Kurztitel
Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 529/1992 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 362/2011
§/Artikel/Anlage
Anl. 2/1
Inkrafttretensdatum
01.10.2011
Beachte
Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. Oktober 2011, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2012 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. I § 2 Abs. 8).
Anlage B.1
LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON DIPLOMTRAINERINNEN UND DIPLOMTRAINERN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainern hat in einem viersemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den erzieherischen und fachlichen Anforderungen eines Diplomtrainers vertraut zu machen.
Diplomtrainer im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und höchstqualifizierte Person, die befähigt ist, Spitzensportler vor, in und nach dem Wettkampf zu betreuen und das erforderliche leistungsorientierte hochqualifizierte Training vorzubereiten und durchzuführen.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Fernunterricht angegeben.)
1. Semester | 2. Semester | 3. Semester | 4. Semester | Summe | |||||||||||||||||
Wochen-stunden | (Gesamt-ausmaß bei Ein- beziehung des Fernunter-richtes) | Wochen-stunden | (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fernunter-richtes) | Wochen-stunden | (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fernunter-richtes) | Wochen-stunden | (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fernunter-richtes) | ||||||||||||||
A Pflichtgegenstände | |||||||||||||||||||||
I Theorie | |||||||||||||||||||||
| 1,0 | (5,0) | 1,0 | (5,0) | - | - | - | - | 2,0 | (10,0) | |||||||||||
| 1,0 | (5,0) | 1,0 | (5,0) | 1,0 | (5,0) | - | - | 3,0 | (15,0) | |||||||||||
| 2,0 | (10,0) | 1,0 | (5,0-10,0) | 3,0 | (15,0) | |||||||||||||||
| 1,0 | (5,0) | - | - | 1,0 | (5,0) | |||||||||||||||
| - | - | 1,0 | (5,0) | - | - | - | - | 1,0 | (5,0) | |||||||||||
| 0,5 | (2,5) | - | - | - | - | - | - | 0,5 | (2,5) | |||||||||||
| 3,5 | (17,5) | 3,0 | (15,0) | 1,0 | (5,0) | 6,0 | (30,0) | 13,5 | (67,5) | |||||||||||
| - | - | 2,0 | (10,0) | - | - | - | - | 2,0 | (10,0) | |||||||||||
| 2,0 | (10,0) | 1,0 | (5,0) | - | - | - | - | 3,0 | (15,0) | |||||||||||
| 2,0 | (10,0) | 1,0 | (5,0) | - | - | - | - | 3,0 | (15,0) | |||||||||||
| 2,0 | (10,0) | 2,0 | (10,0) | - | - | - | - | 4,0 | (20,0) | |||||||||||
| 4,0 | (20,0) | 4,0 | (20,0) | - | - | 4,0 | (20,0) | 12,0 | (60,0) | |||||||||||
II. Praxis | |||||||||||||||||||||
| 3,0 | (15,0-20,0) | 3,0 | (15,0-20,0) | - | - | - | - | 6,0 | (30,0-40,0) | |||||||||||
| - | - | 3,0 | (15,0) | - | - | - | - | 3,0 | (15,0) | |||||||||||
III. Spezialfach | |||||||||||||||||||||
| - | - | - | - | 2,0 | (10,0-20,0) | 2,0 | (10,0-20,0) | 4,0 | (20,0-40,0) | |||||||||||
| - | - | - | - | 4,0 | (20,0-40,0) | 4,0 | (20,0-30,0) | 8,0 | (40,0-70,0 | |||||||||||
| - | - | - | - | |||||||||||||||||
| - | - | - | - | |||||||||||||||||
| - | - | - | - | |||||||||||||||||
| 0,5 | (2,5) | - | - | |||||||||||||||||
| - | - | - | - | |||||||||||||||||
| - | - | - | - | |||||||||||||||||
| - | - | - | - | |||||||||||||||||
22,5 | (112,5-117,5) | 23,0 | (115,0-125,0) | ||||||||||||||||||
B. Pflichtpraktikum | |||||||||||||||||||||
Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß eines Jahrestrainingszyklus in den ersten drei Semestern. Zwischen dem 3. und 4. Semester Nachweis einer dreijährigen Trainertätigkeit im Leistungssport. | |||||||||||||||||||||
C. Freigegenstände | |||||||||||||||||||||
Aktuelle Fachgebiete | - | - | - | - | 4,0 | (20,0) | 4,0 | (20,0) | 8,0 | (40,0) | |||||||||||
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der viersemestrige Bildungsgang glieder sich in drei Abschnitte. Im 1. und 2. Semester ist in allen Gegenständen eine allgemeine Grundlage zu geben. Der spezielle Teil im 3. Semester weist einen auf die Sportart abgestimmten Lehrstoff auf.
