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Artikel 7 Abkommen zwischen Österreich und Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1996

Artikel 7

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Monat in Kraft, in welchem die beiden Vertragsstaaten einander schriftlich auf diplomatischem Weg mitgeteilt haben, daß die jeweiligen innerstaatlichen Erfordernisse für das Inkrafttreten erfüllt sind.

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