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§ 6 WFA-SV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Inkrafttreten

§ 6

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(2) Die Auswirkungen auf die Europa-2020-Sozialzielgruppe (Anlage 1 Z 3 und Anlage 2 Z 3) sind abweichend von Abs. 1 erst beginnend mit dem 1. Juli 2013 abzuschätzen.

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