Im 4. Semester wird durch spartenübergreifenden Unterricht aufbauend auf das Unterrichtsziel der ersten drei Semester bzw. die Erkenntnisse und Erfahrungen der dreijährigen Praxiszeit die Grundlage gelegt, um Höchstleistungen mit Spitzensportlern zu erreichen.
Um den Anforderungen in den Sparten und Bereichen eines Diplomtrainers wird in einzelnen Unterrichtsgegenständen ein variables Stundenausmaß vorgesehen.
Bei Fernunterricht ist der Schüler verpflichtet, zu Beginn eines jeden Semesters am Einführungsunterricht (Bekanntgabe und Erklären der Lernhilfen) teilzunehmen. Die Unterlagen für den Fernunterricht haben in Umfang und Inhalt dem Lehrstoff eines normalen Unterrichtssemesters zu entsprechen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden.
In den einzelnen Gegenständen und in den Unterrichtsstunden ist in ganz besonderer Weise die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen.
Im Unterricht ist in allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, auf die spätere Berufsausübung Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist sportbezogen darzubieten, wobei die Verwendung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zur leichteren Anwendung in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Teilnehmer sind zu Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie Anlage A.1
Lehrstoff:
Wie Anlage A.1. Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
1. Religion
Siehe Abschnitt IV.
2. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Sicherheit in der Rechtschreibung und Ausdrucksweise. Einführung in die Sportterminologie.
Lehrstoff:
1. Semester (1 Wochenstunde)
Eingaben an Behörden.
Verfassen von Bewerbungsschreiben; Lebenslauf.
2. Semester (1 Wochenstunde)
Berichte; Sprecherziehung; Bewegungsbeschreibungen; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden.
3. Semester (1 Wochenstunde)
Berichte über vorgegebene Themen; Referate und Diskussionen; Aufbau von und Umgang mit Medien.
3. Lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung der Sprechfertigkeit; Einführung in die Sportsprache.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Festigung der grammatikalischen Grundregeln; Schulung der Aussprache und des sprachlichen Ausdrucks; Frage und Antwort; Wechselrede; einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung; Alltagssprache mit Bezug zum Sport.
2. Semester (1 Wochenstunde)
Erweiterung des sportspezifischen Wortschatzes; Übungen zur Verbesserung des Lese- und Hörverständnisses mit Hilfe einfachster Texte bzw. Tonbandaufnahmen aus dem Bereich des Sports; Übersetzen von leichten Sporttexten, Sportreportagen, aktuellen Zeitungsartikeln usw.
4. Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische Volk und die Republik. Wecken des Willens zu politischer Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.
Lehrstoff:
1. Semester (1 Wochenstunde)
Verschiedene Staatsformen; Wesen und Aufgaben der Republik mit besonderer Betonung der österreichischen Verhältnisse; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport; Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Vereinswesen und Aufbau des Sports der einzelnen Sportinstitutionen; Gesetzeslage auf Bundes- und Landesebene; Einrichtungen des Sports auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.
5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Organisation und Verwaltung eines Vereines, Betriebes, einer Sportstätte. Wirtschaftliches Denken, Vermitteln mathematischer Kenntnisse, die zur Lösung von Aufgaben im wirtschaftlichen und im sportlichen Betrieb erforderlich sind.
Lehrstoff:
2. Semester (1 Wochenstunde)
Wirtschaftliche Vereinsführung; Utensilien- und Sportstättenverwaltung; Grundsätze des Vertragswesens; Versicherungsfragen; Sportmanagement und Sportmarketing.
6. Geschichte von Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Aufzeigen der wichtigsten historischen Tatsachen des Sports.
Lehrstoff:
1. Semester (0,5 Wochenstunden)
Kurzer Überblick über die Entwicklung des Sports vom Ursprung bis in die heutige Zeit; einzelne Schwerpunkte und die hiefür verantwortlichen Hintergründe; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um das Training den biologischen Grundsätzen nach richtig gestalten zu können.
Wissen um die Eigengesetzlichkeit des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit im Trainerberuf darauf Rücksicht genommen werden kann. Wissen um grundsätzliche Fragen der Hygiene.
Lehrstoff:
1. Semester (3,5 Wochenstunden)
Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnwege (Anatomie, Physiologie); Hormonsystem; Doping.
