Sports, ihre Grenzen und Möglichkeiten.
Lehrstoff:
3. Semester (1 Wochenstunde)
Kenntnis der Sporteinrichtungen, der Sportartikelindustrie, der Freizeitindustrie.
4. Semester (1 Wochenstunde)
Organisation und Gestaltung von sportlichen Ereignissen.
16. Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung. Verstehen der Grundprinzipien der Biomechanik und des motorischen Lernens.
Lehrstoff:
3. Semester (2 Wochenstunden)
Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik. Motorische Grundeigenschaften und komplexe sportmotorische Eigenschaften aus der Sicht der Bewegungslehre.
4. Semester (1 Wochenstunde)
Biomechanik sportlicher Bewegungen, sportmotorische Tests, Bewegungsanalysen; rechnerisches Lösen biomechanischer Aufgaben.
17. Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Historischer Überblick, Begriffsbestimmungen; Grundsätze des Trainings.
2. Semester (2 Wochenstunden)
Didaktische Grundlagen (Trainingsprinzipien, Trainingsklassen, Trainingsstufen, Trainingsperioden, Trainingsarten usw.) und methodische Grundlagen (Trainingsformen, Trainingsmittel usw.) des Trainings; Planung und Kontrolle des Trainings (Trainingsbuch, Trainingsplan, Tests usw.); Eigendiagnostik, Fremddiagnostik.
3. Semester (2 Wochenstunden)
Trainingsorganisation und Wettkampflehre, Wettkampfsteuerung.
18. Sportkundliches Seminar
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erziehen zu einer eigenen Meinungsbildung. Analysieren und Werten von sportspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Berufsausübung. Forderung zur Wechselrede und Diskussionsfreudigkeit.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Sinngebung des Sports, Ziel- und Inhaltsbestimmungen der einzelnen Sportsparten; Besprechen von aktuellen Sportereignissen; Referate und Diskussionen.
2. Semester (2 Wochenstunden)
Themen aus dem Bereich der Trainingslehre und der Sportgeschichte; Erweiterung der im 1. Semester angebotenen Bildungsinhalte sowie Setzen von Schwerpunkten.
3. Semester (2 Wochenstunden)
Themen aus der Unterrichtslehre und Informationstheorie des Sports; Erweiterung und Vertiefung der im 1. und 2. Semester angebotenen Bildungsinhalte sowie Setzen von Schwerpunkten.
4. Semester (2 Wochenstunden)
Themen aus der Bewegungslehre und Biomechanik sowie aus der Soziologie des Sports; spezielle Berufsfragen (Weiterbildung, Berufsmöglichkeiten, Leistungserhebungen, Massenmedien usw.); Festigung der im 1. und 3. Semester angebotenen Bildungsinhalte.
19. Allgemeine Grundausbildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in das Training, Bekanntmachen mit Trainingsmethoden, Trainingsmitteln und Geräten.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Entwicklung sportmotorischer Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.), der Bewegungseigenschaften, der Grob- und Feinkoordination und ihre Verbesserung, Kenntnis der Grundlagen der sportlichen Tätigkeit, des sportlichen Handelns.
20. Basketball
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schulung und Weiterentwicklung der motorischen Eigenschaften und Fertigkeiten sowie der theoretischen Kenntnisse im Bereich Basketball.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Verbesserung der körperlichen Voraussetzungen für dieses Spiel, Vermittlung der technischen, taktischen Grundformen; Schiedsrichtertätigkeit, Methodik des Spiels, Regelkunde, Wettkampforganisation; Kenntnis der Fachliteratur.
21. Fußball
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schulung und Weiterentwicklung der motorischen Eigenschaften und Fertigkeiten sowie der theoretischen Kenntnisse im Bereich Fußball.
Lehrstoff:
2. Semester
Männer (2 Wochenstunden)
Verbesserung der körperlichen Voraussetzungen für dieses Spiel, Vermittlung der technischen, taktischen Grundformen, Schiedsrichter- und Linienrichtertätigkeit, Methodik des Spiels, Regelkunde, Wettkampforganisation; Kenntnis der Fachliteratur.
22. Handball/Faustball
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schulung und Weiterentwicklung der motorischen Eigenschaften und Fertigkeiten sowie der theoretischen Kenntnisse im Bereich Handball und Faustball.
