Anlage C.18
LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR SPORTKLETTERN/BREITENSPORT
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren Sportklettern/Breitensport hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors vertraut zu machen. Instruktor im Sinne der Verordnung ist eine nach folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, freudvolles, spielerisches und sicheres Klettertraining mit Anfängern aller Altersstufen sowie Nachwuchssportlern als Grundausbildung für eine spätere Wettkampfteilnahme vorzubereiten und durchzuführen. Auf die sicherheitstechnischen Besonderheiten des Kletterns an natürlichen und künstlichen Wänden ist in der Ausbildung einzugehen.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Die Aufteilung der Stunden erfolgt durch den Schulleiter.)
Stunden | ||
A. Pflichtgegenstände | ||
I. Theorie | ||
1. | Religion | 5,0 |
2. | Deutsch | 2,5 |
3. | Politische Bildung und Organisationslehre | 2,5 |
4. | Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen | 2,5 |
5. | Geschichte von Bewegung und Sport | 2,5 |
6. | Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) | 15,0 |
7. | Erste Hilfe | 7,5 |
8. | Sportpsychologie und Lebenskunde | 7,5 |
9. | Pädagogik, Didaktik und Methodik | 10,0 |
10. | Bewegungslehre und Biomechanik | 10,0 |
11. | Trainingslehre | 20,0 |
12. | Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur | 2,5 |
13. | Seminar für Fachfragen | 5,0 |
14. | Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen | 2,5 |
95,0 | ||
II. Praxis | ||
15. | Praktische Übungen | 25,0 |
16. | Praktisch-methodische Übungen | 30,0 |
55,0 | ||
Summe: | 150,0 | |
III. Pflichtpraktikum | ||
Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Stunden. | ||
B. Freigegenstände | ||
Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 20 Stunden. |
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Bildungsgang wird in einem Semester durchgeführt. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Instruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1 Abschnitt IV) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Lehrstoff:
Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.
Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
2. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.
Lehrstoff:
Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden, Bewegungsbeschreibung von Techniken im Sportklettern; Verbalisieren von Bewegungstechniken.
3. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in Bezug auf die demokratische Republik Österreich, auch im Vergleich mit den Entwicklungen im europäischen Raum. Wecken des Willens zur politischen Mitverantwortung, besonders im Hinblick auf den späteren Beruf. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.
Lehrstoff:
Verschiedene Staatsformen; Rechte und Pflichten des Staatsbürgers; Stellung des Staates zum Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport; Aufbau des Sportwesens mit besonderer Berücksichtigung des Klettersports und seiner Stellung im EU-Raum. Einrichtungen des Sportes auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.
4. BETRIEBSKUNDE UND KAUFMÄNNISCHES RECHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge. Die rechtliche Stellung eines Instruktors für Sportklettern.
Lehrstoff:
Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV); Haftungsfragen im Sport (Freigelände und Kletterhalle); Unfallanalysen; Aufsichtspflicht.
5. GESCHICHTE VON BEWEGUNG UND SPORT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung wichtiger historischer und gesellschaftlicher Grundlagen des Sports.
Lehrstoff:
Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sportart Sportklettern; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
6. SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Instruktors im Breiten- und Gesundheitssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen als Grundlage zur Erkennung und Vermeidung von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit und Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene.
Lehrstoff:
Aufbau des Skelettes und des Stütz- und Bewegungsapparates; Verletzungsprophylaxe; besondere Belastungsprobleme in der Sportart Sportklettern; Muskulatur und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Schäden am Bewegungsapparat.
7. ERSTE HILFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um Erste Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
Sportarttypische Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich, Schädel-Hirn-Trauma, Wirbelsäulenverletzungen, usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport von Verletzten; behelfsmäßige Verbände; Inhalt eines Verbandspaketes.
8. SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um eine adäquate psychologische Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
Einführung in die angewandte Sportpsychologie; lernpsychologische Grundlagen des Trainings; Motivation (Interaktion/Transaktion – Instruktor/Sportler); Angst – Angstkontrolle; Atmungsschulung – Atmungsspiele; Wettkampfbetreuung.
9. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.
Lehrstoff:
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf die spezielle Sparte Sportklettern; Erziehungsziele; der Instruktor als Erzieher; Aufbau und Gliederung akzentuierter Trainingseinheiten; die Arbeit mit Kletteranfängern - organisatorische und lernmethodische Probleme; methodische Hilfsmittel; methodische Übungsreihen; Ganzheitsmethode - Teilmethode; Organisationsformen (Betriebsweisen, Betriebsformen); Stundenmodelle; Planung von Kletterwochen; Erstellen eines Rahmenplanes.
10. BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung kletterspezifischer Bewegungsabläufe.
Lehrstoff:
Definitionen; Aufgaben der Bewegungslehre; motorisches Lernen als zentrales Problem im Anfänger- und Grundlagentraining; sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit etc.); Bewegungsmerkmale; Verbesserung der Bewegungsbeobachtung durch verschiedene Verfahren (zB Videoanalyse und -auswertung); Bewegungssteuerung - Koordination; die motorische Entwicklung.
11. TRAININGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale der Sportart Sportklettern. Entwicklung der Fähigkeit, zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breitensport planen und ausführen zu können.
Lehrstoff:
Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; biologische Grundlagen und Prinzipien der Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; besondere Probleme und Trainingsmethoden im Kindertraining und im breitensportlich orientierten Klettertraining; Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung; Trainingsarten (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Beweglichkeit, Koordination, Technik, Taktik usw.); regenerative Maßnahmen; die langfristige Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit.
12. AUDIOVISUELLE HILFSMITTEL UND FACHLITERATUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur.
Lehrstoff:
Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.
13. SEMINAR FÜR FACHFRAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.
Lehrstoff:
Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen; Sicherheitsstandards im Sportklettern; Sportklettern und Umwelt.
14. GERÄTEKUNDE UND WETTKAMPFBESTIMMUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte im Sportklettern.
Lehrstoff:
Ausstattung und Einrichtung von Kletterwänden; Material- und Gerätekunde (Gurte, Seile, Schlingen, Haken, Schuhe, Sicherungsgeräte, Griffe usw.); Organisation von Wettkämpfen (regional - schulisch).
15. PRAKTISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbessern des Eigenkönnens. Klettern im Schwierigkeitsgrad 7 (6b) Rotpunkt ist als praktisches Eigenkönnen während des Ausbildungsganges zu erbringen. Vermittlung der behelfsmäßigen Bergrettungstechniken.
Lehrstoff:
Vielseitige und alternative Trainings- und Übungsformen; Übungsformen zur Erwärmung am Beginn einer Trainingseinheit; allgemein kräftigende Übungen (Funktionsgymnastik, Hypertrophietraining); Übungsformen zur Verbesserung der Beweglichkeit; Training der Grundlagenausdauer; Schnelligkeitstraining; Spielformen zur Verbesserung konditioneller und koordinativer Fähigkeiten; Übungsformen zur Verbesserung der verschiedenen koordinativen Fähigkeiten (Gleichgewichtstraining, einfache Formen des Jonglierens, Training an Turngeräten usw.).
Seil- und Sicherungstechnik (Spiele, Staffeln, Kletterabzeichen); improvisierte Bergrettungstechniken (Seilrolle, Prusik, Flaschenzug); alternative Kletterprogramme in der Turnhalle; elementare Klettertechniken auf mittlerem Niveau (Einführung in alle Klettertechniken - Treten, Greifen, Fortbewegen, Spreizen, Stemmen, Piazen, Manteln, Foot hook, Eindrehen, Steigen); methodische Übungsreihen und Trainingsmöglichkeiten an Balken, Boulderwand, Kletterwand; Spiele an der Kletterwand; Bewegungsanalyse - Phasenstruktur; Klettern an natürlichen Wänden (Geländewahl, kindgerechtes Absichern von Routen, Übungsreihen - speziell für natürliche Wände).
16. PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um einen auf den neuesten Erkenntnissen aufbauenden Übungsbetrieb; Organisation, Planung und Durchführung von sicheren und freudvollen Programmen.
Lehrstoff:
Lehrmethoden; Trainingsmethoden des Grundlagenabschnitts; Einführung in den Routenbau; Organisation von Kletterwänden (Schwierigkeiten, Farbmarkierungen, Übersicht, Hakenabstände usw.); Sicherungs- und Sturztraining in Verbindung mit psychologischen Themen; selbständiges Organisieren und Leiten eines Übungsbetriebes sowohl im Bereich allgemein entwickelnder Übungen als auch im speziellen Bereich des Sportkletterns; Ausarbeiten von speziellen, zielorientierten Stundenmodellen; Lehrproben - praktische Erfahrung mit Trainingsgruppen (Kinder bzw. Anfängergruppen).
Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.
Lehrstoff:
Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens in der Sportart Sportklettern.
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