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Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Portugal)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Portugal)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 230/1984
Typ
Vertrag – Portugal
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.07.1984
Unterzeichnungsdatum
12.10.1982
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft
StF: BGBl. Nr. 230/1984 (NR: GP XVI RV 15 AB 169 S. 28. BR: AB 2786 S. 441.)
Sprachen
Deutsch, Portugiesisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. April 1984 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 18 Absatz 2 am 1. Juli 1984 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Portugiesische Republik sind,
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Erziehung, Wissenschaft und Kultur zwischen den beiden Vertragsstaaten zu entwickeln, um auf diese Art zur weiteren Festigung des gegenseitigen Verständnisses und der freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem österreichischen und dem portugiesischen Volk beizutragen,
wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009549
Dokumentnummer
NOR11009740
alte Dokumentnummer
N7198413785T
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