Lehrstoff:
2. Semester (2 Wochenstunden)
Verbesserung der körperlichen Voraussetzungen für diese Spiele, Vermittlung der technischen, taktischen Grundformen, Schiedsrichtertätigkeit, Methodik der Spiele, Regelkunde, Wettkampforganisation; Kenntnis der Fachliteratur.
23. Volleyball
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schulung und Weiterentwicklung der motorischen Eigenschaften und Fertigkeiten sowie der theoretischen Kenntnisse im Bereich Volleyball.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Verbesserung der körperlichen Voraussetzungen für dieses Spiel, Vermittlung der technischen, taktischen Grundformen, Schiedsrichtertätigkeit, Methodik des Spiels, Regelkunde, Wettkampforganisation; Kenntnis der Fachliteratur.
24. Tennis
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schulung und Weiterentwicklung der motorischen Eigenschaften und Fertigkeiten sowie der theoretischen Kenntnisse im Bereich Tennis.
Lehrstoff:
2. Semester (2 Wochenstunden)
Verbesserung der körperlichen Voraussetzungen für dieses Spiel, Vermittlung der technischen, taktischen Grundformen, Schiedsrichtertätigkeit, Methodik des Spiels, Regelkunde, Wettkampforganisation; Kenntnis der Fachliteratur.
25. Leichtathletik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung verschiedener Möglichkeiten eines alters- und leistungsgerechten methodischen Aufbaues zur Verbesserung der persönlichen Leistung und Technik in den einzelnen leichtathletischen Disziplinen. Regelkunde der betreffenden Bewerbe. Unfall und Verletzungsverhütung durch richtigen Ordnungsrahmen. Beachtung der Hallenarbeit.
Lehrstoff:
2. Semester (5 Wochenstunden)
Verbesserung der körperlichen Voraussetzungen für die einzelnen leichtathletischen Disziplinen, Vermittlung der technischen und taktischen Grundformen, der Methodik; Kampfrichtertätigkeit, Regelkunde, Wettkampforganisation; Kenntnis der Fachliteratur.
26. Schwimmen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Schulung und Weiterentwicklung der motorischen Eigenschaften und Fertigkeiten sowie der theoretischen Kenntnisse im Bereich Schwimmen.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Verbesserung der körperlichen Voraussetzungen für diese Sportart, Vermittlung der technischen und taktischen Grundformen; Schwimmen auf Zeit; Baderegeln, Wasserrettung, Regelkunde, Wettkampforganisation, Methodik des Schwimmens; Kenntnis der Fachliteratur.
2. Semester (3 Wochenstunden)
Erweiterung der im 1. Semester angebotenen Bildungsinhalte.
27. Wasserspringen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Gezieltes Üben soll zum Beherrschen von verschiedenen einfachen Sprüngen führen. Vermittlung theoretischer Kenntnisse im Bereich Wasserspringen.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Frauen:
Kopfsprung vorwärts und rückwärts sowie einfache Drehsprünge vom 1 m- und 3 m-Brett, einfache Sprünge aus größerer Höhe (5 m).
Regelkunde, Kampfrichtertätigkeit, Wettkampforganisation.
Männer:
Kopfsprung vorwärts und rückwärts sowie einfache Drehsprünge vom 1 m- und 3 m-Brett, einfache Sprünge aus größerer Höhe (5 m).
Regelkunde, Kampfrichtertätigkeit, Wettkampforganisation; Kenntnis der Fachliteratur.
28. Gerätturnen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermitteln von praktischen und theoretischen Kenntnissen des Gerätturnens.
Lehrstoff:
1. Semester
Frauen (2 Wochenstunden)
Männer (4 Wochenstunden)
Verbessern der körperlichen Voraussetzungen für die einzelnen Geräte; Verbessern des Eigenkönnens.
2. Semester (3 Wochenstunden)
Steigerung in den Übungsanforderungen; Übungsverbindungen, methodische Hilfen; Wettkampfbestimmungen und Wettkampforganisation; Kenntnis der Fachliteratur.
29. Gymnastik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll mit Hilfe von Grundformen über Bewegungsentwicklung und Improvisation den Schüler befähigen, ohne und mit Handgeräten Bewegungsgestaltungen ohne und mit Musik zu erarbeiten.
