Einspeisetarife für Ökostrom aus Photovoltaikanlagen
§ 6.
(1) Die Tarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von über 5 kWpeak bis 200 kWpeak, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
- bei Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 20187,91 Cent/kWh;
- bei Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 20197,67 Cent/kWh.
Als Investitionszuschuss für die Errichtung werden zusätzlich 30% der Errichtungskosten (bezogen auf die Engpassleistung der Anlage), höchstens jedoch ein Betrag in Höhe von 250 Euro/kWpeak gewährt.
(2) Der erforderliche Nachweis der Investitionskosten erfolgt durch die Vorlage der Rechnungen über die für die Errichtung notwendigen Kosten an die Ökostromabwicklungsstelle längstens sechs Monate nach Inbetriebnahme.
(3) Die Gewährung eines Netzparitäts-Tarifs gemäß § 14 Abs. 6 ÖSG 2012 ist für Anlagen, die nicht gebäude- und fassadenintegriert oder die größer als 20 kWpeak sind, ausgeschlossen.
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2017
Gesetzesnummer
20010106
Dokumentnummer
NOR40199839
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