Inkrafttreten
§ 6
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(2) Die Auswirkungen auf die Europa-2020-Sozialzielgruppe (Anlage 1 Z 3 und Anlage 2 Z 3) sind abweichend von Abs. 1 erst beginnend mit dem 1. Juli 2013 abzuschätzen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)