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Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Tschechischen Republik

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2004

§ 0

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Tschechischen Republik

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Tschechischen Republik

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 43/2004

Inkrafttretensdatum

01.05.2004

Langtitel

ABKOMMEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIETE DES TOURISMUS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK

StF: BGBl. III Nr. 43/2004

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 15 mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik (weiterhin nur „die Vertragsparteien“)

im Geiste der Empfehlungen der Konferenz der Organisation der Vereinten Nationen über den Tourismus und die internationalen Reisen, die in Rom im Jahr 1963 stattgefunden hat sowie in Kenntnis der Bedeutung und der Möglichkeiten des Tourismus für eine nachhaltige Entwicklung,

folgendes vereinbart:

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