Anhang 9
MUSTER DES FÜHRERSCHEINES [FÜHRERAUSWEISES] – Maße: 74 x 105 mm
Farbe: rosa
- 1. Der Führerschein [Führerausweis] ist in der (den) Sprache(n) abzufassen, die die Gesetzgebung des ausstellenden Staates vorschreibt.
- 2. Die Überschrift des Scheines [Ausweises] ist in der (den) unter 1 vorgeschriebenen Sprache(n) abzufassen und durch die französische Übersetzung „Permis de conduire“ zu ergänzen.
- 3. Die Eintragungen müssen mit lateinischen Buchstaben oder in der sogenannten englischen Schrift geschrieben (oder wenigstens wiederholt) sein.
- 4. Zusätzliche Eintragungen der zuständigen Behörden des ausstellenden Landes berühren den internationalen Verkehr nicht.
- 5. Das Unterscheidungszeichen nach Anhang 4 ist in das Oval einzutragen.
Zuletzt aktualisiert am
06.08.2021
Gesetzesnummer
10011286
Dokumentnummer
NOR40057406
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