§ 0
Abkommen über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Ägypten)
Kurztitel
Abkommen über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Ägypten)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 43/2001
Typ
Vertrag – Ägypten
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
21.11.2000
Unterzeichnungsdatum
12.09.1996
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 43/2001
Sprachen
Arabisch, Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 17 des Abkommens wurden am 1. April 1999 bzw. 21. November 2000 vorgenommen; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 17 mit 21. November 2000 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Arabischen Republik Ägypten, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind,
- –im Bestreben die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Vorteils zu fördern und zu vertiefen,
- –in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen eine günstige Voraussetzung und eine geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit schafft,
- –unter Bedachtnahme auf das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten sowie die diesbezüglichen (Zusatz)Protokolle,
- –ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
- –im Rahmen der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften, wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
20001207
Dokumentnummer
NOR30001294
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