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Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Wissenschaft und des Bildungswesens (Guatemala)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1990

§ 0

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Wissenschaft und des Bildungswesens (Guatemala)

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Wissenschaft und des Bildungswesens (Guatemala)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 524/1989

Typ

Vertrag – Guatemala

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1990

Unterzeichnungsdatum

24.03.1988

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Guatemala über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Wissenschaft und des Bildungswesens

StF: BGBl. Nr. 524/1989 (NR: GP XVII RV 608 AB 713 S. 72 . BR: AB 3567 S. 506 .)

Sprachen

Deutsch, Spanisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Oktober 1989 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 mit 1. Jänner 1990 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Guatemala, vom Wunsche geleitet, die zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu vertiefen,

in dem Bemühen, die Kenntnis ihrer jeweiligen Kulturen zu fördern, eingedenk der internationalen Instrumente betreffend die Achtung

und Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere auch in bezug auf das Recht auf Erziehung, welches gemäß der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen fördern soll,

sowie in dem Bewußtsein, durch einen Austausch auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und des Bildungswesens die erwähnten Ziele besser erreichen zu können,

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2022

Gesetzesnummer

10009682

Dokumentnummer

NOR11009873

alte Dokumentnummer

N7198910108J

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