§ 4
Diese Verordnung ist auf steuerbare Lieferungen und sonstige Leistungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1974 bewirkt werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 4
Diese Verordnung ist auf steuerbare Lieferungen und sonstige Leistungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1974 bewirkt werden.
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