Anhang 10
MUSTER DES INTERNATIONALEN FÜHRERSCHEINES – Maße: 105 x 148 mm
Farben: Umschlag: grau
Innenseiten: weiß
Die Seiten 1 und 2 sind in der (den) Landessprache(n) abzufassen. Die ganze letzte Seite ist in französischer Sprache abzufassen.
Die zusätzlichen Seiten müssen den Wortlaut des Teiles I der letzten Seite in anderen Sprachen wiederholen. Sie müssen in folgenden Sprachen abgefaßt sein:
- a) in der (den) vom ausstellenden Staat vorgeschriebenen Sprache(n);
- b) in den Amtssprachen der Vereinten Nationen;
- c) in höchstens sechs anderen Sprachen nach Wahl des ausstellenden Staates.
- Die amtliche Übersetzung des Wortlautes des Führerscheines in den verschiedenen Sprachen ist dem Generalsekretär der Vereinten Nationen von jeder Regierung in ihrer Sprache mitzuteilen.
- Die Eintragungen müssen immer mit lateinischen Buchstaben oder in der sogenannten englischen Schrift geschrieben sein.
Zuletzt aktualisiert am
06.08.2021
Gesetzesnummer
10011286
Dokumentnummer
NOR40057407
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