§ 6
Förderungsprogramme und -richtlinien
Die Vergabe von Förderungen ist nach Maßgabe der von der Landesregierung zu erlassenden Förderungsprogramme und -richtlinien zu gestalten und abzuwickeln.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Förderungsprogramme und -richtlinien
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