vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anhang 10 Abkommen über den Straßenverkehr

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.2.1957

Anhang 10

MUSTER DES INTERNATIONALEN FÜHRERSCHEINES – Maße: 105 x 148 mm

Farben: Umschlag: grau

Innenseiten: weiß

Die Seiten 1 und 2 sind in der (den) Landessprache(n) abzufassen. Die ganze letzte Seite ist in französischer Sprache abzufassen.

Die zusätzlichen Seiten müssen den Wortlaut des Teiles I der letzten Seite in anderen Sprachen wiederholen. Sie müssen in folgenden Sprachen abgefaßt sein:

  1. a) in der (den) vom ausstellenden Staat vorgeschriebenen Sprache(n);
  2. b) in den Amtssprachen der Vereinten Nationen;
  3. c) in höchstens sechs anderen Sprachen nach Wahl des ausstellenden Staates.

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2021

Gesetzesnummer

10011286

Dokumentnummer

NOR40057407

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)