Lehrstoff:
1. Semester
Frauen (2 Wochenstunden)
Grundformen (Gehen, Laufen, Federn, Hüpfen, Springen, Drehen, Schwingen) ohne und mit Handgeräten. Aufzeigen von methodischen Wegen, um die genannten Grundformen zu erlernen.
2. Semester
Frauen (2 Wochenstunden)
Ausbau der im 1. Semester erlernten Grundformen zu einfachen Übungsverbindungen, auch mit vorgegebener Rhythmisierung; Jazz-Gymnastik; ausgewählte moderne Gemeinschaftstänze.
3. Semester
Frauen (2 Wochenstunden)
Übungsverbindungen ohne und mit Handgeräten, Bewegungsordnung im Raum und Zeit. Bewegungssteigerung und Bewegungsentwicklung; einfache Bewegungsgestaltungen.
4. Semester
Frauen (2 Wochenstunden)
Erkennen der gesetzlichen Zusammenhänge von Musik und Bewegung. Choreographie von Bewegungsgestaltungen nach gegebener Musik. Gruppengestaltung für Sportfeste, Schauturnen und ähnliches ohne und mit Handgeräten.
4. Semester
Männer (2 Wochenstunden)
Grundformen der Bewegung ohne und mit Handgeräten, Übungsverbindungen, Bewegen zu vorgegebenen Rhythmen, Gemeinschaftstänze, Jazz-Gymnastik.
30. Skilauf
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll den Teilnehmer befähigen, Skiunterricht im Rahmen seiner Tätigkeit als Sportlehrer zu erteilen sowie Wintersportwochen zu gestalten.
Lehrstoff:
2. Semester (1 Wochenstunde - Kursform)
Der Unterricht erfolgt an Hand des österreichischen Skilehrplanes. Verbessern des Eigenkönnens; theoretische Kenntnisse und methodische Hilfen.
Ausrüstungsfragen; Skikurs- und Wintersportwochenorganisation und -gestaltung.
4. Semester (1 Wochenstunde - Kursform)
Weiteres Verbessern des Eigenkönnens, theoretische Kenntnisse und Hilfen aufgrund des österreichischen Skilehrplanes, Schnee- und Lawinenkunde, Rettungsmaßnahmen, Formenlehre von Fels und Eis, alpine Wetterkunde, Schulung des Erkennens von Gefahren und der daraus resultierenden Verhütungsmaßnahmen; Fragen der Ökologie.
31. Massage
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermitteln von theoretischen und praktischen Kenntnissen, die das Durchführen der Massage sicherstellen.
Lehrstoff:
2. Semester (1 Wochenstunde - Kursform)
Theoretische Einführung in die Grundbegriffe (Wirkungsmechanismus, Verbote, Mittel usw.). Vertrautmachen mit den einzelnen Griffen; Aneinanderreihen der Griffe; Kurzmassage, Teilmassage, Selbstmassage; Kenntnis der Fachliteratur.
32. Haltungsschulung und Ausgleichsgymnastik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Aufzeigen von verschiedenen Wegen, die zu einer einwandfreien Haltung führen.
Lehrstoff:
2. Semester (3 Wochenstunden)
Gezielte körperliche Übungen und Maßnahmen für das Vorbeugen bzw. Beseitigen von körperlichen Fehlhaltungen, korrektive Übungen gegen Haltungsdeformitäten, allgemeine kräftigende Übungen; Kenntnis der Fachliteratur.
3. Semester (2 Wochenstunden)
Erweiterung der im 2. Semester angebotenen Bildungsinhalte sowie Setzen von Schwerpunkten.
33. Konditionsschulung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik, des Konditionstrainings bzw. des Fitneßsports als Voraussetzung für einen spartengerechten Unterricht.
Lehrstoff:
3. Semester
Frauen (3 Wochenstunden)
Männer (5 Wochenstunden)
Praktische Maßnahmen (zB Betriebs- und Organisationsformen), die für das Erarbeiten der richtigen Voraussetzungen zum Ausüben der einzelnen Sportsparten notwendig sind; spezielle Übungen für das Anlegen eines Übungsschatzes; Kenntnis der Fachliteratur.
34. Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Allgemeine und spezielle Einführung in die Unterrichtspraxis in Form von Demonstrationen und Lehrübungen.
