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Anlage6 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2016

ANHANG VI

REGIONALISIERUNG/GEBIETSEINTEILUNG, SCHADORGANISMUSFREIE GEBIETE UND SCHUTZGEBIETE

Anlage6

  1. A.Tier- und Wassertierseuchen1.Tierseuchen

Die Kriterien für die Anerkennung als schadorganismusfreie Gebiete oder Schutzgebiete in Bezug auf bestimmte Schadorganismen müssen folgenden Bestimmungen entsprechen:

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