§ 0
Abkommen zwischen Österreich und Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 759/1995
Inkrafttretensdatum
01.01.1996
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
StF: BGBl. Nr. 759/1995 (NR: GP XIX RV 116 AB 274 S. 47 . BR: AB 5081 S. 603 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 7 des Abkommens wurden am 19. April bzw. 23. Oktober 1995 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 mit 1. Jänner 1996 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Polen, im folgenden Vertragsstaaten genannt,
- im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten,
- in der Absicht, den Austausch auf dem Gebiet der Wissenschaften und die Zusammenarbeit im Hochschulbereich zu fördern,
- in dem Wunsche, den Studierenden beider Staaten die Fortführung des Studiums im jeweils anderen Vertragsstaat zu erleichtern,
- im Bewußtsein der in beiden Staaten im Bereich des Hochschulwesens bestehenden Gemeinsamkeiten,
- unter Berücksichtigung der von beiden Vertragsstaaten unterzeichneten Abkommen im Bereich der Gleichwertigkeiten,
- unter Bedachtnahme auf die in beiden Vertragsstaaten geltenden Zuständigkeitsregelungen im Hochschulbereich,
haben folgendes vereinbart:
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