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Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Tschechischen Republik
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Tschechischen Republik
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.05.2004
Langtitel
ABKOMMEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIETE DES TOURISMUS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
Ratifikationstext
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 15 mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik (weiterhin nur „die Vertragsparteien“)
- geleitet von dem gemeinsamen Wunsche, ihre bereits bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu erweitern und zu vertiefen,
- im Bewusstsein der großen Bedeutung des Tourismus nicht nur für die Wirtschaft der beiden Staaten, sondern auch für ein besseres Verständnis der beiden Völker,
- überzeugt von der Rolle, die die Entwicklung des Tourismus bei der weiteren Festigung der Beziehungen zwischen beiden Staaten spielen kann,
- erfüllt vom Wunsche, auf dem Gebiete des Tourismus eine enge und dauerhafte Zusammenarbeit zum beiderseitigen Vorteil zu fördern, haben,
im Geiste der Empfehlungen der Konferenz der Organisation der Vereinten Nationen über den Tourismus und die internationalen Reisen, die in Rom im Jahr 1963 stattgefunden hat sowie in Kenntnis der Bedeutung und der Möglichkeiten des Tourismus für eine nachhaltige Entwicklung,
folgendes vereinbart:
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