Lehrstoff:
1. Semester (4 Wochenstunden)
Demonstration und Durchführen von Unterrichtsstunden (Trainingseinheiten) oder Teilen daraus, um die Schüler mit den methodisch-didaktischen Prinzipien eines einwandfreien Unterrichtes (Trainings) bekanntzumachen. Setzen von verschiedenen Schwerpunkten je nach Trainingsrhythmus. Anlegen eines Übungsschatzes, methodische Hilfen; Kenntnis der Fachliteratur.
3. Semester (4 Wochenstunden)
Erweiterung der im 1. Semester angebotenen Bildungsinhalte sowie Setzen von Schwerpunkten.
4. Semester (4 Wochenstunden)
Erweiterung der im 1. und 3. Semester angebotenen Bildungsinhalte.
35. Praktisch-methodische Übungen (Leichtathletik)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die methodische Grundlage für das Ausüben des Berufes sichern.
Lehrstoff:
4. Semester (2 Wochenstunden)
Methodische Wege und Hilfen, Kenntnisse für ein sachgemäßes Training in der Sparte, Erkennen der Fehler und ihre Korrektur. Anlegen eines methodischen Übungsschatzes. Behandeln von Fragen der Technik und Taktik; Kenntnis der Fachliteratur.
36. Praktisch-methodische Übungen (Schwimmen und Wasserspringen)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die methodische Grundlage für das Ausüben des Berufes sichern.
Lehrstoff:
3. Semester (2 Wochenstunden)
Methodische Wege und Hilfen; Kenntnisse für ein sachgemäßes Training in der Sparte; Erkennen der Fehler und ihre Korrektur; Anlegen eines methodischen Übungsschatzes; Behandeln von Fragen der Technik und Taktik; Kenntnis der Fachliteratur.
4. Semester (2 Wochenstunden)
Erweiterung und Vertiefung der im 3. Semester angebotenen Bildungsinhalte sowie Setzen von Schwerpunkten.
37. Praktisch-methodische Übungen (Spiele, sportliche Freizeitgestaltung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die methodischen Grundlagen für das Ausüben des Berufes sichern.
Lehrstoff:
2. Semester (2 Wochenstunden)
3. Semester (2 Wochenstunden)
4. Semester (2 Wochenstunden)
Methodische Wege und Hilfen zur Bewältigung der Probleme der allgemeinen Freizeitpädagogik; Anlegen eines methodischen Übungsschatzes für sportliche Freizeitgestaltung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen.
38. Spezielle Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen und Werten von speziellen trainingstheoretischen Kenntnissen und Ausbilden von methodischen Fähigkeiten zur spartenspezifischen Trainingsplanung und -gestaltung.
Lehrstoff:
3. Semester (1 Wochenstunde)
Auf der Basis der allgemeinen Grundlagen ist auf spezielle Fragen und Probleme der Sportsparte einzugehen. Konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training; Trainingsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung des entsprechenden Konditionstrainings, des Erkennens von Fehlern und ihre Korrektur; Analyse der Trainingsplanung und ihre Auswertung; Kenntnis der speziellen Fachliteratur.
39. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen der spartenspezifischen Bewegungsabläufe und ihrer Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken.
Lehrstoff:
4. Semester (1 Wochenstunde)
Spartenspezifische Fragen der Sportmotorik und der sportmotorischen Eigenschaften, Analyse von komplizierten Bewegungsabläufen, sportmotorische Eigenarten und spezielle Bewegungseigenschaften der Sparte.
Spezielle Fragen und Probleme der Biomechanik, spezielle Testverfahren und Probleme der Technikschulung; Kenntnis der speziellen Fachliteratur.
40. Spezielle Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die speziellen Fragen der Sparte für eine sinnvolle Trainingsgestaltung und ihre Wertung.
Lehrstoff:
4. Semester (1 Wochenstunde)
Analyse der speziellen Ziel- und Inhaltsbestimmungen, spartenspezifische Lehrmethoden, Vorbereitung und Planung, Trainingszielkontrollen; Kenntnis der speziellen Fachliteratur.
41. Spezielle praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen der Trainingspraxis und Analyse sowie Wertung eines Trainings.
Lehrstoff:
3. Semester (3 Wochenstunden)
Spezielle Trainingsformen in Theorie und Praxis.
4. Semester (5 Wochenstunden)
Erweiterung und Vertiefung der im 3. Semester angebotenen Bildungsinhalte sowie Setzen von Schwerpunkten, einschließlich der Verwendung von Hilfsmitteln.
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