§ 0
Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Wissenschaft und des Bildungswesens (Guatemala)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Wissenschaft und des Bildungswesens (Guatemala)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 524/1989
Typ
Vertrag – Guatemala
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.01.1990
Unterzeichnungsdatum
24.03.1988
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Guatemala über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Wissenschaft und des Bildungswesens
StF: BGBl. Nr. 524/1989 (NR: GP XVII RV 608 AB 713 S. 72 . BR: AB 3567 S. 506 .)
Sprachen
Deutsch, Spanisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Oktober 1989 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 mit 1. Jänner 1990 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Guatemala, vom Wunsche geleitet, die zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu vertiefen,
in dem Bemühen, die Kenntnis ihrer jeweiligen Kulturen zu fördern, eingedenk der internationalen Instrumente betreffend die Achtung
und Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere auch in bezug auf das Recht auf Erziehung, welches gemäß der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen fördern soll,
sowie in dem Bewußtsein, durch einen Austausch auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und des Bildungswesens die erwähnten Ziele besser erreichen zu können,
sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
19.01.2022
Gesetzesnummer
10009682
Dokumentnummer
NOR11009873
alte Dokumentnummer
N7198910108J
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