2. Abschnitt
Organisation der Gesellschaft Vertretung der Gesellschaft
§ 6.
Die Gesellschaft hat eine/einen Geschäftsführerin/Geschäftsführer. Diese Funktion wird von der Geschäftsführerin/vom Geschäftsführer für kaufmännische Angelegenheiten der Bundes-Sport GmbH wahrgenommen.
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2018
Gesetzesnummer
10010107
Dokumentnummer
NOR40194526
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