Anlage 1
— ANNEX 1
KLASSIFIZIERTE VERTRÄGE
Klassifizierte Verträge gemäß Artikel 6 dieses Abkommens enthalten folgende Informationen:
- 1. das Verfahren, das einen Benutzer dazu berechtigt, klassifizierte Informationen zu verarbeiten;
- 2. Gesetze und Verordnungen, die die Grundlage für die Nutzung von klassifizierten Informationen bilden;
- 3. die notwendige Klassifizierungsstufe;
- 4. Beschränkungen der Nutzung von klassifizierten Informationen;
- 5. die Modalitäten der Übermittlung von klassifizierten Informationen;
- 6. die Modalitäten der Verarbeitung von klassifizierten Informationen;
- 7. die Kennzeichnung der klassifizierten Informationen und deren praktische Folgen;
- 8. Angabe der Personen, einschließlich der Subauftragnehmer, die zum Empfang von klassifizierten Informationen berechtigt sind und die Bedingungen dafür;
- 9. Anforderungen für den Zeitraum des Schutzes von klassifizierten Informationen;
- 1 0.das Verfahren für die Vernichtung oder die Rückübermittlung von klassifizierten Informationen.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2018
Gesetzesnummer
20010199
Dokumentnummer
NOR40201993
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