2. Semester (3 Wochenstunden)
Wiederholung wichtiger Teilgebiete; Leistungsdiagnostik; Wirkung verschiedener Trainingsbelastungen (übergreifend); Testverfahren und Interpretation; Spezialthemen (Wiederherstellung, Massage, Sauna); Grundlage der Sporthygiene und ihre Anwendung in der Praxis.
3. Semester (1 Wochenstunde)
Spartenspezifische Probleme im Training, in der Leistungsdiagnostik und im Testverfahren.
4. Semester (6 Wochenstunden)
Leistungsphysiologie; regenerative Maßnahmen und Rehabilitation (Aufbautraining, usw.); Doping - Verhütung und Aufklärung; Ernährung; trainingsbegleitende Maßnahmen (Vitamine, Eiweiße, Aminosäuren usw.).
8. Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
2. Semester (2 Wochenstunden)
Allgemeine Richtlinien; lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; praktische Maßnahmen in der Ersten Hilfe; Verbandslehre.
9. Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung sowie eine sinnvolle Lebensgestaltung.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung.
2. Semester (1 Wochenstunde)
Psychoregulative Maßnahmen (Streß, Angst, Aggression); Konfliktlösung und Gesprächsführung.
10. Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen und zielführenden Trainingsgestaltung.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; der Trainer als Erzieher. Grundsätze der Methoden; methodische Hilfsmittel; Gliederung einer Trainingseinheit.
2. Semester (1 Wochenstunde)
Methodische Verfahren; Organisation des Unterrichts; Führungsstile; Schulungsmethoden für verschiedene leistungsbestimmende Faktoren.
11. Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Training.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre.
Bewegungseigenschaften; Videoanalyse.
2. Semester (2 Wochenstunden)
Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen.
12. Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training im Hinblick auf die Anforderung im internationalen Spitzensport vorzubereiten und durchzuführen.
Lehrstoff:
1. Semester (4 Wochenstunden)
Training, Trainingslehre.
Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten.
Trainingsziele - Trainingsinhalte; Trainingsmittel; Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften.
2. Semester (4 Wochenstunden)
Wiederholung und Vertiefung der Kapitel des 1. Semesters.
Inhalte (Übungsformen) zur Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit - umfassende Behandlung der einzelnen Trainingsmethoden und Durchleuchtung ihrer physiologischen Hintergründe; eingehende Behandlung des Trainings der konditionellen Komponenten; Wechselbeziehung der motorischen Eigenschaften zueinander; Trainingsplanung; Trainingssteuerung; Regeneration; Leistungstests.
4. Semester (4 Wochenstunden):
Motorische Hauptbeanspruchungsformen im Training; Technik- und Taktiktraining; langfristige und kurzfristige Trainingsprozesse - Trainingsplanung (auch mit praktischer Durchführung); kompensative Trainingsmethoden; Kindes- und Jugendtraining; psychologische Methoden zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit.
13. Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die psychophysischen Voraussetzungen zur Ausübung des Leistungssports in der Sparte.
Lehrstoff:
1. Semester (3 Wochenstunden)
Formen der allgemeinen Grundausbildung (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit); allgemeines Konditionstraining.
Spiele in der Halle und im Freien im Hinblick auf die Verwendung im Training.
2. Semester (3 Wochenstunden)
Schulung von bestimmten Konditionselementen sowie Schaffung wichtiger psychophysischer Voraussetzungen.
14. Massage
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen in der Massage im Hinblick auf den Spitzensport.
Lehrstoff:
2. Semester (3 Wochenstunden)
Theoretische Einführung in die Grundbegriffe (Wirkungsmechanismus, Verbote, Mittel usw.); Vertrautmachen mit den einzelnen Massagegriffen.
Erlernen der Ganzmassage durch Aneinanderreihen der Griffe; Kurzmassage, Teilmassage, Selbstmassage; regenerative Maßnahmen.
15. Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen der spartenspezifischen Bewegungsabläufe, ihrer Beeinflussung und deren kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken in der Spezialdisziplin.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Spezielle Fragen der Sportmotorik und der sportmotorischen Eigenschaften unter Berücksichtigung der Sparteneigenart; Kenntnisse für das Analysieren von Bewegungsabläufen; komplexe sportmotorische Eigenschaften der Sparte; spezielle Bewegungseigenschaften; Anwendung der Kenntnisse aus der allgemeinen Bewegungslehre und Biomechanik für die Erfordernisse des Spezialfaches; Bewegungsanalysen; spezielle Fragen der Biomechanik, der Sensomotorik, der Testverfahren, der Technikschulung.
