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Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Portugal)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1984

§ 0

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Portugal)

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Portugal)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 230/1984

Typ

Vertrag – Portugal

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1984

Unterzeichnungsdatum

12.10.1982

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft

StF: BGBl. Nr. 230/1984 (NR: GP XVI RV 15 AB 169 S. 28. BR: AB 2786 S. 441.)

Sprachen

Deutsch, Portugiesisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. April 1984 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 18 Absatz 2 am 1. Juli 1984 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Portugiesische Republik sind,

vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Erziehung, Wissenschaft und Kultur zwischen den beiden Vertragsstaaten zu entwickeln, um auf diese Art zur weiteren Festigung des gegenseitigen Verständnisses und der freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem österreichischen und dem portugiesischen Volk beizutragen,

wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009549

Dokumentnummer

NOR11009740

alte Dokumentnummer

N7198413785T

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