4. Semester (2 Wochenstunden):
Weiterführen und Intensivieren des Stoffes des 3. Semesters mit besonderem Schwerpunkt auf die Vielzahl der möglichen Analyseverfahren von Bewegungsabläufen.
16. Spezielle Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen der speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbilden von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung in der Sparte, um den hohen Anforderungen des Spitzensports gerecht werden zu können.
Lehrstoff:
3. Semester (4 Wochenstunden)
Spezielle Fragen, Themen der Sparte auf der Basis der allgemeinen Grundlagen; konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training; Trainingsgestaltung mit Berücksichtigung der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; Training und dessen Schwerpunkte; taktische Grundsätze unter verschiedenen Bedingungen; Erkennen von Fehlern und Maßnahmen zur Korrektur.
4. Semester (4 Wochenstunden)
Weiterführen und Intensivieren des Lehrstoffs des 3. Semesters; Übertragen der Richtlinien der Allgemeinen Trainingslehre (siehe Lehrstoff „Trainingslehre - 4. Semester") auf die speziellen Anforderungen der Sparte.
17. Sportpsychologie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Möglichkeiten einer umfassenden Trainings- und Wettkampfbetreuung und um die hiefür erforderlichen Maßnahmen, die für die Betreuung eines Spitzensportlers notwendig sind, um allfällige Probleme lösen zu können.
Lehrstoff:
3. Semester (2 Wochenstunden)
Wettkampfbetreuung; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Psychoregulation; spartenspezifische Schwerpunkte.
4. Semester (5 Wochenstunden)
Umgang mit Medien; Psychohygiene des Trainers; sportpsychologisches Praktikum; Projektarbeit; Supervision.
18. Seminar für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen und Verstehen spezieller spartenspezifischer Probleme. Einführung in das Sportmanagement.
Lehrstoff:
3. Semester (2 Wochenstunden)
Spartenspezifische medizinische Fragen und Fragen der Trainingssteuerung; spartenspezifische Themen, vor allem in Hinblick auf die Persönlichkeitsbildung und Betreuung der Sportlerinnen und Sportler aller Altersstufen, Grundlagen des Sportmanagements und Sportmarketings, die für die Sparte bedeutend sind.
4. Semester (2 Wochenstunden)
Weiterführung und Intensivierung des Lehrstoffs des 3. Semesters, vor allem im Hinblick auf die zu erfüllenden Aufgaben.
19. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.
3. Semester (1 Wochenstunde)
Bestimmungen und Vorschriften der Sparte im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe.
20. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Werten der entsprechenden Fachliteratur.
Lehrstoff:
1. Semester (0,5 Wochenstunden)
Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.), spartenübergreifende Fachliteratur.
3. Semester (0,5 Wochenstunden)
Einsatz der audiovisuellen Hilfsmittel auf die Sparte bezogen; einschlägige Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist; Anlegen einer Literaturliste.
21. Gerätekunde und Übungsstättenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Gestaltung von Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte des Spezialfaches.
Lehrstoff:
3. Semester (0,5 Wochenstunden)
Aufbau und Errichtung der entsprechenden Sportstätten; Aufbau der spartenspezifischen Sportgeräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.
22. Spezielle praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um ein methodisch einwandfreies und auf den letzten Erkenntnissen beruhendes modernes Training in der Sparte; Umsetzung in die Praxis.
Lehrstoff:
3. Semester (6 Wochenstunden)
Trainingsgestaltung; Organisation des Trainings; Lehrproben; Tests und Leistungskontrollen; Fehlerkorrektur.
4. Semester (8 Wochenstunden)
Gestaltung individuell abgestimmter Trainingseinheiten mit gezielten Test- und Leistungskontrollen im Hinblick auf die auf Athleten bezogene Fehlerkorrektur.
Praktische Maßnahmen für die Durchführung eines Aufbautrainings nach Unterbrechung (Verletzung, Krankheit usw.) im Grundlagenbereich und in der Sparte.
23. Allgemeine Datenverarbeitung im Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Grundkenntnissen, die erforderlich sind, um mit einer automationsunterstützten Datenverarbeitung im Sport tätig werden zu können.
Lehrstoff:
4. Semester (4 Wochenstunden)
Formen der Datenverarbeitung; grundsätzlicher Aufbau der Hardware; Ebenen und Funktionen der Software.
Projektmanagement und -planung, EDV-Projektstrukturen; Problemanalyse und Schaffung von Lösungsansätzen.
Trainingsanalyse und -überwachung; Datenschutz und Datensicherheit; Verhinderung von Computerviren.
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